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Versicherungsbetrug oder nicht?

Themenstarteram 26. Februar 2018 um 9:23

Hi,

da mich ein anderer Thread dahingehend neugierig gemacht hat, mal eine Frage an die, die es wissen müssten.

Ein versichertes Fahrzeug bekommst ja mit jedem schadenfreien Jahr eine bessere Schadensfreiheitsklasse. Darf ich hierfür extra ein Fahrzeug (normalerweise etwas das in Steuer/Versicherung günstig ist) "betreiben" um so Rabatt für ein künftig geplantes Zeitfahrzeug aufzubauen?

Da gibt es ja dann verschiedene Ausbaustufen:

1. Ich kaufe ein kleines Motorrad, versichere es und fahre alle 2 Jahre damit zum TÜV, ansonsten wird es alle paar Monate mal um den Block gefahren um fahrtüchtig zu bleiben.

2. Fahrzeug kaufen, anmelden und nur alle 2 Jahre zum TÜV damit, ansonsten wird es nicht bewegt.

3. Fahrzeug kaufen, anmelden und dann vergessen (natürlich hinter verschlossenen Türen). Fahrzeug ist theoretisch fahrtüchtig.

4. Ich kaufe ein defektes Fahrzeug oder Unfallschaden mit Rest-TÜV.

5. Ich kaufe einen Rahmen mit Fahrzeugpapieren

6. Ich kaufe lediglich die Fahrzeugpapiere

Klar, auf den ersten Blick bekommt Staat und Versicherung ja "Money for nothing" auf den zweiten Blick wird irgendwann das Zweitfahrzeug (meinetwegen das erste Auto des Sohnes in 10 Jahren) natürlich von vornherein günstiger eingestuft und kostet weniger Geld.

Bis wohin ist das rechtlich einwandfrei und ab wann wird es Versicherungsbetrug?

Danke.

Gruß Metalhead

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 26. Februar 2018 um 17:40:13 Uhr:

 

Du verstehst es offensichtlich einfach nicht, obwohl es hier jetzt nicht nur von mir erklärt wurde: Es kann überhaupt kein Versicherungsvertrag über einen Gegenstand bestehen, der nicht existiert. Deshalb ist der Vertrag nichtig, von Anfang an, er ist nie zustande gekommen. Ich täusche der Versicherung die Existenz eines Vertrages lediglich vor (der faktisch eben gar nicht bestehen kann). Das alles natürlich nicht mit dem Ziel, einen Gegenstand zu versichern, der gar keinen Schaden verursachen kann und der armen Versicherung dergestalt ein Zubrot zu spendieren, sondern um davon finanziell bei einem anderen Vertrag zu profitieren. Ich verschaffe mir durch mein Täuschungsmanöver also einen Vermögensvorteil, der dem daraus resultierenden Vermögensnachteil der Versicherung entspricht. Und so etwas ist eben keineswegs legal.

Nein du verstehst nicht.

Du kannst Verträge abschließen wie du lustig bist.

Wenn du einen Vertragspartner dafür findest.

Daher kann der Versicherungsvertrag auch nicht nichtig sein nur weil du den Versicherten Gegenstand nicht oder nicht mehr besitzt.

Vergiss doch einfach die logik du könnest nur versichern was du auch hast.

Ein gutes Beispiel ist auch die Hausratversicherung. Da wird einfach nach Quadratmetern eine Gewisse notwendige Versicherungssumme angenommen. Ob du die Summe pro Qm hast ist irrelevant. Wenn du aber geringer Versicherst giltst du als unterversichert und bekommst nur noch einen Prozentsatz deines Effektiven Schadens.

Ach und über die "armen Versicherungen" muss ich dann doch schmunzeln.

Und nein du verschaffst dir keinen Vermögensvorteil.

Beide erfüllen nur ihre Vertraglichen Pflichten.

Moorteufelchen

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Zitat:

@celica1992 schrieb am 31. Mai 2018 um 20:26:09 Uhr:

WKZ = Wagniskennziffer

bin ich überfragt.

kostet in SF8 etwa 46 € im jahr.

Hab mit dem Versicherungsmensch ziemlich gezaubert.

War auch da etwas unüblich.:D

Moorteufelchen

am 1. Juni 2018 um 8:07

Also es handelt sich nicht um Versicherungsbetrug, da du ja tatsächlich ein Fahrzeug auf dich zulässt und somit versicherst. Dass Du es nicht bewegst, stört den Versicherer ja nicht.

Ob es sich jedoch lohnt 10 Jahre eine Risikoprämie zu entrichten nur um auf SF10 zu kommen ist eine andere Frage.

Was dir auch bewusst sein sollte: Du kannst später natürlich ein Zweitauto mit SF10 anmelden auf deinen Namen und deine Kinder fahren lassen. Deine Kinder können die SF Jahre aber nicht übernehmen. Sie dürfen nur so viele übernehmen, wie sich sich selbst hätten erfahren können.

Egal ob jetzt Betrug, Owi, zulässig oder unzulässig - man sollte bei allem den An- und Abmeldevorgang nicht ausser acht lassen. So wie ich es verstehe ist es zum regulären versichern zwingend notwendig, dass das Fahrzeug zugelassen ist/wird - oder nicht?

