Versicherung zahlt über vier Monate nach Diebstahl immer noch nicht - wie vorgehen

Hallo Freunde,

mein Fahrzeug wurde Anfang Juli geklaut. Sofort Polizei gerufen, Schaden gemeldet, abgemeldet, einer Firma die die Versicherung geschickt hat alle UNterlagen gegeben etc.

Nun sind über vier Monate vergangen und die vertrösten mich immer noch darauf, dass die Ermittlungsakten nicht übersandt wurden und ich warten soll.

Na wie lange soll ich denn da bitte noch warten und sollte ich mir besser einen Anwalt holen?

LG

107 Antworten

Zitat:

@TunisDream schrieb am 21. November 2024 um 17:17:51 Uhr:


Ich hab euren Rat zu Herze genommen und versuche seit letzte Woche die Staatsanwaltschaft zu kontaktieren, aber da meldet sich niemand

das hätte ich dir gleich sagen können. Kannst du dir auch sparen, am Telefon bekommst du von dort sicher keine Auskünfte.

Dir bleibt nur die eine Möglichkeit hier, wenn du Geld bekommen möchtest. Wenn du Glück hast, zahlt die Versicherung nach Eingang der Klage, wenn du kein Glück hast, kann man dir nur Glück wünschen.

Akteneinsicht gewährt die StA nur einem Anwalt. Und selbst dann kann die Akte gesiebt sein, selbst mal erlebt. Was man evtl. erfährt, ob da noch ermittelt wird oder so, aber da muss man schon schriftlich anfragen oder nach Termin vorbei gehen.

Er sollte ja auch nur klären ob die noch ermitteln oder frei gegeben haben.

Gestern Post erhalten. Ermittlungen wurden eingestellt, weil mein Täter ermittelt werden konnte. Werde jetzt zum Anwalt gehen

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Davor würde ich das der VS mitteilen und die sofortige Auszahlung mit Frist auffordern. Schriftlich.

Im weiteren des Schreibens als Folge den Anwalt androhen.

Aber du kannst auch direkt zum Anwalt gehen. Was dir lieber ist.

Ja, wenn „Dein“ Täter ermittelt werden konnte ist klar daß weitere Ermittlungen obsolet wurden…
Jetzt hast Du Sch…e am Hals.
Hier hilft für Dich wirklich nur ein Anwalt für Strafrecht. 🙂
(Ironie off)

Jetzt ist hier die Frage wo ist das Fahrzeug?
Kann man dieses Fahrzeug wieder instand setzen?

Wenn das Fahrzeug nicht mehr instand gesetzt werden kann, muss die Versicherung zahlen.
Auch für die Instandsetzung muss die Versicherung aufkommen.

Oder anders gesagt, muss die Versicherung für alle Schäden, die durch den Diebstall entstanden sind, aufkommen.
Und die Versicherung muss sich das Geld vom Täter wieder holen und nicht Du.

Mein Rat Anwalt, es wird nicht ohne gehen.

Da seit dem Diebstahl schon mehr als einen Monat vergangen ist, kann es dem TE total wurscht sein, ob das Fahrzeug instand gesetzt werden kann oder nicht und wo das Fahrzeug jetzt ist, ist für den TE auch uninteressant. Das Fahrzeug ist nach dem Monat Wartezeit an die Versicherung übergegangen und mus dem TE "nur" den Schden zahlen.

In aller Regel fragt die Versicherung nach Wiederauffinden des Fahrzeuges nach Ablauf der Monatsfrist den VN, ob er das Auto wieder haben will.
Die muss dann die bis dahin durch den Diebstahl entstandene, auch durch evtl. entstandene Unfallschäden, regulieren.

Oh, ich hab wohl zu schnell gelesen und in gemeint es wurde "kein" Täter ermittelt. Sorry.

Zitat:

@TunisDream schrieb am 23. November 2024 um 08:18:04 Uhr:


Gestern Post erhalten. Ermittlungen wurden eingestellt, weil mein Täter ermittelt werden konnte. Werde jetzt zum Anwalt gehen

Das ist zumindest unlogisch. Wenn dein Täter ermittelt wurde, wird wahrscheinlich Anklage erhoben und das Verfahren nicht eingestellt. Ich vermute mal, dass du dich verschrieben hast und uns mitteilen wolltest, dass kein Täter ermittelt wurde.

Kann auch sein, aber die Ermittlungen, und nicht das Verfahren wurden anscheinend laut TE eingestellt.
Vielleicht kann sich der TE @TunisDream dazu äußern.

Wahrscheinlich soll das M ein K sein

Dann hätte ich das falsch gelesene ja doch richtig interpretiert🙂
Wenn dem so ist gilt mein oben Geschriebenes selbst verständlich immer noch.

Bei einem Diebstahl wird das Verfahren nicht eingestellt, denn dann wäre es erledigt. Es werden die Ermittlungen eingestellt und auf einen Zufallsfund gehofft. Sollte also ein Täter oder eine Tätergruppe gefunden werden, der die Tat zugeordnet werden kann, dann passiert das und fließt ins Strafmaß ein

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