Versicherung zahlt nur 50%, wie nun verhalten?

Hallo,

ich bräuchte einmal eure Hilfe zu einem Unfall den ich Mitte Oktober hatte.
Da es mein erster Unfall war, weiß ich nun nicht so ganz wie ich mich weiterverhalten soll bzw. wie ich weiter vorgehen soll.

Kurz zum Unfall:
Wir waren auf einer 3 Spurigen linksabbieger Spur, ich in der Mitte, der andere auf der linken Spur.
Ca. in der Mitte der Kurve habe ich im Augenwinkel gemerkt wie Scheinwerfer ziemlich nahe kommen.
Kurz darauf hat es auch schon geknallt.

An Zeugen gibt es nur meinen Beifahrer der natüchlich nicht auf die Fahrbahn achtet. (Hätte aber wahrscheinlich eh keinen Unterschied gemacht)

Zum Schaden:
Beim Gegner nur ein paar Kratzer vorne rechts.
Bei mir geht es hinten links an der Felge los mit Reifenspuren, dann direkt am Radlauf nochmal Reifenspuren. Geht dann weiter an der hinteren Tür zum Ende Richtung Fahrertür mit einer schönen Delle.
An der Fahrertür sind "nur" ca. 5cm Kratzer.

Die Polizei wurde gerufen habe da Sie nichts sagen können, wurden uns beiden eine 50:50 Teilschuld zugesprochen.
Jeder der den Schaden bisher gesehen hat, ist ganz klar der Meinung das der andere mir reingefahren ist.

Die Versicherung sagt natürlich, da sich die Aussagen widersprechen, zahlen sie 50%.

Was mache ich nun?
Lohnt sich ein Gutachten? Muss ich dieses Voll zahlen oder kann ich 50% von der Versicherung verlangen?

Lohnt sich ein Anwalt ohne Rechtsschutz?

Ich vermute die Reparatur wird nicht billig, den ich will nichts gespachtelt haben, da ich das Auto eigentlich verkaufen will.
Es geht um einen A3 8V Bj. 2014

Aufjedenfall einmal vielen Dank dafür wenn ihr euch das alles durchgelesen habt und für eure Hilfe 🙂

Gruß
djkroko

Beste Antwort im Thema

Diese "Deppen" haben übrigens vor Ort deutlich mehr Erfahrung in der Einschätzung von Unfallsituationen, als die meisten Forenmitglieder.

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Zitat:

@azrazr schrieb am 5. Dezember 2016 um 15:00:19 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Dezember 2016 um 14:35:09 Uhr:


Diese "Deppen" haben übrigens vor Ort deutlich mehr Erfahrung in der Einschätzung von Unfallsituationen, als die meisten Forenmitglieder.

Und deswegen sollten sie sich in der Schuldfrage bedeckt halten.

Wenn wir mal Judge Dredd (Street-Judges) unterwegs haben, dann dürfen sie. Vorher sollten die IHREN Job machen, und nicht den Job Anderer. Eine Abweichung des Schusters von seinen Leisten macht ihn zum Deppen - ist nun mal so.

Du warst dabei? Und warum urteilst Du??? 😁 😁

Die Beamten werden sicher kein Urteil gesprochen haben, sondern sinngemäß geäußert haben, dass nach ihrer Erfahrung so etwas üblicherweise so und so ausgehe. Das hat der TE so wiedergegeben, dass 50:50 daraus wude.

Und wenn ich dann so einen "Zeugen" im Auto habe, war es entweder eine Schnarchnase oder er wollte sich vorsichtshalber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Wofür ich dann auch Verständnis hätte.

azrazr: cool down, die werden keine Schuldfrage beantwortet haben. Und Deinen dummen Schusterspruch hat mir auch mal ein Maurermeister an den Kopf geworfen. Dann habe ich (Fleischermeister) die Wasserwaage angelegt und kurz gegrinst.

Und nichts ist, wie Du es willst.

Der Maurermeister arbeitet auch nach dem Motto "Putz deckt alle Mängel zu" - da warst du mit der Wasserwaage einfach zu schnell.

Und zum Zeugen mal ganz ehrlich. Wie viele Beifahrer (vorne rechts) können denn definitiv sagen, warum es hinten links gescheppert hat? Da wäre der Fahrer des Fahrzeuges hinter dem TE hilfreicher gewesen. Aber wer hält freiwillig an? Niemand, gibt ja nichts zu Glotzen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Dezember 2016 um 19:55:51 Uhr:


Der Maurermeister arbeitet auch nach dem Motto "Putz deckt alle Mängel zu" - da warst du mit der Wasserwaage einfach zu schnell.

Nicht nur der!

Denn: "Was des Spenglers Hand nicht ziert, wird mit Prestolith verschmiert"

Zitat:

@Djkroko schrieb am 5. Dezember 2016 um 18:32:13 Uhr:


Laut Anwalt wird alles (Wertminderung, Nutzungsausfall usw.) nur zu 50% gezahlt.

