Versicherungsbetrug!

Verzeiht mir bitte das clickbait topic. 🙂

Ich will keine versicherung betruegen, jedoch fuehle ich mich von meiner betrogen.

Mir wurde ein auto geklaut.
Allerdings hat mir die versicherung (nach nun ueber einem jahr) nur den betrag minus 20% ausgezahlt. (bzw 19% um genau zu sein, es fehlt die mwst)
Jetzt kann ich das bei einem firmenwagen verstehen, ich habe die mwst nicht bezahlt also muss ich sich nicht ersetzt bekommen. Oder wuerde ich, wuerde ich sie direkt ans finanzamt weiterreichen muessen (erhaltene mwst).
Soweit klar, aber es war ein privates auto, natuerlich habe ich die MWST mit bezahlt und konnte sie nicht beim finanzamt geltend machen. (So wie es uns allen geht.)

Wie kommt die versicherung auf die idee 20% nicht aus zu zahlen?
Nach mehreren ermahnungen durch mich sagt sie jetzt (ein jahr spaeter) sie brauchten die rechnung des nachfolgeautos, sonst behalten sie die 20%.

Das hat mich jetzt wirklich erschuettert.
Muss ich den etwas gestohlenes ersetzen und verliere andernfalls 20%?
Das habe ich im vertrag nirgends gelesen, die versicherung meint das sei ueblich.

Mir ist voellig unklar auf welcher grundlage, 20% von 50k ist viel geld!

Ich muss jetzt nicht wirklich vor gericht gehen, denn ich habe das geklaute auto ersetzt durch ein neues *1 und habe also die rechnung die die versicherung verlangt. (verlangt nach einem jahr, sozusagen als weitere ausrede nicht zu zahlen, so verstehe ich das jedenfalls.)

Also werde ich ihr das papier zukommen lassen, das ist der einfachste weg, aber dennoch ist mir das voellig unverstaendlich.

Auch ist mir unklar was eine ersatzbeschaffung genau ist.
Das geklaute, als auch der neue waren neuwagen. 0km und so. Aber sie sind nicht auf wunsch gefertigt (zeitmangel) sondern aus dem schaufenster beim haendler gekauft, sozusagen. (vom hof gekauft genau.)
Daher ist es nicht genau das gleiche fahrzeug. (die sind ja nicht so verfuegbar, wie man es gerne haette.)
Sie sind aber sehr aehnlich, ich habe einen camper durch einen camper ersetzt, sogar beides fiat, aber halt nicht genau gleich. Aber haette ich jetzt gesagt, ich kaufe mir lieber einen porsche, waere das auch eine esatzbeschaffung gewesen? Mir ist das sehr suspekt.

w

*1 auch das ist ein problem, weil ich dieses geld vorlegen muss um das neue auto zu kaufen und offenbar erst danach, wenn ich den kauf nachweise von der versicherung ersetzt bekomme. Und das offenbar erst ein jahr spaeter, weil vorher haben sie mir nichts davon gesagt. Da moechte man jetzt eigentlich zinsen berechnen!

Beste Antwort im Thema

Dann bastel dir doch ein lustiges Pappschild, schreib "Alles Kagge" drauf und renn damit vorm Kanzleramt die Straße rauf und runter.

Hier ist deine Jammerei sinnfrei und nervig. Es ist gestzlich so geregelt und fertig.

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Zitat:

@go-4-golf schrieb am 31. Dezember 2018 um 19:20:07 Uhr:


Laut Vertragsbedingungen, die der Versicherungsnehmer unterschrieben hat, ersetzen Kaskoversicherungen die MWst nur insoweit, wie sie angefallen ist.

Dies gilt durchgehend für alle Fälle, für die die Kaskoversicherung Entschädigung zu zahlen hat. Also nicht nur für Fälle der Beschädigung des PKW, sondern auch bei Verlust des Pkw. Also keine Sonderregelung für Diebstahl.

Grund ist, dass nicht als Schaden erstattet wird, was einmal bezahlt wurde, sondern es wird bezahlt, was für die Wiederherstellung des Zustandes vor dem Versicherungsfall, nämlich Kauf eines Ersatzfahrzeuges aufgewendet werden muss. Nicht anders ist es bei Fahrzeugbeschädigungen: es wird ersetzt, was notwendig ist, den Zustand vor dem Unfall wiederherzustellen.

O.

Was jedoch heisst das ich gezwungen bin mir ein neues auto zu kaufen.
Das habe ich, weil ich wollte sowieso, ich kann mir jedoch denken das man das auch mal anders sehen will. Genau wie ich zum beispiel die hagelschaden (vor zig jahren) nicht machen lassen wollte.

Es bleibt mir unverstaendlich.
Daher spreche ich das hier an, damit es moeglichst viele wissen.

