Versicherung zahlt nur 50%, wie nun verhalten?

Hallo,

ich bräuchte einmal eure Hilfe zu einem Unfall den ich Mitte Oktober hatte.
Da es mein erster Unfall war, weiß ich nun nicht so ganz wie ich mich weiterverhalten soll bzw. wie ich weiter vorgehen soll.

Kurz zum Unfall:
Wir waren auf einer 3 Spurigen linksabbieger Spur, ich in der Mitte, der andere auf der linken Spur.
Ca. in der Mitte der Kurve habe ich im Augenwinkel gemerkt wie Scheinwerfer ziemlich nahe kommen.
Kurz darauf hat es auch schon geknallt.

An Zeugen gibt es nur meinen Beifahrer der natüchlich nicht auf die Fahrbahn achtet. (Hätte aber wahrscheinlich eh keinen Unterschied gemacht)

Zum Schaden:
Beim Gegner nur ein paar Kratzer vorne rechts.
Bei mir geht es hinten links an der Felge los mit Reifenspuren, dann direkt am Radlauf nochmal Reifenspuren. Geht dann weiter an der hinteren Tür zum Ende Richtung Fahrertür mit einer schönen Delle.
An der Fahrertür sind "nur" ca. 5cm Kratzer.

Die Polizei wurde gerufen habe da Sie nichts sagen können, wurden uns beiden eine 50:50 Teilschuld zugesprochen.
Jeder der den Schaden bisher gesehen hat, ist ganz klar der Meinung das der andere mir reingefahren ist.

Die Versicherung sagt natürlich, da sich die Aussagen widersprechen, zahlen sie 50%.

Was mache ich nun?
Lohnt sich ein Gutachten? Muss ich dieses Voll zahlen oder kann ich 50% von der Versicherung verlangen?

Lohnt sich ein Anwalt ohne Rechtsschutz?

Ich vermute die Reparatur wird nicht billig, den ich will nichts gespachtelt haben, da ich das Auto eigentlich verkaufen will.
Es geht um einen A3 8V Bj. 2014

Aufjedenfall einmal vielen Dank dafür wenn ihr euch das alles durchgelesen habt und für eure Hilfe 🙂

Gruß
djkroko

Beste Antwort im Thema

Diese "Deppen" haben übrigens vor Ort deutlich mehr Erfahrung in der Einschätzung von Unfallsituationen, als die meisten Forenmitglieder.

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Vom Quotenvorrecht habe ich auch schon gehört.

Aber erstmals möchte ich mich nochmals für die ganze Hilfe und die Antworten bedanken, ich tue mich mit den ganzen Begrifflichkeiten recht schwer, leider...

Zum Quotenvorrecht habe ich nun gelesen, das ich erst über meine Versicherung geh und dann zur gegnerischen Versicherung gehe und Ersatz für Wertminderung, Nutzungsausfall und SV verlange.
In dem Fall, könnte ich mir dann selbst einen SV raussuchen der auch die Wertminderung und den Nutzungsausfall berücksichtig.

Soweit richtig?

Du wirst dich ohne anwaltliche Hilfe damit etwas schwer tun. Selbst die Versicherer vertun sich beim Quotenvorrecht "versehentlich" mit einigen Positionen. 😉

Ja das vermute ich auch, aber ist halt die Frage ob sich ein Anwalt ohne Rechtsschutz lohnt, der will ja auch bezahlt werden.

Ja, das lohnt sich wirklich. Die RA-Kosten bekommst Du ja erstattet. Das ist zu umfangreich, um es zu erläuern. Geh zum Anwalt. Der macht das dann schon.

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Zitat:

@azrazr schrieb am 4. Dezember 2016 um 18:45:46 Uhr:



Zum Rechtsabbiegen gibt es ein Urteil...

Thema verfehlt, 6, Setzen. 😰
Zitat des TE:

Kurz zum Unfall:

Wir waren auf einer 3 Spurigen linksabbieger Spur,

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Dezember 2016 um 19:08:12 Uhr:


Ja, das lohnt sich wirklich. Die RA-Kosten bekommst Du ja erstattet. Das ist zu umfangreich, um es zu erläuern. Geh zum Anwalt. Der macht das dann schon.

Gut zu wissen.

Habe ich grad auch mal gegooglt, wenn die Anwaltskosten natrülich auch Quotenvorrechtsberechtig sind, sollte ich das machen

eben 🙂

Zitat:

@Djkroko schrieb am 4. Dezember 2016 um 18:58:22 Uhr:


Vom Quotenvorrecht habe ich auch schon gehört.

Aber erstmals möchte ich mich nochmals für die ganze Hilfe und die Antworten bedanken, ich tue mich mit den ganzen Begrifflichkeiten recht schwer, leider...

Zum Quotenvorrecht habe ich nun gelesen, das ich erst über meine Versicherung geh und dann zur gegnerischen Versicherung gehe und Ersatz für Wertminderung, Nutzungsausfall und SV verlange.
In dem Fall, könnte ich mir dann selbst einen SV raussuchen der auch die Wertminderung und den Nutzungsausfall berücksichtig.

Soweit richtig?

Deine VK legt im Normalfall Wert darauf, die Schadenshöhe durch einen eigenen SV zu bestimmen. Frage dort nach. Eventuell schreibt der SV ja auch die Wertminderung sowie die voraussichtliche Rep.-Dauer ins Gutachten.

