Kfz-Schaden durch Person. Versicherungsfall ?
Hallo zusammen,
meine Partnerin hat vor kurzem ein Kind angefahren, das ohne auf den Verkehr zu achten auf die Strasse gerannt ist. Zum Glück hat das Kind nur leichte verletzungen davon getragen.
An unserem Fahrzeug ist durch den Aufprall die Motorhaube beschädigt worden. Jetzt habe ich mich bei unserer Kfz-Versicherung erkundigt, ob die für den Schaden an der Motorhaube aufkommen. Die Dame sagte mir, da wir nicht Vollkasko versichert sind, wird der Schaden nicht übernommen.
Ist das so korrekt?
Würde mich um Antworten freuen.
Beste Antwort im Thema
Lieber robby36:
Frei nach Dieter Nuhr:"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal.....................halten"
Zitat:
Original geschrieben von robby36
Also zum einen ist die Regelung der Kinder so, dass wenn einem Kind bewusst ist, dass man etwas nicht machen darf, die Kinder ab 7 Jahre schon versichert sind. Die Grauzone bis 10 Jahre ist nur wenn das Kind die Unrechtmässigkei des Handelns nicht wusste..
Ich weiss jetzt nicht, was dieses Kauderwelsch überhaupt bedeuten soll, ganz nebenbei werden da noch Versicherungsschutz und gesetzliche Haftungsgrundlagen durcheinander gebracht.
1. Kinder haften für Schäden bis zum 7. Lebensjahr nicht - Punkt.
2. Kinder haften für Schäden im Strassenverkehr bis zum 10. Lebensjahr nicht-Punkt.
Dies sind gesetzliche Regelungen zum Schutze der Kinder, insbesondere im Strassenverkehr!
VERSICHERT im Rahmen der Haftpflichtversicherung sind Kinder ab deren Geburt.
Die Frage ist nur, wie der Haftpflichtversicherer mit erhobenen Ansprüchen umgeht, sprich ob er diese mangels Haftung des Kindes zurückweist oder dennoch reguliert, weil ein entsprechender Passus im Vertrag angebracht ist (Begründung hierfür hat Krypton ganz anschaulich dargestellt).
Hier gibt es keine Grauzone, das sind klare und eindeutige GESETZLICHE Vorgaben.
Was du da zusammenschmierst mit Einsichtsfähigkeit usw. betrifft ältere Kinder, wenn das Thema "Vorsatz" oder "Bedingter Vorsatz" ins Spiel kommt.
Dass das Kind hier VORSÄTZLICH in das Auto gerannt ist, steht hier nicht ernstlich zur Diskussion, oder?
Zitat:
Original geschrieben von robby36
Solche Schäden haben wir schon häufiger gehabt.. Unter 7 Jahren geht es nur über die Verletzung der Aufsichtspflicht.
Geht WAS nur über die Verletzung der Aufsichtspflicht?
Und nochmal den obigen Absatz von mir durchlesen!
Zitat:
Original geschrieben von robby36
In diesem Falle rennt ein Kind auf die Strasse. Das passiert einem Erwachsenen auch wenn er nicht aufpasst. Da das Kind über 7 Jahre ist, würde die Hafpflicht der Eltern auch zahlen müssen... aaaaaaaaber...:Wenn im Straßenverkehr ein Kind angefahren wird, lehnt so ziemlich JEDE Versicherung eine Schuld ab.Man muss immer so fahren , dass man sowas verhindern kann.Auch wenn es nicht möglich ist.
Selten so viel Dummfug in einem einzigen Posting gelesen (nicht einmal bei der Backware mit Obstauflage)!
Kinder UNTER 10 Jahren - unter ZEHN ZEHN ZEHN ! Jahren haften nicht im Strassenverkehr!
Wie oft den noch zum Kuckuk?!
Eine Versicherung lehnt also "die Schuld ab".
Auch mal was neues.
Die Versicherung kann höchstens im Namen des Versicherten die erhobenen Ansprüche mangels Haftung des Versicherten zurückweisen - mehr aber auch nicht.
Oder gibt es vielleicht schon eine Versicherung, bei welcher eine Jungfrau ihre Unschuld versichern kann (Angebote bitte per PN an mich).
