Versicherung will Zahlen trotz Unschuld

Ich bin von der Staatsanwaltschaft und von der Polizeibehörde als Unfallverursacher freigesprochen.Also nicht Schuld am Unfall.Meine versicherung will trotzdem zahlen🙄Ist das normal ???

Lg Mike

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@mauritzki schrieb am 24. Mai 2015 um 22:27:57 Uhr:


So jetzt mal tacheles....>Zu mir kam die Polizei und befragte mich da ich angeblich einen Unfall auf der BAB verursacht habe..Passiert soll das ganze bei der einfahrt in eine Baustelle (3spurig) sein.Ich hab natürlich von nix gewußt,aber ich konnte mich erinnern das ich bei der einfahrt in die Baustelle einne LKW ausweichen mußte.Das habe ich so und nicht anders der Polizei geschildert.Was dann hinter mir abgegangen ist davon hab ich keine Ahnung...Von meinen PKW wurde von der Polizei ein Foto gemacht(Keinen Schaden)Von mir wollten sie auch ein Foto,das hab ich abgelehnt.Danach bin ich zum Anwalt und hab mich nicht mehr drum gekümmert.Und jetzt kommen die Schreiben von der Versicherung das sie den Schaden begleichen wollen.......

Lg Mike

Das klingt schon schlüssiger. Auch dass das Verfahren wegen Fahrerflucht eingestellt wurde ist nun logisch. Faktisch scheint es aber zu sein, dass durch dein Fahrverhalten ein Unfall verursacht wurde, auch wenn du an diesem nicht direkt beteiligt warst. Sollte der Unfall durch dein Ausweichmannöver zustande gekommen sein, müsstest du Regress an den LKW Fahrer stellen, der ja für dein Verhalten ursächlich war.

Desweiteren wäre interessant, ob es nur einen Geschädigten gab ode mehrere? Ich frage deshalb. Einer kann ja viel behaupten, wie du selbst geschrieben hast. Aber zwei oder gar noch Zeugen?

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Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 24. Mai 2015 um 13:15:07 Uhr:



Zitat:

@mauritzki schrieb am 24. Mai 2015 um 12:31:01 Uhr:


Mir wurde unerlaubtes entfernen vom Unfallort vorgeworfen.Und dieses verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.Gleichzeitig wurde die Verkehrswidrigkeit von der Polizeibehörde eingestellt.Ich weiss nämlich von keinen Unfall der hinter mir geschehen und ich verursacht haben soll was .Und da ist wohl das Problem.

Lg Mike

das heißt nichts anderes, als das man dir glaubt, dass du einen einen möglichen unfall nicht wahrgenommen hast.

das heißt nicht, dass es keinen unfall gab!

zivilrechtlich sieht es so aus, das ansprüche gestellt werden, du aber von nichts weist. Wer nichts weiß, kann auch nichts verneinen! Das Höchstmaß Deiner Auskunft beschränkt sich also, dass Du sagen kannst, dass Du niemanden merklich geschädigt hast, nicht aber das Du sicher sagen kannst, dass Du niemanden geschädigst hast.

Damit sagt der Geschädigte, dass Du er warst und Du, dass Du von nichts weist. Das ist nicht die beste Ausgangssituation.

Ich würde einfach eine Gegenüberstellung anbieten. Wenn der Schädiger "nur einen Schuldigen" sucht, wird er bammel bekommen.

gruß

AEs kann doch nicht jeder daher kommen und behaupten "Du bist schuld und du mußt zahlen" Versteh ich irgend wie nicht.Bin ich irgend wie falsch gewickelt🙄

nee bist du nicht. der geschädigte muss durchaus beweisen, dass du ihn geschädigt hast.

wenn er den beteiligungsnachweis nicht führen kann, so bist du raus. aber der denkt sich ja nicht dein kennzeichen aus. irgendein puzzlestück fehlt m.E. noch, ansosten wäre das verhalten der gesellschaft schon merkwürdig.

Es heißt "die" Ansprüche, nicht "das" Ansprüche. 🙂

mauritzki, lass mal "du bist schuld" (verkehrswidriges Verhalten) weg und ersetze das durch "deine Anwesenheit war die Ursache dafür, dass".

Ich verstehe es bis jetzt nämlich so, dass alleine deine Anwesenheit und nicht dein Verhalten zu dem Unfall geführt hat. Dann könnte tatsächlich eine Fehl- oder Überreaktion des Geschädigten unter Nichtbeachtung oder Fehlinterpretation des ihn umgebenden Verkehrsgeschehens zu dessen Unfall geführt haben. Aber die Schilderung des Hergangs kennen wir hier ja nicht: Du weißt von nichts, und der Geschädigte sah deine Anwesenheit als unfallursächlich und für ihn unvorhersehbar an.