Manche Zulassungsstellen verlangen bei der Anmeldung z.b. die Vorführung des Fahrzeugs und auch bei einer evtl. Abmeldung mit weit abgelaufenem TÜV kann es m.W Probleme (Bussgeld, Punkte) geben.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 1. Juni 2018 um 11:38:08 Uhr:

. Abmeldung mit weit abgelaufenem TÜV kann es m.W Probleme (Bussgeld, Punkte) geben.

Mein Roller ist HU frei.

Der hat auch keine TÜV-Plakette. Nur das Stadtsiegel.

Den will nie wieder irgendwer sehen.

Moorteufelchen

Jetzt wo Du so sehr darum gekämpft hast, willst Du den verstecken? Täglich 2 x um die Kirche und hoffen, dass der Sheriff erstmal Schnappatmung bekommt ... :D

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Juni 2018 um 12:28:05 Uhr:

Jetzt wo Du so sehr darum gekämpft hast, willst Du den verstecken? Täglich 2 x um die Kirche und hoffen, dass der Sheriff erstmal Schnappatmung bekommt ... :D

Nee, aber es ist gut zu wissen ich könnte.:D

Und die Sheriffs wissen hier wo die Fahrzeuge hingehören.

Die sehen anhand der Nummer wer das ist.:cool:

Ich rechne nicht damit angehalten zu werden.

Moorteufelchen

50ccm Kleinkraftrad freiwillig nach Paragraph 3 Abs. 3 FZV zulassen und SFR aufbauen

 

Erforderlich:

1. Betriebserlaubnis

2. eVB-Code

 

Vorteil:

1. SFR aufbauen

2. Kein jährlicher Kennzeichen-Wechsel mehr

3. Für Fahrer ab 23 wahrscheinlich günstiger (in meinem Fall 13 Euro pro Jahr)

4. von HU und AU befreit

 

Aufwand:

 

Etwa 50 Euro, etwas Fachkenntnis beim Ausfüllen der Zulassungsbescheinigung. Zulassungsstellen sind allerdings sehr hilfsbereit und freundlich.

 

Siehe auch unter:

 

https://www.mydealz.de/.../...-von-mopeds-bzw-kleinkraftradern-1164407

Themenstarteram 5. Juni 2018 um 9:44

Das wäre eine noch günstigere Lösung! Super.

Gruß Metalhead

Gab es eigentlich nach dieser Meldung aus Januar 2018....

https://mobil.mz-web.de/.../...ug-auf-und-erhaelt-morddrohung-29524658

...Neuigkeiten?

Das Strafmaß für Versicherungsverträge OHNE Fahrzeug wäre schon interessant....

Ups, Link defekt! Also auf ein Neues...

https://www.google.de/search?...

Erster Treffer... Neuigkeiten bezüglich Strafmaß?

Zitat:

@Witter2009 schrieb am 5. Juni 2018 um 10:38:32 Uhr:

50ccm Kleinkraftrad freiwillig nach Paragraph 3 Abs. 3 FZV zulassen und SFR aufbauen

 

Erforderlich:

1. Betriebserlaubnis

2. eVB-Code

 

Vorteil:

1. SFR aufbauen

2. Kein jährlicher Kennzeichen-Wechsel mehr

3. Für Fahrer ab 23 wahrscheinlich günstiger (in meinem Fall 13 Euro pro Jahr)

4. von HU und AU befreit

 

Aufwand:

 

Etwa 50 Euro, etwas Fachkenntnis beim Ausfüllen der Zulassungsbescheinigung. Zulassungsstellen sind allerdings sehr hilfsbereit und freundlich.

 

Siehe auch unter:

 

https://www.mydealz.de/.../...-von-mopeds-bzw-kleinkraftradern-1164407

50ccm sind leider nicht SFR-Berechtigt, somit funktioniert das so leider nicht...

Zitat:

@Witter2009 schrieb am 25. Juli 2018 um 07:20:17 Uhr:

Gab es eigentlich nach dieser Meldung aus Januar 2018....

https://mobil.mz-web.de/.../...ug-auf-und-erhaelt-morddrohung-29524658

...Neuigkeiten?

Das Strafmaß für Versicherungsverträge OHNE Fahrzeug wäre schon interessant....

Würde mich auch interessieren, vor allem, wenn die Beteiligten Beiträge bezahlt haben für eine Schadenversicherung, bei der kein Schaden eintreten kann...

Zitat:

@Mimro schrieb am 25. Juli 2018 um 09:38:51 Uhr:

 

50ccm sind leider nicht SFR-Berechtigt, somit funktioniert das so leider nicht...

Das ist so nicht richtig.

Man kann sehr wohl einen SFR herausfahren.

Moorteufelchen

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 25. Juli 2018 um 13:06:34 Uhr:

Moorteufelchen

Mir ist kein Versicherer bekannt, der bei einem Versicherungskennzeichen einen SFR führt... Aber ich lerne gerne dazu!

Themenstarteram 25. Juli 2018 um 12:45

Zitat:

@Mimro schrieb am 25. Juli 2018 um 14:44:23 Uhr:

... der bei einem Versicherungskennzeichen einen SFR führt...

Ist ja dann kein Versicherungskennzeichen mehr, sondern ein ganz normales gesiegeltes Kennzeichen wie beim Motorrad.

Gruß Metalhead

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