Versicherung will Zahlen trotz Unschuld

Ich bin von der Staatsanwaltschaft und von der Polizeibehörde als Unfallverursacher freigesprochen.Also nicht Schuld am Unfall.Meine versicherung will trotzdem zahlen🙄Ist das normal ???

Lg Mike

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@mauritzki schrieb am 24. Mai 2015 um 22:27:57 Uhr:


So jetzt mal tacheles....>Zu mir kam die Polizei und befragte mich da ich angeblich einen Unfall auf der BAB verursacht habe..Passiert soll das ganze bei der einfahrt in eine Baustelle (3spurig) sein.Ich hab natürlich von nix gewußt,aber ich konnte mich erinnern das ich bei der einfahrt in die Baustelle einne LKW ausweichen mußte.Das habe ich so und nicht anders der Polizei geschildert.Was dann hinter mir abgegangen ist davon hab ich keine Ahnung...Von meinen PKW wurde von der Polizei ein Foto gemacht(Keinen Schaden)Von mir wollten sie auch ein Foto,das hab ich abgelehnt.Danach bin ich zum Anwalt und hab mich nicht mehr drum gekümmert.Und jetzt kommen die Schreiben von der Versicherung das sie den Schaden begleichen wollen.......

Lg Mike

Das klingt schon schlüssiger. Auch dass das Verfahren wegen Fahrerflucht eingestellt wurde ist nun logisch. Faktisch scheint es aber zu sein, dass durch dein Fahrverhalten ein Unfall verursacht wurde, auch wenn du an diesem nicht direkt beteiligt warst. Sollte der Unfall durch dein Ausweichmannöver zustande gekommen sein, müsstest du Regress an den LKW Fahrer stellen, der ja für dein Verhalten ursächlich war.

Desweiteren wäre interessant, ob es nur einen Geschädigten gab ode mehrere? Ich frage deshalb. Einer kann ja viel behaupten, wie du selbst geschrieben hast. Aber zwei oder gar noch Zeugen?

49 weitere Antworten
49 Antworten

Zitat:

@AS60 schrieb am 4. Juni 2015 um 11:43:08 Uhr:



Zitat:

@mauritzki schrieb am 4. Juni 2015 um 09:37:12 Uhr:



Aber er schreibt auch dazu das aufgrund der Zeugenaussage die Unfallverursachung durch mich nicht möglich sein konnte.Weder gibt es einen Fahrzeugtyp noch ein Kennzeichen von mir.
So bissel hab ich den Glauben in die Gerechtigkeit verloren,die Versicherung wird wohl zahlen und ich bin der Depp.

Lg Mike

Das schreibt dein Rechtsanwalt, also seine persönliche Meinung. Warum ist das Verfahren denn eingestellt worden? Das ist maßgeblich. Da muss doch eine Begründung vorliegen.

1. Wei du den Unfall nicht verursacht haben kannst
2. Weil du den Unfall nicht bemerkt haben kannst.

Bei 1. wäre es wirklich eigenartig, dass deine Versicherung reguliert. Da würde ich persönlich nachhaken.
Bei 2. ist es nachzuvollziehen, da du den Unfall immer noch verursacht zu haben scheinst.

Rechtsanwälte können schreiben was sie wollen. Rechtliche Bedeutung haben diese Schreiben nicht.

Es gibt keine Begründung warum die Anzeige eingestellt worden ist..

"Das Ermittlungsverfahren wird gemäß §170 Abs.2 StPO eingestellt.Das Verfahren wird gemäß §43 OWiG zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben".Und die schrieb mir im großen und ganzen das selbe.

Lg mike

edith

Zitat:

@mauritzki schrieb am 4. Juni 2015 um 21:03:18 Uhr:



Es gibt keine Begründung warum die Anzeige eingestellt worden ist..

"Das Ermittlungsverfahren wird gemäß §170 Abs.2 StPO eingestellt.Das Verfahren wird gemäß §43 OWiG zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben".Und die schrieb mir im großen und ganzen das selbe.

Die Begründung steht doch da: §170 Abs.2 StPO

O.

Ja jetzt wo du es sagst....

Ähnliche Themen

Zitat:

@mauritzki schrieb am 4. Juni 2015 um 09:37:12 Uhr:



Aber er schreibt auch dazu das aufgrund der Zeugenaussage die Unfallverursachung durch mich nicht möglich sein konnte.Weder gibt es einen Fahrzeugtyp noch ein Kennzeichen von mir.
So bissel hab ich den Glauben in die Gerechtigkeit verloren,die Versicherung wird wohl zahlen und ich bin der Depp.

Lg Mike

Die schon gestellte Frage:

Wer hat dich dann angezeigt und wie kommen die auf dich?

Deine Antwort
Ähnliche Themen