Versicherung zahlt über vier Monate nach Diebstahl immer noch nicht - wie vorgehen
Hallo Freunde,
mein Fahrzeug wurde Anfang Juli geklaut. Sofort Polizei gerufen, Schaden gemeldet, abgemeldet, einer Firma die die Versicherung geschickt hat alle UNterlagen gegeben etc.
Nun sind über vier Monate vergangen und die vertrösten mich immer noch darauf, dass die Ermittlungsakten nicht übersandt wurden und ich warten soll.
Na wie lange soll ich denn da bitte noch warten und sollte ich mir besser einen Anwalt holen?
LG
107 Antworten
Oh je, was Hobby-Juristen alles so rausposaunen🙄.
Wenn die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft (zusammen mit dem Hilfsorgan Polizei) nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht betreffend eine bestimmte Person führen, wird das ErmittlungsVERFAHREN in der Regel eingestellt.
Ein Gerichtsverfahren gab es ja dann normalerweise noch nicht, weil ja noch keine Anklage erhoben wurde.
Ein Ermittlungsverfahren kann bei Vorliegen neuer Verdachtsmomente (Beweise oder Indizien) jederzeit auch wieder von der Staatsanwaltschaft aufgenommen werden.
Also, Ich für meinen Teil hab jetzt nichts grundlegend anderes hier zuvor gelesen.
Oder der entsprechende Beitrag liegt schon länger zurück?
Wer ist mit Hobbyjurist gemeint? Zitiere doch einfach mal den Beitrag an dem Du Dich gestört hattest.
@Pauliese Hier das Zitat (Vollzitate soll man ja vermeiden).
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 23. November 2024 um 19:39:11 Uhr:
Bei einem Diebstahl wird das Verfahren nicht eingestellt, denn dann wäre es erledigt.....
@germania47 schrieb am 23. November 2024 um 13:28:02 Uhr:
In aller Regel fragt die Versicherung nach Wiederauffinden des Fahrzeuges nach Ablauf der Monatsfrist den VN, ob er das Auto wieder haben will.
Die muss dann die bis dahin durch den Diebstahl entstandene, auch durch evtl. entstandene Unfallschäden, regulieren.
Das wird hier wohl eher nicht der Fall sein. Dier Versicherung verkauft nicht an Privatpersonen, nur an Gewerbetreibende. Da kann die Gewähleistung ausgeschlossen werden, bei einen Verkauf an Privat geht das nicht.
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Danke für den Text.
Da er aber im nächsten Satz besser ausführt, was er meint bzw.erläutert was er ausdrücken wollte hab ich Ihn schon soweit einigermaßen verstanden .
Klar „Ermittlungsverfahren“ bzw. Strafverfahren wäre die richtigen Ausdrücke gewesen.
Alles gut.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 24. November 2024 um 15:05:32 Uhr:
@germania47 schrieb am 23. November 2024 um 13:28:02 Uhr:
In aller Regel fragt die Versicherung nach Wiederauffinden des Fahrzeuges nach Ablauf der Monatsfrist den VN, ob er das Auto wieder haben will.
Die muss dann die bis dahin durch den Diebstahl entstandene, auch durch evtl. entstandene Unfallschäden, regulieren.
[/quote
Das wird hier wohl eher nicht der Fall sein. Dier Versicherung verkauft nicht an Privatpersonen, nur an Gewerbetreibende. Da kann die Gewähleistung ausgeschlossen werden, bei einen Verkauf an Privat geht das nicht.
Von der Logik her hast Du recht.
Wurde zu meiner Zeit so praktiziert und ist laut Netz unterschiedlich. 🙂
Edit: M.E. kann man sich darüber unterhalten, ob es sich um einen Verkauf oder eine Rückgabe handelt.
Es sollte heißen kein Täter ermittelt werden. Ärgerlich ist, dass im Auto ein ortbares Handy lag, ich der Polizei IMEI etc. gegeben habe, aber die Polizei dürfe nicht einfach so Handy orten.
Naja, ich schicke jetzt per Einschreiben den Brief über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens an die Versicherung mit Frist, wenn dann nix kommt, befinden die sich in Verzug und einen möglichen Anwalt könnte ich den ebenfalls über die Versicherung abrechnen.
Danke für eure Hilfe
Kleines Update:
Nach meinem Einschreiben mit Fristsetzung teilt mir die Versicherung nun mit, dass ich nicht genügend Beweise für die Entwendung meines Fahrzeugs vorgelegt habe und daher keine Eintrittspflicht besteht ..... ich sag ja, Versicherungen, Banken und der Staat...... liegt nun beim Anwalt
Was für Beweise wollen die haben? Das Geständnis des Täters?
Es genügt ein unschlüssiger Sachvortrag wie z.B. das Verschweigen von Vorschäden oder falsche Angaben zur Laufleistung.
Die brauchen kein Geständnis eines Täters???
Edit: Abwegige Idee.
Hmmm, lagen wohl nicht alle Schlüssel vor. Oder?
Oder was meinen die mit nicht ausreichend Beweise einer Entwendung?
Zitat:
@germania47 schrieb am 10. Dezember 2024 um 18:34:49 Uhr:
Es genügt ein unschlüssiger Sachvortrag wie z.B. das Verschweigen von Vorschäden oder falsche Angaben zur Laufleistung.Die brauchen kein Geständnis eines Täters???
Edit: Abwegige Idee.
Du hast ein Problem mit Satire?
Zitat:
@TunisDream schrieb am 10. Dezember 2024 um 16:47:47 Uhr:
Kleines Update:Nach meinem Einschreiben mit Fristsetzung teilt mir die Versicherung nun mit, dass ich nicht genügend Beweise für die Entwendung meines Fahrzeugs vorgelegt habe und daher keine Eintrittspflicht besteht ..... ich sag ja, Versicherungen, Banken und der Staat...... liegt nun beim Anwalt
Ich fühle mit dir! Habe auch so ein Problem. VHV zahlt nicht. Diebstahl war im Juni.
Was soll denn die Aussage: "...nicht genügend Beweise für die Entwendung des Fahrzeugs vorgelegt..."?Wollen die ein Video vom Diebstahl haben? Weg ist weg. Wie soll man denn einen Diebstahl beweisen? Die Versicherung müsste ja eher den Beweis antreten, dass das Fahrzeug nicht entwendet wurde.
Anwalt meinte zusätzlich noch Versicherung an Eides statt. Mein Nachbar hat gesehen das der Wagen um 22 Uhr da stand und als er morgens zur Frühschicht ist, hatte er sich nur gedacht, warum ist der so früh weg. Ebenfalls lag ein teures, ortbares Handy im Auto.
Bitte meine Rechtschreibfehler übersehen, schreibe über das Handy.
über Nacht ein teures Handy im geparkten Auto gelassen ... optimalst noch auf dem Beifahrersitz oder Konsole liegend ... Welcher Nachweis für die Glaubwürdigkeit existiert denn tatsächlich, dass ein solches Handy wirklich im PKW lag und nicht "am Mann" bzw in einer Tasche bei nächtlicher Zechtour spazieren getragen wurde ... Nachweis für die "Bewegung" des PKW wäre meiner unbedeutenden Meinung nach lediglich eine Ortung per im PKW fest verbauten Bauteil (BC etc).
Verbal Versicherung und Beschwören genügt nicht als Nachweis. Auch Anwälte lügen - dient es dem Zweck :-)