Versicherungsbetrug oder nicht?
Hi,
da mich ein anderer Thread dahingehend neugierig gemacht hat, mal eine Frage an die, die es wissen müssten.
Ein versichertes Fahrzeug bekommst ja mit jedem schadenfreien Jahr eine bessere Schadensfreiheitsklasse. Darf ich hierfür extra ein Fahrzeug (normalerweise etwas das in Steuer/Versicherung günstig ist) "betreiben" um so Rabatt für ein künftig geplantes Zeitfahrzeug aufzubauen?
Da gibt es ja dann verschiedene Ausbaustufen:
1. Ich kaufe ein kleines Motorrad, versichere es und fahre alle 2 Jahre damit zum TÜV, ansonsten wird es alle paar Monate mal um den Block gefahren um fahrtüchtig zu bleiben.
2. Fahrzeug kaufen, anmelden und nur alle 2 Jahre zum TÜV damit, ansonsten wird es nicht bewegt.
3. Fahrzeug kaufen, anmelden und dann vergessen (natürlich hinter verschlossenen Türen). Fahrzeug ist theoretisch fahrtüchtig.
4. Ich kaufe ein defektes Fahrzeug oder Unfallschaden mit Rest-TÜV.
5. Ich kaufe einen Rahmen mit Fahrzeugpapieren
6. Ich kaufe lediglich die Fahrzeugpapiere
Klar, auf den ersten Blick bekommt Staat und Versicherung ja "Money for nothing" auf den zweiten Blick wird irgendwann das Zweitfahrzeug (meinetwegen das erste Auto des Sohnes in 10 Jahren) natürlich von vornherein günstiger eingestuft und kostet weniger Geld.
Bis wohin ist das rechtlich einwandfrei und ab wann wird es Versicherungsbetrug?
Danke.
Gruß Metalhead
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 26. Februar 2018 um 17:40:13 Uhr:
Du verstehst es offensichtlich einfach nicht, obwohl es hier jetzt nicht nur von mir erklärt wurde: Es kann überhaupt kein Versicherungsvertrag über einen Gegenstand bestehen, der nicht existiert. Deshalb ist der Vertrag nichtig, von Anfang an, er ist nie zustande gekommen. Ich täusche der Versicherung die Existenz eines Vertrages lediglich vor (der faktisch eben gar nicht bestehen kann). Das alles natürlich nicht mit dem Ziel, einen Gegenstand zu versichern, der gar keinen Schaden verursachen kann und der armen Versicherung dergestalt ein Zubrot zu spendieren, sondern um davon finanziell bei einem anderen Vertrag zu profitieren. Ich verschaffe mir durch mein Täuschungsmanöver also einen Vermögensvorteil, der dem daraus resultierenden Vermögensnachteil der Versicherung entspricht. Und so etwas ist eben keineswegs legal.
Nein du verstehst nicht.
Du kannst Verträge abschließen wie du lustig bist.
Wenn du einen Vertragspartner dafür findest.
Daher kann der Versicherungsvertrag auch nicht nichtig sein nur weil du den Versicherten Gegenstand nicht oder nicht mehr besitzt.
Vergiss doch einfach die logik du könnest nur versichern was du auch hast.
Ein gutes Beispiel ist auch die Hausratversicherung. Da wird einfach nach Quadratmetern eine Gewisse notwendige Versicherungssumme angenommen. Ob du die Summe pro Qm hast ist irrelevant. Wenn du aber geringer Versicherst giltst du als unterversichert und bekommst nur noch einen Prozentsatz deines Effektiven Schadens.
Ach und über die "armen Versicherungen" muss ich dann doch schmunzeln.
Und nein du verschaffst dir keinen Vermögensvorteil.
Beide erfüllen nur ihre Vertraglichen Pflichten.
Moorteufelchen
142 Antworten
Sozusagen eine fakultative Zulassung eines nicht zulassungspflichtigen Kfz?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 30. Mai 2018 um 23:08:51 Uhr:
Sozusagen eine fakultative Zulassung eines nicht zulassungspflichtigen Kfz?
Nennt man das so?😁
Ich glaub §3.2 FZO " freiwillige Zulassung....."
Und §9 STZO
Ich musste mir das alles aufschreiben.
Zuletzt ging es um den Eigentumsnachweis, da haben wir in den 900ern und 1006 BGB gebastelt.
