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Versicherung zahlt kein Schmerzensgeld

Themenstarteram 13. Oktober 2014 um 16:53

Hi,

meine Frau hatte ein unverschuldeten Unfall. Auto ist totalschaden und sie war 2 Wochen Krank geschrieben und machte danach Krankengymnastik.

Unser Anwalt forderte Schmerzensgeld. Hat auch genaue Angaben gemacht wieviel und warum.

Die Versicherung möchte nix zahlen da der Arzt die Papiere von der Versicherung nicht ausfüllen will. Stattdessen will der Arzt nur seine eigenen Papiere erstellen und zur Verfügung stellen. Dafür will er 110€ sehen und die Versicherung will das nicht bezahlen.

Unser Anwalt wimmelte uns ab und weiß auch nicht was er tun soll da er noch nie so ein Fall hatte.

Kann mir hier jemand weiter helfen und sagen was ich zu tun habe?

Gruß

Michi.

Beste Antwort im Thema

Was ist denn am Anwaltswechsel so schwer? Der erste Anwalt (kommt der frisch von der Uni???) hat den Sachschaden (vermutlich) reguliert und seine nach diesem Wert berechneten Gebühren wurden von der geg. Versicherung bezahlt.

Wenn der kein Interesse daran hat, auch das Schmerzensgeld Deiner Frau geltend zu machen, soll das ein anderer Anwalt machen. Dafür gibt es den Berufsstand, der übrigens auch davon lebt (allerdings sehr, sehr schlecht).

Wenn Du Fahrzeughalter bist, muss Deine Frau dem alten oder neuen Anwalt eine seperate Vollmacht erteilen, damit er für Deine Frau tätig werden kann. Die Kosten darf dann auch die geg. Versicherung tragen.

Als Geschädigte darf/muss sie ihre Ansprüche geltend machen und belegen. Will sie Schmerzensgeld haben, muss sie also darlegen, was für Verletzungen sie genau hatte (incl. Behandlungsdauer, etwaige weitere Beeinträchtigungen, zu erwartenende Folgeschäden usw.). Da das nur über einen Arztbericht geht, muss sie diesen halt besorgen. Die Kosten dazu zählen zu den Schadensersatzpositionen Deiner Frau. Vergleichbar mit den Gutachterkosten beim Fahrzeugschaden. Dann soll der Arzt halt sein eigenes Papier nehmen, aber die Fragen der Versicherung gleichwohl vollständig beantworten.

Wenn die 110,- € zuviel erscheinen, werden die unter Vorbehalt gezahlt.

Und dann wird in die Tabelle der einschlägigen Gerichtsentscheidungen geschaut (Susanne Hacks - Schmerzensgeld Beträge - ADAC Verlag), bei älteren Entscheidungen dann hoch gerechnet, dann etwas mehr geltend gemacht. Kürzen kann die Versicherung ggfls. alleine. Dazu eine anständige Frist zur Zahlung setzen.

Dazu dann das Arzthonorar, eine Kostenpauschale und das Ganze dann notfalls nach Fristablauf eingeklagt. Sagt das Gericht dann z.B., das Arzthonorar sei zu hoch, fordert ihr die Differenz vom Arzt zurück (daher Zahlung unter Vorbehalt).

Im Normalfall kann ich allerdings eine vorherige Aussage bestätigen: Verfahren wegen normaler Verletzungen landen äußerst selten vor Gericht.

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Themenstarteram 13. Oktober 2014 um 20:18

Also das schreiben von der Versicherung habe ich vom Anwalt bekommen. Er schickt mir ja immer den Schriftverkehr zu.

Leider weiß er nicht wie man vorgehen soll weil er so ein Fall noch nicht hatte, das sagte er so zu uns. Ich kann mir gut vorstellen das er das nur so sagt weil er schon von der Versicherung sein Geld bekommen und die Sache für ihn abgeschlossen ist.

Themenstarteram 13. Oktober 2014 um 20:21

Die Kommunikation läuft ha noch über den Anwalt...

Nur soll ich halt jetzt das Problem mit dem Arzt lösen.

Und wie du das am Besten tust, hab ich ja bereits geschrieben.

Also ein paar Kohlen in Word geschaufelt und losgetippt.

Es ist nicht ratsam, direkt und nicht über den RA, mit der Versicherung zu kommunizieren.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 13. Oktober 2014 um 22:39:41 Uhr:

Es ist nicht ratsam, direkt und nicht über den RA, mit der Versicherung zu kommunizieren.

Und wie wäre dein Vorschlag

Das muss über den RA laufen und wenn man mit dessen Leistung unzufrieden ist, dann muss man den eben wechseln.

Das geht problemloser als mancher glauben mag.

am 13. Oktober 2014 um 20:52

Fragt sich nur, wer den Spaß dann zahlt?