Mit letzterer Argumentation würde er sich schon auf sehr dünnem Eis befinden, und du könntest von ihm die Rückkaufsumme der Schadenserstattung deiner Versicherung einzuklagen versuchen. phaetoninteresse hat es gut auf den Punkt gebracht: Da fehlt was!

Aber lass mich raten: Du auf BAB schneller als 130 km/h, ihm kommt in den Sinn, jetzt ganz schnell die Spur wechseln zu müssen? Dann würde es schwer werden, jegliche Haftung (nicht Schuld) deinerseits auszuschließen.

Wie schätzt dein Anwalt die Chancen ein?

Zitat:

@mauritzki schrieb am 24. Mai 2015 um 21:27:15 Uhr:



Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 24. Mai 2015 um 13:15:07 Uhr:


das heißt nichts anderes, als das man dir glaubt, dass du einen einen möglichen unfall nicht wahrgenommen hast.

das heißt nicht, dass es keinen unfall gab!

zivilrechtlich sieht es so aus, das ansprüche gestellt werden, du aber von nichts weist. Wer nichts weiß, kann auch nichts verneinen! Das Höchstmaß Deiner Auskunft beschränkt sich also, dass Du sagen kannst, dass Du niemanden merklich geschädigt hast, nicht aber das Du sicher sagen kannst, dass Du niemanden geschädigst hast.

Damit sagt der Geschädigte, dass Du er warst und Du, dass Du von nichts weist. Das ist nicht die beste Ausgangssituation.

Ich würde einfach eine Gegenüberstellung anbieten. Wenn der Schädiger "nur einen Schuldigen" sucht, wird er bammel bekommen.

gruß

AEs kann doch nicht jeder daher kommen und behaupten "Du bist schuld und du mußt zahlen" Versteh ich irgend wie nicht.Bin ich irgend wie falsch gewickelt🙄

Na vielleicht nicht falsch gewickelt. Wie gross ist denn der Schaden überhaupt? Und hast du denn an deinem Auto einen Schaden?

Denn nur weil die Staatsanwalt das Verfahren einstellt, wegen Fahrerflucht, heisst das nun mal nicht, dass der Unfall nicht stattgefunden hat.

Bleibt die Frage, hast du an deinem Auto auch einen Schaden? Wie sieht der Schaden am anderen Auto aus? Passt dieser Schaden zu einem evtl. an deinem Auto?

Wie ist das ganze denn gelaufen? Normalerweise steht bei Unfallflucht ja die Polizei vor der Tür. Haben die sich deinen Wagen angeschaut? Wurden Unfallschäden gefunden? Du hast ja nicht plötzlich von der Staatsanwaltschaft einen Brief bekommen, dass das Verfahren gegen dich eingestellt wurde. Und von deiner Versicherung nicht einfach nur eine Mitteilung über die Schadensregulierung, die sie gemacht haben.

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So jetzt mal tacheles....>Zu mir kam die Polizei und befragte mich da ich angeblich einen Unfall auf der BAB verursacht habe..Passiert soll das ganze bei der einfahrt in eine Baustelle (3spurig) sein.Ich hab natürlich von nix gewußt,aber ich konnte mich erinnern das ich bei der einfahrt in die Baustelle einne LKW ausweichen mußte.Das habe ich so und nicht anders der Polizei geschildert.Was dann hinter mir abgegangen ist davon hab ich keine Ahnung...Von meinen PKW wurde von der Polizei ein Foto gemacht(Keinen Schaden)Von mir wollten sie auch ein Foto,das hab ich abgelehnt.Danach bin ich zum Anwalt und hab mich nicht mehr drum gekümmert.Und jetzt kommen die Schreiben von der Versicherung das sie den Schaden begleichen wollen.......

Lg Mike

Zitat:

@mauritzki schrieb am 24. Mai 2015 um 22:27:57 Uhr:


So jetzt mal tacheles....>Zu mir kam die Polizei und befragte mich da ich angeblich einen Unfall auf der BAB verursacht habe..Passiert soll das ganze bei der einfahrt in eine Baustelle (3spurig) sein.Ich hab natürlich von nix gewußt,aber ich konnte mich erinnern das ich bei der einfahrt in die Baustelle einne LKW ausweichen mußte.Das habe ich so und nicht anders der Polizei geschildert.Was dann hinter mir abgegangen ist davon hab ich keine Ahnung...Von meinen PKW wurde von der Polizei ein Foto gemacht(Keinen Schaden)Von mir wollten sie auch ein Foto,das hab ich abgelehnt.Danach bin ich zum Anwalt und hab mich nicht mehr drum gekümmert.Und jetzt kommen die Schreiben von der Versicherung das sie den Schaden begleichen wollen.......