Meine Meinung zum Thema:

Ohne Schadengutachten wird der TE auf die Geltendmachung eines Teils seiner Ansprüche verzichten müssen. Weil er sie einfach nicht beziffern kann bzw. sich diesbezüglich in die Hände der beteiligten Versicherungen begeben muss.

Ohne Anwalt wird er Probleme bei der Umsetzung seiner Forderungen haben. Das wichtige Stichwort Quotenvorrecht wurde ja schon genannt. Das ist eigentlich ganz einfach (sagen die Juristen); ich habe es allerdings immer noch nicht so richtig verstanden 😉

Der Schaden als solcher ist ja nicht unerheblich, über den Daumen 4.000 Euro plusminus vielleicht einen Tausender. Da fällt bei einem recht neuen Audi auch noch eine nicht unwesentliche Wertminderung an. Darüber diskutieren Versicherungen gerne, ebenfalls über Beilackierungen benachbarter Teile (Silber-Metallic!), Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten usw. usf. In letzter Zeit gerne auch bei konkreter Abrechnung und vorliegender Werkstatt-Rechnung. Ohne Gutachter und Anwalt im Rücken gerät man als Laie da schnell ins Schleudern.

Ob ein Unfallanalytiker hier ebenfalls helfen kann bin ich mir nicht so sicher (ist aber auch nicht gerade mein Fachgebiet). Es wird sich vermutlich näherungsweise der Winkel und die relative Bewegung der Fahrzeuge zueinander rekonstruieren lassen. Damit bleibt dann aber die m.E. für die Frage eines Verschuldens besonders wichtige Frage offen, wer jetzt dem anderen in die Spur gefahren ist.

Ohne Nachweis eines Verschuldens gibt es aber auch keine Verschuldenshaftung (auch keine Teilschuld o.ä.). Die Haftung ergibt sich dann verschuldensunabhängig aus der Gefährdungshaftung, und da die Betriebsgefahr vermutlich bei beiden Fahrzeugen gleich hoch anzusetzen ist wird es auf die schon erwähnte hälftige Haftung hinauslaufen.

Einfaches Beispiel eines Schadens:
10.000,- € Rep.-Kosten
1.000,- € Wertminderung
500,- € Nutzungsausfall

VK-Versicherung zahlt 10.000,- € - den reinen Schaden.

Nun gibt's eine Haftpflicht, die zu 50 % zahlt, also 5.000,- € auf die Rep.-Kosten, 500,- € auf die Wertminderung und 250,- € auf den Nutzungsausfall.
Der Geschädigte kassiert nun davon 1.000,- € für sich (Wertminderung) und 500,- € (Nutzungsausfall).
Von den 5.750,- € verbleiben damit 4.250,- €, die kassiert die VK.

Lässt sich um weitere Schadenspositionen ausbauen.

Zitat:

@azrazr schrieb am 4. Dezember 2016 um 18:45:46 Uhr:


Und wieder ein Beispiel, wie Polizei-Deppen ihre Kompetenzen überschreiten.

Zur Richtung wurdest Du ja schon belehrt, Ich stelle jetzt mal gerade Deine Fernpsychologie und Deine Sozialkompetenz in Frage. 😁

Es gibt schon Deppen bei der Polizei, wie man sie halt überall findet. Aber deren Mehrheit sammelt sich in Foren und diagnostiziert andere. 😁 😁

Unangenehme Typen.

Diese "Deppen" haben übrigens vor Ort deutlich mehr Erfahrung in der Einschätzung von Unfallsituationen, als die meisten Forenmitglieder.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Dezember 2016 um 14:35:09 Uhr:


Diese "Deppen" haben übrigens vor Ort deutlich mehr Erfahrung in der Einschätzung von Unfallsituationen, als die meisten Forenmitglieder.

Und deswegen sollten sie sich in der Schuldfrage bedeckt halten.

Wenn wir mal Judge Dredd (Street-Judges) unterwegs haben, dann dürfen sie. Vorher sollten die IHREN Job machen, und nicht den Job Anderer. Eine Abweichung des Schusters von seinen Leisten macht ihn zum Deppen - ist nun mal so.

Ich teile diese Meinung zu 100%.
Der Einschätzung von Peter bzgl. der korrekten Einschätzung der Schadenhöhe kann ich nicht folgen. Die meisten Schadenschätzungen in den Ermittlungsakten, die ich gesehen habe, sind weit entfernt von dem, was der / die Gutachter dann festgestellt haben und apropros: wozu eigentlich denn dann noch Gutachter, wenn die Herren in Grün / Blau es doch einschätzen können, vielleicht sogar besser als ein Gutachter... völlig überflüssiger Berufsstand dann...

Also ich war grade eben mal kurz beim Anwalt um mich nochmal etwas über das Quotenvorrecht aufklären zu lassen.
Laut Anwalt wird alles (Wertminderung, Nutzungsausfall usw.) nur zu 50% gezahlt.

Laut dieser Seite http://www.iww.de/.../...ko-und-haftpflicht-bei-quotenunfaellen-f35373
Wäre ja aber die SB, Wertminderung zumindest zu 100% anrechenbar und der Rest nach Quote.

Naja jetzt lasse ich erstmal den Schaden richten und schau dann weiter.

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