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Versicherungsfall?

Themenstarteram 5. Juli 2016 um 15:10

Hallo,

gestern Nachmittag hat ein vor mir fahrendes Fahrzeug auf der A2 einen Gegenstand, den ich nicht genau erkennen konnte (aber aufgrund der Lichtspiegelungen auf eine CD tippen würde, Abstand ca. 100m, Tempo 138km/h Tempomat) aus dem Fenster geworfen. Dieser ist vor mir auf der Straße zersplittert und ich bin kurz darauf darüber gefahren (keine Möglichkeit, noch zu reagieren).

 

Ich habe in der Front und am Unterboden die Einschläge der "Splitter" gehört. Circa eine halbe Stunde später setzte dann die Klimaanlage aus und es kam nur noch warme Luft aus der Lüftung.

Eben beim Check in der Werkstatt wurde schon festgestellt, dass sich kein Restkältemittel mehr im System befindet.

Da es beim Golf 6 ja diese "Schwachstelle" mit dem Klimakondensator, der auch anfällig für Steinschläge sein soll gibt, vermute ich, dass Bruchstücke dort einen Schaden verursacht haben. Rein optisch ist aber nichts zu sehen. Jetzt aktuell wird die Anlage erstmal mit Kältemittel und Konstrastmittel gefüllt.

Wenn ein größerer Schaden entstanden sein sollte durch den "Vandalismus" des vorher fahrenden FZG (blauer Corsa C, ca. 16.50 Uhr Hildesheim --> Hannover), würde dies in den Bereich einer Teil- oder Vollkasko fallen oder sind solche Schäden nicht abgedeckt?

Mir ist bewusst, dass es da in diversen Verträgen Unterschiede der Deckung geben kann, aber vielleicht ist dies ja ein Fall, bei dem man es generell sagen kann.

 

Danke für mögliche Informationen.

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15 Antworten

Würde die Vollkasko zahlen, aber nicht das Kältemittel, da Betriebsstoffe nicht versichert sind.

Ist erstmal ein Fall für die Polizei. Denn das ist mindestens illegale Abfallentsorgung wenn etwas aus dem Fenster fliegt, kann aber auch ein gefährlicher Eingiff in den Straßenverkehr sein.

Gruß Crash

Zitat:

@Crash O. schrieb am 5. Juli 2016 um 17:45:55 Uhr:

Ist erstmal ein Fall für die Polizei. Denn das ist mindestens illegale Abfallentsorgung wenn etwas aus dem Fenster fliegt, kann aber auch ein gefährlicher Eingiff in den Straßenverkehr sein.

Gruß Crash

Was meinst Du denn, was die Polizei ermitteln soll und mit welchem Erfolg?

Natürlich würde ein Kennzeichen ungemein helfen. Wenn dann ein Fahrer ermittelt ist kann man Schadensersatzansprüche gegen diesen geltend machen.

Zitat:

@germania47 schrieb am 5. Juli 2016 um 17:43:20 Uhr:

Würde die Vollkasko zahlen, aber nicht das Kältemittel, da Betriebsstoffe nicht versichert sind.

Kann man so pauschal nicht sagen.

Es kommt auf die Qualität des Tarifes an, den der TE versichert hat.

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 5. Juli 2016 um 18:54:38 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 5. Juli 2016 um 17:43:20 Uhr:

Würde die Vollkasko zahlen, aber nicht das Kältemittel, da Betriebsstoffe nicht versichert sind.

Kann man so pauschal nicht sagen.

Es kommt auf die Qualität des Tarifes an, den der TE versichert hat.

Aha, wieder etwas gelernt?

Themenstarteram 5. Juli 2016 um 17:23

Hallo,

danke für die Antworten, habe mittlerweile den KVA und damit hat sich die Frage fast erledigt, da sich eine Abrechnung über Vollkasko (mit SB + Hochstufung) nicht lohnen würde. Ich werde selber zahlen, es sei denn, es wäre ein Teilkasko-Fall was ich aber eher nicht so sehe?

Leider habe ich in der Situation nicht auf das Kennzeichen geachtet und da nicht sofort ein Schaden erkennbar war auch nicht vorausschauend mitgedacht. Allerdings waren in besagtem Corsa 3 Personen die ich erkennen konnte, im Zweifel hätten diese sowieso alle bezeugen können, dass da nichts aus dem Auto geworfen wurde. Man weiß doch wie das ist... ich meine, bei Personen, die auf der BAB Gegenstände aus dem Auto werfen kann doch sowieso nicht mehr alles ganz dicht sein?