Dein Anwalt ist inkompetent!

Gutachten: 100%
Selbstbeteiligung VK: 100%
Wertminderung: 100%

Nutzungsausfall: 50%
Unkostenpauschale: 50%
Höherstufungsschaden: 50%

Druck ihm die Seiten aus deinem Link aus und lege sie ihm unter die Nase.

Meinen letzten Parkplatzrempler habe ich übrigens exakt so abgerechnet.

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Mittlerweile bin ich mir gar nicht mehr so sicher, ob ich das mit dem Quotenvorrecht überhaupt noch mache.

Auf jeder Webseite liest man etwas anderes zur Schadensübernahme, mal ja, mal nein, dann wieder nur zur hälfte...

Das ganze verunsichertmich grade ziemlich grade im Hinblick auf die Kosten die ich erstmal selbst tragen muss (Gutachten, vllt Anwalt)

Eine Erstberatung beim Anwalt kostet wirklich nicht viel und würde Dich sicherlich beruhigen.

Hier das Anwaltsschreiben in meinem Schadensfall bei Inanspruchnahme der VK mit Quotenvorrecht. Ich kann dir versichern, dass die Versicherung (nach den üblichen Spirenzchen) exakt so reguliert hat, wie in dem Brief gefordert. Und ich versichere dir weiterhin, dass meine Rechtschutzversicherung keinen Cent der Anwaltskosten übernehmen musste. Wenn du Geld verschenkst, nur weil der erste aufgesuchte Anwalt keine Ahnung hatte, ist dir nicht zu helfen.

So war heute nochmal bei einem anderen Anwalt.

Dieser hat die gleiche Aussage getroffen, bei Teilschuld 50:50, zahlt die gegnerische Haftpflicht alles nur zur Hälfte.
Somit lohnt sich ein Anwalt für mich nicht.

Für die die es interessiert, heute hab ich mir den KV zeigen lassen, Reparatur soll 1821€ kosten.

Zitat:

@Djkroko schrieb am 12. Dezember 2016 um 16:47:19 Uhr:


So war heute nochmal bei einem anderen Anwalt.

Dieser hat die gleiche Aussage getroffen, bei Teilschuld 50:50, zahlt die gegnerische Haftpflicht alles nur zur Hälfte.
Somit lohnt sich ein Anwalt für mich nicht.

Für die die es interessiert, heute hab ich mir den KV zeigen lassen, Reparatur soll 1821€ kosten.

Lass Dir von Deiner Versicherung durchrechnen, ob sich für Dich das selber Zahlen lohnt. Für das Geld wäre eine Dashcam besser gewesen ;-)

Lohnt sich nicht^^

Hab 300€ VK und angeblich soll es mich über die nächsten 3 jahre 305€ teurer werdenm also 605€.
Wenn ich meine hälfte selber zahle bin ich ja bei 910€.

Da hat der Anwalt, den Du aufgesucht hast, noch nie einen teilverschuldeten Unfall unter VK-Beteiligung bearbeitet. Das ist schade. Über das Quotenvorrecht geht das komplett inkl. Kosten. Mehr als sagen kann man es Dir aber nicht.

Ich würde das ganze jetzt einmal so an die Versicherung schicken, was meint ihr dazu?

Sehr geehrte Dame und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom ____ mit der Schadensnummer ____ .
Mit diesem Schreiben bitte ich Sie den Betrag des Kostenvoranschlages 910,85€ auszugleichen.
Des Weiteren mache ich vom Quotenvorrecht gebrauch, bei einer Haftungsquote von 50% kommen folgende Beträge hinzu:
Selbstbeteiligung Vollkasko Quotenvorberechtigt: 300€
Hochstufungsschaden nach Quote: 150€
Nutzungsausfall 5 Tage á 50€ nach Quote: 125€
Unkostenpauschale nach Quote: 10€

Bitte überweisen Sie 1495,85€ an folgendes Konto

Du solltest besser einen kompetenten Anwalt damit beauftragen.

Danke, du hast deine Meinung schon oft genug geäußert.

Wenn mir 2 Anwälte das gleiche sagen lege ich da etwas mehr drauf und selbst wenn ich einen Anwalt beauftrage und sollte es auch nur auf 50:50 rauslaufen wird es am Ende teurer für mich.
Das Thema Anwalt hat sich erledigt PUNKT

Das ist schade, dass Du keine kompetenten Fachleute befragt hast. Dir wurde hier schon mehrfach belegt, dass es beim Quotenvorrecht beim befürchteten 50%/50% für Dich kostenneutral und stressfrei läuft. Im Gegensatz zu Dir kenne ich mich damit halt aus. Du schmeisst Geld weg und machst Dir unnötigerweise Arbeit damit. Kann man machen. Ist aber suboptimal.

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