Versicherung will plötzlich nicht zahlen

Wollte einen erwiesenen Auffahrunfall vordere Stoßstange / Unfallzeugen / Polizeibericht vorhanden,
lt Kostenvoranschag abrechnen:
Die bekannte Autolackierer Firma hatte bereits eine schriftliche Leistungszusage von der gegnerischen Autoversicherung
Plötzlich wollte die Versicherung nicht bezahlen wegen angeblicher Vorschäden, Nummernschild hatte eine Delle, aber diese war auch nicht im eingereichten Kostenvoranschlag.
der Wagen befand sich nachweislich in einem perfekten Zustand und keinerlei Schäden wurden
gelten gemacht, außer die, die durch das seitliche Auffahren mit der Stoßstange
/ hinterer Teil von ihrem Versicherer verursacht wurden.
Außer das Nummernschild, das vorher von einer Anhängerkupplung von unbekannten
Fahrer auf einem Parkplatz viel früher eingedrückt wurde.
Mein Hinweis, dieser kleine Bagatellschaden wurde nicht im Kostenvoranschlag
/ Rechnung aufgeführt,
Konnte einen unabhängigen Zeugen benennen, der könnte bezeugen, dass das Auto in diesem Bereioch keinen Schahen hatte,
Versicherung, denen ihr Argumente: Benennung Ihres Nachbarn als Zeuge genügen Sie Ihrer Nachweispflicht nicht. wir bestreiten nicht, dass es zu einer Berührung zwischen dem bei uns versicherten und Ihrem Fahrzeug kam.
Wie bereits mitgeteilt, haben wir alle Leistungszusagen - auch jene für einen Mietwagen - widerrufen.
Sofern es bei den uns vorliegenden Informationen bleibt, können wir keine Kosten übernehmen, der
Rechtsweg steht Ihnen natürlich offen.
Es obliegt Ihnen nachzuweisen, dass durch das Fahrzeug unseres Versicherungsnehmers eine Schadenerweiterungverursacht wurde:
Wir bleiben bei unserer Einschätzung, dass eine Schadenerweiterung durch den Anstoß des hier versicherten
Fahrzeugs von Ihnen bisher nicht nachgewiesen ist. Die angemeldeten Ansprüche weisen wir
als rechtlich unbegründet zurück.
Was kann ich dagegen tun, die können doch nicht einfach zusagen und dann alles widerufen. Was wäre passiert wenn ich das Auto direkt reparieren gelassen hätte auf Grund der Zusage - das stinkt zum Himmel

Beste Antwort im Thema

Zeugenaussagen bringen und helfen hier überhaupt nichts.

Hier ist vom Geschädigten der Vollbeweis zu erbringen, dass hier kein überlagerte Altschaden vorliegt.

Und das wird nicht einfach werden.

Wenn es nicht sogar unmöglich ist.

Die Versicherung wird es hier ganz sicher auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
Das liest man schon aus der Stellungnahme heraus.

Und im Moment hat die bessere Karten.

Im Vorfeld ein Gutachten in Auftrag zu geben, dürfte rausgeschmissenes Geld sein, da Parteivortrag.

Wenn man das hier wirklich durchsetzen will, kommt man und ein Analytisches Gutachten nicht herum.

Das wird aber ganz sicher mehr Kosten, wie der Schaden selbst.

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Hallo,
ich verstehe nicht, was der ganze Zinnober eigentlich soll!
Der eigentliche Schaden, unter zusätzlicher Betrachtung des Vorschadens ist so gering, dass er locker!!!! mit 120.- Euro abgegolten werden kann. Den Nachweis, dass ein weiterer unfallbezogener Schaden ( Schadenserweiterung) vorliegt, hat der TE nicht erbracht. Dazu noch einige Ungereimtheiten ---> das wars dann.
In der Zwischenzeit hätte ich solchen Schaden längst repariert und mich um die wichtigen Dinge des Lebens gekümmert.
Zudem frage ich mich: Womit verplempere ich eigentlich meine Zeit???

Gruß vom Asphalthoppler

Hmm, hier wird aber über viele Details viel zu schnell drüber weg gegangen.

Wenn alles so war wie der TE hier schreibt, dann wäre ich mehr als nur sauer und würde sehr ungehalten.

TE, ich kann dir nur einen Tipp geben, gehe umgehend zum Anwalt wenn es für dich wichtig ist.

Und der Tipp ist schon uralt hier.

Ohnehin läuft die Anzeige gegen jemand wegen etwas. Damit erst mal alles safe. Fakt ist auch, dass jetzt bestimmte Pflichten bestehen, wenn gefordert wird. Und "Kurde" hat rein gar nichts mit "Türke" zu tun! Die Unterscheidung spielt nur in einigen wenigen Staaten eine Rolle.

Das Einfordern von Recht betrachte ich nicht als Zeitverplempern. Wichtig ist nur, wie man es richtig macht. Und da sind die Antworten da.

Zitat:

@UliBN schrieb am 27. August 2018 um 19:26:35 Uhr:


Und der Tipp ist schon uralt hier.

Genau Uli, und das schon im ersten Post nach dem Eröffnungs-Post. Danach hat man überwiegend versucht dem TE VersicherungsBetrug etc zu unterstellen, sein Alter anzuzweifeln usw.

Gruß M

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