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Versicherung zahlt nur billigeres Gutachten von ihrer Billig-Werkstatt. Recht?

Hallo Leute,

folgende Situation: Meiner Mutter ist einer seitlich reingefahren, Schuldfrage ist völlig klar.
Nun haben wir ein Gutachten erstellt (ca. 1450 €), die gegnerische Versicherung jedoch hat sich das Gutachten angeschaut und es wie es aussieht einer Billig-Werkstatt weiter gegeben, die den Preis auf ca. 850 € gesenkt haben, ohne das Auto auch nur angesehen zu haben. Nur anhand der Kalkulation unseres Gutachtens. Somit haben sie uns lediglich die 850 € überwiesen (wir wollten eine fiktive Abrechnung).

Als ich die 850 auf dem Konto sah habe ich da natürlich angerufen. Die meinten, dass wenn das Auto scheckheftgepflegt wäre (bei einer BMW-Werkstatt), sie die ganze Summe gezahlt hätten. Komisch nur das die uns nicht gefragt haben ob das Auto scheckheftgepflegt ist oder nicht. Denn das Auto ist scheckheftgepflegt (Die ersten 6 Jahre bei BMW, danach in einer anderen Werkstatt).

Doch meiner Meinung nach tut das nichts zur Sache. Ich selber hatte mal einen 3er Golf. Es wurde reingefahren, der Schaden lag bei 600 € und man hat mir die komplette Summe bezahlt, ohne dass ein zweites Gutachten gemacht worden ist oder es eine Frage des Scheckheftes war.

Hab ich nun den Anspruch auf die vollen 1450 €?

Lg

PS: 3er BMW Baujahr 2000

Beste Antwort im Thema

Nach meinem Unfall Anfang 2009 stand ich vor genau der selben Situation. Hatte ein Gutachten machen lassen (mit Stundensätzen von Markenwerkstatt) und dieses wurde von der Versicherung deutlich gekürzt. Des weiteren wurden UPE-Aufschläge gekürzt. Ich hatte damals aber einen Anwalt und dieser drohte mit Klage. Außerdem gab mein Gutachter eine Stellungnahme ab. Daraufhin zahlte die Versicherung den vollen Betrag.

Mein Auto war damals auch schon 10 Jahre alt. Deswegen verstehe ich nicht, wieso hier die User das Kürzen so selbstverständlich als gerechtfertigt darstellen. Falls es in den letzten Jahren diesbezüglich Änderungen in der Rechtsprechung gab, bitte hier posten.

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Zitat:

Original geschrieben von servicetool
Lies doch bitte den Beginn des Threads:
 
"Hallo Leute,

folgende Situation: Meiner Mutter ist einer seitlich reingefahren, Schuldfrage ist völlig klar."
 
Auch aus dem restlichen Text erschließt sich mir nicht, dass dem Geschädigten eine Mitschuld angelastet wird.

Sag ich doch.

Hiergeht es nicht um Schuld oder Unschuld sondern um Kürzungen der Reparaturkosten.

Gruß

Delle

Ja natürlich, die Schuldfrage ist doch eindeutig geklärt, dass habe ich schon gelesen.
Jetzt gehts doch um was ganz anderes, nämlich wieviel die Versicherung bezahlen muss und
da gibts Streit.

MFG

@Dellenzaehler

Man kämpft hier gegen Borniertheit und Arroganz, dieser Sailor701 begreift es nicht, weil er nicht will, oder weil er nicht kann.

Zitat:

Original geschrieben von sailor701
Ja natürlich, die Schuldfrage ist doch eindeutig geklärt, dass habe ich schon gelesen.
Jetzt gehts doch um was ganz anderes, nämlich wieviel die Versicherung bezahlen muss und
da gibts Streit.
 
MFG

Ja, genau. Und deswengen kann sich der Geschädigte anwaltlicher Hilfe bedienen.

"Prinzip der Waffengleichheit".

Und vor Gericht sind wir hier ja noch lange nicht. Nicht jede Gutachtenkürzung landet dort (Gott sei Dank). 

Dann hätten wir an den Amtsgerichten nämlich ein Chaos in einem erheblichen Ausmaß

Gruß

Delle

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