Versicherung zahlt nur 50%, wie nun verhalten?

Hallo,

ich bräuchte einmal eure Hilfe zu einem Unfall den ich Mitte Oktober hatte.
Da es mein erster Unfall war, weiß ich nun nicht so ganz wie ich mich weiterverhalten soll bzw. wie ich weiter vorgehen soll.

Kurz zum Unfall:
Wir waren auf einer 3 Spurigen linksabbieger Spur, ich in der Mitte, der andere auf der linken Spur.
Ca. in der Mitte der Kurve habe ich im Augenwinkel gemerkt wie Scheinwerfer ziemlich nahe kommen.
Kurz darauf hat es auch schon geknallt.

An Zeugen gibt es nur meinen Beifahrer der natüchlich nicht auf die Fahrbahn achtet. (Hätte aber wahrscheinlich eh keinen Unterschied gemacht)

Zum Schaden:
Beim Gegner nur ein paar Kratzer vorne rechts.
Bei mir geht es hinten links an der Felge los mit Reifenspuren, dann direkt am Radlauf nochmal Reifenspuren. Geht dann weiter an der hinteren Tür zum Ende Richtung Fahrertür mit einer schönen Delle.
An der Fahrertür sind "nur" ca. 5cm Kratzer.

Die Polizei wurde gerufen habe da Sie nichts sagen können, wurden uns beiden eine 50:50 Teilschuld zugesprochen.
Jeder der den Schaden bisher gesehen hat, ist ganz klar der Meinung das der andere mir reingefahren ist.

Die Versicherung sagt natürlich, da sich die Aussagen widersprechen, zahlen sie 50%.

Was mache ich nun?
Lohnt sich ein Gutachten? Muss ich dieses Voll zahlen oder kann ich 50% von der Versicherung verlangen?

Lohnt sich ein Anwalt ohne Rechtsschutz?

Ich vermute die Reparatur wird nicht billig, den ich will nichts gespachtelt haben, da ich das Auto eigentlich verkaufen will.
Es geht um einen A3 8V Bj. 2014

Aufjedenfall einmal vielen Dank dafür wenn ihr euch das alles durchgelesen habt und für eure Hilfe 🙂

Gruß
djkroko

Beste Antwort im Thema

Diese "Deppen" haben übrigens vor Ort deutlich mehr Erfahrung in der Einschätzung von Unfallsituationen, als die meisten Forenmitglieder.

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Das kann eigentlich gar nicht funktionieren, dadurch das die gegnerische Haftpflicht nicht schlechter gestellt werden darf (kappungsgrenze) übernehmen die also max. 910€. D.h. Mit Anwalt (Erstberatung) und Gutachten wäre nichtmal mehr genug übrig für die SB der VK

Sorry, aber das ist totaler Quatsch.

Für die 50% der gegnerischen Versicherung sind alle Kosten zu addieren und zu Grunde zu legen. Je nach Intelligenz des Anwalts und der Rechtsprechung in deiner Region, gibt es dann entweder 100% der RA-Kosten auf 50%-Streitwert oder 50% der RA-Kosten auf 100% der Gesamtkosten als Streitwert. D.h. von der Haftpflicht bekommst Du 50% des gesamten Schadens. Gegen deine Kasko hast Du zunächst mal Anspruch auf 100% des Gesamtschadens, abzüglich der Leistung der gegnerischen Haftpflicht. Wo soll denn da eine finanzielle Lücke sein? Da ist keine. Deshalb solltest Du ja auch einen Anwalt beauftragen, der sowas schon mal gemacht hat.

Frag doch mal beim ADAC oder einem RS-Versicherer nach deren Kooperations- bzw. Vertragsanwälten in deiner Gegend. Da wird man Dir sicherlich welche benennen können, die in der Schadenabwicklung nicht uneerfahren sind.