Kann mir kaum vorstellen, dass die gegnerische Haftpflicht 2 Rechtsanwälte zahlt.

Zur Not kann der Brief ja dem Rechtsanwalt augehändigt werden wenn er so gerne an Marken leckt, kann der den ja abschicken.

Zitat:

@Michi126 schrieb am 13. Oktober 2014 um 22:18:56 Uhr:

Leider weiß er nicht wie man vorgehen soll weil er so ein Fall noch nicht hatte, das sagte er so zu uns.

Dann soll er sich halt einen Anwalt nehmen. ;)

Bzw. du dir einen Anderen (für was geht man denn zum Anwalt? Weil man dem sagen muß was er machen soll?)

Gruß Metalhead

Hallo,

 

dass der Arzt das Versiicherungsformular nicht ausfüllen will kann ich sehr gut nachvollziehen, da sich in Formularen von Versicherungen prinzipiell juristische Fallstricke verbergen, die der Versicherung die Möglichkeit geben, gerechtfertigte Ansprüche abzulehnen.

Man benötigt beim Ausfüllen einen kompetenten Fachanwalt um nicht reingelegt zu werden.

 

Und was die Auskünfte von Anwälten angeht, kann ich nur sagen, dass in meinem Falle fünf von sechs Anwälten entweder nicht die Kompetenz oder den Willen hatten, sich mit einem komplexeren Fall (Unfall mit einem Franzosen in Deutschland) auseinanderzusetzen.

 

Und was die Vorkasse betrifft, so kann man eventuell auch hier Jahre auf den Ersatz warten, falls es zu einem Gerichtsprozess kommt.

 

Und wenn ich wieder einmal Poliitiker über unseren tollen Rechtsstaat faseln höre, wird mir einfach nur schlecht.

 

Viele Grüße

 

Helmut

Was ist denn am Anwaltswechsel so schwer? Der erste Anwalt (kommt der frisch von der Uni???) hat den Sachschaden (vermutlich) reguliert und seine nach diesem Wert berechneten Gebühren wurden von der geg. Versicherung bezahlt.

Wenn der kein Interesse daran hat, auch das Schmerzensgeld Deiner Frau geltend zu machen, soll das ein anderer Anwalt machen. Dafür gibt es den Berufsstand, der übrigens auch davon lebt (allerdings sehr, sehr schlecht).

Wenn Du Fahrzeughalter bist, muss Deine Frau dem alten oder neuen Anwalt eine seperate Vollmacht erteilen, damit er für Deine Frau tätig werden kann. Die Kosten darf dann auch die geg. Versicherung tragen.

Als Geschädigte darf/muss sie ihre Ansprüche geltend machen und belegen. Will sie Schmerzensgeld haben, muss sie also darlegen, was für Verletzungen sie genau hatte (incl. Behandlungsdauer, etwaige weitere Beeinträchtigungen, zu erwartenende Folgeschäden usw.). Da das nur über einen Arztbericht geht, muss sie diesen halt besorgen. Die Kosten dazu zählen zu den Schadensersatzpositionen Deiner Frau. Vergleichbar mit den Gutachterkosten beim Fahrzeugschaden. Dann soll der Arzt halt sein eigenes Papier nehmen, aber die Fragen der Versicherung gleichwohl vollständig beantworten.

Wenn die 110,- € zuviel erscheinen, werden die unter Vorbehalt gezahlt.

Und dann wird in die Tabelle der einschlägigen Gerichtsentscheidungen geschaut (Susanne Hacks - Schmerzensgeld Beträge - ADAC Verlag), bei älteren Entscheidungen dann hoch gerechnet, dann etwas mehr geltend gemacht. Kürzen kann die Versicherung ggfls. alleine. Dazu eine anständige Frist zur Zahlung setzen.

Dazu dann das Arzthonorar, eine Kostenpauschale und das Ganze dann notfalls nach Fristablauf eingeklagt. Sagt das Gericht dann z.B., das Arzthonorar sei zu hoch, fordert ihr die Differenz vom Arzt zurück (daher Zahlung unter Vorbehalt).

Im Normalfall kann ich allerdings eine vorherige Aussage bestätigen: Verfahren wegen normaler Verletzungen landen äußerst selten vor Gericht.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 13. Oktober 2014 um 22:52:36 Uhr:

Fragt sich nur, wer den Spaß dann zahlt?

Kann mir kaum vorstellen, dass die gegnerische Haftpflicht 2 Rechtsanwälte zahlt.

Jeder Anwalt bekommt die Vergütung für das, was er geleistet hat.

I. d. R. null Problemo.

Auf jeden Fall zahlt eine Rechtsschutzversicherung keine 2 RWA, wenn er gewechselt wird.

Ausnahme, ein Korrospondenzanwalt u.U. im Ausland.

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