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Versicherung zahlt nur 50%, wie nun verhalten?

Themenstarteram 4. Dezember 2016 um 10:13

Hallo,

ich bräuchte einmal eure Hilfe zu einem Unfall den ich Mitte Oktober hatte.

Da es mein erster Unfall war, weiß ich nun nicht so ganz wie ich mich weiterverhalten soll bzw. wie ich weiter vorgehen soll.

Kurz zum Unfall:

Wir waren auf einer 3 Spurigen linksabbieger Spur, ich in der Mitte, der andere auf der linken Spur.

Ca. in der Mitte der Kurve habe ich im Augenwinkel gemerkt wie Scheinwerfer ziemlich nahe kommen.

Kurz darauf hat es auch schon geknallt.

An Zeugen gibt es nur meinen Beifahrer der natüchlich nicht auf die Fahrbahn achtet. (Hätte aber wahrscheinlich eh keinen Unterschied gemacht)

Zum Schaden:

Beim Gegner nur ein paar Kratzer vorne rechts.

Bei mir geht es hinten links an der Felge los mit Reifenspuren, dann direkt am Radlauf nochmal Reifenspuren. Geht dann weiter an der hinteren Tür zum Ende Richtung Fahrertür mit einer schönen Delle.

An der Fahrertür sind "nur" ca. 5cm Kratzer.

 

Die Polizei wurde gerufen habe da Sie nichts sagen können, wurden uns beiden eine 50:50 Teilschuld zugesprochen.

Jeder der den Schaden bisher gesehen hat, ist ganz klar der Meinung das der andere mir reingefahren ist.

Die Versicherung sagt natürlich, da sich die Aussagen widersprechen, zahlen sie 50%.

 

Was mache ich nun?

Lohnt sich ein Gutachten? Muss ich dieses Voll zahlen oder kann ich 50% von der Versicherung verlangen?

Lohnt sich ein Anwalt ohne Rechtsschutz?

 

Ich vermute die Reparatur wird nicht billig, den ich will nichts gespachtelt haben, da ich das Auto eigentlich verkaufen will.

Es geht um einen A3 8V Bj. 2014

 

Aufjedenfall einmal vielen Dank dafür wenn ihr euch das alles durchgelesen habt und für eure Hilfe :)

Gruß

djkroko

Beste Antwort im Thema

Diese "Deppen" haben übrigens vor Ort deutlich mehr Erfahrung in der Einschätzung von Unfallsituationen, als die meisten Forenmitglieder.

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Besser wäre es, wenn der Beifahrer eine Erinnerung daran hätte, ob Du deine Spur gehalten hast oder ob dem nicht so ist. Daran hängt letztlich die Frage der Nachweisbarkeit eines Verschuldens. Ohne Schadengutachten kannst Du deinen Schaden nicht berechnen. Und ohne Anwalt wirst Du das nicht klären können. Wenn das Auto schon ein paar Jahre alt ist, dann stellt sich auch die Frage, ob das wirtschaftlich ein Totalschaden ist.

Ich würde einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensermittlung beauftragen und dabei festhalten, dass Du wissen willst, wie hoch die Hälfte des Schadens ist. Diese Hälfte dann mit Hilfe eines Anwalts geltend machen. Dieses Vorgehen sollte Dich dann von anteiligen Anwalts- und Sachverständigenkosten frei halten. Dabei kommt es aber auch auf die örtlichen Gepflogenheiten des zuständigen Gerichts an. Der Kostenpunkt wird nicht überall gleich gehandhabt. Eine Erhöhung auf 100% würde ich nur erwägen, wenn Du nachweisen kannst, innerhalb deiner Spur geblieben zu sein. Zumindest solltest Du eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen. Das kostet nicht viel.

"ob das wirtschaftlich ein Totalschaden ist" - das ist kein Opel :p, das ist ein Audi A 3 von 2014.

Mal im Ernst. Wenn sich dein Beifahrer Wochen nach dem Unfall plötzlich genau an den Hergang erinnert, gibt es für ihn leicht Probleme.

Und ohne Zeugen kannst du allenfalls vielleicht durch ein aufwändiges SV-Gutachten den Hergang beweisen. Vielleicht, sicher ist aber, dass so ein Gutachten um die 2.000 € locker kosten kann.

Fahr mit deinem Schlitten mal direkt zu einer Lackiererei, die auch Smartrepair beherrschen. Lass dir die Kosten sagen.

Und dann fährst du zu einer Audi-Vertragswerkstatt, lässt dir dort einen Kostenvoranschlag machen, reichst den bei der Versicherung ein und kassierst (vermutlich) genug, um den Schaden in der Lackiererei fachgerecht beheben zu lassen.

Tippe mal darauf, dass du bisher die Höhe des Schadens nicht beziffert hast.

Kannst natürlich auch einen Anwalt beauftragen. Dessen Kosten zahlt eigentlich die gegnerische Versicherung. Problem ist hier nur, wenn du 100 % geltend machst, nur 50 % kriegst, dass du dann 50% der Anwaltsrechnung (und des Gutachtens) selbst bezahlen darfst. Manche Anwälte sind aber großzügig (wer lacht da???) und berechnen ihre Gebühren nur nach der Zahlung der gegn. Versicherung.