Den Roller hab ich per Handschlag überm Butterbrot gekauft gekauft.
Vertragsfreiheit halt.
Die haben mir erstmal erklährt das ginge nicht und dann hab ich mich festgebissen. Irgendwann hatte ich für mich beschlossen : Das willst du jetzt haben und durchsetzen.😁
Ich mach morgen mal ein Bild.
Moorteufelchen
Das war sicherlich eine Premiere. 😁
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Mai 2018 um 00:12:14 Uhr:
Das war sicherlich eine Premiere. 😁
In der Form für einen50er jetzt ja.
Wir hatten allerdings schon mal irgendwelche 125er Wracks versichert die in 30 m Tiefe in irgendeinem Baggersee in NRW schlummern.😁
Das waren aber Jugendsünden.😁
Selbige Dinger gabs auch als fahrgestellnummerstück im Keller.
Jetzt habe ich das aktuel zur Frage des TE so, daß mich offensichtlich nie wieder einer nach meinem zugelassenen Fahrzeug befragt.
Und ich behaupte nach wie vor : egal wie ich mit dem fahrzeug weiter vorgehe, es wird kein Versicherungsbetrug.
Moorteufelchen
Ähnliche Themen
Hast du denn schon den Versicherungsvertrag?
Ja, natürlich habe ich schon einen Versicherungsvertrag.
Da mussten wir etwas bastel.
Aber alles gut. Bin zufrieden.
Ich könnte mir vorstellen, dass Du sehr häufig kontrolliert werden würdest, wenn Du damit fährst. Damit rechnet man ja nicht. 😁
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Mai 2018 um 18:51:15 Uhr:
Ich könnte mir vorstellen, dass Du sehr häufig kontrolliert werden würdest, wenn Du damit fährst. Damit rechnet man ja nicht. 😁
Schätze die Rennleitung hier kennt mich und meine Fahrzeuge.
Die wissen wo ich hingehöre.
Dorf halt.
Bei dir brauch ich sowas wohl nicht anfangen.😁
Gruß Moorteufelchen
Gestern Abend habe ich erstmals seit vielen Jahren gesehen, dass die Berliner Polizei ein Zweirad aus dem fließenden Verkehr überhaupt kontrolliert hat. Solange Du damit nicht auf die Stadtautobahn auffährst, würde das hier wohl im Grundrauschen untergehen. Es würde dann eher schon den Damen auffallen, die hier im ruhenden Verkehr ihre Wunschzettel verteilen. Über eine Sicherstellung anlässlich eines solchen Kontaktes, würde ich mich nicht mal wundern.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Mai 2018 um 19:21:37 Uhr:
Gestern Abend habe ich erstmals seit vielen Jahren gesehen, dass die Berliner Polizei ein Zweirad aus dem fließenden Verkehr überhaupt kontrolliert hat. Solange Du damit nicht auf die Stadtautobahn auffährst, würde das hier wohl im Grundrauschen untergehen. Es würde dann eher schon den Damen auffallen, die hier im ruhenden Verkehr ihre Wunschzettel verteilen. Über eine Sicherstellung anlässlich eines solchen Kontaktes, würde ich mich nicht mal wundern.
Sind die hübsch?😁
Komme sofort.
Biete mir nichts überaltertes an.
Sicherstellen würde ich mich auch lassen.
Moorteufelchen
Würde mich schon mal interessieren was für eine WKZ der Roller hat
Zitat:
@celica1992 schrieb am 31. Mai 2018 um 19:31:37 Uhr:
Würde mich schon mal interessieren was für eine WKZ der Roller hat
WKZ?
Was ist das?
Moorteufelchen
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 31. Mai 2018 um 19:26:40 Uhr:
Sind die hübsch?😁
Komme sofort.
Biete mir nichts überaltertes an.
Sicherstellen würde ich mich auch lassen.
Moorteufelchen
Wie sag ich das jetzt ... Ich glaube, dass Berlin bei den Einstellungen Diskriminierungen und Bevorzugungen erfolgreich vermeidet. 🙂
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Mai 2018 um 20:13:36 Uhr:
Wie sag ich das jetzt ... Ich glaube, dass Berlin bei den Einstellungen Diskriminierungen und Bevorzugungen erfolgreich vermeidet. 🙂
Schade 😎
Noch keinen Grund gefunden mich in die Hauptstadt zu verholen.
Moorteufelchen
WKZ = Wagniskennziffer