Versicherungskosten Passat B7

VW Passat B7/3C

Mein Passat ist 11 Jahre alt, dennoch hat er noch einen guten Wert lt. mobile.de
Anfang des Jahres habe ich auf Haftpflichtversicherung gewechselt.

Unglücklicherweise zündet hier jemand seit Anfang des Jahres sehr oft Fahrzeuge an und man würde zu 100% auf dem Schaden sitzen bleiben, auch mit Teilkasko. Und ich habe nur einen öffentlich zugänglichen Stellplatz im Freien. Also habe ich zurück zur Vollkaskoversicherung gewechselt.

2017 fing ich mit einer Vollkaskoversicherung und 154 Euro vierteljährlich an, nun bin ich bei 323 Euro vierteljährlich.

Ich fing 2017 mit SF-Klasse 9 an, jetzt bin ich bei 17.

Vollkasko 300 Euro SB, Teilkasko 150 Euro.
1x habe ich Teilkasko in Anspruch genommen wegen einer kaputten Scheibe, aber ich glaube das war Inklusive.

Gibt es günstigere Alternativen bzw. hat jemand einen Tipp für mich?

Ich frage bei der Versicherung nach, ob es unterschiedliche Vollkasko-SB Tarife gibt. Ich kenne mich da nicht so aus.

20 Antworten

Feuer ist über die Teilkasko abgesichert, Vollkasko ist dafür nicht nötig.

Sehr günstig ist immer HUK24, im Leistungsfall sind die aber nicht unkompliziert.

Dazu hätte ich gerne eine Zweitmeinung.

Viele Bekannte sind der Meinung Feuer sind durch Teilkasko abgesichert.

Mein letzter Stand:

Feuer ist nicht gleich Feuer.
"Herkömmliche" Feuer sind abgesichert.
Brandstiftung ist nicht abgesichert.

https://www.check24.de/kfz-versicherung/teilkasko/brandschaden/
https://www.verivox.de/kfz-versicherung/kfz-schaden/brandschaden/

Das ist aber auch nicht in Stein gemeisselt, vieles widerspricht sich im Netz.

Hat jemand noch mehr Infos?

Gibt es bei den Versicherungen Unterschiede was eine Vollkaskoversicherung und was eine Teilkaskoversicherung ist ?

Zitat:

@norddeutscher12 schrieb am 4. Mai 2025 um 13:17:19 Uhr:


Ich frage bei der Versicherung nach, ob es unterschiedliche Vollkasko-SB Tarife gibt. Ich kenne mich da nicht so aus.

Normalerweise gibt es die.

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Zitat:

@norddeutscher12 schrieb am 4. Mai 2025 um 16:00:31 Uhr:


Dazu hätte ich gerne eine Zweitmeinung.

Viele Bekannte sind der Meinung Feuer sind durch Teilkasko abgesichert.

Wenn die Freunde meiner Meinung sind, hast du ja bereits eine Zweit-/ Mehrfachmeinung.
Alternativ studiere mal deine AKB (Allgemeine Kraftfahrt-Bedingungen) oder lass deinen Thread ins Versicherungsforum verschieben. Da gibt es nochmehr Meinungen von Fachleuten (allerdings auch von solchen die glauben welche zu sein).

Zitat:

Mein letzter Stand:

Feuer ist nicht gleich Feuer.
"Herkömmliche" Feuer sind abgesichert.
Brandstiftung ist nicht abgesichert.

https://www.check24.de/kfz-versicherung/teilkasko/brandschaden/
https://www.verivox.de/kfz-versicherung/kfz-schaden/brandschaden/

Das ist aber auch nicht in Stein gemeisselt, vieles widerspricht sich im Netz.

Hat jemand noch mehr Infos?

Feuer sind fast immer gleich heiß und immer gleich schädlich. Es gibt für den Versicherten mit Teilkasko keinen Unterschied zu dem Vollkaskoversicherten.

Hier mal ein Auszug der AKB der HUK 01/2025:

...........

A.2.2 Versicherte Schadenereignisse in der Teilkasko
In der Teilkasko besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung,
Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs durch die nachfolgenden
Schadenereignisse. Dies gilt auch für mitversicherte Sachen nach A.2.1
unter den dort genannten zusätzlichen Voraussetzungen.

A.2.2.1 Brand und Explosion
Versichert sind Brand und Explosion. Brand ist ein Feuer, das ohne einen
bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und
sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Schmor- und Sengschäden
sind mitversichert.

...........

Zitat:

Gibt es bei den Versicherungen Unterschiede was eine Vollkaskoversicherung und was eine Teilkaskoversicherung ist ?

Die grundsätzlichen Leistungen von TK und VK sind bei allen Versicherungen gleich.
TK: Brand/Feuer/Explosion, Diebstahl/Raub, Elementarschäden, Kollision mit Haarwild.
VK: Vandalismus, selbstverschuldete Schäden.

Also meiner Meinung nach (erfahrungsbedingt) ist es so, dass in der TK Feuer etc. mit abgedeckt ist. Das sind jedoch nur Schadensereignisse, die vom Fahrzeug selbst ausgehen (bspw. BMW welche aufgrund der mangelhaften AGR regelmäßig abgefackelt sind oder eine defekte Kraftstoffleitung welche z.B. während der Fahrt zum Brand führt).