Zitat:

@Djkroko schrieb am 13. Dezember 2016 um 13:34:35 Uhr:


Das kann eigentlich gar nicht funktionieren, dadurch das die gegnerische Haftpflicht nicht schlechter gestellt werden darf (kappungsgrenze) übernehmen die also max. 910€. D.h. Mit Anwalt (Erstberatung) und Gutachten wäre nichtmal mehr genug übrig für die SB der VK

Der erste Fehler in deinen Gedankengängen ist, zu glauben, dass dein Fahrzeugschaden lediglich 1.800 Euro beträgt.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Reparaturkosten in einem ordentlichen Gutachten in anderer Höhe ausgewiesen wären.

Der von dir geschilderte Schaden führt desweiteren bei einem 2 Jahre alten Fahrzeug auf jeden Fall zu einer Wertminderung.

Wenn du das alles zusammenrechnest, kommst du (einschließlich der Gutachterkosten) bei deiner 50% Rechnung locker, locker auf mehr als den doppelten Betrag.

Hast du das Schreiben gelesen, das ich hochgeladen habe? Bei dem Auto handelt es sich um einen zum Unfallzeitpunkt 5 Jahre alten 5er BMW mit gut 160.000 km. Leichte Delle im hinteren Seitenteil und leicht verformter Stoßfänger. Reparaturkosten lt. Gutachten 3.400 Euro, 250 Euro Wertminderung. Zusammen mit knapp 700 Euro für das Gutachten und den Ausfalltagen ergab sich für die gegnerische Versicherung ein Regulierungsanteil von weit über 2.000 Euro, aus denen ich alle Positionen im Rahmen des Quotenvorrechts voll erhalten habe. Der Anwalt hat selbstverständlich seine Gebühren nach dem hälftigen Streitwert berechnet - und von der Versicherung erhalten.

Du verzichtest bei glasklarer Rechtslage auf einen Haufen Geld, aus Angst, du könntest auf 10 Euro sitzenbleiben.....

wenn du adac mitglied bist, kannst du dich von einem adac anwalt kostenlos beraten lassen.
besser wäre es natürlich, wenn du eine adac-rechtsschutz-versicherung hast.
für mich als laien sieht es aber so aus, dass der andere dir reingefahren ist, und nicht umgekehrt,
sonst wäre dein auto vorne links beschädigt und das gegnerische fahrzeug hinten rechts

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Zitat:

@trollfahrer schrieb am 14. Dezember 2016 um 14:39:37 Uhr:


wenn du adac mitglied bist, kannst du dich von einem adac anwalt kostenlos beraten lassen.
besser wäre es natürlich, wenn du eine adac-rechtsschutz-versicherung hast.
für mich als laien sieht es aber so aus, dass der andere dir reingefahren ist, und nicht umgekehrt,
sonst wäre dein auto vorne links beschädigt und das gegnerische fahrzeug hinten rechts

Äh nein...

Ich habe mit einem Transporter (Mietwagen) einen PKW gestreift (der völlig vorschriftsmäßig parkte). Der Transporter war hinten rechts beschädigt, der PKW vorne links.

Nun rate mal, wer "Schuld" hatte :-)

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 14. Dezember 2016 um 14:39:37 Uhr:


für mich als laien

Genau das ist das Problem: der Laie denkt logisch und meint, dass sich diese Logik auch durchsetzt. Schlimmer noch, der Laie meint, dass ein Gutachter nur einen Blick auf den Schaden werfen muss, um das Unfallgeschehen zweifelsfrei zu rekonstruieren.

Ist leider nicht so. Ohne Zeugen gibt es hier 50% und fertig. War in der Steinzeit schon so. Mir hat 1986 in genau so einer Verkehrssituation (mehrere Abbiegespuren, Spurwechsel während des Abbiegevorgangs) ein netter Mensch die Fahrertüre meines gerade abgeholten Neuwagens (7km standen auf dem Tacho) verschönert. Die Hälfte gab's und aus die Maus.

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