ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherung will plötzlich nicht zahlen

Versicherung will plötzlich nicht zahlen

Themenstarteram 24. August 2018 um 11:50

Wollte einen erwiesenen Auffahrunfall vordere Stoßstange / Unfallzeugen / Polizeibericht vorhanden,

lt Kostenvoranschag abrechnen:

Die bekannte Autolackierer Firma hatte bereits eine schriftliche Leistungszusage von der gegnerischen Autoversicherung

Plötzlich wollte die Versicherung nicht bezahlen wegen angeblicher Vorschäden, Nummernschild hatte eine Delle, aber diese war auch nicht im eingereichten Kostenvoranschlag.

der Wagen befand sich nachweislich in einem perfekten Zustand und keinerlei Schäden wurden

gelten gemacht, außer die, die durch das seitliche Auffahren mit der Stoßstange

/ hinterer Teil von ihrem Versicherer verursacht wurden.

Außer das Nummernschild, das vorher von einer Anhängerkupplung von unbekannten

Fahrer auf einem Parkplatz viel früher eingedrückt wurde.

Mein Hinweis, dieser kleine Bagatellschaden wurde nicht im Kostenvoranschlag

/ Rechnung aufgeführt,

Konnte einen unabhängigen Zeugen benennen, der könnte bezeugen, dass das Auto in diesem Bereioch keinen Schahen hatte,

Versicherung, denen ihr Argumente: Benennung Ihres Nachbarn als Zeuge genügen Sie Ihrer Nachweispflicht nicht. wir bestreiten nicht, dass es zu einer Berührung zwischen dem bei uns versicherten und Ihrem Fahrzeug kam.

Wie bereits mitgeteilt, haben wir alle Leistungszusagen - auch jene für einen Mietwagen - widerrufen.

Sofern es bei den uns vorliegenden Informationen bleibt, können wir keine Kosten übernehmen, der

Rechtsweg steht Ihnen natürlich offen.

Es obliegt Ihnen nachzuweisen, dass durch das Fahrzeug unseres Versicherungsnehmers eine Schadenerweiterungverursacht wurde:

Wir bleiben bei unserer Einschätzung, dass eine Schadenerweiterung durch den Anstoß des hier versicherten

Fahrzeugs von Ihnen bisher nicht nachgewiesen ist. Die angemeldeten Ansprüche weisen wir

als rechtlich unbegründet zurück.

Was kann ich dagegen tun, die können doch nicht einfach zusagen und dann alles widerufen. Was wäre passiert wenn ich das Auto direkt reparieren gelassen hätte auf Grund der Zusage - das stinkt zum Himmel

Beste Antwort im Thema

Zeugenaussagen bringen und helfen hier überhaupt nichts.

Hier ist vom Geschädigten der Vollbeweis zu erbringen, dass hier kein überlagerte Altschaden vorliegt.

Und das wird nicht einfach werden.

Wenn es nicht sogar unmöglich ist.

Die Versicherung wird es hier ganz sicher auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Das liest man schon aus der Stellungnahme heraus.

Und im Moment hat die bessere Karten.

Im Vorfeld ein Gutachten in Auftrag zu geben, dürfte rausgeschmissenes Geld sein, da Parteivortrag.

Wenn man das hier wirklich durchsetzen will, kommt man und ein Analytisches Gutachten nicht herum.

Das wird aber ganz sicher mehr Kosten, wie der Schaden selbst.

33 weitere Antworten
Ähnliche Themen
33 Antworten

Anwalt beauftragen und den machen lassen.

Man versucht es halt.

Gruß Metalhead

unverzüglich Anwalt plus Gutachter konsultieren. Frische Schäden vom Gutachter per Fotodokumentation zur Beweissicherung festhalten lassen.

Nicht verunsichern lassen!

Perfekter Zustand, aber eine Delle? Das ist ein Widerspruch! Wenn ich es richtig verstanden habe, alles vorne.

Damit würde ich auch die Kausalität der neuen Beschädigung hinterfragen. Und aufgrund der bereits erteilten Kostenübernahmezusage kann es nur den Widerruf geben. Jetzt bist Du gefordert, die Verschlechterung nachzuweisen. Ich würde das auch alles mit Anwalt und nicht selbst machen.

Zeugenaussagen bringen und helfen hier überhaupt nichts.

Hier ist vom Geschädigten der Vollbeweis zu erbringen, dass hier kein überlagerte Altschaden vorliegt.

