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Versicherung zahlt kein Schmerzensgeld

Themenstarteram 13. Oktober 2014 um 16:53

Hi,

meine Frau hatte ein unverschuldeten Unfall. Auto ist totalschaden und sie war 2 Wochen Krank geschrieben und machte danach Krankengymnastik.

Unser Anwalt forderte Schmerzensgeld. Hat auch genaue Angaben gemacht wieviel und warum.

Die Versicherung möchte nix zahlen da der Arzt die Papiere von der Versicherung nicht ausfüllen will. Stattdessen will der Arzt nur seine eigenen Papiere erstellen und zur Verfügung stellen. Dafür will er 110€ sehen und die Versicherung will das nicht bezahlen.

Unser Anwalt wimmelte uns ab und weiß auch nicht was er tun soll da er noch nie so ein Fall hatte.

Kann mir hier jemand weiter helfen und sagen was ich zu tun habe?

Gruß

Michi.

Beste Antwort im Thema

Was ist denn am Anwaltswechsel so schwer? Der erste Anwalt (kommt der frisch von der Uni???) hat den Sachschaden (vermutlich) reguliert und seine nach diesem Wert berechneten Gebühren wurden von der geg. Versicherung bezahlt.

Wenn der kein Interesse daran hat, auch das Schmerzensgeld Deiner Frau geltend zu machen, soll das ein anderer Anwalt machen. Dafür gibt es den Berufsstand, der übrigens auch davon lebt (allerdings sehr, sehr schlecht).

Wenn Du Fahrzeughalter bist, muss Deine Frau dem alten oder neuen Anwalt eine seperate Vollmacht erteilen, damit er für Deine Frau tätig werden kann. Die Kosten darf dann auch die geg. Versicherung tragen.

Als Geschädigte darf/muss sie ihre Ansprüche geltend machen und belegen. Will sie Schmerzensgeld haben, muss sie also darlegen, was für Verletzungen sie genau hatte (incl. Behandlungsdauer, etwaige weitere Beeinträchtigungen, zu erwartenende Folgeschäden usw.). Da das nur über einen Arztbericht geht, muss sie diesen halt besorgen. Die Kosten dazu zählen zu den Schadensersatzpositionen Deiner Frau. Vergleichbar mit den Gutachterkosten beim Fahrzeugschaden. Dann soll der Arzt halt sein eigenes Papier nehmen, aber die Fragen der Versicherung gleichwohl vollständig beantworten.

Wenn die 110,- € zuviel erscheinen, werden die unter Vorbehalt gezahlt.

Und dann wird in die Tabelle der einschlägigen Gerichtsentscheidungen geschaut (Susanne Hacks - Schmerzensgeld Beträge - ADAC Verlag), bei älteren Entscheidungen dann hoch gerechnet, dann etwas mehr geltend gemacht. Kürzen kann die Versicherung ggfls. alleine. Dazu eine anständige Frist zur Zahlung setzen.

Dazu dann das Arzthonorar, eine Kostenpauschale und das Ganze dann notfalls nach Fristablauf eingeklagt. Sagt das Gericht dann z.B., das Arzthonorar sei zu hoch, fordert ihr die Differenz vom Arzt zurück (daher Zahlung unter Vorbehalt).

Im Normalfall kann ich allerdings eine vorherige Aussage bestätigen: Verfahren wegen normaler Verletzungen landen äußerst selten vor Gericht.

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Wenn der RAW euch abwimmelt, dann sieht er vermutlich keine Chance auf das Schmerzengeld.

Wenn der Versicherer ein Attest vom Arzt will, dann muß sie das auch bezahlen, aber das sollte der RAW wissen.

am 13. Oktober 2014 um 16:59

Mit welcher Begründung wimmelt eucht der Anwalt ab?

110,- € für eine Arztauskunft ist in meinen Augen normal.

Evlt. würde ich dem Arzt die 110,- € selber zahlen.

Das Schmerzensgeld ist viel höher.

Also ich kenne das von einer Restschuldversicherung für den Todesfall. Da musste ich auch beim Arzt in Vorkasse gehen für das Ausfüllen des Versicherungsfragebogens und habe das Geld dann von der Versicherung gegen Vorlage der Quittung auf mein Konto bekommen.

Waren allerdings nur knapp 25 Euro.