War ein Richter vor Ort, oder wie wurde direkt die Schuldzuweisung geregelt?

 

Was hat der Beifahrer als Zeuge gegenüber der Polizei/Gericht/Versicherung/Unfallgegner für Angaben gemacht? Wenn er zB erwähnt hat, dass er nichts gesehen hat, wird es wohl unmöglich werden das Gericht davon zu überzeugen, dass er sich Plötzlich doch erinnert.

Themenstarteram 4. Dezember 2016 um 10:57

Erstmal danke für die Antworten bisher.

Nein, die Schadenshöhe habe ich bisher noch nicht beziffern lassen, da ich auf die Antwort von der Versicherung gewartet habe, die kam diesen Freitag.

Mal noch ne andere Frage, ich soll wenn es soweit ist die Rechnung bei der Versicherung einreichen.

Wie lange kann man sich da Zeit lassen?

Meine Mutter meine ich soll den Winter noch abwarten, weil da ja noch viel passieren kann^^

Bei einem ungeklärten Verlauf des Unfalls und keinem Anscheinsbeweis ist 50-50 die normale Regelung. Wer mehr will, muss mehr beweisen. Oder halt seinen Schaden offiziell ziemlich hoch bewerten lassen und dann möglichst preiswert reparieren. Abriebspuren vom Reifen z.B. lassen sich oftmals weg polieren. Dellen heraus drücken, Lackschäden bei lackieren. Und einen Teil davon kann man z.B. selbst machen.

Wenn du den Schaden bereits dokumentiert hast, drei Jahre. Ohne Nachweis der heutigen Schadenshöhe hast du sonst später Schwierigkeiten.

So ein Kostenvoranschlag kostet nicht die Welt. Kurzgutachten übrigens auch nicht. Einfach mal einen SV fragen.

Themenstarteram 4. Dezember 2016 um 11:02

Zitat:

@guruhu schrieb am 4. Dezember 2016 um 11:55:08 Uhr:

War ein Richter vor Ort, oder wie wurde direkt die Schuldzuweisung geregelt?

Was hat der Beifahrer als Zeuge gegenüber der Polizei/Gericht/Versicherung/Unfallgegner für Angaben gemacht? Wenn er zB erwähnt hat, dass er nichts gesehen hat, wird es wohl unmöglich werden das Gericht davon zu überzeugen, dass er sich Plötzlich doch erinnert.

Den ersten Absatz versteh ich leider nicht ganz.

Richter war keiner vor Ort, die Polizei geht halt von Teilschuld aus, weil sie nichts zu sagen kann.

Was mein Beifahrer genau geschrieben hat, weiß ich nicht.

Er meinte lediglich das er es, möglichst positiv für mich formuliert hat.

 

Edit:

Ob das mit dem Kostenvoranschlag und dem Lackierer funktioniert bin ich mir nicht sicher.

Der Versicherung habe ich gesagt, das es über die Rechnung reguliert werden soll, keine Ahnung ob die es dann noch akzeptieren wenn ich nun sag, das ich die hälfte von einen Kostenvoranschlag möchte.

Beim SV war ich am Freitag mal, der meine Kostenvoranschlag ca. 150€

Gutachten 400-500€ mit Schadenshöhe, Wertminderung und Nutzungsausfall.

Anbei auch mal ein Bild

Dsc-0512

Er will Dir damit sagen, dass die Polizei kein Recht spricht, auch wenn es immer mal wieder solchen Herren in Blau gibt, die meinen alles zu können.

Faktisch hat ihrer Anwesenheit im Falle eines Unfalls hinsichlich zivilrechtlicher Angelegenheit allenfalls eine protokolarischen / beweissichernden Charakter.

Aus meiner Sicht ist hier mit der ersten Antwort schon alles gesagt worden. Ohne Hände keine Kekse: solange nicht bewiesen werden kann, dass der andere Dir hineingefahren ist, sieht es für ein 100% Schadensersatz schlecht aus.

Peter, Fahrzeugtyp und Baujahr wurden editiert. ;)

So einen sehr ähnlichen Unfall hatte ich selbst mit dem wertvollen "Youngtimer" aus der Signatur. Eine hintere Tür musste ausgewechselt und der angrenzende Bereich beilackiert werden. Bei Opel für bescheidene 3,5 k zu haben gewesen. Und es war kein wirtschaftlicher Totalschaden. ;)

Themenstarteram 4. Dezember 2016 um 11:23

Eine kleine Frage hätte ich dann noch.

Nutzungsausfall und Wertminderung kann ich auch geltend machen, aber erhalte dann auch "nur" 50%, richtig?

Zumindest hab ich das so verstanden.

korrekt

Wie soll der Beweis geführt werden, wer seine Spur gehalten und wer seine Spur verlassen hat?

das musst du uns doch verraten :-)

mal gesponnen: vielleicht kann man ja vom schadnebild rückschlüsse auf den lenkwinkeleinschlag ziehen. der, der die kurve "innen" fährt, muss ja mehr einschlagen.

Oder wolltest Du uns damit mitteilen, dass aus Deiner Sicht der Beweis sachverständlich nicht führbar ist?

Letzteres vermute ich.

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