Und das wird nicht einfach werden.

Wenn es nicht sogar unmöglich ist.

Die Versicherung wird es hier ganz sicher auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Das liest man schon aus der Stellungnahme heraus.

Und im Moment hat die bessere Karten.

Im Vorfeld ein Gutachten in Auftrag zu geben, dürfte rausgeschmissenes Geld sein, da Parteivortrag.

Wenn man das hier wirklich durchsetzen will, kommt man und ein Analytisches Gutachten nicht herum.

Das wird aber ganz sicher mehr Kosten, wie der Schaden selbst.

Wenn ich es richtig verstehe, dann hatte das Fahrzeug einen (alten) Anstoß im Bereich des vorderen Kennzeichens, der von einer Anhängekupplung stammte und nun einen (neuen) seitlichen Anstoß, bei dem der Frontstoßfänger beschädigt wurde?

Um seine Ansprüche zu belegen hat der Geschädigte jetzt einen KVA für die Erneuerung des Frontstoßfängers vorgelegt und wollte die Einrede des Vorschadens durch die Zeugenaussage des Nachbarn entkräften. (Zu befürchten steht, dass dabei ähnlich widersprüchliche Angaben gemacht wurden wie hier im Forum.)

Hier kann ich tatsächlich die Versicherung ein Stück weit verstehen:

Der Nachbar mag wohl wahrheitsgemäß bezeugen können, dass nur ein Schaden am Kennzeichen erkennbar war. Ob aber weitergehende Schäden vorhanden waren konnte er als Laie und ohne Zerlegung ohnehin nicht erkennen. (mir hat mal eine Polizistin erklären wollen, an meinem Auto sei ja nur das Kennzeichen kaputt. In Wirklichkeit war es ein Schaden von 1.700 Euro: Frontverkleidung, Querträger, ....)

Wenn die beiden Anstöße wirklich an verschiedenen Stellen der Front waren sehe ich aber durchaus die Möglichkeit, durch ein Gutachten den Umfang des Vorschadens zu belegen. Das klappt natürlich nur, wenn durch den ersten Anstoß wirklich keine anderen Bauteile beschädigt wurden, die jetzt abgerechnet werden sollen!

Im Übrigen ein schönes Beispiel für die Wertlosigkeit einer "Leistungszusage" der gegnerischen Versicherung im KH-Fall. Wenn denn hier wirklich die Übernahme der (zahlenmäßig bezifferten) Reparaturkosten zugesagt und nicht nur die Haftung dem Grunde nach bestätigt wurde...

Die Versicherung geht halt schlicht und einfach davon aus, dass damals von der ahk nicht nur (sichtbar) das Kennzeichen beschädigt wurde, sondern auch (unsichtbar) der Stossfänger etc.

Das wäre auch durchaus im Bereich des Möglichen.

 

Um das zu widerlegen ist allerding der KVA mMn ungeeignet, da sollte schon ein Gutachten gemacht werden.

@kj43henry

Erzähl doch bitte die ganze Geschichte und zwar vollständig, da fehlt nämlich das ein- oder andere möglicherweise entscheidende Detail.

Hallo,

leider ist das eben so: Wer manchmal zuviel schreibt, macht auch Fehler! Manchmal einfach nur peinlich, manchmal verheerend.

Der TE schrieb: " Außer das Nummernschild, das vorher von einer Anhängerkupplung von unbekannten Fahrer auf einem Parkplatz viel früher eingedrückt wurde. Mein Hinweis, dieser kleine Bagatellschaden wurde nicht im Kostenvoranschlag/ Rechnung aufgeführt,..."

Also, ich baue meine Nummernschilder immer mal wieder ab und verbiege die absichtlich, bzw. bin viel zu blöd solche Dinger glatt an das Fahrzeug zu bekommen, klar gelle? ich würde mich eher als doppleten Linkshänder, Kennzeichenanbaubanause oder sonstwas outen, aber NIE!!!! würde ich in solchem Fall eine vom TE dargelegte Aussage machen. Das ist der Tod im Topf bzw. eine Steilvorlage für den gegn. Versicherer.

Natürlich ist es auch eine Aufgabe der KFZ Haftpflichtversicherung, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Das hat sie berechtigt und sehr gut gemacht.

Also: Ich würde die Beine ruhig stellen und das nächste Mal sofort jur. Rat einholen, bevor ich eine Antwort verfasse.