Zitat:
Original geschrieben von robby36
Eigentlich muss jetzt von der Krankenversicherung des Kindes eine Forderung an die KFZ Haftpflichtversicherung des Verursachers kommen. Und das kommt auch. Die Schuld wird hier zu 99 % beim Autofahrer liegen, denke ich.. Leider
Nonsens.
Behauptet der Autofahrer eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern und will diese zur Haftung heranziehen, so kommt es sehr wohl auf die Einzelumstände des Unfalles an.
Warum allerdings der Autofahrer zu 99,% haften soll, wenn ihm ein Kind in das Auto rennt, das ist wohl niemandem hier erklärlich.
Die Haftung aus Betriebsgefahr kommt natürlich zum Tragen, der Rest ist abhängig von den Umständen des Unfalles.
Und die Krankenkasse des Kindes macht ihre Forderungen entweder aufgrund eines bestehenden Teilungsabkommens geltend oder aber nach Sach- und Rechtslage (die hier genauso Anwendung findet).
Nochmal die dringende Bitte:
Verschone uns mit deinem (fehlerhaften) Achtelwissen (das reicht nicht einmal zu einem Halb- oder Viertelwissen).
Mit einem solchen Nonsens ist hier nämlich niemandem geholfen.
Danke für dein Verständnis.
22 Antworten
Wenn das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte zum Tag des Unfalles ist es nicht haftbar zu machen für Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall. Auf Deutsch gesagt: Der Unfallgegner geht leer aus zum Schutze des Kindes.
Manche Privathaftpflichtversicherungen bieten den Eltern an, dass der Schaden trotzdem übernommen wird wenn es die Eltern wünschen. Wünschen die Eltern dies nicht, wehrt die PHV die Ansprüche des Unfallgegners konsequent ab.
Korrekt , man kann jetzt Verlangen das das Kind (die eltern) für den Schaden auf kommen.
Um Schäden am eigenen Fahrzeug erstattet zu bekommen bedarf es einer Vollkasko bzw. Teilkasko, je nach dem was passiert ist. Alternativ wäre zu prüfen, auch in Abhängigkeit des Alters vom Kind (Schuldfähigkeit) ob die Eltern hierzu haftbar gemacht werden können. Im Zweifelsfall den Anwalt befragen.
Und wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben greift auch diese Forderung ins leere und man muss seinen Schaden selber bezahlen.
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Die Kleine ist 9 Jahre alt und war alleine unterwegs. Ob die Eltern eine Privathaftpflicht haben weis ich nicht. Wir haben Teilkasko und unsere Kfz-Versicherung hat gleich nach meiner Frage abgeblockt, weil wir nicht Vollkasko versichert sind.
Es wurde bereits schon richtig erklärt, dass Kinder im Straßenverkehr erst ab dem 11. Lebensjahr haftbar gemacht werden können. Von daher wirst du hier nach Rechtslage leer ausgehen. Von einer Verletzung der Aufsichtspflicht kann hier vermutlich nicht ausgegangen werden.
Es empfiehlt sich trotzdem, mit den Eltern hinsichtlich einer evtl. bestehenden Privathaftpflichtversicherung in Kontakt zu treten. Viele Versicherer bieten an, gegen Zahlung einer etwas höheren Prämie auf den Einwand der Deliktunfähigkeit (bis zu einer Schadenhöhe von x-Euro) zu verzichten. Sollte eine solche Versicherung bestehen, wäre das wohl deine einzige Möglichkeit.
Gruß
traumzauber
Yo, bei 9 Jahren kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, das keine Aufsichtspflichtverletzung des Aufsichtspflichtigen vorliegt. Also keine Haftung, kein Anspruch auf Schadenersatz.
Ergänzend muss ich noch anmerken, dass eine gute Privathaftpflicht die Klausel für Erstattungen von Schäden deliktsunfähiger Kinder standardmässig mittlerweile mitversichert haben sollte.
wieso sollte die PHV so dumm sein und einen Schaden regulieren, auf den kein Anspruch besteht?
Zitat:
Original geschrieben von abwrack
wieso sollte die PHV so dumm sein und einen Schaden regulieren, auf den kein Anspruch besteht?
