Versicherungsfrage! R+V / Vict. - Leistungen etc.

Hallo Leute!

Habe mal eine kurze (oder lange) Frage:

Sind die Leistungen der Teil- und Vollkasko bei allen Versicherungen gleich??

Zur Geschichte: Die ganze Familie hat alle Versicherungen bei der Victoria.

Nun habe ich mir dort den Beitrag für den neuen R berechnen lassen und nahm den Beitrag hin, musste aber schon etwas schlucken (alles, was monatlich 3 stellig ist, muß man erstmal kurz verdauen 🙂 )

Heute hat der Filialleiter meiner Volksbank (wo wir ebenfalls alle Mitglieder sind) einen Beitrag bei der R+V Versicherung berechnen lassen. Erst dachte ich mir, daß das nur wieder dieses affige Geplänkel und Gesülze wird, aber der Beitrag wurde wirklich auf mich und meine Daten zugeschustert und es kam ein Betrag heraus, der monatlich 30 Euro (!) unter dem der Victoria liegt.
Ich habe natürlich gefragt wie kulant sie denn seien, da bei der Victoria ein Anruf genügt und sie kümmern sich um alles und bohren nicht erst noch groß nach und hinterfragen gewisse Dinge....

Nunja, eben habe ich mich mal auf die Internetseiten der beiden Versicherungen begeben und die Leistungen im Bereich TK und VK verglichen. Sie decken sich fast.
In der TK steht bei der Vict.: - durch Brand- oder Schmorschäden an der Verkabelung aufgrund von Kurzschluß entstanden sind.

Dieses finde ich bei der R+V nicht, lediglich Brand bzw. Explosion. Ist denn ein evtl. Kurzschluss nun nicht versichert oder wie??

Naja, lange Rede, kurzer Sinn: Nachdenklich gemacht hat mich eigentlich folgendes:

Bei der VK sagt die Victoria: "...bieten wir Ihnen darüber hinaus Schutz bei Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall (auch selbstverschuldete Unfälle oder bei Fahrerflucht) sowie bei mut- oder böswilligen Beschädigungen durch Dritte."

Hierzu die R+V: "- Die Vollkaskoversicherung:
Umfasst die Teilkaskoversicherung
- Bietet Schutz bei mutwilliger Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde
- Ersetzt Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug, die Sie selbst verschuldet haben (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit)"

Beim letzten Punkt habe ich etwas gestutzt... OK, angenommen ich fahre mal betrunken (wird wohl nie passieren, weil ich eigentlich nie trinke und dann auch das Taxi nehme, aber man weiß ja nie) und fahre die Kiste gegen einen Baum.
Dann ist das doch Vorsatz bzw. zumindest grob fahrlässig.... würde dann keine Versicherung zahlen?? Kenne das nämlich eigentlich anders.

Weiterhin könnte man doch in jeden Schaden Vorsatz hinein interpretieren, oder??
Angenommen ich fahre zum Beispiel mal 140 km/h anstatt 100 km/h auf der Landstraße, komme ins Schleudern und knalle gegen einen Baum - dann war ich doch grob fahrlässig zu schnell und die müssen nicht zahlen oder versteh' ich das falsch??

Würde die Versicherung wechseln, aber einerseits weiß ich nicht, wie die Victoria sowas handhabt (halten sich ja ziemlich neutral in ihrer Beschreibung) und zum anderen wie kulant die R+V wirklich ist. Hat da einer Erfahrungen mit??

Viele Grüße
Timo

27 Antworten

Ich bin auch bei der Victoria und muß für den R32 bei 45% 69,- EUR pro Monat zahlen (VK 300 EUR SB / TK 150 EUR SB).

So wenig?? Wie haste das denn geschafft??

MfG Timo

@Timo

Ich habe meine Versicherung auch gewechselt....
Der Beitrag ist ein wenig höher geworden als bei der alten.
Der Grund:
Es werden Sachen versichert, die bei der anderen so nicht versichert waren; z.B. Unfall mit Tieren:
Alte: nur mit Wild
Neue: sämtliche Tiere

Oder: "nix-passiert-Rabatt"
Bei selbstverschuldeten Unfall wird man das erste Mal nicht hochgestuft, bei der alten ja.

Usw. usw.

Letzendlich mußt Du selbst entscheiden was Dir gewisse Leistungen wert sind und sich für die alte oder neue Versicherung entscheiden.

Gruß,
SinNombre

Darum geht es ja gerade: Ich will wissen, ob diese Leistungen überhaupt angeboten werden!

Mal sehen, habe der R+V mal eine Mail bezüglich Kurzschluss geschickt und bei der Victoria mal eine Anfrage direkt an die Zentrale geschickt und nicht über meinen (durchaus kompetenten) Vertreter!

Mir ist es halt einfach nur wichtig, daß die Versicherung auch ein bisschen kulant ist und sich nicht wegen jedem Scheiss rumdrückt!

Die Aussage mit der groben Fahrlässigkeit verstehe ich ebenfalls nicht. Prinzipiell könnte man alles auf grobe Fahrlässigkeit schieben!

Allein das Losfahren ist doch grob fahrlässig, weil ich weiß es könnte was passieren 😉

Viele Grüße
Timo

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Na ja, ob die Versicherung kulant ist oder nicht, wird man vor der Unterschrift nie rausfinden, sondern erst im konkreten Fall.

