Versicherungsbetrug oder nicht?
Hi,
da mich ein anderer Thread dahingehend neugierig gemacht hat, mal eine Frage an die, die es wissen müssten.
Ein versichertes Fahrzeug bekommst ja mit jedem schadenfreien Jahr eine bessere Schadensfreiheitsklasse. Darf ich hierfür extra ein Fahrzeug (normalerweise etwas das in Steuer/Versicherung günstig ist) "betreiben" um so Rabatt für ein künftig geplantes Zeitfahrzeug aufzubauen?
Da gibt es ja dann verschiedene Ausbaustufen:
1. Ich kaufe ein kleines Motorrad, versichere es und fahre alle 2 Jahre damit zum TÜV, ansonsten wird es alle paar Monate mal um den Block gefahren um fahrtüchtig zu bleiben.
2. Fahrzeug kaufen, anmelden und nur alle 2 Jahre zum TÜV damit, ansonsten wird es nicht bewegt.
3. Fahrzeug kaufen, anmelden und dann vergessen (natürlich hinter verschlossenen Türen). Fahrzeug ist theoretisch fahrtüchtig.
4. Ich kaufe ein defektes Fahrzeug oder Unfallschaden mit Rest-TÜV.
5. Ich kaufe einen Rahmen mit Fahrzeugpapieren
6. Ich kaufe lediglich die Fahrzeugpapiere
Klar, auf den ersten Blick bekommt Staat und Versicherung ja "Money for nothing" auf den zweiten Blick wird irgendwann das Zweitfahrzeug (meinetwegen das erste Auto des Sohnes in 10 Jahren) natürlich von vornherein günstiger eingestuft und kostet weniger Geld.
Bis wohin ist das rechtlich einwandfrei und ab wann wird es Versicherungsbetrug?
Danke.
Gruß Metalhead
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 26. Februar 2018 um 17:40:13 Uhr:
Du verstehst es offensichtlich einfach nicht, obwohl es hier jetzt nicht nur von mir erklärt wurde: Es kann überhaupt kein Versicherungsvertrag über einen Gegenstand bestehen, der nicht existiert. Deshalb ist der Vertrag nichtig, von Anfang an, er ist nie zustande gekommen. Ich täusche der Versicherung die Existenz eines Vertrages lediglich vor (der faktisch eben gar nicht bestehen kann). Das alles natürlich nicht mit dem Ziel, einen Gegenstand zu versichern, der gar keinen Schaden verursachen kann und der armen Versicherung dergestalt ein Zubrot zu spendieren, sondern um davon finanziell bei einem anderen Vertrag zu profitieren. Ich verschaffe mir durch mein Täuschungsmanöver also einen Vermögensvorteil, der dem daraus resultierenden Vermögensnachteil der Versicherung entspricht. Und so etwas ist eben keineswegs legal.
Nein du verstehst nicht.
Du kannst Verträge abschließen wie du lustig bist.
Wenn du einen Vertragspartner dafür findest.
Daher kann der Versicherungsvertrag auch nicht nichtig sein nur weil du den Versicherten Gegenstand nicht oder nicht mehr besitzt.
Vergiss doch einfach die logik du könnest nur versichern was du auch hast.
Ein gutes Beispiel ist auch die Hausratversicherung. Da wird einfach nach Quadratmetern eine Gewisse notwendige Versicherungssumme angenommen. Ob du die Summe pro Qm hast ist irrelevant. Wenn du aber geringer Versicherst giltst du als unterversichert und bekommst nur noch einen Prozentsatz deines Effektiven Schadens.
Ach und über die "armen Versicherungen" muss ich dann doch schmunzeln.
Und nein du verschaffst dir keinen Vermögensvorteil.
Beide erfüllen nur ihre Vertraglichen Pflichten.
Moorteufelchen
142 Antworten
Immer weiter am Erkannten vorbei. ... Magst Du denn eventuell einen Kaffee? 🙂
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. März 2018 um 12:04:04 Uhr:
Immer weiter am Erkannten vorbei. ... Magst Du denn eventuell einen Kaffee? 🙂
Melde Dich, wenn Du einen neuen Spruch hast.
... vorher bot ich Tee an. Der Kaffee war frisch. 🙂
Wow, da hab ich ja eine Diskussion losgetreten. 🙂
Sind wir uns einig daß es zumindest bis Punkt 4 (Defektes Fahrzeug daß ich ja reparieren wollen könnte 😮) legal ist?