Weil es von den Kunden so gewünscht wird. Es ist nicht gerade von sozialem Vorteil, wenn du deinem Nachbarn erklärst, dass dein Sohn ja vollkommen unbelangbar das Nachbarauto mit einem Stein von der Straße zerkratzt hat und die eingeritzte Sonne doch ganz toll ausschaut😁
Hier möchten die Eltern sicherlich den Schaden reguliert haben, damit nicht schlecht über die gesprochen wird. Daher macht das für die Versicherung Sinn dies anzubieten. Die Schäden werden ja dann in der Prämie berücksichtig
Also zum einen ist die Regelung der Kinder so, dass wenn einem Kind bewusst ist, dass man etwas nicht machen darf, die Kinder ab 7 Jahre schon versichert sind. Die Grauzone bis 10 Jahre ist nur wenn das Kind die Unrechtmässigkei des Handelns nicht wusste..
Solche Schäden haben wir schon häufiger gehabt.. Unter 7 Jahren geht es nur über die Verletzung der Aufsichtspflicht.
In diesem Falle rennt ein Kind auf die Strasse. Das passiert einem Erwachsenen auch wenn er nicht aufpasst. Da das Kind über 7 Jahre ist, würde die Hafpflicht der Eltern auch zahlen müssen... aaaaaaaaber...:
Wenn im Straßenverkehr ein Kind angefahren wird, lehnt so ziemlich JEDE Versicherung eine Schuld ab.Man muss immer so fahren , dass man sowas verhindern kann.Auch wenn es nicht möglich ist.
Eigentlich muss jetzt von der Krankenversicherung des Kindes eine Forderung an die KFZ Haftpflichtversicherung des Verursachers kommen. Und das kommt auch. Die Schuld wird hier zu 99 % beim Autofahrer liegen, denke ich.. Leider
Lieber robby36:
Frei nach Dieter Nuhr:"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal.....................halten"
Zitat:
Original geschrieben von robby36
Also zum einen ist die Regelung der Kinder so, dass wenn einem Kind bewusst ist, dass man etwas nicht machen darf, die Kinder ab 7 Jahre schon versichert sind. Die Grauzone bis 10 Jahre ist nur wenn das Kind die Unrechtmässigkei des Handelns nicht wusste..
Ich weiss jetzt nicht, was dieses Kauderwelsch überhaupt bedeuten soll, ganz nebenbei werden da noch Versicherungsschutz und gesetzliche Haftungsgrundlagen durcheinander gebracht.
1. Kinder haften für Schäden bis zum 7. Lebensjahr nicht - Punkt.
2. Kinder haften für Schäden im Strassenverkehr bis zum 10. Lebensjahr nicht-Punkt.
Dies sind gesetzliche Regelungen zum Schutze der Kinder, insbesondere im Strassenverkehr!
VERSICHERT im Rahmen der Haftpflichtversicherung sind Kinder ab deren Geburt.
Die Frage ist nur, wie der Haftpflichtversicherer mit erhobenen Ansprüchen umgeht, sprich ob er diese mangels Haftung des Kindes zurückweist oder dennoch reguliert, weil ein entsprechender Passus im Vertrag angebracht ist (Begründung hierfür hat Krypton ganz anschaulich dargestellt).
Hier gibt es keine Grauzone, das sind klare und eindeutige GESETZLICHE Vorgaben.
Was du da zusammenschmierst mit Einsichtsfähigkeit usw. betrifft ältere Kinder, wenn das Thema "Vorsatz" oder "Bedingter Vorsatz" ins Spiel kommt.
Dass das Kind hier VORSÄTZLICH in das Auto gerannt ist, steht hier nicht ernstlich zur Diskussion, oder?
Zitat:
Original geschrieben von robby36
Solche Schäden haben wir schon häufiger gehabt.. Unter 7 Jahren geht es nur über die Verletzung der Aufsichtspflicht.
Geht WAS nur über die Verletzung der Aufsichtspflicht?
Und nochmal den obigen Absatz von mir durchlesen!
Zitat:
Original geschrieben von robby36
In diesem Falle rennt ein Kind auf die Strasse. Das passiert einem Erwachsenen auch wenn er nicht aufpasst. Da das Kind über 7 Jahre ist, würde die Hafpflicht der Eltern auch zahlen müssen... aaaaaaaaber...:Wenn im Straßenverkehr ein Kind angefahren wird, lehnt so ziemlich JEDE Versicherung eine Schuld ab.Man muss immer so fahren , dass man sowas verhindern kann.Auch wenn es nicht möglich ist.