Lg Mike

Das klingt schon schlüssiger. Auch dass das Verfahren wegen Fahrerflucht eingestellt wurde ist nun logisch. Faktisch scheint es aber zu sein, dass durch dein Fahrverhalten ein Unfall verursacht wurde, auch wenn du an diesem nicht direkt beteiligt warst. Sollte der Unfall durch dein Ausweichmannöver zustande gekommen sein, müsstest du Regress an den LKW Fahrer stellen, der ja für dein Verhalten ursächlich war.

Desweiteren wäre interessant, ob es nur einen Geschädigten gab ode mehrere? Ich frage deshalb. Einer kann ja viel behaupten, wie du selbst geschrieben hast. Aber zwei oder gar noch Zeugen?

Es sind zwei geschädigte aber ich hab nur die Ausage von einen (von meiner versicherung) und von der ausage wird ja kein mensch schlau....was der da zu protokoll gegeben hat,versteht kein mensch,heißt mein Fahrzeug ist gar nicht erwähnt!!! hat mit meinen einverständniss nix zu tun..Und das sendet mir meine Versicherung und sagt wir müssen zahlen!!Ich glaub ich bin im Wald😕😠😕

Die Akte enthält die Aussagen beider Beteiligter. Ohne Kenntnis derer Sichtweise können wir hier keine Aussagen treffen, welche Chance es gibt, sich zu wehren. Sprich:
a) Der Auffahrende ganz hinten zahlt den Schaden am Vordermann (Geschwindigkeit, Abstand, Aufmerksamkeit)
b) Du zahlst beide Schäden als mittelbarer Verursacher (LKW als unmittelbarer Verursacher ist ja nicht festellbar)
c) (wahrscheinlich) Du zahlst hälftig den Schaden desjenigen, auf den aufgefahren wurde; der Auffahrende zahlt hälftig den Schaden dieses Vordermanns und seinen eigenen selbst.
Hat der Auffahrende eine Verwarnung wegen Abstand/Geschwindigkeit bekommen?

Frage den Anwalt, ob es - nachdem er nochmals Akteneinsicht genommen hat - auf c) hinausläuft. Dann wäre vielleicht der Erstattungsbetrag deiner Versicherung überschaubar und ein eventueller Rückkauf täte dir nicht so weh.

Aber nochmals: Nur der Anwalt kennt dank AE den angeblichen Hergang umfassend (wenn auch subjektiv) und kann bei deiner Beratung alle Sichtweisen berücksichtigen.

Ja, das ist eine blöde Situation, und jeder von uns kann in sowas schuldlos geraten. Es geht hier leider nicht mehr um Gerechtigkeit und Schuld oder nicht, sondern nur darum, möglichst einigermaßen schmerzarm für dich die Angelegenheit zu bereinigen. Lass dir die Chancen sagen, was nach Berücksichtigung der Aktenlage noch möglich ist, um dich zu wehren, und nimm das dann an.

Hallo,

tja, dann sieht es - so wie ich es verstehe - in der tat doof für dich aus.

Dein Fahrmannöver (zu welchem du selbst gezwungen wurdest), verursachte vermutlich einen Unfall.

Wenn beide Beteiligten am Unfall sagen, dass der Unfall auf Grund Deines Fahrmannövers entstand, ist m.E. erst einmal die schadenursächlich gegeben, zumal Du ja nichts abstreitest.

Wenn du die schuld nicht "weitergeben" kannst, bleibt es an dir hängen.

Die Haftungskette, die eigentlich ihr Ende bei dem LKW-Fahrer bzw. LKW-Halter finden müsste, endet nun mangels Kenntnis von denjenigem, der die Kugel "ins Rollen brachte", bei Dir.

gruß

Zitat:

@Detta56 schrieb am 24. Mai 2015 um 13:12:18 Uhr:


früher konnte man der Versicherung untersagen auszuzahlen

Aussprechen kann man das immer noch.

Erstens ist eine Versicherung daran jedoch nicht gebunden (wäre ja auch noch schöner wenn jeder Heinz solche Entscheidungen treffen dürfte), zweitens

sollte man die möglichen Konsequenzen falls sie dieser "Weisung" doch folgt ausserordentlich gut durchdenken.

Zitat:

@mauritzki schrieb am 24. Mai 2015 um 21:27:15 Uhr:



AEs kann doch nicht jeder daher kommen und behaupten "Du bist schuld und du mußt zahlen" Versteh ich irgend wie nicht.Bin ich irgend wie falsch gewickelt🙄

Du musst das schon trennen:

Vorwurf 1 ist die Straftat des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Die Verfolgung dessen hat die Staatsanwaltschaft eingestellt, evtl. glaubt man das die Möglichkeit besteht dass Du den unfall nicht bemerkt haben könntest.
So wie Du das darstellst bist ja nichtmal Du als Fahrer einwandfrei festgestellt.

