Versicherung kürtzt Leistung bei fiktiver Abrechnung

Ich habe mich schon umfassend über das Thema informiert und mir ist klar das bei einer fiktiven Abrechnung keine Mehrwertsteuer erstattet wird und das ist auch OK so.

Was mich an meiner Entschädigung stört ist, das die Verbringungskosten komplett gestrichen wurden und nach einem Werkstattvergleich auch die Reperaturkosten deutlich gekürtzt wurden.

Aber erstmal von vorne.
Mein parkendes Auto (KIA Rio, Baujahr 2005) wurde von einem anderen einparkenden Auto angerempelt. Dabei wurde die vordere Stoßstange und der Kotflügel beschädigt.

Daraufhin bin ich zu ATU und habe mir einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.
Der Kostenvoranschlag beträgt netto 1362,41.

Den Kostenvoranschlag habe ich dann der Versicherung (Aachen Münchner, GENERALI) zusammen mit der Schadensmeldung zugesendet.
Kurz darauf wurde mir eine Anzahlung von 800€ überwiesen und es hieß der restliche Betrag wird nach einer Abschluss einer Prüfung gezahlt.

Fast einen Monat später kam dann ein neuer Brief von der Versicherung und es wurden nochmal 158,74€ überwiesen.
Der 2. Betrag setzt sich aus der errechneten Reparaturkosten (933,74€) plus eine Auslagenpauschale (25,00€)
abzüglich der bereits erstatteten 800€ zusammen.

Überblick:
Kosten nach Kostenvoranschlag: 1362,41
Kosten errechnet (Versicherung): 933,74
Differenz: 428,67€

Was wurde genau gekürzt:
Ersatzteile: ca. 28 €
Nebenkosten: ca. 172 € (Verbringungskosten komplett gestrichen)
Arbeitslohn: ca. 66 €
Lackierung: ca. 161 €

Soweit ich gelesen habe sind die Verbringungskosten auf jeden Fall bei fiktiver Abrechnung zu erstatten.
Außerdem gehe ich davon aus, das es sich bei ATU nicht um einer vergleichsweise teure Markenwerkstatt handelt und die Kosten für Ersatzteile Lohn und Lackierung ebenfalls in voller Höhe zu erstatten sind.

Ich finde die geleistete Entschädigung nicht angemessen.
Sollte ich mich eurer Meinung nach an einen Anwalt wenden der sich damit auskennt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von JokerGolf


Ab zum Anwalt, wenn du unschuldig an einem Unfall beteiligt bist, dann muß die Gegenseite auch einen anwalt bezahlen, und wenn die schon mit solchen Taschenspielertricks auffahren, sollte man mit dem Kostenerzeugen großzügig sein.

Du weißt selbst -hoffentlich- wie daneben diese Antwort ist, oder?

Dadurch, dass man die  Kosten in die Höhe treibt, schadet man der Versicherung nicht und man "wischt ihr auch keins aus" oder so etwas.
Der Versicherung ist es völlig egal ob Du zum Anwalt rennst oder nicht. Aber -wie schon gesagt wurde- schadet man durch unnötige Kosten eben den anderen Versicherten, also uns allen, da Versicherungen nicht die Heilsarmee sind und das was am Ende des Jahres fehlt, schlicht und ergreifend im nächsten Jahr von allen zurück geholt wird.
So funktioniert Versicherung.
Ist das wirklich so schwer zu kapieren???

Und wenn mehr Menschen darauf verzichten würden, durch "Taschenspielertricks" den Versicherungen (aller Sparten) Geld aus der Tasche zu ziehen, hätten wir am Ende des Jahres auch andere Zahlen auf der Rechnung stehen. Aber das ist ein anderes Thema...

Hafi

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na hoffentlich hast du keinen Selbstbehalt bei der Rechtsschutzversicherung, sonst zahlst du schon wohl drauf

Die Frage bei den meisten Positionen ist doch, warum würde gekürzt.

Bei den Verbringungskosten ist die Rechtsprechung nicht einheitlich.

Bei den anderen Positionen fehlt die Info, aus welchen Gründen eine Kürzung erfolgt ist.

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape


Die Frage bei den meisten Positionen ist doch, warum würde gekürzt.