Was die grobe Fahrlässigkeit angeht, so gibt es rechtskräftige Urteile auf die man sich notfalls, wenn die Versicherung "anders" entscheidet, berufen kann.
Ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung zum Beispiel eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird meistens von Versicherung zu Versicherung anders entschieden. Da muß man sich eben streiten.
Solcher Grenzwerte stehen ja nie im Vertrag und was willst Du dann machen, wenn am Telefon gesagt wird grob ist ers ab 40km/h zu viel, und im Fall des Falles die SB den Schaden nicht zahlt, weil Du 30km/h zu schnell warst????

Wenn Du von der Vicrotia so überzeugt bist dann bleib dort, wenn Du 30 € im Monat sparen willst dann kündige.
Diese Entscheidung kann Dir niemand abnehmen.

Und zum Schluß:
Betrunken Auto fahren ist immer grob fahrlässig!
Und was Du mit dem Losfahren gesagt hast hast Du 100% Recht!!!
Wie sagt mein Bekannter:
Allein wenn man ins Auto steigt
und losfährt steht man schon mit einem Bein im Gefängnis!

Gruß,
Sinnombre

Auch wenn es nicht so ganz in den Thread passt, aber ich hätte da auch mal ne grundsätzliche Frage zu der KfZ Versicherung.

Angenommen ich baue mir Nachrüstfelgen an mein Auto. Diese werden dann irgendwann geklaut.

Muss mir die Versicherung die Kosten dafür erstatten? Oder legen die die Serienfelgen zugrunde? Oder sind Nachrüstfelgen gar komplett "unversichert"!?

Zitat:

Original geschrieben von Micha206


Auch wenn es nicht so ganz in den Thread passt, aber ich hätte da auch mal ne grundsätzliche Frage zu der KfZ Versicherung.

Angenommen ich baue mir Nachrüstfelgen an mein Auto. Diese werden dann irgendwann geklaut.

Muss mir die Versicherung die Kosten dafür erstatten? Oder legen die die Serienfelgen zugrunde? Oder sind Nachrüstfelgen gar komplett "unversichert"!?

Meistens steht im Vertrag, dass Zubehör bis 2.000 - 3.000 € mitversichert sei.

Bei richtig teueren Felgen oder anderen Sachen würde ich bei der Versicherung anrufen und nachfragen

Gruß,
SinNombre

Meine Kfz-Versicherung bietet selbst Schadenersatz bei Marderbissen an, und das im Rahmen der Teilkasko.

Monatsbeitrag: 59 € KH/VK 300 € SB incl. TK 150 € SB für Golf GTI bei 35% Beitragssatz.

Gruß
Blacky

JA, MArderbisse sind aber überall mit drin!
Bei manchen steht nix dabei, die R+V setzt hierfür ein Limit von 3000 Euro.
Ich glaube auch nicht, daß ein Schaden durch Marderbiss größere Summen annehmen kann....

Anders sieht es da aus, wenn mir durch einen Kurzschluss das ganze Auto abfackelt....

Und da kommt es halt wieder drauf an: Kurzschlusschaden oder Brandschaden??

Naja, ich check' das nochmal ab mit den Versicherungen!

Viele Grüße
Timo

Zitat:

Original geschrieben von Timo245


Die Aussage mit der groben Fahrlässigkeit verstehe ich ebenfalls nicht.

Dann schau mal in §61 VVG...

Zitat:

...Prinzipiell könnte man alles auf grobe Fahrlässigkeit schieben!

Wieso denn das, Timo? Dir ist doch bestimmt der Unterschied zwischen der Groben und der "einfachen" FK bekannt: Objektiv muß das Verschulden sehr schwer sein. Das ist der Fall, wenn schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und Maßnahmen nicht ergriffen werden, die jedermann hätten einleuchten müssen...

Speziell die subjektive Komponente muß aber zudem erfüllt sein: Das ist der Fall, wenn dem Versicherungsnehmer alle objektiven Umstände bekannt waren, aus denen das schwere Verschulden abzuleiten ist.

Als dritter Filter fungiert schließlich die sog. "subjektive Unentschuldbarkeit": Es muß sich auch in subjektiver Hinsicht um ein gegenüber der einfachen Fahrlässigkeit gesteigertes - schweres - Verschulden handeln.

Alle drei Filter bewirken, dass eben nicht jede Fahrlässigkeit unter §61 VVG zu subsumieren ist...das Losfahren mit dem KfZ schonmal gar nicht...😉

Viele Grüße
Susan

Hallo,

ich hab das Ganze mal ins richtige Forum verschoben...

Ein Beitrag wie aus dem Lehrbuch! Hofknicks & Respekt! Die Versicherungsfachwirt-Prüfung steht wohl ins Haus, hm? 😉

Gruß
Blacky

@ Susan: Ich habe fast gekotzt als ich Deinen hochgestochenen Beitrag gelesen habe. Damit kannste vielleicht bei der Bahnhofsmission überzeugen aber nicht hier!

Das mit den 3 Filtern habe ich allerdings verstanden. Du meinst sicher den Öl-, den Kraftstoff- und den Luftfilter, richtig??

Viele Grüße
Timo

P.S.: Bei R+V steht in dem Infoblatt, daß Kurzschlüsse doch mitversichert sind; aber auch nur bis 3.000 Euro. Naja, wenn aus einem Kurzschluss ein Brand wird, gilt wohl wieder diese Sparte, was?? Hehe 🙂

@Timo245

Sorry Bürschlein, dass Du schon den paar Zeilen intellektuell nicht folgenden konntest. Erst Fragen stellen und bei der Antwort beleidigen, weil man sie anscheinend nicht versteht...Netter Charakterzug Timo... ;(

Liebe Grüße
Susan

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