Versicherung will Zahlen trotz Unschuld

Ich bin von der Staatsanwaltschaft und von der Polizeibehörde als Unfallverursacher freigesprochen.Also nicht Schuld am Unfall.Meine versicherung will trotzdem zahlen🙄Ist das normal ???

Lg Mike

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@mauritzki schrieb am 24. Mai 2015 um 22:27:57 Uhr:


So jetzt mal tacheles....>Zu mir kam die Polizei und befragte mich da ich angeblich einen Unfall auf der BAB verursacht habe..Passiert soll das ganze bei der einfahrt in eine Baustelle (3spurig) sein.Ich hab natürlich von nix gewußt,aber ich konnte mich erinnern das ich bei der einfahrt in die Baustelle einne LKW ausweichen mußte.Das habe ich so und nicht anders der Polizei geschildert.Was dann hinter mir abgegangen ist davon hab ich keine Ahnung...Von meinen PKW wurde von der Polizei ein Foto gemacht(Keinen Schaden)Von mir wollten sie auch ein Foto,das hab ich abgelehnt.Danach bin ich zum Anwalt und hab mich nicht mehr drum gekümmert.Und jetzt kommen die Schreiben von der Versicherung das sie den Schaden begleichen wollen.......

Lg Mike

Das klingt schon schlüssiger. Auch dass das Verfahren wegen Fahrerflucht eingestellt wurde ist nun logisch. Faktisch scheint es aber zu sein, dass durch dein Fahrverhalten ein Unfall verursacht wurde, auch wenn du an diesem nicht direkt beteiligt warst. Sollte der Unfall durch dein Ausweichmannöver zustande gekommen sein, müsstest du Regress an den LKW Fahrer stellen, der ja für dein Verhalten ursächlich war.

Desweiteren wäre interessant, ob es nur einen Geschädigten gab ode mehrere? Ich frage deshalb. Einer kann ja viel behaupten, wie du selbst geschrieben hast. Aber zwei oder gar noch Zeugen?

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Lass es uns wissen, was es dich am Ende extra gekostet hat.

Zur Sache wird sich hier niemand ohne Kenntnis der Details, wie von allen Beteiligten vorgetragen, äußern wollen. Die Glaskugeln stimmen sich nicht untereinander ab.

Hey Mike,

mach es mal anders herum:
Überlege mal warum die Versicherung zahlen will!
Aus Spaß? Wohl kaum.

gruß

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 26. Mai 2015 um 20:34:26 Uhr:


Hey Mike,

mach es mal anders herum:
Überlege mal warum die Versicherung zahlen will!
Aus Spaß? Wohl kaum.

gruß

Vielleicht denkt der TE irrtümlich, dass seine Rechtschutz das zahlt.

Zitat:

@mauritzki schrieb am 26. Mai 2015 um 19:56:33 Uhr:



Ich ziehe keinen "Schwanz ein" und werde meiner Versicherung ein Regulierungsverbot ,das mir eingeräumt wurde, erteilen!!!😉

Lg Mike

Geil!

So viel Geld möchte ich auch mal haben! 😁

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Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 26. Mai 2015 um 18:35:35 Uhr:


Tja und wie es nun mal so ist. Wenn's ums Eingemachte geht ziehen doch die meisten Klugscheisser den Schwanz ein. Die Rücklaufquote liegt im Pro Mille Bereich :-)

gruß
phaeti

Daher auch der Rat, die möglichen Konsequenzen eines solchen Verbots

SEHR

gründlich zu durchdenken.

Wie meiner Meinung nach auch hier geschieht dies sicherlich oft aus Trotz.

Ein unbedacht ausgesprochenes Regulierungsverbot kann denjenigen der es tut unglaublich viel Geld kosten.

Dem Geschädigten kann es nämlich zum Glück egal sein woher er seine Scheinchen bekommt, bekommen wird er sie so oder so.

Schade, dass der TE vermutlich nicht mitteilen wird, was ihn die Sache schlussendlich gekostet hat.

