Versicherungsbetrug!
Verzeiht mir bitte das clickbait topic. 🙂
Ich will keine versicherung betruegen, jedoch fuehle ich mich von meiner betrogen.
Mir wurde ein auto geklaut.
Allerdings hat mir die versicherung (nach nun ueber einem jahr) nur den betrag minus 20% ausgezahlt. (bzw 19% um genau zu sein, es fehlt die mwst)
Jetzt kann ich das bei einem firmenwagen verstehen, ich habe die mwst nicht bezahlt also muss ich sich nicht ersetzt bekommen. Oder wuerde ich, wuerde ich sie direkt ans finanzamt weiterreichen muessen (erhaltene mwst).
Soweit klar, aber es war ein privates auto, natuerlich habe ich die MWST mit bezahlt und konnte sie nicht beim finanzamt geltend machen. (So wie es uns allen geht.)
Wie kommt die versicherung auf die idee 20% nicht aus zu zahlen?
Nach mehreren ermahnungen durch mich sagt sie jetzt (ein jahr spaeter) sie brauchten die rechnung des nachfolgeautos, sonst behalten sie die 20%.
Das hat mich jetzt wirklich erschuettert.
Muss ich den etwas gestohlenes ersetzen und verliere andernfalls 20%?
Das habe ich im vertrag nirgends gelesen, die versicherung meint das sei ueblich.
Mir ist voellig unklar auf welcher grundlage, 20% von 50k ist viel geld!
Ich muss jetzt nicht wirklich vor gericht gehen, denn ich habe das geklaute auto ersetzt durch ein neues *1 und habe also die rechnung die die versicherung verlangt. (verlangt nach einem jahr, sozusagen als weitere ausrede nicht zu zahlen, so verstehe ich das jedenfalls.)
Also werde ich ihr das papier zukommen lassen, das ist der einfachste weg, aber dennoch ist mir das voellig unverstaendlich.
Auch ist mir unklar was eine ersatzbeschaffung genau ist.
Das geklaute, als auch der neue waren neuwagen. 0km und so. Aber sie sind nicht auf wunsch gefertigt (zeitmangel) sondern aus dem schaufenster beim haendler gekauft, sozusagen. (vom hof gekauft genau.)
Daher ist es nicht genau das gleiche fahrzeug. (die sind ja nicht so verfuegbar, wie man es gerne haette.)
Sie sind aber sehr aehnlich, ich habe einen camper durch einen camper ersetzt, sogar beides fiat, aber halt nicht genau gleich. Aber haette ich jetzt gesagt, ich kaufe mir lieber einen porsche, waere das auch eine esatzbeschaffung gewesen? Mir ist das sehr suspekt.
w
*1 auch das ist ein problem, weil ich dieses geld vorlegen muss um das neue auto zu kaufen und offenbar erst danach, wenn ich den kauf nachweise von der versicherung ersetzt bekomme. Und das offenbar erst ein jahr spaeter, weil vorher haben sie mir nichts davon gesagt. Da moechte man jetzt eigentlich zinsen berechnen!
Beste Antwort im Thema
Dann bastel dir doch ein lustiges Pappschild, schreib "Alles Kagge" drauf und renn damit vorm Kanzleramt die Straße rauf und runter.
Hier ist deine Jammerei sinnfrei und nervig. Es ist gestzlich so geregelt und fertig.
76 Antworten
Das bspw. in den 1990ern absolut mehr Fahrzeuge wie heute gestohlen worden sind erklärst du dann wie? Jährlich werden in Deutschland etwa 32.000 Fahrzeuge gestohlen, diese Zahlen sind seit etwa 10 Jahren unverändert.
Es passt natürlich nicht ins Weltbild, das die Anzahl der gestohlenen Fahrzeuge seit der EU-Osteuweiterung nicht mehr geworden ist. Während in "der guten alten CDU"-Zeit die Zahl noch deutlich höher lag.
Defacto ist das Diebstahlsrisiko selbst mit drei Fahrzeugen heute geringer wie vor 20 Jahren mit einem. Befinden sich unter den 3 Fahrzeugen natürlich ein paar der gesuchten Modelle (Spitzenmotorisierung, SUV, teure Ausstattung, hochwertige Limousinen/Kleinbusse, ...) ist das Risiko gestiegen ... und von deinen 3 Fahrzeugen sind eben Minimum 2 deutlich gefragter wie ein 0815-Durchschnittswagen.
