Versicherung zahlt nur 50%, wie nun verhalten?
Hallo,
ich bräuchte einmal eure Hilfe zu einem Unfall den ich Mitte Oktober hatte.
Da es mein erster Unfall war, weiß ich nun nicht so ganz wie ich mich weiterverhalten soll bzw. wie ich weiter vorgehen soll.
Kurz zum Unfall:
Wir waren auf einer 3 Spurigen linksabbieger Spur, ich in der Mitte, der andere auf der linken Spur.
Ca. in der Mitte der Kurve habe ich im Augenwinkel gemerkt wie Scheinwerfer ziemlich nahe kommen.
Kurz darauf hat es auch schon geknallt.
An Zeugen gibt es nur meinen Beifahrer der natüchlich nicht auf die Fahrbahn achtet. (Hätte aber wahrscheinlich eh keinen Unterschied gemacht)
Zum Schaden:
Beim Gegner nur ein paar Kratzer vorne rechts.
Bei mir geht es hinten links an der Felge los mit Reifenspuren, dann direkt am Radlauf nochmal Reifenspuren. Geht dann weiter an der hinteren Tür zum Ende Richtung Fahrertür mit einer schönen Delle.
An der Fahrertür sind "nur" ca. 5cm Kratzer.
Die Polizei wurde gerufen habe da Sie nichts sagen können, wurden uns beiden eine 50:50 Teilschuld zugesprochen.
Jeder der den Schaden bisher gesehen hat, ist ganz klar der Meinung das der andere mir reingefahren ist.
Die Versicherung sagt natürlich, da sich die Aussagen widersprechen, zahlen sie 50%.
Was mache ich nun?
Lohnt sich ein Gutachten? Muss ich dieses Voll zahlen oder kann ich 50% von der Versicherung verlangen?
Lohnt sich ein Anwalt ohne Rechtsschutz?
Ich vermute die Reparatur wird nicht billig, den ich will nichts gespachtelt haben, da ich das Auto eigentlich verkaufen will.
Es geht um einen A3 8V Bj. 2014
Aufjedenfall einmal vielen Dank dafür wenn ihr euch das alles durchgelesen habt und für eure Hilfe 🙂
Gruß
djkroko
Beste Antwort im Thema
Diese "Deppen" haben übrigens vor Ort deutlich mehr Erfahrung in der Einschätzung von Unfallsituationen, als die meisten Forenmitglieder.
65 Antworten
Also ich habe gehofft/hoffe das man es am Schadensbild erkennen kann wer der Verursacher war.
Wenn ich reingezogen wäre, müsste der Schaden ja eher nach hinter laufen, oder nicht?
Oben habe ich ja ein Bild angehängt.
naja, unser Forensachverständiger hat sich ja gerade dazu geäußert. stell doch mal paar Schadenbilder rein. vielleicht hat er noch n Idee.
Das sind so die 3 besten Bilder die ich habe, das eine ist das gleiche wie auf der ersten Seite.
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Delle ist der Sachverständige oder hk, ich nicht 😉
Wie ist denn die örtliche Situation genau?
Führen die Fahrstreifenmarkierungen um die Kurve herum, also sind die an der Unfallstelle überhaupt noch vorhanden?
hmmm schon wieder irgendwelche falschen hirnverwindungen bei mir :-) naja, im Alter verschleißt halt nich nur ein Fahrzeug...
@Dellenzaehler : magst du übernehmen.
Fahrbahnmarkierungen gibt es.
Aber ist an der Stelle nicht so einfach, weil es noch S-Bahn Schienen gibt, die von ganz rechts kommen und über die Kurve dann auf der ganze linken Spur enden.
Edit:
Durch die S-Bahn Schienen meinte der Polizist auch zu mir das dies verwirren kann das die Schienen auf die ganze Linke Spur geht, wenn man diesen dann folgt.
Aber ich kenne die Strecke ja.
Daher kann man das auch anderst rum auslegen, wenn der andere denkt ich muss weg von den Schienen und zieht auf die mittlere Spur
Also Anwalt wird sich wohl nicht lohnen.
Der beste Weg wäre wohl jetzt, ein Gutachten zu erstellen, das die Wertminderung und der Nutzungsausfall mit aufgeführt werden.
Dann sollte ich schauen das ich die Hälfte davon von der Versicherung bekomme.
Das Gutachten kann ja zu 50% von der gegnerischen und zu 50% von meiner Vollkasko übernommen werden, richtig?