Vollkommen davon unabhängig davon ist Vorwurf 2, nämlich der Unfall an sich.
Dies ist losgelöst von 1, und eine zivile Sache zwischen dir (bzw. zwischen deinem Auto) und dem/den Geschädigten.
Können die beweisen bzw. bezeugen dass Du es warst bzw. dein Fahrzeug darin verwickelt war bist Du haftbar, hast dann aber Glück gehabt dass die Behörde von der Verfolgung der Straftat unter 1 abgesehen hat.

Habe heute meine Versicherung gesprochen...Die sind der meinung ich hätte einen Unfall mit dem anderen Fhrz.gehabt und wollten wissen wie hoch mein Schaden ist.Da liegt einiges im argen und das werde ich mit meinen Anwalt besprechen.

Lg Mike

Das würde ich jetzt aber auch, und zwar pronto und Frist heute ergebnisorientiert!

Zitat:

@Matsches schrieb am 26. Mai 2015 um 08:34:03 Uhr:



Zitat:

@Detta56 schrieb am 24. Mai 2015 um 13:12:18 Uhr:


früher konnte man der Versicherung untersagen auszuzahlen
Aussprechen kann man das immer noch.
Erstens ist eine Versicherung daran jedoch nicht gebunden (wäre ja auch noch schöner wenn jeder Heinz solche Entscheidungen treffen dürfte), zweitens
sollte man die möglichen Konsequenzen falls sie dieser "Weisung" doch folgt ausserordentlich gut durchdenken.

Ihr sprecht hier vom sogenannten Regulierungsverbot.

Tatsächliche habe ich es schon gesehen, dass nach den AKB dem Versicherungsnehmer des Recht des Regulierungsverbotes eingeräumt wird. Auch wenn bei uns dieses nicht in den AKB steht, kann unser Kunde uns die Regulierung untersagen.

Uns ist das letztlich auch egal weil:
Der Versicherungsnehmer bekommt bei Begeehren ein Schreiben von uns, das er unterschrieben muss. Inhaltlich schreiben wir, dass wir keine Chance auf Erfolg sehen; die Regulierung daher vornehmen würden. Wir würden die Regulierung wunschgemäß (weiterhin) ablehnen. Dann muss er aber weitere Folgekosten (insbes. Rechtsanwalts, Sachverständigen- und Gerichtskosten) selber tragen.

Tja und wie es nun mal so ist. Wenn's ums Eingemachte geht ziehen doch die meisten Klugscheisser den Schwanz ein. Die Rücklaufquote liegt im Pro Mille Bereich :-)

gruß
phaeti

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 26. Mai 2015 um 18:35:35 Uhr:



Zitat:

@Matsches schrieb am 26. Mai 2015 um 08:34:03 Uhr:


Aussprechen kann man das immer noch.
Erstens ist eine Versicherung daran jedoch nicht gebunden (wäre ja auch noch schöner wenn jeder Heinz solche Entscheidungen treffen dürfte), zweitens
sollte man die möglichen Konsequenzen falls sie dieser "Weisung" doch folgt ausserordentlich gut durchdenken.

Ihr sprecht hier vom sogenannten Regulierungsverbot.

Tatsächliche habe ich es schon gesehen, dass nach den AKB dem Versicherungsnehmer des Recht des Regulierungsverbotes eingeräumt wird. Auch wenn bei uns dieses nicht in den AKB steht, kann unser Kunde uns die Regulierung untersagen.

Uns ist das letztlich auch egal weil:
Der Versicherungsnehmer bekommt bei Begeehren ein Schreiben von uns, das er unterschrieben muss. Inhaltlich schreiben wir, dass wir keine Chance auf Erfolg sehen; die Regulierung daher vornehmen würden. Wir würden die Regulierung wunschgemäß (weiterhin) ablehnen. Dann muss er aber weitere Folgekosten (insbes. Rechtsanwalts, Sachverständigen- und Gerichtskosten) selber tragen.

Tja und wie es nun mal so ist. Wenn's ums Eingemachte geht ziehen doch die meisten Klugscheisser den Schwanz ein. Die Rücklaufquote liegt im Pro Mille Bereich :-)

gruß
phaeti

Ich ziehe keinen "Schwanz ein" und werde meiner Versicherung ein Regulierungsverbot ,das mir eingeräumt wurde, erteilen!!!😉

Lg Mike

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