Versicherung zahlt nur billigeres Gutachten von ihrer Billig-Werkstatt. Recht?

Hallo Leute,

folgende Situation: Meiner Mutter ist einer seitlich reingefahren, Schuldfrage ist völlig klar.
Nun haben wir ein Gutachten erstellt (ca. 1450 €), die gegnerische Versicherung jedoch hat sich das Gutachten angeschaut und es wie es aussieht einer Billig-Werkstatt weiter gegeben, die den Preis auf ca. 850 € gesenkt haben, ohne das Auto auch nur angesehen zu haben. Nur anhand der Kalkulation unseres Gutachtens. Somit haben sie uns lediglich die 850 € überwiesen (wir wollten eine fiktive Abrechnung).

Als ich die 850 auf dem Konto sah habe ich da natürlich angerufen. Die meinten, dass wenn das Auto scheckheftgepflegt wäre (bei einer BMW-Werkstatt), sie die ganze Summe gezahlt hätten. Komisch nur das die uns nicht gefragt haben ob das Auto scheckheftgepflegt ist oder nicht. Denn das Auto ist scheckheftgepflegt (Die ersten 6 Jahre bei BMW, danach in einer anderen Werkstatt).

Doch meiner Meinung nach tut das nichts zur Sache. Ich selber hatte mal einen 3er Golf. Es wurde reingefahren, der Schaden lag bei 600 € und man hat mir die komplette Summe bezahlt, ohne dass ein zweites Gutachten gemacht worden ist oder es eine Frage des Scheckheftes war.

Hab ich nun den Anspruch auf die vollen 1450 €?

Lg

PS: 3er BMW Baujahr 2000

Beste Antwort im Thema

Nach meinem Unfall Anfang 2009 stand ich vor genau der selben Situation. Hatte ein Gutachten machen lassen (mit Stundensätzen von Markenwerkstatt) und dieses wurde von der Versicherung deutlich gekürzt. Des weiteren wurden UPE-Aufschläge gekürzt. Ich hatte damals aber einen Anwalt und dieser drohte mit Klage. Außerdem gab mein Gutachter eine Stellungnahme ab. Daraufhin zahlte die Versicherung den vollen Betrag.

Mein Auto war damals auch schon 10 Jahre alt. Deswegen verstehe ich nicht, wieso hier die User das Kürzen so selbstverständlich als gerechtfertigt darstellen. Falls es in den letzten Jahren diesbezüglich Änderungen in der Rechtsprechung gab, bitte hier posten.

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wenn du den wirklich verstanden hast meld dich nochmal 😁

Damit er ihn  Dir erklärt?

Und das scheint hier auch dringend notwendig zu sein.

Hallo Leute
Ich bin ein Rechtsanwalt von den USA. Durch Zufall habe ich Euren thread gelesen.
OK, Lesse Deinen/Euren versicherungs Vertrag genau durch! In Diesem wird Dir klar gemacht soltest Du das Recht haben Deine vorbezugte Werkstat in anspruch zu nehemen. Wen du das versaumt hast must du Dich mit dem nidrigeren Preis den Dir die Versicherung (sozusagen dessen Werkstaette) abgepasst hat abfinden.
Im Zweifelsfalle, Post Deinen versicherungs Vertrag und ich werde mal sehen wo ich da helfen kann.
P.S. Ich mache das gerene um mein Deutsch zu verbesern aber auch das ich damit jemanden helfen kann.

Best of Luck.

Attourney at Law,
R.K

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Eine Kürzung um die Hälfte muss man nicht ohne Gegenwehr akzeptieren.

Zitat:

Original geschrieben von ricky Kay


Hallo Leute
Ich bin ein Rechtsanwalt von den USA. Durch Zufall habe ich Euren thread gelesen.
OK, Lesse Deinen/Euren versicherungs Vertrag genau durch! In Diesem wird Dir klar gemacht soltest Du das Recht haben Deine vorbezugte Werkstat in anspruch zu nehemen. Wen du das versaumt hast must du Dich mit dem nidrigeren Preis den Dir die Versicherung (sozusagen dessen Werkstaette) abgepasst hat abfinden.
Im Zweifelsfalle, Post Deinen versicherungs Vertrag und ich werde mal sehen wo ich da helfen kann.
P.S. Ich mache das gerene um mein Deutsch zu verbesern aber auch das ich damit jemanden helfen kann.

Best of Luck.

Attourney at Law,
R.K

Welch hoher Besuch...

Und zum Rest halte ich mich bedeckt 🙄

anwalt für verkehrsrecht nehmen, der deine rechte vertritt. kosten trägt die haftende versicherung, ob sie will oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s



Zitat:

Original geschrieben von ricky Kay


Hallo Leute
Ich bin ein Rechtsanwalt von den USA. Durch Zufall habe ich Euren thread gelesen.
OK, Lesse Deinen/Euren versicherungs Vertrag genau durch! In Diesem wird Dir klar gemacht soltest Du das Recht haben Deine vorbezugte Werkstat in anspruch zu nehemen. Wen du das versaumt hast must du Dich mit dem nidrigeren Preis den Dir die Versicherung (sozusagen dessen Werkstaette) abgepasst hat abfinden.
Im Zweifelsfalle, Post Deinen versicherungs Vertrag und ich werde mal sehen wo ich da helfen kann.
P.S. Ich mache das gerene um mein Deutsch zu verbesern aber auch das ich damit jemanden helfen kann.

