Werkstatt will nicht mit gegnerischen Versicherung abrechnen
Liebe Community, vielleicht könnt ihr mir empfehlen, was ich in der Situation tun soll. Ich habe mir vor 1 Monat nach langen, langen Sparen einen gebrauchten Skoda gekauft. Nach 2 Wochen ist mir in mein parkendes Auto ein LKW in die Seite vorne links gefahren. Als ich zum Auto zurückgekommen bin, hat zum Glück der LKW Fahrer vorbildlich gewartet und wir haben gemeinsam die Polizei zur Unfallaufnahme gerufen. Die Schuldfrage steht klar fest. Ich habe auf Anraten dann einen eigenen Anwalt und eigenen Gutachter eingeschaltet, welcher dann den Schaden auf ca. 9000 Euro geschätzt hat (Kotflügel, Tür links, Spiegel, Felge und Lackierei). Da das Auto trotz des Alters von 7 Jahren immer in einer Vertragswerkstatt zum Service war, habe ich anscheinend Anrecht auf Reparatur in einer Vertragswerkstatt. Deshalb auch die hohe Summe auf Grund des hohen Stundensatzes der Vertragswerkstatt in dem Gutachten. Nach 1 Monat warten hat die gegnerische Versicherung endlich reagiert und mein Anwalt hat schon einmal einen Großteil des Geldes erhalten. Ich habe nun bei der angegebenen Werkstatt in dem Gutachten angerufen und den Fall geschildert. Diese meinen jetzt jedoch, dass sie nicht direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen, da ich einen eigenen Anwalt + Gutachten angefordert habe. Deshalb müsste ich mit mir persönlich abgerechnet werden. Zudem wird die Reparaturdauer auf 6-7 Tage, anstatt wie im Gutachten mit 5 Tagen angegeben, geschätzt. Ich habe nun etwas Angst, dass ich auf etwaige Kosten sitzen bleibe, wenn nicht mit der gegnerischen Versicherung direkt abgerechnet wird. Was würdet ihr mir empfehlen? Soll ich mal eine andere Vertragswerkstatt anfragen, ob die mit der gegnerischen Versicherung direkt abrechnen? Ich muss ehrlich gestehen, dass ich etwas am verzweifeln bin. Ich war noch nie in so einer Situation und ich bin mit der Situation etwas überfordert, vorallem bei der Schadenssumme. Ich wäre wirklich sehr dankbar um jeden Tipp. Viele Grüße
11 Antworten
Na gut, das das über eine Anwalt läuft dürfte erst einmal keine Rolle spielen. Allerdings das über diesen schon ein Teil abgerechnet wurde. So kannst du das auch nur noch weiter laufen lassen.
Nachforderungen oder nicht korrekt erstelle Gutachten solltest du mit deinem Anwalt und dem Gutachter klären und ggf. einen Nachtrag fordern.
Die Werkstatt kann wohl kaum mit der Versicherung abrechnen wenn dein Anwalt schon einen Teilbetrag bekommen hat. Kläre das bitte mit deinem Anwalt. Auch zu der 1-2 Tage längeren Reparaturdauer gibt dir dein Anwalt Auskunft.
Auch wenn die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen würde, bleibt für dich immer ein Risiko wenn sie nicht alles bezahlt. Das bleibt dann immer an dir hängen. Da hilft dir auch eine Abtretung nicht.
Eine VW-Werkstatt hat in meinen Haftpflichtschadenfall durchaus mit der gegn. Versicherung abgerechnet, auch obwohl der Anwalt bereits eine Teilzahlung erhalten hatte. Ich verstehe das Argument der Werkstatt nicht.
Andererseits: die Werkstatt hat natürlich das gute Recht, sich den Vertragspartner und die Art und Weise der Abrechnungsmodalitäten auszusuchen. Vertragsfreiheit. Sie muss deinen Auftrag zur Reparatur auch nicht annehmen. Das Formular, um welches es sich handelt, ist offenbar die sog. Abtretungserklärung. Hier erlaubst du der Werkstatt / dem Versicherer die Abwicklung "über deinen Kopf" hinweg. Falls der Versicherer nicht zahlt, holt sich die Werkstatt immer das Geld bei Dir. ob mit oder ohne Abtretungserklärung.
Das bequeme daran ist: der Endverbraucher muss die tlw. 5-stelligen Summen nicht zwischenfinanzieren.