Witzig finde ich auch, wie du anderen deine Sicht der Welt erklärst ... was dann auch erklärt, warum "einfache" Argumentationsketten bei vielen so erfolgreich sind. Die Zusammenfassung Staat = zockt nur den gemeinen Bürger ab, tut ihr übriges. Deine nachteilige Regelung ist vor allem wegen solcher Spezln entstanden, die ursprünglich den Staat (respektive die auszahlende Versicherung) versucht haben, zu bescheißen.
Zitat:
@Knergy schrieb am 31. Dezember 2018 um 16:32:56 Uhr:
Das bspw. in den 1990ern absolut mehr Fahrzeuge wie heute gestohlen worden sind erklärst du dann wie?
Dann bitte erstmal zahlen, bevor du mich bittest was zu erklaeren.
Zitat:
Jährlich werden in Deutschland etwa 32.000 Fahrzeuge gestohlen, diese Zahlen sind seit etwa 10 Jahren unverändert.
Das passt nicht zu dem fakt:
"Der Gesamtschaden durch Autodiebstahl habe 2017 bei 323,7 Millionen Euro gelegen -
eine Steigerung um mehr als 80 Prozentinnerhalb von zehn Jahren."
Oder meinst du die gleiche menge der fahrzeuge war um 80prozent teurer?
Bedenke im schnitt lagen die bei unter 20k.
Erklaere das...
Zitat:
[polemik habe ich hier geloescht]
w
(alle meine zahlen aus dem tagesschau link, du hast den ja schon, auf deine belege freue ich mich aber schon)
Was bringt diese wirklich sinnlose Diskussion die Nicht einmal was mit der eingangsfrage zu tun hat?
Hier werden zahlen wild umher geschleudert und irgendwelche Annahmen getätigt von "Dieb kann nur ein Auto von 3 mit nehmen".
Ihr/du/er/sie/es sucht sich hier irgendwelche zahlen aus Statistiken (die noch lange nicht wahr sein müssen würde man sich mit statistikerfassung beschäftigen - Tagesschau link.. Ich lach mich tot...) um erfundene Theorien zu untermauern und Versicherungen und den Staat anzuprangern.
Es werden also soviele kfzs geklaut und der Staat ist schuld dass du nicht deine Sachen schützen kannst. Und die Versicherung ist der (wie in der überschrift deutlich zu verstehen ist) Betrüger weil er nach den gesetzt handelt?
Sei doch froh dass es die Versicherung überhaupt noch gibt wenn die Zahlen so schlimm sind.
Du bekommst alles bezahlt, Prangers den Staat und die Versicherungen an weil jemand anders dir dein Spielzeug weggenommen hat?
Also echt, die ersten 2 Seiten bezweifelte ich ernsthaft ob du überhaupt alt genug bist um ein Kfz zu führen, aber danach er gibt sich mir nur noch das Bild dass du hier einfach sinnlos hetzen willst, weil du nicht sofort nach Raub das Geld überwiesen bekommen hast.
Du hast also alles bekommen was dir zusteht, aber weil du keine Ahnung von der Materie hattest, sind Staat und Versicherung schuld.
Gibt soviele Berichte wo wirklich Betrüger und Verbrecher unterwegs sind, wo das "Opfer" nichts mehr hatte - aber hier mit wirklich banalen zahlen deine Theorien über Staat und Pflichtverletzung zu belegen, ist doch lachhaft.
In anderen Staaten würde man vor Freude weinen wenn irgendjemand sein geraubtes gut ersetzt. Aber hier muss man wieder auf hohen Niveau, in ein der besten Ländern der Welt, über Kriminalität und Staat jammern. Bitter.
Zitat:
@Didi95 schrieb am 31. Dezember 2018 um 17:46:01 Uhr:
[...]ist doch lachhaft.In anderen Staaten würde man vor Freude weinen wenn irgendjemand sein geraubtes gut ersetzt. Aber hier muss man wieder auf hohen Niveau, in ein der besten Ländern der Welt, über Kriminalität und Staat jammern. Bitter.
