Versicherung zahlt über vier Monate nach Diebstahl immer noch nicht - wie vorgehen
Hallo Freunde,
mein Fahrzeug wurde Anfang Juli geklaut. Sofort Polizei gerufen, Schaden gemeldet, abgemeldet, einer Firma die die Versicherung geschickt hat alle UNterlagen gegeben etc.
Nun sind über vier Monate vergangen und die vertrösten mich immer noch darauf, dass die Ermittlungsakten nicht übersandt wurden und ich warten soll.
Na wie lange soll ich denn da bitte noch warten und sollte ich mir besser einen Anwalt holen?
LG
107 Antworten
Fragen über Fragen....
Zitat:
@hydrou schrieb am 15. November 2024 um 12:02:23 Uhr:
Geht es um den 17-jährigen E93 335i mit Chiptuning im Mai gekauft und nach wenigen Wochen Anfang Juli verschwunden? Ist denn der Wiederbeschaffungswert schon klar und das Gutachten auch bezüglich der weiteren Anbauteile und deren Erstattung unstreitig? Liegen beide Originalschlüssel vor bzw. gab es seitens der Versicherung Zweifel an der Entwendung??
Genau um den ging es. Es war eingetragenes Chiptuning mit eingetragener V-Max Erhebung. Das war wirklich ein feines Auto.
Es ist wirklich absolut gar nix klar. Keine Auskunft über Widerbeschaffungswert oder sonst was. Die Versicherung hat eine Firma geschickt die alle Schlüssel und Brief, Unterlagen etc. mitgenommen hat.
Wurde die Leistungssteigerung damals der Versicherung gemeldet?
Spielt doch bei Diebstahl keine Rolle.
Oder etwa doch? Dann zweifle ich aber n der Versicherung.
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Eine Leistungssteigerung muss(te) bei der Versicherung angegeben werden. Ob die Karre geklaut wird, abbrennt, gegen einen Baum fährt oder, oder oder..... weiß doch keiner im Voraus.
So war die Frage nicht gemeint. Klar sollte man sie angeben, denn beim Unfall wird das relevant.
Die Frage ist aber gewesen ob das ein Verweigerungsgrund für Leistung bei einem Diebstahl sein kann/darf.
Denn eine Leistungssteigerung ja oder nein ist doch bei einer Diebstahlsregulierung unerheblich.
Aber eine Leistungssteigerung erhöht in der Regel den Beitrag
nennt sich in der Versicherungssprache Gefahrerhöhung, glaube ich...
Dann wird nachberechnet. So würde es meine Versicherung machen.
Aber die Frage war ob es zu einer Ablehnung bei Diebstahl berechtigt. Und das glaube ich halt nicht, denn kein kausaler Zusammenhang.
Glauben heißt aber nicht Wissen.
Das ist für die Versicherung hier ein "gefundenes Fressen" für eine Ablehnung, weil ein Verstoß gegen die Vertragsbedigungen vorliegt.
Eventuell liegen aber auch noch andere Gründe für eine Ablehnung vor, die hier keiner kennt und welche die Versicherung erst in einem Prozess offen legt.
Wer weiß das schon....
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 21. Nov. 2024 um 14:49:41 Uhr:
Dann wird nachberechnet. So würde es meine Versicherung machen.....
Das macht die, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist sicher zu den zusätzlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schadenregulierung. Welche das sind/sein werden, weiß hier niemand.
Die Leistungssteigerung wurde 2010 beim ersten Besitzer gemacht und eingetragen. Ich hab den erst dieses Jahr gekauft und nach der Zulassung von der Versicherung eine Bestätigung per Mail erhalten wo die kw mit der eingetragenen übereinstimmt, also ist dieser Punkt absolut unerheblich, ich weiß aber was du meinst.
Dann wäre das ja schonmal geklärt.
und ein andere Grund spricht gegen die Regulierung.
Wenn der Versicherer sich nicht rührt, bleibt nur der Klageweg.
Ich hab euren Rat zu Herze genommen und versuche seit letzte Woche die Staatsanwaltschaft zu kontaktieren, aber da meldet sich niemand