Das man mwst ersetzt, nur soweit sie gezahlt wurde, verstehe ich, aber beim kauf des (spaeter) geklauten campers habe ich diese vollstaendig bezahlt. 🙂 Das ist bei firmen anderes ist klar, gelackmeiert sind nur die privat kaeufer. (auch das gibt schon wieder garkeinen sinn!)

w

Langsam könntest es wirklich gut sein lassen...
Ich lese hier sehr interessiert mit, aber es dreht sich alles irgendwie im Kreis!
Ich verstehe vor allem nicht was das „Staatsbashing“ soll.
So oft liest man daß der Staat sich überall einmische und Freiheiten beschneide, aber wenn denn ein Unbill geschieht, ruft man nach dem „Big Brother“ der einen beschützen soll und lebt für sich die sog.“Vollkaskomentalität“ aus.
Ich finde auch dieses sehr Suspekt.

Ein letzter Versuch: W i e d e r b e s c h a f f u n g s w e r t !!!

Kaufst du dir ein neues Auto, kriegst du auch die MwSt. (max. die, die im Wiederbeschaffungswert enthalten bzw. die, die tatsächlich bei der Ersatzbeschaffung angefallen ist - davon aber immer den niedrigeren Betrag).

Wenn du das Geld lieber versaufen oder spenden (meine Konto-Nr. schicke ich dir gerne per PN) möchtest, kannst du das. Niemand zwingt dich zum Neukauf.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 31. Dezember 2018 um 19:27:30 Uhr:


Langsam könntest es wirklich gut sein lassen...
Ich lese hier sehr interessiert mit, aber es dreht sich alles irgendwie im Kreis!
Ich verstehe vor allem nicht was das „Staatsbashing“ soll.
So oft liest man daß der Staat sich überall einmische und Freiheiten beschneide, aber wenn denn ein Unbill geschieht, ruft man nach dem „Big Brother“ der einen beschützen soll und lebt für sich die sog.“Vollkaskomentalität“ aus.
Ich finde auch dieses sehr Suspekt.

Hee, das ist meine versicherung die ich auch bezahle.
Der staat muss das nicht aushelfen oder irgendwas leisten.

Die frage ist warum konnte die lobby dieses gesetz durch setzen und welchen zweck hat es?
Ausser das weder staat noch versicherung betrug und missbrauch im griff haben und jetzt in die tasche des ehrlichen versicherten greifen? Mit welchem recht?

Natuerlich weiss ich das es es missbrauch gibt und ich will das nicht.
Aber das kann man doch nicht so bekaempfen.

Wie gesagt, das ist wie wenn mir die polizei einen strafzettel schickt weil andere zu schnell fahren die sie nicht erwischen. Das ist voellig krank vom prinzip her.

w

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Dezember 2018 um 19:39:51 Uhr:


Ein letzter Versuch: W i e d e r b e s c h a f f u n g s w e r t !!!

Kaufst du dir ein neues Auto, kriegst du auch die MwSt. (max. die, die im Wiederbeschaffungswert enthalten bzw. die, die tatsächlich bei der Ersatzbeschaffung angefallen ist - davon aber immer den niedrigeren Betrag).

Wenn du das Geld lieber versaufen oder spenden (meine Konto-Nr. schicke ich dir gerne per PN) möchtest, kannst du das. Niemand zwingt dich zum Neukauf.

Man man,
der wiederbeschaffungswert eines neuwagens im ersten jahr ist (bei meinem super duper vertrag) neupreis. Und genau das geld bekomme ich NICHT(!) wenn ich nicht nochmal kaufe.

Was (hatten wir ja schon jetzt x mal) mir egal ist, weil ich wollte das eh, aber mir war nicht bekannt das ich das muss. Ich habe eigentlich erwartet ich kann mir dem geld machen was ich will.

Soweit ich das jetzt verstehe betrifft das nur den privat sparer der sich ein auto leistet, firmenautos haben das problem nicht. Das ist voellig verrueckt das hier so eine uneinigkeit besteht und sich einige fast schon freuen das andere ihr geld nicht bekommen. So machen die natuerlich auch die naechsten 10 jahre was sie wollen mit uns.

w

Vielleicht als letztes … man muss auch immer mal die Gegenseite betrachten
und die heißt ... Keine Anreize schaffen für Versicherungsbetrug.

Ist Dir das Fahrzeug wirklich ein Verlust, dann ersetzt Du es.
Willst Du lieber Cash machen, dann bekommst Du nur den Netto-
Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Dito bei Reparatur und nicht Reparatur.

Hoffentlich wird der Freigang zum Jahreswechsel bald beendet!

Hier ist inzwischen jeder Kommentar überflüssig.
Wenn man nicht in der lage ist eine Rechnung einzureichen, dann wird das nix mehr

Zitat:

@3L-auto-ja schrieb am 31. Dezember 2018 um 20:02:10 Uhr:



Soweit ich das jetzt verstehe betrifft das nur den privat sparer der sich ein auto leistet, firmenautos haben das problem nicht. Das ist voellig verrueckt das hier so eine uneinigkeit besteht und sich einige fast schon freuen das andere ihr geld nicht bekommen. So machen die natuerlich auch die naechsten 10 jahre was sie wollen mit uns.