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Zitat:
@Gedugg schrieb am 22. Mai 2025 um 15:31:15 Uhr: ... und mein Anwalt hat schon einmal einen Großteil des Geldes erhalten.
Wolltest du von Anfang an reparieren lassen oder nach Gutachten abrechnen ?
Wenn du reparieren lassen wolltest ist da etwas schief gelaufen. Der Anwalt halt wohl fiktiv nach Gutachten abgerechnet. In dem Fall wird die Mehrwertsteuer nicht ausgezahlt und allgemein am Gutachten herumgekürzt, daher wohl der Teilbetrag.
Kläre mit deinem Anwalt, dass du reparieren lassen möchtest und nicht fiktiv nach Gutachten abrechnen.
Anschließend beauftrage in der Werkstatt die Reparatur vollumfänglich und exakt nach Gutachten, das ist wichtig.
Das Risiko dass sich im Verlauf der Reparatur evtl. weitere Schäden herausstellen geht nicht auf deine Kappe.
Deswegen schreibt man normalerweise auch "vorläufig berechnet sich der Schaden wie folgt" und wenn dann ordnungsgemäß das Fahrzeug in einer Werkstatt repariert wurde und die Rechnung vorliegt wird auf konkrete Abrechnung umgeschwenkt.
Wegen der Reparaturdauer lass dir keine grauen Haare wachsen. Erstens wird die Rechnung daher nicht höher und zweitens ist das vom SV eine Prognose. Entscheidend ist die konkrete Reparaturdauer.
Mein Anwalt hat in dem Schreiben an die gegnerische Versicherung geschrieben, dass ich das Auto reparieren lassen möchte. Also fiktiv abrechnen will ich nicht. Wieso erhält dann mein Anwalt bereits Geld auf seinem Fremdgeldkonto? Ist sowas normal, wenn man nicht fiktiv abrechnet. Normalerweise muss doch dir Versicherung an die Werkstatt zahlen, wenn diese beauftragt ist? Oder verwaltet auch dann der Anwalt das Konto, auch wenn nicht fiktiv abgerechnet wird? Ich erreiche gerade meinen Anwalt nicht, da jetzt Wochenende ist. Vielleicht habt ihr da eine Idee
Soweit nicht anders vereinbar geht es über dich, da du aber eine Abtretung an deinen Anwalt vorgenommen hast läuft es über diesen.
Du direkt oder über Anwalt zahlst die Werkstatt.
Zitat:
@Gedugg schrieb am 23. Mai 2025 um 15:15:42 Uhr:
Mein Anwalt hat in dem Schreiben an die gegnerische Versicherung geschrieben, dass ich das Auto reparieren lassen möchte. Also fiktiv abrechnen will ich nicht. Wieso erhält dann mein Anwalt bereits Geld auf seinem Fremdgeldkonto?
Das Zahlungen über den Anwalt an dich gehen ist grundsätzlich schon in Ordnung.
Warum die Versicherung vorab an den Anwalt zahlt musst du ihn fragen. Eigentlich solltest du bei allen Schreiben in Kopie sein und im Falle von Telefonaten eine Gesprächsnotitz bekommen.
Normalerweise wird vorab das Gutachten und zum Abschluss die Reparaturrechnung bei der Versicherung eingereicht und die Schlussrechnung aufgemacht.
Freude dich doch, dass die Versicherung bereits einen Großteil überwiesen hat. So kannst du, wenn die Rechnung der Werkstatt kommt, ohne Verzögerung bereits einen Großteil dorthin überweisen (lassen) und gegen Vorlage der Rechnung macht dein Anwalt dann den Rest geltend.
Das Schönste an diesem Verfahren ist doch, dass die ganzen Kürzungen (Beilackierung, Verbringung usw.) dann hinfällig sind, wenn die Werkstatt gem. Gutachten repariert hat.
also ich habe gerade nochmals nachgesehen: die gegn. Versicherung hat damals den "unstrittigen" Teilbetrag aus dem "gekürzten" Gutachten an den RA überwiesen. Also so ungefähr nach dem Motto: "DAS müssen wir eh bezahlen, also hast du das schon mal und beim Rest sehen wir dann später." Also die Zahlung hätte (bis zur Klärung der Gutachtenkürzung) gepasst, auch wenn ich dann nicht hätte reparieren lassen.