Gruß vom Asphalthoppler

Themenstarteram 25. August 2018 um 10:45

Die Versicherung HUK Coburg verweigert plötzlich mit fadenscheinigen Gründen die Übernahme es Schadens:

BMW 318 IS, Coupe , E 36, Baujahr 1998

Am 14.06. 2018 fuhr ein Schnelltransporter auf meinen korrekt geparkten ( Parkbucht vor Bäckerei ) KFZ beim rückwärts ausparken auf mein Auto. Schadensort: D-49413 Dinklage

Zeugen die den Vorgang beobachtetem und mich sofort darauf aufmerksam machten und wurden der Versicherung und Polizei benannt,

Schaden an meinem Wagen habe ich fotografiert, ebenso die Rückseite des Unfallverursachers, auch mein Nummernschild zur Identifizierung meiner Person.

Konnte den Schaden aber erst 3 Wochen später melden, da der Verursacher / Türkisch - Kurdisch mir seine Versicherungsdaten nicht aushändigte, was ich auch der Polizeidienststelle in Dinklage mitteilte.

Die Daten bekam ich erst über die Zentralmeldestelle, die mir von meiner eignen Versicherung mitgeteilt wurde.

Ich meldete der HUK Coburg den Schaden incl. Unfallfotos, Unfallbericht der Polizei Dinklage, wo wir uns damals beruflich aufhielten.

Zu Hause in Rostock bin ich zu einem bekannten Autolackierer gegangen, der den Schaden begutachtete, eine Rechnung anfertigte und er diese an die Versicherung HUK Coburg schickte.

Kurze später bekam die Lackiererei eine schriftliche Leistungsvereinbarung Leistungszusage für den Kunden und Einverständniserklärung, dass er den Schaden reparieren sollte, sowie einen Leihwagen mir zur Verfügung stellen sollte. Die Einverständniserklärung sollten unterschieben an die Versicherung zurückgeschickt werden , was er nicht tat, weil die Autolackiererei Firma mich bat, da sie auf Grund ihres hohen Arbeitsvolumen und Zeitnot, meine Reparatur im Moment nicht ausführen könne, so sollte ich mir das Geld vorab von der Versicherung auf Grund des Kostenvoranschlages auszahlen lassen und 4 Wochen später das Auto vorbeibringen zur Reparatur.

Ich setzte mich schriftlich und telefonisch mit der HUK Coburg in Verbindung und bat sie die Dinge so abzuwickeln, worauf die Versicherung mich um meine Bank IBAN bat, um mir das Geld zu überweisen

Plötzlich völlig unerwartet diese Schreiben / Auszüge der HUK Coburg

Alle Behauptungen ich vorsorglich schriftlich widersprochen, da der Wagen sich nachweislich in einem perfekten Zustand sich befunden hat und keinerlei Schäden an dieser Stelle vorhanden waren, Zeugen könnten erbracht werden. Ein unabhängiger Zeuge über den unbeschädigten Zustand vor dem Unfall, wurde erbracht, wurde abgelehnt – mit den Worten, dass wäre kein Nachweis.

Die Anführung der Versicherung des beschädigten Nummernschildes / Delle war nie von mir oder in der Rechnung der Lackiererei erwähnt worden, es war nur das Foto des Nummernschildes zu meiner Identifizierung beigefügt worden

Das waren Auszüge der PDF Briefe der HUK Coburg

a) Leistungszusagen – auch wir bestreiten nicht, dass es zu einer Berührung zwischen dem bei uns versicherten und Ihrem Fahrzeug kam.

Auf den Fotos Ihres Fahrzeugs sind allerdings im Bereich der Stoßstange viele unterschiedliche Schäden erkennbar, die unmöglich diesem Anstoß zuzuordnen sind.

Als potenzielle Anstoßstelle kommt augenscheinlich nur das vordere Kennzeichen in Betracht. Auch die geklebte Stelle, welche sich wahrscheinlich durch die Berührung löste, zeigt, dass Ihr Fahrzeug vorher keineswegs schadenfrei war.h jene für einen Mietwagen – widerrufen.

b) Nach Rücksprache mit einem Sachverständigen befinden sich an Ihrem Fahrzeug im Anstoßbereich viele Vorschäden. Es ist bisher nicht nachgewiesen, dass durch die Berührung mit dem bei uns versicherten Fahrzeug eine Schadenerweiterung eingetreten ist.

c) Für eine solche sind Sie nachweispflichtig. Da uns ein solcher Nachweis bisher nicht vorliegt, können wir uns an Ihren Aufwendungen nicht beteiligen.