Warum will der Arzt das Versicherungsformular nicht ausfüllen, gegen Bezahlung selbstverständlich, ist schließlich keine Wohltätigkeitsorganisation?

Was für ein Anwalt ist das denn, der das nicht gebacken bekommt?

Schmerzensgeldforderungen landen i. d. R. vor Gericht.

............und dauern u.U. Jahre, bis ggf eine Entschädigung erfolgt.

Hallo,

Warum hast du so eine Angst davor erstmal in Vorkasse zu gehen.

Man muss schon mal ab und zu erst mal Geld augeben um Geld zu bekommen.

Ich kenne das gar nicht anders und habe meine Ausgaben immer ersetzt bekommen.

Seelze 01

Zitat:

@Oetteken schrieb am 13. Oktober 2014 um 19:30:54 Uhr:

Warum will der Arzt das Versicherungsformular nicht ausfüllen, gegen Bezahlung selbstverständlich, ist schließlich keine Wohltätigkeitsorganisation?

Was für ein Anwalt ist das denn, der das nicht gebacken bekommt?

Schmerzensgeldforderungen landen i. d. R. vor Gericht.

Dann habe ich bis jetzt immer Glück gehabt und es ging nie vor Gericht.

In zwei Fällen hat mich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten.

Ein Attest musste ich nie vorlegen, ich habe den Arzt bzw. die Klinik von der Schweigepflicht entbunden und die Versicherung hat direkt mit dem Arzt kommuniziert.

am 13. Oktober 2014 um 18:18

Ich habe auch noch keinen Fall erlebt, in dem Schmerzensgeld vor dem Gericht landet.

Warum auch? Gibt recht klare Tabellen dafür.

Themenstarteram 13. Oktober 2014 um 18:24

Ich habe kein Problem damit in Vorkasse zu gehen. Deswegen Frage ich ja euch was ich am besten machen soll weil hab grad keine Ahnung was ich tun soll. Hat man ja nicht alle Tage so ein Fall.

Der Arzt will nicht die Papiere von der Versicherung ausfüllen sondern sein eigenes Formular erstellen. Ein persönliches Gespräch hat nix gebracht und er stellt sich quer.

am 13. Oktober 2014 um 18:37

Warum wimmelt dich der Anwalt ab?

Was sagt der konkret?

Am einfachsten wäre folgendes:

Schreib der Versicherung, dass dein Arzt das Formular der Versicherung nicht ausfüllen möchte, da er standardmäßig eignene Berichtsvordrucke verwendet.

Desweiteren bist du nicht gewillt die Kosten von 110 € für einen Arztbericht zu bezahlen, solange das Risiko besteht, dass die Versicherung das Formular nicht akzeptiert und du auf den Kosten sitzen bleibst.

Schliesslich forderst du die Versicherung auf, den Sachvehalt eigenständig mit deinem Hausarzt zu klären und sich die benötigten Unterlagen selber zu besorgen.

Anfügen tust du dem ganzen eine Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht nach den Vorgaben wie sie hier erklärt werden:

https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/entbind.htm

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 13. Oktober 2014 um 20:37:03 Uhr:

Warum wimmelt dich der Anwalt ab?

Was sagt der konkret?

Die Frage ist absolut berechtigt, allerdings finde ich die geforderten Gebühren für den Arztbericht überzogen.

Er braucht ja nur ein paar Daten aus dem Krankenblatt entnehmen. Für eine ausführliche Untersuchung zahlt die Krankenkasse weniger, als 110 Euro.

Klaus

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 13. Oktober 2014 um 20:37:03 Uhr:

Warum wimmelt dich der Anwalt ab?

Die erste Frage wäre, warum die Versicherung sich mit dem Anliegen überhaupt noch an die Familie wende, wenn die Komunikation über den Anwalt läuft.

am 13. Oktober 2014 um 19:07

Leider gibt es in der Praxis immer wieder Probleme mit Ärtzen die sich unterbezahlt fühlen und nur ihre eigenen Formulare benutzen wollen.

Ich hatte mal den Fall, dass eine Kundin verstorben war und die Risiko Lebensversicherung eine Arztanfrage brauchte, da es ein Selbstmord nach 6 Monaten Vertragslaufzeit war.

Der Arzt wollte keine Auskunft geben, da er keine Schweigepflichtsentbindung von der Kundin hatte und die von den Erben wollte er nicht akzeptieren. :rolleyes:

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