Gruß Metalhead
Ähnliche Themen
Sind wir mal ehrlich, sind die meisten Rabattübertragungen legal???
Zitat:
@celica1992 schrieb am 5. März 2018 um 09:51:26 Uhr:
Sind wir mal ehrlich, sind die meisten Rabattübertragungen legal???
So lange Du die Versicherung nicht anlügst, sondern sie Dir im Wissen um die Tatsachen einen Rabatt gewährt, ist alles ok. Sie hat viel Spielraum, was sie da anerkennt und was nicht. Ich hatte das Thema z.B. mal, als ich von einem anderen Land nach Deutschland umgezogen bin. Die meisten Versicherer wollten mich auf SF 1/2 einstufen, obwohl ich fast 20 Jahre ohne Schaden gefahren war. Habe dann aber doch eine gefunden, die das so gemacht hat, wie ich es mir vorstellte. Was Dir die Versicherung für ihre Leistungen berechnet, ist eine Sache zwischen VN und Versicherung, dem Gesetzgeber ist das egal.
Wenn Du die Versicherung bei Vertragsabschluss aber in wesentlichen Punkten täuschst, kann der Vertrag nichtig sein; meistens will sie dann aber "nur" Nachzahlungen (kommt z.B. auch bei mehr km als vereinbart, mehr Fahrer als vereinbart etc.).
Um auf die ursprüngliche Frage des TE zurückzukommen... hier ein Fall, wo nicht mal ein Motorrad existierte:
https://mobil.mz-web.de/.../...ug-auf-und-erhaelt-morddrohung-29524658
https://www.morgenpost.de/.../Der-Trick-mit-der-Schadenfreiheit.html
Ja, Gier frisst Hirn. Und kriminell noch dazu....
Mit einem gebrauchten Motorrad (125ccm) für ca 300€ Anschaffungskosten (inkl TÜV), zzgl Anmeldung und Zulassung auf Saisonkennzeichen 06-09 wäre es zwar anfangs teurer gewesen, aber dafür legal! Dafür muss man keine Kollegen um die Ecke bringen... ;-)
Kleine Korrektur zum vorherigen Beitrag: das Saisonkennzeichen muss natürlich mindestens für sechs Monate laufen, also zB 04-09!
@metalhead79
Die Punkte 1-3 sind legal. Ab Punkt 4 wird es kriminell. Eine Versicherung ohne Wagnis (Fahrzeug) abzuschließen stellt eine Täuschung und Irreführung des Vertragspartners dar, siehe StGB §263 - Betrug. Der Versuch ist bereits strafbar! Sollte die Versicherung auf die Täuschung reinfallen und eine Versicherungspolice zu einem nicht vorhandenen Fahrzeug ausstellen, dann wäre das "Erschleichen einer Falschbeurkundung", also StGB §267 - Urkundenfälschung!
Also besser die Finger von lassen :-)
Oder nicht!
Zille, bitte nicht verraten, dass es objektiv am umittelbaren Schaden mangels Vermögensverfügung und subjektiv an der Schädigungsabsicht fehlt. Sonst dreht man hier nicht zum x'ten Male Pirouetten ...
Mist... 🙁 Nüx darf man hier. Doofes Forum :P
😁😁😁
Ihr seid doof...😁
Sind wir nicht alle ein bisschen doof?
Nochmal hochgeholt wegen meiner letzten Aktion.
Gestern habe ich einen 50cm³ Roller Amtlich zugelassen.
Mit gestempeltem Nummernschild ohne HU-Plakette.
Grund : ich lasse einen Versicherungsvertrag der ruhte damit weiter laufen.
Des weiteren kann ich bei Erteilung des H-Kennzeichens für meinen Benz der Versicherung ein weiteres Amtlich zugelassenen Fahrzeuges nachweisen.
Dieser Roller ist jetzt Zugelassen, nicht HU-pflichtig und könnte somit von mir zerlegt werden, in Teilen verkauft werden oder einfach benutzt werden solange er läuft und dann in meinem Schuppen die nächsten 20 Jahre verrotten ohne, daß es irgendeinen interressiert. Solange ich der Versicherung jährlich ihren Anteil überweise.
Die Diskussion mit der Zulassungsstelle hat in mehreren Sitzungen etwas gedauert.
Am Ende wurde mir aber gestern ZUB1 und 2 ausgestellt und ein Siegel auf das neu zugeteilte Kennzeichen geklebt.
Unter Nächste HU wurde HU-frei eingetragen.
Freu.😁
Moorteufelchen