d) Es obliegt Ihnen nachzuweisen, dass durch das Fahrzeug unseres Versicherungsnehmers eine Schadenerweiterung verursacht wurde.

e) Solange dies nicht erfolgt, erachten wir den durch unseren Versicherungsnehmer zur Verfügung gestellten Betrag in Höhe von 120,00 € als ausreichend und es bleibt bei unserer Regulierungsentscheidung.

da die Reparatur noch nicht stattfand, hatten wir die Möglichkeit zu einer umfassenderen Prüfung des Sachverhalts und zur Rücknahme sämtlicher Leistungszusagen.

f) Wir bleiben bei unserer Einschätzung, dass eine Schadenerweiterung durch den Anstoß des hier versicherten Fahrzeugs von Ihnen bisher nicht nachgewiesen ist.

g) Die angemeldeten Ansprüche weisen wir

als rechtlich unbegründet zurück.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 24. August 2018 um 17:18:18 Uhr:

@kj43henry

Erzähl doch bitte die ganze Geschichte und zwar vollständig, da fehlt nämlich das ein- oder andere möglicherweise entscheidende Detail.

***Bilder wegen Datenschutz entfernt, MT-Moderation***

20180615-135330

Für mich wird es immer verworrener.

Ein Lackierer hat begutachtet? Oder nur einen Kostenvoranschlag gemacht? Die Lackierei hat eine Rechnung gestellt, aber gar nicht repariert? Keine Einverständniserklärung? Was hat der Zeitfaktor damit als Grund zu tun?

Schaden nicht sofort gemeldet? Zumindest der eigenen Versicherung meldet man sofort einen Schaden, auch wenn man keine weiteren Angaben hat.

Der Verursacher muss keine Daten aushändigen. Und was hat das damit zu tun, dass er kurdischer Türke ist? Es gibt als Staatsbürgerschaft der Türkei übrigens nur Türken und keine Kurden. Kennzeichen zur schnellen Ermittlung der Versicherung lag vor? Dazu reicht ein Anruf beim Zenralruf der Kfz-Versicherer und man bekommt die Daten. Hier bei MT posten und nicht die Telefonnummer herausfinden können? In drei Wochen also kein Telefonat? Versicherer ist die HUK. Die hat 1200 € gezahlt. Ein Sachverständiger hat wohl anhand von Fotos Ansatzpunkte für Vorschäden gefunden. Das Fhrzeug war ein deutsches Fahrzeug, da es bei der HUK versichert ist. Ein türkischer Staatsbürger, der in der Regel ein Visum für D benötigt, mit ordnungsgemäßer Arbeitserlaubnis für eine deutsche Firma?

Wenn Du das klären willst, geht das nur über ein Gutachten. Und das nur mit Anwalt veranlassen, sonst gehst Du Risiko der Kosten.

Hallo,

bei Dir ist wirklich sehr viel daneben gegangen.

Zunächst, Dank für die Bilder. Der Schaden ist, oberflächlich eher gering. Ob ein darunter liegender Schaden besteht, müßte die Werkstatt feststellen können. Ich darf vermuten, dass kein weiterer Schaden, als die Sichtbaren, entstanden ist, denn, wer lässt eine Stoßstangenverkleidung lackieren, wenn dahinter was defekt ist? Macht ja auch nicht all zu viel Sinn.

Das ganze Problem könnte durch die Lackiererei ausgelöst worden sein. Warum haben die nicht sofort die Unterlagen zurückgesandt? Macht für mich, auch hinsichtlich der angebl. Terminnot, keinen Sinn. Es ist nicht unüblich, dass Fahrzeuge mehrere Wochen, z.B. wegen fehlender Ersatzteile nicht repariert werden können. Das wird der Versicherung mitgeteilt und fertig.

Was die Lackiererei Dir vorgeschlagen hat ( haben soll) ist eine fiktive Abrechnung, mit allen Konsequenzen.

Da schaute nun der Versicherer schon mal genauer hin und begann zu fragen: Hatte der "Schnelltransporter" ein rundes Heck? Wie können dann so leichte Beschädigungen rund um die St0ßstangenhälfte verteilt sein? Nicht sicher und gut , wegen der geringen Auflösung zu erkennen, sind die ersten Lackabschürfungen bereits kurz hinter dem Radlauf. Dies zieht sich dann bis zur Mitte der Kennzeichenhalterung hin. Selbst unter Einbeziehung der Möglichkeit, dass der Unfallverursacher eine AZV am Fahrzeug hatte, ist es anhand der Bilder nicht eindeutig, wie die Lackabtragung rechts erklärbar sein könnte, bei einem frontalem Aufprall ( vgl.: Leistungszusage- beschäd. Bereich). Diese sind zudem zu den anderen Lackschäden höhenversetzt. Und !!! die Aufprallrichtung der seitlichen und vorderen Lackabschürfung ist genau entgegen gesetzt.