Selten so viel Dummfug in einem einzigen Posting gelesen (nicht einmal bei der Backware mit Obstauflage)!
Kinder UNTER 10 Jahren - unter ZEHN ZEHN ZEHN ! Jahren haften nicht im Strassenverkehr!
Wie oft den noch zum Kuckuk?!
Eine Versicherung lehnt also "die Schuld ab".
Auch mal was neues.
Die Versicherung kann höchstens im Namen des Versicherten die erhobenen Ansprüche mangels Haftung des Versicherten zurückweisen - mehr aber auch nicht.
Oder gibt es vielleicht schon eine Versicherung, bei welcher eine Jungfrau ihre Unschuld versichern kann (Angebote bitte per PN an mich).
Zitat:
Original geschrieben von robby36
Eigentlich muss jetzt von der Krankenversicherung des Kindes eine Forderung an die KFZ Haftpflichtversicherung des Verursachers kommen. Und das kommt auch. Die Schuld wird hier zu 99 % beim Autofahrer liegen, denke ich.. Leider
Nonsens.
Behauptet der Autofahrer eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern und will diese zur Haftung heranziehen, so kommt es sehr wohl auf die Einzelumstände des Unfalles an.
Warum allerdings der Autofahrer zu 99,% haften soll, wenn ihm ein Kind in das Auto rennt, das ist wohl niemandem hier erklärlich.
Die Haftung aus Betriebsgefahr kommt natürlich zum Tragen, der Rest ist abhängig von den Umständen des Unfalles.
Und die Krankenkasse des Kindes macht ihre Forderungen entweder aufgrund eines bestehenden Teilungsabkommens geltend oder aber nach Sach- und Rechtslage (die hier genauso Anwendung findet).
Nochmal die dringende Bitte:
Verschone uns mit deinem (fehlerhaften) Achtelwissen (das reicht nicht einmal zu einem Halb- oder Viertelwissen).
Mit einem solchen Nonsens ist hier nämlich niemandem geholfen.
Danke für dein Verständnis.
so..
Und als "staatlich geprüfter Versicherungsfachmann der IHK" geb ich auch mal mein Senf dazu:
Versicherungstechnisch zu 100% richtig waren bzw. sin die Ausführungen von twelferider .
an den TS:
Deine Versicherung zahlt nicht, da ihr nur eine Teilkasko habt.. die würde nur "Wildschäden" übernehmen und das ist keiner..
Eure Auto-Haftpflicht zahlt nur Schäden, die IHR gegenüber Dritten verursacht..
Bsp.: Das Kind war auf einem Fußgängerüberweg, dann hättest Du Schuld und deine Versicherung zahlt NUR den Schaden am Kind (Personen+Sachschaden).
Du kannst also wie erwähnt nur über die Eltern gehen und deren Privathaftpflichtversicherung in Regress nehmen.
sinnvoll wäre es, sich nen Kostenvoranschlag zu holen, diesen den Eltern geben, mit der Bitte um Weiterleitung an ihre Privathaftpflicht (vorausgesetzt sie haben eine..)
Die Versicherung wird dann prüfen, ob die "Deliktunfähigkeit" mitversichert ist..
Eine Aufsichtspflichtverletzung fand auch nicht statt, da die kleine über 7 ist und mann da von einer gewissen "Selbstständigkeit" ausgehen kann.
Nachtrag: Hättest du eine Vollkasko, dann hätte die zwar den Schaden übernommen, aber ihr würdet auch in der SF-Klasse steigen..
Hallo liebe Leser,
kurzer Rückblick vom März 2009.
Meine Partnerin hat ein Kind angefahren was ohne auf den Verkehr zu achten über die Straße gerannt ist. Dabei wurde es verletzt und im Krankenhaus stationär 2-3 tage behandelt.
Heute habe ich von meiner Autoversicherung die neue Beitragsrechnung für das Jahr 2010 erhalten.
Die wollen mich von meiner Schadenfreiheitsklasse SF9/45% auf SF4/65% einstufen.
Kurz nach dem Unfall mußte meine Partnerin ein Schadensformular unserer Versicherung ausfüllen, seither haben wir auch nichts weiter von unserer Kfz-Versicherung gehört.
Kann die Beitragserhöhung vom Personenschaden stammen?