Best of Luck.

Attourney at Law,
R.K

Welch hoher Besuch...

Und zum Rest halte ich mich bedeckt 🙄

Aber ich nicht 🙂

Hallo Ricky Kay,

auch wenn du hier helfen möchtest ist es im Haftpflichtschaden (um einen solchen geht es hier) nicht das eigene Vertragsrecht wichtig, sondern die Gesetze welche die Pflichtversicherung und die Regulierung von eben diesen Schäden regeln. Das ganze wird dann noch diverse Urteile von verschiedenen Gerichts Instanzen komplizierter gemacht 😉

Bei deinen Tip liegst du also bereits im Ansatz falsch.

Sei also bitte etwas vorsichtig, bevor du hier Tips gibst auf einem Rechtsgebiet in das du scheinbar erst kurz Einblick hast. Wir möchten hier ja helfen und nicht zusätzlich Verwirrung schaffen 🙂

Grüße
Steini

@Lauzl

sehr guter Vorschlag, nur leider übernimmt die gegenerische Versicherung den Anwalt sicherlich nicht.
Die Gründe hierfür wurden schon mehrmals geschrieben.
MFG

Warum sollte bei einer unstrittigen Schuldfrage die gegnerische Versicherung den Anwalt des Geschädigten nicht bezahlen müssen?
Wenn das so wäre, dann bin ich ein ein echter Glückspilz, bei mir hat die gegnerische Versicherung bis jetzt immer den Anwalt bezahlt.

Ich zitiere mal eine Versicherungswebseite:

Wer als Verkehrsteilnehmer in einen Unfall verwickelt wird - sei es als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer - und unschuldig ist, hat eigentlich nichts zu befürchten. Denn für gewöhnlich werden alle entstandenen Kosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen. Um jedoch die eigenen Kosten zu ermitteln und nachweisen zu können, sollten Sie als Geschädigter am besten einen vertrauenswürdigen, unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. Dieser kann auch ein Gegengutachten erstellen, wenn der Unfallgegner bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben hat. Berücksichtigt werden sollten die Kosten des Unfallschadens an Ihrem Fahrzeug, Verletzungen, welche zu weiteren Kosten oder Verdienstausfällen führen, die Kosten, die durch das Gutachten selbst entstehen und das Geld, welches der Gutachter für seine Leistungen erhält. Daneben kann der Sachverständige die Kosten für eine Wertminderung ermitteln. Auch das Honorar eines Rechtsanwalts, evtl. Abschleppkosten, Nutzungsausfallkosten, Mietwagenkosten und alle anderen Kosten, müssen ermittelt werden und von der gegnerischen Versicherung beglichen werden.
Quelle:
http://www.kfz-versicherung.com/unschuldig-unfall.html

Den letzten Satz bitte 100mal abschreiben, evtl. bleibt das dann im Gedächtnis.

Zitat:

Original geschrieben von servicetool


Den letzten Satz bitte 100mal abschreiben, evtl. bleibt das dann im Gedächtnis.

Tja, dummerweise ist es nicht immer so einfach… das ändert sich auch nicht dadurch, dass man's 100mal abschreibt.

@servicetool

Du hast dir die Frage doch schon selbst beantwortet...
Er wird zu 100% nicht unschuldig sein bzw. in dem Fall nicht zu 100% recht bekommen.
Ich schrieb ja, die Gründe hierfür wurden schon mehrfach genannt.

Aber vielleicht hast du ja dieses kleine Detail überlesen, vielleicht einfach auch "fett" markieren.

MFG

Zitat:

Original geschrieben von sailor701


@servicetool
 
Du hast dir die Frage doch schon selbst beantwortet...
Er wird zu 100% nicht unschuldig sein bzw. in dem Fall nicht zu 100% recht bekommen.
Ich schrieb ja, die Gründe hierfür wurden schon mehrfach genannt.
 
Aber vielleicht hast du ja dieses kleine Detail überlesen, vielleicht einfach auch "fett" markieren.

was hat denn das hier mit "Schuld oder Unschuld" zu tun?

Rein gar nichts.

Hierr geht es darum, dass die Versicherung das Gutachten gekürzt hat und um nichts anderes. Und deswegen kann sich der TE, wenn er das denn möchte, anwaltlicher Hilfe bedienen. Und der Anwalt ist dann auch von der Versicherung zu bezahlen.

Das ist so sicher, wie das Amen in der Kirche.

unabhängig davon, wie das ganze ausgeht.

Gruß

Delle

Lies doch bitte den Beginn des Threads:

"Hallo Leute,

folgende Situation: Meiner Mutter ist einer seitlich reingefahren, Schuldfrage ist völlig klar."

Auch aus dem restlichen Text erschließt sich mir nicht, dass dem Geschädigten eine Mitschuld angelastet wird.

Wer geht denn in Vorleistung?

Falls es wirklich vor Gricht gehen sollte und es kommt heraus, dass die Versicherung
richtig gekürzt hat, wer bezahlt den Anwalt?

Fall sie sich verkürzt hat und man sich praktisch in der Mitte einigt, zahlt dann die gegnerische Versicherung die ganzen Anwaltskosten?

Wenn die Versicherung zu unrecht gekürzt hat und dem TE der volle Betrag zusteht, dann gebe ich recht.
Ich lasse mich auch gern korrigieren.

MFG

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