Das sieht man in der Vergrößerung sehr genau, dass der seitl. Schaden sich als Fächer ( von der Aufsicht her) nach links öffnet, während derSchaden weiter vorne sich ( in der Aufsicht) nach rechts oben verschiebt. Wie ist das zu erklären?

Da hätte wohl jeder Gutachter mal nachgefragt. Plausibel auf den ersten Blick erscheint mir das auch nicht zu sein, was keinesfalls bedeuten muss, dass es absolut unmöglich sein muss!

Gruß vom Asphalthoppler

Zitat:

@kj43henry schrieb am 25. August 2018 um 12:45:35 Uhr:

Die Versicherung HUK Coburg verweigert plötzlich mit fadenscheinigen Gründen die Übernahme es Schadens:

BMW 318 IS, Coupe , E 36, Baujahr 1998

e) Solange dies nicht erfolgt, erachten wir den durch unseren Versicherungsnehmer zur Verfügung gestellten Betrag in Höhe von 120,00 € als ausreichend und es bleibt bei unserer Regulierungsentscheidung.

da die Reparatur noch nicht stattfand, hatten wir die Möglichkeit zu einer umfassenderen Prüfung des Sachverhalts und zur Rücknahme sämtlicher Leistungszusagen.

Nimm die 120€.

Alles andere wird ein "Fass ohne Boden".

Dumme Frage: Hat der Unfallverursacher, dessen (tatsächlich???) Rückseite du fotografiert hast, dir zur Regulierung 120,- € angeboten und du hast sie genommen? Würde ich als abschließende Regulierung ansehen.

Ansonsten sollte dir der Nachweis, dass keine anderweitigen Beschädigungen vorhanden sind, doch leicht fallen. Schließlich ist noch keine Reparatur erfolgt und - bis auf den streitigen Schaden - sollte die Frontschürze dann noch im perfekten Zustand sein. Was bei einem 20 Jahre alten Auto sicher der Regelfall ist :p.

Themenstarteram 26. August 2018 um 9:48

Die Versicherung hatte mir die 120.- € nur angeboten als Bezahlung, der "Versicherungsnehmer" hatte mich damals genötigt und bedroht: 4 Kurden

Als ich damals bei der Polizei Anzeige machen wollte, schmiss der eine ältere Kurde sich auf die Motorhaube, als ich ihn aufforderte den Weg frei zu machen, setzte ich vorsichtig zurück:

Ein Aufschrei , ich wäre ihm über den Fuss gefahren ( stimmte nicht )

Man sagte mir ( bin 75 Jahre, war allein und fremd in dieser Stadt ) ich müsste die 120.- € nehmen und einen Zettel unterschreiben, sonst würde man eine Anzeige wegen Körperverletzung machen, deshalb vor lauter Angst habe ich die 120.- € genommen, was ich später widerrief als ich in Rostock war.

Ich weiss das ist sehr verworren, entspricht aber der Wahrheit:

Habe jetzt den Vetrbraucherschutz und Verrsicherungs Ombudsmann eingesetzt

Grüsse henry

 

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 25. August 2018 um 14:46:25 Uhr:

Zitat:

@kj43henry schrieb am 25. August 2018 um 12:45:35 Uhr:

Die Versicherung HUK Coburg verweigert plötzlich mit fadenscheinigen Gründen die Übernahme es Schadens:

BMW 318 IS, Coupe , E 36, Baujahr 1998

e) Solange dies nicht erfolgt, erachten wir den durch unseren Versicherungsnehmer zur Verfügung gestellten Betrag in Höhe von 120,00 € als ausreichend und es bleibt bei unserer Regulierungsentscheidung.

da die Reparatur noch nicht stattfand, hatten wir die Möglichkeit zu einer umfassenderen Prüfung des Sachverhalts und zur Rücknahme sämtlicher Leistungszusagen.

Nimm die 120€.

Alles andere wird ein "Fass ohne Boden".

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherung will plötzlich nicht zahlen