Zu deiner information,
der staat ersetzt hier garnichts, sondern er ermoeglicht es dass das opfer nochmals um knapp 20% gebracht wird statt zu helfen. Sozusagen per gesetz. (in meinem fall nicht, ich habe mich ja frei gekauft)
Das ich ueberhaupt was bekomme liegt auch nicht am staat, sondern darann das ich mich (oder das auto) mit meinem geld freiwillig versichert habe. Andernfalls bekommst du eh nichts, wie genau in allen laendern.
(das sind wohl rund 50% der faelle immerhin)
Ob andere laendern bei den opfern auch nochmal zuschlagen weiss ich nicht, aber vielleicht kannst du ja licht ins dunkel bringen.
Ich finde das unbegreiflich und moechte hier informieren, auch wenn es mich persoenlich garnicht trifft (zufall).
Man sollte das wissen und eventuell drueber nachdenken.
w
Ps.: Und bitte arbeite an deinem ton, nur weil dir die inhalte nicht gefallen solltest du nicht unflaetig daher reden.
Pps.: arbeitet du bei einer versicherung?
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Ich versuche es mal mit einfachen Worten zu erklären:
Beim Diebstahl (wie auch bei einem Totalschaden) ermittelt ein SV den Brutto-Wiederbeschaffungswert. Neuere Fahrzeuge werden allgemein mit MwSt, etwas ältere mit Differenzbesteuerung (MwSt. nur auf den Gewinn des Händlers) und die ziemlich alten ohne MwSt. (nämlich von privat) gehandelt.
Welche Methode gerade die richtige ist, steht dann auch im Gutachten. Und da wird dann auch der Netto-Betrag sowie die etwaige MwSt. ausgewiesen.
Die (Kasko oder Haftpflicht-)Versicherung zahlt dann den jeweiligen Brutto-Wiederbeschaffungswert als Maximalentschädigung. Betonung jetzt mal auf "Wiederbeschaffung".
Hat der SV einen Wiederbeschaffungswert brutto=netto (bei älteren Fahrzeugen) ermittelt, ergibt sich diese Problematik MwSt. nicht.
Hat der SV einen Wiederbeschaffungswert (Regel oder differenzbesteuert) ausgewiesen, zahlt die Versicherung zunächst nur die Nettosumme und erst nach der Ersatzbeschaffung die Differenz zum Wiederbeschaffungswert. Kauft man die Ersatzbeschaffung günstiger ein, als der SV ausgewiesen hat, freut sich die Versicherung, sie spart etwas an MwSt. Kauft man teurer ein, interessiert das hingegen niemanden.
Sind jetzt die die Dummen, die sich gar kein neues Auto kaufen, also auf die MwSt. "verzichten" müssen? Nein, denn sie geben diese schließlich auch nicht aus. Und trocken betrachtet, wenn sie ihr altes Auto verkauft hätten, hätten sie vom Käufer kaum den Wiederbeschaffungswert, sondern meistens deutlich weniger erhalten. Mir ist 2002 mein A8 gestohlen worden, 6 Jahre alt, gut 130.000 km gelaufen. Der Wiederbeschaffungswert lag bei knapp 25.000,- €, hätte ich beim Verkauf nie erzielt. Der Ersatzwagen war dann 10 Monate alt, hatte gut 17.000 km gelaufen, war um einige tausend Euro besser ausgestattet und kostete "nur" 49.800,- €. Nach der ersten Trauer über den Diebstahl kam ich aus dem Lachen nicht mehr heraus.
Übrigens gibt es auch Fristen, innerhalb derer der Geschädigte ein wieder aufgefundenes Fahrzeug zurück nehmen muss. Dass hier der TE so lange gewartet hat, kann ich nicht nachvollziehen. Liegt wohl an seiner Gutmütigkeit und mangelnden Rechtskenntnissen.
Nanana ....
was soll denn nun die Diskussion;
solange das Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen und gesichert war kann der Halter doch nichts dafür. Soll ich mich nachts neben mein Auto setzen und es bewachen?
Auch für mich ist es nicht nachvollziehbar weshalb die von mir gezahlte Mehrwertsteuer im versicherten Schadensfall nicht sofort erstattet wird, denn sie wurde ja definitiv bereits gezahlt beim Kauf !