§1

Bei fiktiver Abrechnung wird immer gekürzt.

😁

Ab zum Anwalt, wenn du unschuldig an einem Unfall beteiligt bist, dann muß die Gegenseite auch einen anwalt bezahlen, und wenn die schon mit solchen Taschenspielertricks auffahren, sollte man mit dem Kostenerzeugen großzügig sein.

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Zitat:

Original geschrieben von JokerGolf


Ab zum Anwalt, wenn du unschuldig an einem Unfall beteiligt bist, dann muß die Gegenseite auch einen anwalt bezahlen, und wenn die schon mit solchen Taschenspielertricks auffahren, sollte man mit dem Kostenerzeugen großzügig sein.

Na klar, damit wir alle im nächsten Versicherungsjahr wieder etliche Prozente mehr zahlen dürfen. 😎

Zuerst einmal sollte man bei einem Schadenfall richtig rangehen, nämlich den Schaden von einem Fachmann beziffern lassen und nicht von einer Werkstattkette, die für ihre hervorragenden Leistungen im Karosserie- und Lackierbereich geradezu berühmt ist. Ein Sachverständiger kann dem TE in seiner Situation schon weiterhelfen.
Auch ein Anwalt wird mit dem vorhandenen KVA wohl "nicht in den Kampf" ziehen wollen.

Zitat:

Original geschrieben von JokerGolf


Ab zum Anwalt, wenn du unschuldig an einem Unfall beteiligt bist, dann muß die Gegenseite auch einen anwalt bezahlen, und wenn die schon mit solchen Taschenspielertricks auffahren, sollte man mit dem Kostenerzeugen großzügig sein.

Du weißt selbst -hoffentlich- wie daneben diese Antwort ist, oder?

Dadurch, dass man die  Kosten in die Höhe treibt, schadet man der Versicherung nicht und man "wischt ihr auch keins aus" oder so etwas.
Der Versicherung ist es völlig egal ob Du zum Anwalt rennst oder nicht. Aber -wie schon gesagt wurde- schadet man durch unnötige Kosten eben den anderen Versicherten, also uns allen, da Versicherungen nicht die Heilsarmee sind und das was am Ende des Jahres fehlt, schlicht und ergreifend im nächsten Jahr von allen zurück geholt wird.
So funktioniert Versicherung.
Ist das wirklich so schwer zu kapieren???

Und wenn mehr Menschen darauf verzichten würden, durch "Taschenspielertricks" den Versicherungen (aller Sparten) Geld aus der Tasche zu ziehen, hätten wir am Ende des Jahres auch andere Zahlen auf der Rechnung stehen. Aber das ist ein anderes Thema...

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von JokerGolf


Ab zum Anwalt, wenn du unschuldig an einem Unfall beteiligt bist, dann muß die Gegenseite auch einen anwalt bezahlen, und wenn die schon mit solchen Taschenspielertricks auffahren, sollte man mit dem Kostenerzeugen großzügig sein.
Du weißt selbst -hoffentlich- wie daneben diese Antwort ist, oder?

Dadurch, dass man die  Kosten in die Höhe treibt, schadet man der Versicherung nicht und man "wischt ihr auch keins aus" oder so etwas.
Der Versicherung ist es völlig egal ob Du zum Anwalt rennst oder nicht. Aber -wie schon gesagt wurde- schadet man durch unnötige Kosten eben den anderen Versicherten, also uns allen, da Versicherungen nicht die Heilsarmee sind und das was am Ende des Jahres fehlt, schlicht und ergreifend im nächsten Jahr von allen zurück geholt wird.
So funktioniert Versicherung.
Ist das wirklich so schwer zu kapieren???

Und wenn mehr Menschen darauf verzichten würden, durch "Taschenspielertricks" den Versicherungen (aller Sparten) Geld aus der Tasche zu ziehen, hätten wir am Ende des Jahres auch andere Zahlen auf der Rechnung stehen. Aber das ist ein anderes Thema...

Hafi

Moment! Er soll eine evtl. Ungerechtigkeit der Versicherung einfach so hinnehmen und auf Anwalt verzichten, weil die anderen Versicherten unter anderem Du Ende des Jahres weniger für deine Versicherung zahlen möchtest, obwohl dem geschädigtem einen Anwalt zusteht und er sich nicht erklären kann, warum die Versicherung einfach das Gutachten gekürtzt hat?