Ein von außen herbeigeführter Schäden (Grillanzünder auf Reifen) ist IMMER Vandalismus und somit NUR über die VK oder die Versicherung des Verursachers abgedeckt. Da Brandstifter in der Regel selten festgestellt werden und deren Versicherung bei Vorsatz eh nicht gereift , bleibt es an deiner VK hängen (welche sich im Optimalfall die Kohle vom Verursacher wiederholt).

Zitat:
"Es gibt für den Versicherten mit Teilkasko keinen Unterschied zu dem Vollkaskoversicherten"
Doch! Weil - Zitat: "VK: Vandalismus, selbstverschuldete Schäden"
Von Dritten abgefackelte Autos, und um die geht es hier, sind Vandalismusschäden und deswegen nicht von der TK abgedeckt.

Teilkasko ist immer 100% Beitrag, Vollkasko je nach SF-Klasse. Damit kann mit einer hohen SF-Klasse VK günstiger sein als TK. IN VK ist die TK mit drin. Normalerweise kann die SB zwischen 0 und 1000€ gewählt werden, je mehr desto günstiger die Gesamtsumme. Ich fahre mit VK 300 und TK 0 mit ca. 600€ im Jahr, liege bei um die 20%.

Es hat keinen Sinn 🙄 😮. Vielleicht kann ein Mod den Thread ins Versicherungsforum verschieben, das wäre wohl besser für alle Ungläubigen.

Der Adac beschreibt es auch ganz gut: https://www.adac.de/.../

Ich habe bei meinem auch immer noch VK trotz 232t km und 13 Jahren. Leider muss man z. B. in der Hauptstadt hier mit allem rechnen...

Den Text vom ADAC habe ich auch gelesen.

Meiner Meinung nach aber auch sehr missverständlich.

Man liest den ersten Satz (viele lesen nur den ersten Satz) und dieser kann für sich genommen schon einmal falsch sein.

"Welche Versicherung zahlt bei Brandstiftung
Für Schäden durch Brand und Explosion am eigenen Fahrzeug kommt eine Teilkaskoversicherung auf. Hierbei gilt als Brand grundsätzlich ein Feuer mit Flammenbildung. Schmor- und Sengschäden werden regelmäßig nicht erfasst.

Übrigens: Eine Vollkaskoversicherung enthält immer den Schutz einer Teilkaskoversicherung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung hilft bei Brandstiftung leider nicht weiter. Denn diese deckt nur Schäden bei anderen, also Dritten, und nicht am eigenen Fahrzeug ab. Das heißt, Autobesitzerinnen und -besitzer ohne Teil- bzw. Vollkaskoversicherung bleiben auf dem Schaden sitzen, wenn der Brandstifter oder die Brandstifterin nicht ausfindig gemacht und für den Schaden belangt werden kann."

Ich frage mal meine Versicherung selbst.

Und, @norddeutscher12, hast du bei deiner Versicherung nachgefragt und kannst uns hier erhellen?

Hi Remarque,

sorry für die Verspätung und Danke der Nachfrage.

Ich habe meine Versicherung explizit gefragt und die Antwort ist:

"Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Kiel, 12.05.2025

Vollkasko. Die Vollkasko umfasst die Leistungen der Teilkasko und bietet darüber hinaus im vereinbarten Umfang Versicherungsschutz für Unfallschäden am versicherten Fahrzeug - auch bei selbst verursachten Unfällen - sowie für Schäden, die durch mutwillige Handlungen fremder Personen entstehen.

Die Teilkasko schützt im vereinbarten Umfang vor finanziellen Risiken bei Beschädigung, Zerstörung
oder Verlust des versicherten Fahrzeugs, z. B. durch Entwendung, Naturgewalten, Bruch der Verglasung, Zusammenstoß mit Tieren oder Kurzschluss an der Verkabelung.

Mit freundlichen Grüßen
HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG
Ihre Kundenbetreuung"

Versicherungen antworten leider sehr umfangreich und kommen nicht so auf den Punkt, wie ich es gerne wünschte.

Für mich heisst die Antwort:

Ein Schaden durch fremde Brandstiftung ist durch Teilkasko NICHT abgedeckt. Man muss Vollkasko haben.

Im Originaltext ist "Vollkasko." fett geschrieben. Das ist der erste Satz des Schreibens. Nur ein Wort.

Erstmal danke für die Antwort.

Aber entweder hast du nicht richtig gefragt (expliziet nach Brandstiftung) oder du hast nur eine Standardantwort von der HUK bekommen. Das, was die da schreiben, kann ich in den Bedingungen (AKB) nachlesen. Was die Antwort für dich heißt, ist irrelevant. Wichtig ist, welche Versicherung einen Brand infolge Brandstiftung zahlt, und das ist die Teilkasko.

Hier mal ein paar Links abseits von Check24, verifox und ADAC:

R&V Versicherung
Friday
Rechtsanwalt
Hevetia (sieht das i.d.R. anders)
Die Versicherer (GDV)
Noch ein Rechtsanwalt
usw. usw.

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