Aber nun weiß ich es ; habe aber noch eine Frage:
Nur mal angenommen: und minimal gerundete Zahlen:
Mein Auto hatte mit vorgelegter Rechnung 30000 gekostet und wird mit Zeitwert / Wiederbeschaffungswert 20000 gestohlen;
dann bekomme ich von den 20000 nur den Nettowert, also 16800 € ? ; die MWST. von ca. 3200€ wird einbehalten??
Nun kaufe ich mir aber ein billigeres Auto ( weil ich die Schnauze voll habe von teuren Autos...) von 10000 Brutto; , also ca. 8400€ netto + ca.1600€ Mwst.
diese Rechnung reiche ich nun bei der Versicherung ein:
Welche Mehrwertsteuer bekomme ich dann nacherstattet? die einbehalten ursprünglich gezahlten 3200 oder die auf der neuen Rechnung vom billigeren Wagen ausgewiesenen 1600€??
Zitat:
@PeterBH schrieb am 31. Dezember 2018 um 18:08:45 Uhr:
Ich versuche es mal mit einfachen Worten zu erklären:[...]
Übrigens gibt es auch Fristen, innerhalb derer der Geschädigte ein wieder aufgefundenes Fahrzeug zurück nehmen muss. Dass hier der TE so lange gewartet hat, kann ich nicht nachvollziehen. Liegt wohl an seiner Gutmütigkeit und mangelnden Rechtskenntnissen.
Gutmuetigkeit, ich habe denen immer wieder geglaubt wenn sie sagten "kein problem, das geld wird gleich angewiesen".
(einen grossteil hatte ich ja auch schon, das beschwichtigt)
Das problem ist nur, mein ansprechpartner ist nicht "die versicherung" und das die in der zustaendigen abteilung anderer meinung waren habe ich erst jetzt (nach ueber einem jahr) erfahren als sie ploetzlich mit der rechnung angekommen sind. (bzw sie von mir verlangt haben)
Fuer mich zufaellig kein problem, ich hatte mir den neuen camper laengst gekauft.
Aber ich dachte ich berichte mal, das kann fuer andere durchaus wichtig sein, was die da treiben.
Ich finde es sehr suspekt.
Im uebrigen war es ein neuwagen und nicht selten bekommt man die im ersten jahr zu 100% ersetzt.
(das war im ersten jahr)
Das ich in der pflicht stehe dann wieder ein auto zu kaufen, oder tausende von euro abgezogen werden war mir nicht klar. Mag irgendwo im kleingedruckten stehen, das habe nicht nicht bestritten. Mir fehlt allerdings noch der wichtige grund dafuer. Wozu ist es wichtig mit dem geschaedigtem so zu verfahren?
Und so wie ich das hier sehe findet niemand einen grund dafuer, ausser das sich staat und lobby, gegen den buerger auf genau das geeinigt haben. Unbegreiflich!
Faktisch heisst das, sie kommen mit diebstahl und missbrauch nicht zurecht und als konsequenz gibt es nicht massnahmen die den betrug verhindern, sondern man geht an die kasse des sowieso beklauten.
w
Zitat:
@PeterBH schrieb am 31. Dezember 2018 um 18:21:16 Uhr:
Die 1.600,- € - schrieb ich doch, dann freut sich die Versicherung.
Ich war mein Posting noch am Schreiben...als du deines schon gepostet hattest 😉 🙂...
Damit ist es m.E. doppelt ungerecht; denn ursprünglich hatte ich ja mal 4800€ MwSt. gezahlt 🙄
Und die Versicherungsbeiträge habe ich für das bereits gekaufte (gestohlene) Fahrzeug bezahlt, und nicht für das später als Ersatz gekaufte Fahrzeug😎
Das du so blöd warst, dich von der Versicherung an der Nase herum führen zu lassen bzw. sie einfach nicht verstanden hast, kannst du nur dir selbst ankreiden ... und komme jetzt bitte nicht "das steht denen nicht zu, nach deren Vorteil zu handeln". Umgedreht machen es nämlich die Versicherungsnehmer genauso, da wird von nicht gerade wenigen Versicherungsbetrug an allen Ecken und Enden betrieben (2 Fahrzeuge mit Garagenstatus, obwohl nur 1 Garage vorhanden usw).