Unfug!

@Geschädigter

Geh zum Anwalt, es ist Gang und Gebe, dass Versicherungen kürzen ohne einen vernünftigen Grund zu haben! Meistens hilft ein Anwalt oder das Gericht! Ist ja nicht das erste Mal, dass Versicherung Geschädigte betrügen wollen.
Ich bin für mein Teil einverstanden, dass deine zusätzliche Kosten für einen Anwalt meine Versicherung belastet, denn etwas anderes hätte ich auch nicht getan.
Außerdem die Versicherung hat es nicht anders verdient!

wie wäre es denn hier mal, wenn mit der Dampfplauderei aufgehört wird........🙄

Erst einmal ist Betrug ein Straftabestand und der muss nachgewiesen werden.

Und wenn man vom Thema keine Ahnung hat, dann sollte sich erst einmal damit beschäftigen, bevor man hier seinen Senf dazu abgibt. 

Am besten noch einmal den Beitrag von paddy lesen.

Lesen und verstehen. 

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von zerodeath


Was wurde genau gekürzt:
1. Ersatzteile: ca. 28 €
2. Nebenkosten: ca. 172 € (Verbringungskosten komplett gestrichen)
3. Arbeitslohn: ca. 66 €
4. Lackierung: ca. 161 €

Wie mindscape bereits geschrieben hat, wäre der Grund für die Kürzungen nicht ganz uninteressant (zumindest bei den Punkten 1., 3. und 4.).... Zu den Verbringungskosten stellt sich die Frage, warum diese bei fiktiver Abrechnung bezahlt werden sollen, wenn Du auch den KVA einer Werkstatt vorlegst, in der das Fahrzeug nicht lackiert werden kann...

Zum weiteren Vorgehen würde ich Dir raten, erst einmal mit dem Sachbearbeiter zu sprechen... Ich weiss nicht, warum, nur weil eine Kostenerstattung durch die gegnerische Versicherung im Raum steht immer gleich der Ruf nach RA laut wird.... Die machen in solch klaren Fällen nichts anderes, als dass sie die weiterzugebenden Unterlagen mit einer Kostennote versehen.... (ist keine Kritik an den Anwälten, was sollen sie auch sonst machen)! Einen SV würde ich allerdings bei der im Raum stehenden Schadenhöhe vorerst nicht beauftragen, nicht dass Du auf den Kosten wegen Unverhältnismässigkeit sitzen bleibst... Lieber TE: Sprich mit dem Sachbearbeiter und vielleicht will der Dir gar nix Böses 😉 und ihr könnt Euch auf diesem (zeitnahem) Weg einigen!

Die Kürzungen erfolgten aufgrund Technischer Prüfung und Werkstattvergleich.

Allerdings verstehe ich die Aufregung um die Mehrkosten für die Versicherung nicht ganz.
Wenn ich nicht einen Kostenvoranschlag hätte machen lassen sondern eine Reparatur mit Rechnung dann hätte die Versicherung doch den gesamten Betrag (inkl. MwSt.) erstattet und das wäre deutlich teurer.

Ich werde mich mal an einen Anwalt wenden, um zu erfahren ob das alles so korrekt ist und welche Möglichkeiten ich genau habe.

Dieser Thread zeigt mal wieder (leider) in aller Deutlichkeit wohin völlig falsche Tipps und Geschwafel aus der Laienfraktion führen. Einige Schreiberlinge sollten echt besser Politiker werden........

Zitat:

......

..... Einen SV würde ich allerdings bei der im Raum stehenden Schadenhöhe vorerst nicht beauftragen, nicht dass Du auf den Kosten wegen Unverhältnismässigkeit sitzen bleibst...

s. o.

Im Haftpflichtfall? Auch wieder das Preisgeben der Unwissenheit, denn ein SV darf ab 700,00 € Schadenhöhe für ein Haftpflichtgutachten beauftragt werden. Zudem kann ein SV sehr wohl bei niedrigeren Schadensummen auch Kostenvoranschläge erstellen.