Er wird hier possaunen, dass er gewonnen hat 😉

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 26. Mai 2015 um 20:34:26 Uhr:


Hey Mike,

mach es mal anders herum:
Überlege mal warum die Versicherung zahlen will!
Aus Spaß? Wohl kaum.

gruß

.....Weil ich aus dem Gespräch mit ihr feststellen musste das sie über den Sachverhalt total falsch informiert ist...

ok, aber nun hast du sie ja aufgeklärt, dann wird sie ja jetzt den richtigen weg einschlagen. oder ist sie immernoch anderer meinung?

Da ist doch irgendwo der Wurm drinn.
Wenn an Deinem Fahrzeug nachweislich nicht die geringste Beschädigung ist, warum sollte Deine Versicherung zahlen.
Ich glaube wir erfahren nur die halbe Wahrheit.

Zitat:

@conny-r schrieb am 28. Mai 2015 um 19:51:32 Uhr:


Da ist doch irgendwo der Wurm drinn.
Wenn an Deinem Fahrzeug nachweislich nicht die geringste Beschädigung ist, warum sollte Deine Versicherung zahlen.
Ich glaube wir erfahren nur die halbe Wahrheit.

Schon einmal das Wort Ausweichschaden gehört? 🙂

So ich wollte mich hier noch mal zu Wort melden, obwohl ich glaube das hier die gesamte Versicherungslobby hinter der Tastatur sitz😉 Mein Anwalt hat meine Versicherung angeschrieben:

-regulierung des Unfallschadens hat sie aufgrund der in den AKB erteilten Regulierungsvollmacht vorzunehmen
-ich werde mich in Form eines Regulierungsverbots nicht einmischen

Das habt ihr mir ja alle so gesagt.Danke

Aber er schreibt auch dazu das aufgrund der Zeugenaussage die Unfallverursachung durch mich nicht möglich sein konnte.Weder gibt es einen Fahrzeugtyp noch ein Kennzeichen von mir.
So bissel hab ich den Glauben in die Gerechtigkeit verloren,die Versicherung wird wohl zahlen und ich bin der Depp.

Lg Mike

wie sind die dann aber auf dich gekommen wenn kein fahrzeugtyp und / oder kennzeichen bekannt ist?

Gute frage ....es gab eine Ermittlung wegen Fahrerflucht gegen mich, eingestellt.Und dann kommt ein halbes Jahr später das schreiben meiner Versicherung das sie einen Schaden begleichen wollen.Ich sende denen die Einstellungsschreiben von Polizei und Staatsanwaltschaft zu und denke das hat sich erledigt.Und dann kommt diese "Schwammige" Zeugenaussage🙄 wo hinten und vorne nix paßt....

Zitat:

@mauritzki schrieb am 4. Juni 2015 um 09:37:12 Uhr:



Aber er schreibt auch dazu das aufgrund der Zeugenaussage die Unfallverursachung durch mich nicht möglich sein konnte.Weder gibt es einen Fahrzeugtyp noch ein Kennzeichen von mir.
So bissel hab ich den Glauben in die Gerechtigkeit verloren,die Versicherung wird wohl zahlen und ich bin der Depp.

Lg Mike

Das schreibt dein Rechtsanwalt, also seine persönliche Meinung. Warum ist das Verfahren denn eingestellt worden? Das ist maßgeblich. Da muss doch eine Begründung vorliegen.

1. Wei du den Unfall nicht verursacht haben kannst
2. Weil du den Unfall nicht bemerkt haben kannst.

Bei 1. wäre es wirklich eigenartig, dass deine Versicherung reguliert. Da würde ich persönlich nachhaken.
Bei 2. ist es nachzuvollziehen, da du den Unfall immer noch verursacht zu haben scheinst.

Rechtsanwälte können schreiben was sie wollen. Rechtliche Bedeutung haben diese Schreiben nicht.

Zitat:

@mauritzki schrieb am 4. Juni 2015 um 10:01:39 Uhr:


Gute frage ....es gab eine Ermittlung wegen Fahrerflucht gegen mich, eingestellt.

und wer hat diese angezeigt?

dein akz und fahrzeugtyp kannte ja keiner?

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