Das mit der Mehrwertsteuer wurde doch erst wegen solchen "schlauen" Leuten. Ein Schaden für 2000 € wurde ausgezahlt, für 800 € billigst schwarz zurechtgepfuscht und sich 1200 € in die eigene Tasche gesteckt. Nach der aktuellen Regelung sind es immerhin nur noch 820 €, die in die eigene Tasche wandern. Die haben sich über die zusätzlichen 380 € ein Loch in den Bauch gefreut und zusätzlich auch noch Schwarzarbeit gefördert ...
Übrigens kann der "Staat" betrügt dich nicht um weitere 19 %, dein Schaden kann maximal 100 % betragen, davon bekommst du erstmal 81 % wieder. Deine "fehlenden" 19 % wurden dir garnicht zusätzlich abgezogen. Wäre das nämlich so, hättest du nur ~ 31.000 € ausgezahlt bekommen ...
"Im uebrigen war es ein neuwagen und nicht selten bekommt man die im ersten jahr zu 100% ersetzt.
(das war im ersten jahr)"
Kommt auf die Versicherungsbedingungen an, wobei der Begriff "Neupreisentschädigung" auch etwas irre führend ist. "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte Ihre Versicherungsbedingungen."
Zitat:
@Knergy schrieb am 31. Dezember 2018 um 18:45:14 Uhr:
Das du so blöd warst, dich von der Versicherung an der Nase herum führen zu lassen bzw. sie einfach nicht verstanden hast, kannst du nur dir selbst ankreiden ... und komme jetzt bitte nicht "das steht denen nicht zu, nach deren Vorteil zu handeln".
Nicht indem sie mich falsch informieren und dann nach einem jahr ploetzlich noch ein papier von mir wollen das sie bislang NIE erwaehnt hatten.
Das geht so nicht, aber du hast recht das ist ein anderer punkt.
Der eine punkt ist das rauszoegern, da haette ich mehr dampf machen sollen, aber ich kenne den ansprechpartner schon so viele jahre habe zig versicherungen und ich dachte der kuemmert sich.
Viel wartezeit war ja auch wegen dem suchauftrag bei der polizei ,aber die zeit haetten sie nutzen koennen um dem papierkram mit mir fertig zu machen.
Gut das ist der eine punkt, der andere (der mich nicht triff) ist der trick mit der mwst dessen sinn ich nicht verstehe und der ganz klar gegen uns buerger gerichtet ist. Zu unserem nachteil, meine frage war warum.
Darauf koenntest du ja mal antworten.
Zitat:
Umgedreht machen es nämlich die Versicherungsnehmer genauso, da wird von nicht gerade wenigen Versicherungsbetrug an allen Ecken und Enden betrieben (2 Fahrzeuge mit Garagenstatus, obwohl nur 1 Garage vorhanden usw).
Das ist aufgabe der versicherung sowas zu klaeren und darf nicht dazu fuehren das sie ihren ehrlichen kunden einfach die zahlungen kuerzt. Was ist denn das fuer ein komischer gedanke.
Jetzt fehlt noch das mir die polizei strafzettel stellt weil so viele zu schnell fahren aber nicht erwischt werden ,dann bin ich halt verantwortlich? Geht's noch? Was ist dass denn fuer ein krummes prinzip?
Zitat:
Das mit der Mehrwertsteuer wurde doch erst wegen solchen "schlauen" Leuten. Ein Schaden für 2000 € wurde ausgezahlt, für 800 € billigst schwarz zurechtgepfuscht und sich 1200 € in die eigene Tasche gesteckt. Nach der aktuellen Regelung sind es immerhin nur noch 820 €, die in die eigene Tasche wandern. Die haben sich über die zusätzlichen 380 € ein Loch in den Bauch gefreut und zusätzlich auch noch Schwarzarbeit gefördert ...
Naja gut das ist jetzt offtopic.
Ich hatte mal einen hagelschaden, den habe ich auch nicht machen lassen und dann das geld genommen.