Mittlerweile wurde auch die "Einschlagstelle" gefunden und es könnte sich bei dem Gegenstand auch um Glas statt einer CD gehandelt haben, ist aber schwierig zu sagen.

Ich habe einen "relativ hochwertigen" Tarif, ich versuche immer alle möglichen Sondermerkmale mit hinein zu nehmen. Aber ich fragte mich eben, ob sowas grundsätzlich auszuschließen sei oder vllt. grundsätzlich ein Grundmerkmal wäre.

Ist ja auch die Frage, wie das eingeordnet wird? Unfall, Vandalismus, ... ?

Zitat:

@germania47 schrieb am 5. Juli 2016 um 19:10:22 Uhr:

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 5. Juli 2016 um 18:54:38 Uhr:

 

Kann man so pauschal nicht sagen.

Es kommt auf die Qualität des Tarifes an, den der TE versichert hat.

Aha, wieder etwas gelernt?

Bei Premiumtarifen ist es heut zu Tage nicht unüblich, dass der Ersatz von Bems- und Betriebsstoffen bezahlt wird.

Themenstarteram 5. Juli 2016 um 17:47

Naja, Vollkasko kommt aufgrund der "zu geringen" Rechnung eh nicht in Betracht, da würde ich auf Dauer drauf zahlen. Ist wohl einfach persönliches Pech.

Falls es ein Glasgegenstand war kann ich eigentlich froh sein, genug Abstand gehabt zu haben, wenn sowas auf die Scheibe trifft ist der Schreck sicherlich größer.

Themenstarteram 6. Juli 2016 um 6:28

Guten Morgen,

da ich mir etwas Sorgen mache, dass der Verdichter evtl. beschädigt sein könnte (was sich ja erst nach Reparatur des Kondensator herausstellt) habe ich zur Sicherheit mal direkt bei meiner VS nachgefragt:

Ergebnis: Da ich das vorher fahrende FZG nicht identifizieren kann, fällt die HP dessen heraus (war mir eh klar). Es wird daher ein Vandalismus Schanden und durch meine VK übernommen.

Mein Problem ist nur: Ich lasse ja den Kondensator heute wechseln und begleiche direkt die Rechnung. Danach sieht man erst, ob der Verdichter einen weg hat.

Wenn sich dies heraus stellen sollte, bekomme ich dann Probleme? Man gab mir die Auskunft, dass ich mich in dem Falle morgen nochmal melden soll, aber man einen Gutachter dafür heraus schicken würde. Ich habe die Werkstatt nun angewiesen, die Alt - Teile nicht zu entsorgen. Ob das dann reicht? Ein Defekt des Verdichter ist ja erst nach Reparatur des Kondensator feststellbar. Aber dann ist der Wagen nicht mehr im ursprünglichen Zustand, wie ihn der Gutachter gerne hätte?

Und wie ist es, wenn ich die erste Rechnung dann schon beglichen habe und sich später der Folgeschaden Kompressor heraus stellt? Wie bringe ich das alles unter einen Hut im Fall der Fälle?

Gruß,

Sven

Warum sollte der Verdichter Schaden nehmen, nur weil Kältemittel austrat? Unwahrscheinlich, die Magnetkupplung wird öffnen, wenn kein Druck aufgebaut werden kann und somit ist der Verdichter "ausgeschaltet". Die mit dem Kältemittel entwichene Menge an Öl ist vernachlässigbar. Ich würde mir da keine Sorgen machen, Steinschlag ist z. B. am 911 ein häufiger Defekt an der Klimaanlage.

Themenstarteram 6. Juli 2016 um 7:51

Hallo,

es gibt bei dieser Klimaanlage keine Magnetkupplung die öffnen könnte, der Verdichter dreht immer mit, auch wenn AC ausgeschaltet ist.

Genau das ist meine Sorge.

Das ist trotzdem unbegründet, da zu wenig Öl verloren ginge, um einen Schaden zu provozieren.

Themenstarteram 6. Juli 2016 um 8:17

Das wäre natürlich der "Optimalfall", leider beschleicht mich beim Lesen im G6 Forum das Gefühl, dass defekte Kompressoren nach Kühlmittelverlust eher die Regel als die Ausnahme sind. Ich bin gespannt, heute Abend weiß ich hoffentlich mehr.

Ist dann halt trotzdem die Frage, ob im Fall der Fälle mit der VS alles klappen würde.

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