Wann ich es dann reparieren, ist dann mit Gutachten zweitrangig.
Zitat:
@guruhu schrieb am 4. Dezember 2016 um 11:55:08 Uhr:
War ein Richter vor Ort, oder wie wurde direkt die Schuldzuweisung geregelt?Was hat der Beifahrer als Zeuge gegenüber der Polizei/Gericht/Versicherung/Unfallgegner für Angaben gemacht? Wenn er zB erwähnt hat, dass er nichts gesehen hat, wird es wohl unmöglich werden das Gericht davon zu überzeugen, dass er sich Plötzlich doch erinnert.
Dem ist lt. meiner einmaligen Erfahrung wohl nichts hinzu zu fügen. Aber das Wörtchen "wohl" kann eben auch auf eine Ausnahme hoffen lassen.
Zitat:
@Djkroko schrieb am 4. Dezember 2016 um 14:52:34 Uhr:
Also Anwalt wird sich wohl nicht lohnen.Der beste Weg wäre wohl jetzt, ein Gutachten zu erstellen, das die Wertminderung und der Nutzungsausfall mit aufgeführt werden.
Dann sollte ich schauen das ich die Hälfte davon von der Versicherung bekomme.
Das Gutachten kann ja zu 50% von der gegnerischen und zu 50% von meiner Vollkasko übernommen werden, richtig?
Wann ich es dann reparieren, ist dann mit Gutachten zweitrangig.
Deine VK beteiligt sich im Normalfall nicht an den Gutachterkosten. Wenn du über VK abrechnen möchtest, ermittelt die Versicherung die Schadenshöhe durch einen eigenen Sachverständigen.
Zitat:
@rufus608 schrieb am 4. Dezember 2016 um 16:25:57 Uhr:
Zitat:
@guruhu schrieb am 4. Dezember 2016 um 11:55:08 Uhr:
War ein Richter vor Ort, oder wie wurde direkt die Schuldzuweisung geregelt?Was hat der Beifahrer als Zeuge gegenüber der Polizei/Gericht/Versicherung/Unfallgegner für Angaben gemacht? Wenn er zB erwähnt hat, dass er nichts gesehen hat, wird es wohl unmöglich werden das Gericht davon zu überzeugen, dass er sich Plötzlich doch erinnert.
Dem ist lt. meiner einmaligen Erfahrung wohl nichts hinzu zu fügen. Aber das Wörtchen "wohl" kann eben auch auf eine Ausnahme hoffen lassen.
Muss man halt zwischen Nutzen und (Kosten-)Risiko abwägen.
Naja, dann werde ich es wohl erstmal über meine Versicherung laufen lassen, ist nur die Frage ob sie es aktzeptieren das ich die Reparatur gern erst nächtes Jahr durchführen will.
Was ich mich auch Frage ob der SV von meiner Versicherung dann auch die Wertminderung und den Nutzungsausfall berücksichtig.
Den das muss ja nur die gegnerische Versicherung zur Hälfte zahlen.
Der VK ist das relativ egal, wann Du das machen lässt. Anwalt wäre allerdings sinnvoll, vor allem um Fehler zu vermeiden (sprich um kein Geld zu verschenken).
Deiner VK sind sowohl Nutzungsausfall als auch Wertminderung ziemlich egal. Die zahlen dafür keinen Cent.
Gibt übrigens für dich eine einfache Lösung, alles erstattet zu erhalten. Teil über die VK, teil über die Haftpflichtversicherung des Gegners abrechnen. Läuft unter "Quotenvorrecht".
Zitat:
@Djkroko schrieb am 4. Dezember 2016 um 11:13:49 Uhr:
(...)
Die Polizei wurde gerufen habe da Sie nichts sagen können, wurden uns beiden eine 50:50 Teilschuld zugesprochen.
(...)
Und wieder ein Beispiel, wie Polizei-Deppen ihre Kompetenzen überschreiten.
Ansonsten: es hilft nur ein Sachverständiger - gibt es Fotos vom Unfallort? Wenn Du eine markierte Spur nachweislich gehalten hast, hast Du Chancen. Zum Rechtsabbiegen gibt es ein Urteil...
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Abbiegen9.php
Check mal die Details (Fahrbahnmarkierung, Fortführung), und überleg' Dir, ob Du da Hinweise findest, die rechtfertigen würden, dass Du aktiv wirst...