(auch ohne mwst, aber das empfand ich damals nicht so schlimm)
Ist das betrug und warum ? Das auto hat einen schaden, wenn ich es verkaufe wird mir das abgezogen, ob es mich jetzt stoert im alltag ist das meine sache, ich habe es gelassen und habe das auto heute noch. Der wird auch nicht mehr gebaut, den behalten wir. (mini-roadster)
Im uerbrigen zahle ich (freiwillig) fuer eine versicherung die solche schaeden abdeckt. Die verdienen gutes geld. Das ist auch richtig so, aber so ein vertrag hat zwei seiten, sie sollen beim schaden auch zahlen.
Ich sehe da keinen bertrug und die versicherung schickt ja auch einen sachverstaendigen das man aus einem 1000EUR schaden keinen fuer 10.000 macht. Das ist auch gut so, aber doch unmgekehrt kein grund alle ehrlichen kunden schonmal profilaktisch bluten zu lassen nur weil die versicherung ihrer arbeit nicht nachkommt. (den fall zu pruefen und angemessen zu entschaedigen.)
Aber gut das ist wohl OT und in meinem fall war das fast neue auto weg.
Zitat:
Übrigens kann der "Staat" betrügt dich nicht um weitere 19 %, dein Schaden kann maximal 100 % betragen, davon bekommst du erstmal 81 % wieder. Deine "fehlenden" 19 % wurden dir garnicht zusätzlich abgezogen. Wäre das nämlich so, hättest du nur ~ 31.000 € ausgezahlt bekommen ...
Prozente hin und her rechnen ist nicht so einfach.
Mir wuerden jedenfalls 8000EUR fehlen, wenn ich nicht jetzt sowieso einen nachfolger gekauft haette.
Ich frage immernoch was das soll?
Wenn der staat nicht fuer sicherheit sorgt, wenn die versicherung nicht dafuer sorgt das sie nicht betrogen wird, ist das kein grund dem geschaedigtem einfach geld ab zu ziehen. Die sollen ihre arbeit richtig machen und wenn das dann kostet ist es recht, aber doch nicht einfach so den geschaedigten schaedigen, das ist krank.
w
Zitat:
@PeterBH schrieb am 31. Dezember 2018 um 18:54:41 Uhr:
"Im uebrigen war es ein neuwagen und nicht selten bekommt man die im ersten jahr zu 100% ersetzt.
(das war im ersten jahr)"Kommt auf die Versicherungsbedingungen an, wobei der Begriff "Neupreisentschädigung" auch etwas irre führend ist. "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte Ihre Versicherungsbedingungen."
Nagut, bei mir war es jedenfalls so. Das war einer der extra punkte bei dem "besseren" vertrag den ich abgeschlossen habe. Man kann auch billiger versichern, aber dann gibt es gewisse dinge nicht, ich weiss.
w
Laut Vertragsbedingungen, die der Versicherungsnehmer unterschrieben hat, ersetzen Kaskoversicherungen die MWst nur insoweit, wie sie angefallen ist.
Dies gilt durchgehend für alle Fälle, für die die Kaskoversicherung Entschädigung zu zahlen hat. Also nicht nur für Fälle der Beschädigung des PKW, sondern auch bei Verlust des Pkw. Also keine Sonderregelung für Diebstahl.
Grund ist, dass nicht als Schaden erstattet wird, was einmal bezahlt wurde, sondern es wird bezahlt, was für die Wiederherstellung des Zustandes vor dem Versicherungsfall, nämlich Kauf eines Ersatzfahrzeuges aufgewendet werden muss. Nicht anders ist es bei Fahrzeugbeschädigungen: es wird ersetzt, was notwendig ist, den Zustand vor dem Unfall wiederherzustellen.
O.
Zitat:
@3L-auto-ja schrieb am 31. Dezember 2018 um 19:15:59 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 31. Dezember 2018 um 18:54:41 Uhr:
"Im uebrigen war es ein neuwagen und nicht selten bekommt man die im ersten jahr zu 100% ersetzt.
(das war im ersten jahr)"Kommt auf die Versicherungsbedingungen an, wobei der Begriff "Neupreisentschädigung" auch etwas irre führend ist. "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte Ihre Versicherungsbedingungen."
Nagut, bei mir war es jedenfalls so. Das war einer der extra punkte bei dem "besseren" vertrag den ich abgeschlossen habe. Man kann auch billiger versichern, aber dann gibt es gewisse dinge nicht, ich weiss.
w
Hast du denn letztlich den damals gezahlten Neupreis erstattet bekommen?