Und Delle hat es auch schon auf den Punkt gebracht 😉

Zitat:

Und wenn man vom Thema keine Ahnung hat, dann sollte sich erst einmal damit beschäftigen, bevor man hier seinen Senf dazu abgibt.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Aber -wie schon gesagt wurde- schadet man durch unnötige Kosten eben den anderen Versicherten, also uns allen, da Versicherungen nicht die Heilsarmee sind und das was am Ende des Jahres fehlt, schlicht und ergreifend im nächsten Jahr von allen zurück geholt wird.

Richtig, durch unnötige Kosten wird der Versichertengemeinschaft geschadet. Stellt sich nur die entscheidende Frage, wer sich für unnötige Kosten verantwortlich zeichnet.

Ich greif das hier mal auf:

Zitat:

Original geschrieben von paddye27


Zuerst einmal sollte man bei einem Schadenfall richtig rangehen, nämlich den Schaden von einem Fachmann beziffern lassen und nicht von einer Werkstattkette, die für ihre hervorragenden Leistungen im Karosserie- und Lackierbereich geradezu berühmt ist. Ein Sachverständiger kann dem TE in seiner Situation schon weiterhelfen.

Seien wir ehrlich: Es ist doch relativ egal, ob nun vom Geschädigten zum Nachweis der Schadenhöhe ein KVA einer "Werkstattkette" oder ein KVA/ein Gutachten eines "Fachmannes" eingereicht wird.

Auch wenn ein Fachmann in Abhängigkeit des Fahrzeugalters/der Fahrzeughistorie Löhne markengebundener Fachwerkstätten oder durchschnittliche Verrechnungssätze in Ansatz bringt, dient sein Gutachten letztlich bei fiktiver Abrechnung - nach Inkrafttreten des o.a. §1 😁 - vorwiegend noch als Kürzungsgrundlage und wird von der PutzPrüfkolonne ggf. mit Sonderkonditionen der Partnerwerkstätten heruntergerechnet. Dann werden noch, sofern angesetzt, Verbringungskosten und UPE-Aufschläge gestrichen, u.U. auch noch ein anderer Reparaturweg (als vom Fachmann vorgesehen) nach dem Gusto der PutzPrüfkolonne zugrundelegt. Feddich.

Dann kriegt der Geschädigte, der nichts als seiner Pflicht nachgekommen ist und zum Nachweis der Schadenhöhe ein ordentliches Gutachten eingeholt hat, dicke Augen, wenn er nun lesen muss, dass die Schadenhöhe angeblich nur 2/3 oder gar nur die Hälfte betragen soll. Super!

Dann haut man sich Urteile um die Ohren und es endet mit: Wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung.

Jetzt hat der Geschädigte den Salat. Lässt er die Kürzung nicht einfach über sich ergehen und postet vllt hier auf MT, erfährt er, dass Anwalt einschalten total uncool ist. Begriffe wie "Taschenspielertricks" und "Heilsarmee" drängen ihn in die Außenseiterrolle. Unschön.

Zieht er dennoch unter Einschaltung eines Anwalts vor Gericht, werden fürwahr weitere Kosten ausgelöst. Ein Gerichtsgutachter prüft sodann, welches der beiden Gutachten, von denen nur eines den Namen Gutachten trägt, zutreffend ist. Am Ende wird das Erstgutachten bestätigt oder gibt´s die Hälfte von beiden. Ob sich der ganze Schmus für den Versicherer gelohnt hat? Es darf angezweifelt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN Original geschrieben von
 Begriffe wie "Taschenspielertricks" drängen ihn in die Außenseiterrolle. Unschön.

Dieser Begriff wurden hier aber zuerst von anderen Halbschlauen in den Ring geworfen, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben.

Wir wollen doch aber bitte fair bleiben, auch wenn ich in Sachen Putzkolonne auf deiner Seite bin......😁

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Dieser Begriff wurden hier aber zuerst von anderen Halbschlauen in den Ring geworfen, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben.

Richtig, diese Granate wurde von anderen zuerst abgeworfen. Aber deswegen muss sie ja nicht gleich ...

... oder doch, halt, ...

bevor sie im eigenen Schützengraben losgeht, wirft man sie wohl tatsächlich lieber zurück. 😁🙂

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