Nachdem man zusammen fassen kann, dass ein Privatmensch die MWST nur erstattet bekommt, wenn Sie für Reparatur oder Ersatzbeschaffung angefallen ist muss man mit dieser Aussage feststellen, dass Du nach 5 Seiten Kommentaren das Prinzip immer noch nicht verstanden hast.

Bei Privatleuten passiert das, was die letzten 5 Seiten immer wieder zusammengesfasst wurde. Bei Firmen ist es so, dass Sie von der Versicherung auch nur die Nettoerstattung bekommen. Sie erhalten die MWST zwar nicht von der Versicherung nachreguliert, aber vom Staat über die Einkommenssteuervorauszahlung in Abzug gebracht (und somit halt mit weniger Steuervorauszahlung erstattet) - Voraussetzung ist aber auch hier, dass die Firma dem Finanzamt eine RG über eine Ersatzbeschaffung vorlegen kann.

Insofern betrifft es also auch die Firmen und nicht nur die Privatleute

Wobei bei Firmen die MwSt. über die Vorsteueranmeldung/-jahresmeldung und nicht über die Einkommenssteuervorauszahlung in Abzug gebracht wird.

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 2. Januar 2019 um 07:59:40 Uhr:



Zitat:

@3L-auto-ja schrieb am 31. Dezember 2018 um 20:02:10 Uhr:



Soweit ich das jetzt verstehe betrifft das nur den privat sparer der sich ein auto leistet, firmenautos haben das problem nicht. Das ist voellig verrueckt das hier so eine uneinigkeit besteht und sich einige fast schon freuen das andere ihr geld nicht bekommen. So machen die natuerlich auch die naechsten 10 jahre was sie wollen mit uns.

[...]dass Du nach 5 Seiten Kommentaren das Prinzip immer noch nicht verstanden hast.

argogant, wolltest du so da neue jahr beginnen?

Zitat:

Insofern betrifft es also auch die Firmen und nicht nur die Privatleute

Also Firma hole ich mir (keine ahnung wie du das machst) die mwst direkt nach dem kauf zurueck.
Zum zeitpunkt des diebstahls reicht mir dann die netto summe um 100% des geldes wieder erhalten zu haben.
Mal abgesehen davon das man oft leasing macht und eh alles anders ist. Das gesetz zielt klar gegen private.

Ich wollte es nur mitteilen, falls es jemand interessiert, mich betrifft es ja eh nicht (in dem fall), aber ich dachte es ist wissen wert.

Aber mit solchen lesern (nicht nur du) macht das keinen spass, einer trolliger als der andere.

Mach's gut ich wuensche dir ein super 2019

w

Zitat:

@celica1992 schrieb am 31. Dezember 2018 um 21:35:22 Uhr:


Hier ist inzwischen jeder Kommentar überflüssig.
Wenn man nicht in der lage ist eine Rechnung einzureichen, dann wird das nix mehr

5 likes auf den depperten kommentar? *1
celica1992 lies nochmal von vorne, ich habe das was du unterstellst nie behauptet!

Ich sage mich betrifft es nicht, aber es koennte andere betreffen wenn sie nicht..... (alles erklaert).

willy

*1 die anzahl der likes laesst auf die qualitaet der leserschaft schliessen.
Muss ich mir nicht antun... (sorry an die anderen, klar sind nicht alle so, aber ich hab' echt besseres zu tun.)

Ich darf doch den verehrten TE herzlich darum bitten, sich in seinem Tonfall zu mäßigen.

Die so harsch kritiserte Leserschaft hat auf inzwischen 5 Seiten sehr geduldig, kompetent und nachvollziehbar die Frage des TE beantwortet und es nun wirklich nicht verdient, der Unfähigkeit bezichtigt zu werden, weil sie nicht in die Generalschelte gegen Staat und Versicherungswirtschaft einstimmen möchte.

Vielen Dank und ein gutes 2019 für alle Nutzer

Zitat: Mal abgesehen davon das man oft leasing macht und eh alles anders ist. Das gesetz zielt klar gegen private.

Da ich mit über 60 Jahren nun einige Jahrzehnte hinter mir habe, weiß ich aus
historischer Erfahrung, dass es immer mal wieder Zeiten gab, wo die Versicherungs-
wirtschaft jammerte über systematischen Versicherungsbetrug.
Z.B. man nehme alte Kisten und lasse laufend Leute hinten auffahren oder verhökert
seine alte Kiste auf dem Balkan und melde sie hier als gestohlen.

Neben der Steuersystematik hat auch das dazu geführt, dass die Versicherungs-
wirtschaft bei Nichtersatz oder Nicht-Reparatur nur noch den Netto-Betrag zahlen muss.

Da es den TS ja gar nicht betrifft, geht es hier ja nur um einen "Theoretischen Versicherungsbetrug" der evtl. bei anderen eintreten kann und wir schreiben uns die Finger wund

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