Versicherung zahlt über vier Monate nach Diebstahl immer noch nicht - wie vorgehen
Hallo Freunde,
mein Fahrzeug wurde Anfang Juli geklaut. Sofort Polizei gerufen, Schaden gemeldet, abgemeldet, einer Firma die die Versicherung geschickt hat alle UNterlagen gegeben etc.
Nun sind über vier Monate vergangen und die vertrösten mich immer noch darauf, dass die Ermittlungsakten nicht übersandt wurden und ich warten soll.
Na wie lange soll ich denn da bitte noch warten und sollte ich mir besser einen Anwalt holen?
LG
107 Antworten
Schade das der TE nicht auf meine obigen Fragen einging.
Ich bleibe mal dabei und sage das der VS nicht alle Schlüssel vorgelegt werden konnten.
Und schon lehnt die VS erst mal die Auszahlung aus berechtigten Gründen ab.
Wozu hat man dann überhaupt eine Teilkasko Versicherung abgeschlossen, wenn im Falle eines Falles keine Versicherung ohne Mucken bezahlen will?
Da trifft der alte Spruch zu: „Wenns drauf ankommt, zahlen die eh nichts.“
Gottseidank hab ich stets nur Haftpflicht abgeschlossen.
Geld gespart…TK ist für den A…. m.M. nach. Mit hoher SB dann sowieso.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 11. Dezember 2024 um 11:14:22 Uhr:
Wozu hat man dann überhaupt eine Teilkasko Versicherung abgeschlossen, wenn im Falle eines Falles keine Versicherung ohne Mucken bezahlen will?
Da trifft der alte Spruch zu: „Wenns drauf ankommt, zahlen die eh nichts.“
Da liegst Du mit Deiner Meinung eben falsch. Die sind nicht dafür da "ohne Mucken zu bezahlen" wie Du Dir das vorstellst. Du musst als Antragsteller eben nachweisen, dass ein Schaden vorliegt und in welcher Höhe er vorliegt. Dazu gibt es eben Spielregeln - wie der Kapitän schon anmerkte zB die Vorlage aller Schlüssel.
Ich hab doch geschrieben, alle zwei mir vorliegenden Schlüssel. Ich finde amüsant wie hier die Hobby Juristen mit Mutmaßungen um sich werfen. Das teure Handy lag nicht auf der Konsole, es war ein Android Handy ausschließlich zum auslesen per OBD und lag im Handschuhfach. Da ich damit nur die Daten meines BMW auslese, hab ich es im Handschuhfach belassen und das ist vollkommen in Ordnung, da es nicht einsehbar war.
Würde die Versicherung bei jedem so reagieren, der kein Video vorlegen kann wie fremde sein Auto entwenden, so würde die bei niemanden bezahlen.
Wie bitte soll sonst ein Nachweis erbracht werden? Auto abgestellt, Nachbar und Frau können es bezeugen, am morgen wieder gekommen und Auto nicht mehr da wo es war. Auch dafür gibt's Zeugen. Brief und alle Schlüssel der Versicherung ausgehändigt, bei der Polizei Anzeige erstattet und vollständig kooperiert.
Ich gebe für Interessenten ein Update wie die Story hier ausging.
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Hast Du eigentlich erwähnt, welche Versicherung und wie lange da Kunde?
Nein, hat er nicht.
Habe eben seine Beiträge für Dich durchgelesen.
Zitat:
@germania47 schrieb am 11. Dezember 2024 um 14:09:49 Uhr:
Nein, hat er nicht.
Habe eben seine Beiträge für Dich durchgelesen.
Das hast du gut gemacht. Ich hatte schon vermutet, dass es einer Säuberungsaktion geopfert wurde
Wie viele Schlüssel gehörten original zum FZG? Könnten ja mehr als 2 sein und dann hast du immer noch das Problem.
Dazu zählen alle Schlüssel auch Portemonnaie-Ersatzschlüssel (Notschlüssel) und Werkstattschlüssel.
Falls der sowas hatte.
Gegenfrage, was ist, wenn ein Schlüssel weg ist? Gibt es eine Verpflichtung zwei Schlüssel zu besitzen?
Zitat:
@Cabriofan111 schrieb am 11. Dezember 2024 um 16:10:57 Uhr:
Gegenfrage, was ist, wenn ein Schlüssel weg ist? Gibt es eine Verpflichtung zwei Schlüssel zu besitzen?
Gegenfrage, wie würdest Du verfahren wenn nur ein Schlüssel vorhanden ist?
Tja, der Fall ist folgend. Wenn ein Schlüssel fehlt dann geht die VS davon aus das das FZG mit diesem fehlendem Schlüssel entwendet wurde.
Und dann liegt halt kein Diebstahl vor.
Ich meine man wäre gegenüber der VS verpflichtet verlorene Schlüssel anzuzeigen und gar sperren zu lassen. Ich meine da mal was klingeln gehört zu haben.
Das mit VS und fehlendem Schlüssel ist aber Fakt, so ist es einem Bekannten vor Jahren ergangen. Er musst sich verdammt lang machen um nachher doch der VS klar machen zu können das das FZG tatsächlich von Dritten entwendet wurde. War aber ein Krampf.
Auch wenn ein Fahrzeug mittels Schlüssel entwendet wird, liegt ein Diebstahl vor. 🙂
Der fehlende Schlüssel ist nur ein Teil des "Ermittlungspaketes".
Sollten da noch andere Ungereimtheiten dazukommen wird die Schlüssigkeit des Sachvortrages hinsichtlich des Diebstahls immer geringer.
Ich hatte auch einmal den 3. Plastiknotschlüssel verloren, habe dann aber umgehend die Versicherung informiert.
Übrigens: Die Quote der vorgetäuschten Diebstähle dürfte mehr als 30% betragen.
Wenn man die VS sofort informiert und die nichts weiteres fordern ist das ok. Es könnte sein das Schlüssel dann aus der EWS deaktiviert werden müssen.
Aber das ist Speku von mir, ich hab da keinen Fall wo ich das mal gehört hätte. Nur vorstellen könnte ich mir das.
Solange aber TE hier jetzt nicht genauer wird, vor allem was die VS denn das so vermuten lässt, werden wir hier nicht weiter kommen.
Vielleicht schafft es der RA und der TE berichtet uns dann was war.
Da ich aus diversen Gründen immer nur gebrauchte Fahrzeuge kaufe, ist meine Erfahrung bei ca. insgesamt 20 gekauften Fahrzeugen (ich bin 40), dass in der Regel immer nur zwei Schlüssel vorliegen. Lediglich beim damals gekauften 320si waren zwei Autoschlüssel und so ejn schwarzer Plastikschlüssel dabei.
Mir liegt auch der Kaufvertrag vom ursprünglichen Besitzer vor, dass nur zwei Schlüssel mitgegeben wurden. Mir ist nix abhanden gekommen.
Die Versicherung nenne ich hier erstmal nicht, tut ja auch nix zur Sache. Es wurde auch nicht argumentiert warum die daran zweifeln, sondern einfach nur, dass ich nicht dargelegt habe, dass mein Auto wirklich entwendet wurde.
Diebstahlanzeige bei der Polizei wurde aber gemacht und eingereicht?
Klingt irgendwie komisch was du uns da unterbreitest.
Eine VS muss das schon begründen was sie dazu veranlasst diese Annahme zu treffen.