Versicherung will mir ausgezahlten Schaden nicht bestätigen

Hallo,

Ich habe ziemliche Probleme mit einer Versicherung die ich über check24 abgeschlossen habe, HanseMerkur, leider hab ich das günstigste Angebot gewählt das Angeboten wurde
obwohl ich wusste das im Schadensfall hart erhöht wird.

Ein paar Monate später lehne ich mich im Ausland bei Regennasser kaputter ölverschmierter Straße gegen das Heck eines anderen Fahrzeugs ich konnte nicht abbremsen der Aufprall war minimal ein Kleiner Kratzer am heck...

Ein Jahr lang kam dann nix von der Versicherung, und dann von SF3 50% auf Malus 135%, das ab nächstem Jahr gilt, sie wollen den Fantasie Schaden von mir zurück.

Ich kündige die Versicherung sofort zum Vertragsende, und rufe an um nachzufragen wieviel der Unfallgegner an Geld bekam, 750€, mehr als das Auto wert ist...
Jetzt möchte ich den ausgezahlten Schaden Schriftlich um den Unfallgegner im Ausland zu verklagen, um zu versuchen zu beweißen das er keinen Schaden von 750€ hatte, und das Auto überhaupt nicht Fahren durfte, er Fuhr das Auto seiner Schwiegermutter, das in Österreich angemeldet ist, in Bosnien ohne Österreichische Staatsbürgerschaft oder Visum,
was dort Zolltechnisch nicht erlaubt ist

Und jetzt sagt mir der Versicherungsmitarbeiter er will mir den ausgezahlten Schaden nicht schriftlich bestätigen...warum? Naja vielleicht sind sie wütend das ich gekündigt habe und auf den 750€ sitzen bleiben..

Habe ich ein Anrecht meinen verursachten Schaden Schriftlich bestätigt zu bekommen?

78 Antworten

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 13. Dezember 2024 um 17:45:03 Uhr:


Bleiben noch 630€. Welche Kosten kommen noch dazu?

Ich würde an deiner Stelle zu einem Versicherer mit Berater wechseln, der hat sicher eine Lösung für dich, damit du nächstes Jahr nicht in "M" eingestuft wirst. Da dürfte die Ersparnis höher sein, als der ganze Zinober und die Nerven deines Plans kosten.

ja das habe ich vor, Montag früh. HanseMerkur bzw der Versicherungsmann am Telefon meint sie werden nur eine Empfehlung von Malus 135% weitergeben, ich hoffe es gibt eine Lösung für das nächste Jahr, sonst werde ich mein Auto abmelden.

Fordere von der HP ein schriftliches Rückkaufangebot ab. Dann kannst du dich entscheiden oder die HP verzichtet ohne Rückkauf auf die Rückstufung. Wenn sie dir den Schaden nicht zum Rückkauf anbieten, was bei 750,- € seltsam erscheint, könntest du beim Versicherungsombudsmann zunächst kostenfrei dein Glück selbst versuchen.

Auto abmelden ist aber auch keine Lösung.

Die einfachste Lösung dürfte tatsächlich der Schadenrückkauf sein, darüber solltest du von der Versicherung eine Bestätigung bekommen. Dann kannst du mit der Bestätigung in Bosnien beim Anwalt Gas geben. Ob die das nach mehr als 12 Monaten noch machen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die nach Abschluss des Schadenfalls kein Rückkaufangebot geschickt haben.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 13. Dezember 2024 um 17:57:50 Uhr:


Auto abmelden ist aber auch keine Lösung.

Die einfachste Lösung dürfte tatsächlich der Schadenrückkauf sein, darüber solltest du von der Versicherung eine Bestätigung bekommen. Dann kannst du mit der Bestätigung in Bosnien beim Anwalt Gas geben. Ob die das nach mehr als 12 Monaten noch machen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die nach Abschluss des Schadenfalls kein Rückkaufangebot geschickt haben.

Werde wieder anrufen und nach dem Schadenrückkauf fragen, bisher kam nix außer die Erhöhung von SF3 50 auf M 135 das war vor nem Monat oder so, darauf meine kündigung. Es kam aufjedenfall kein Rückkaufangebot, sondern nur belanglose fragen zum Unfall, ob mir blut abgenommen wurde usw. und zum führerschein etc die ich überhaupt nicht beantwortet habe waren 100 fragen habe nur bilder und eine kurze Erklärung zum Unfall geschickt und das Papier vom Polizisten 0,0 alkohol.

HanseMerkur ist aufjedenfall Müll, hätte ich doch eine teurere Versicherung gewählt.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. Dezember 2024 um 17:49:33 Uhr:


Fordere von der HP ein schriftliches Rückkaufangebot ab. Dann kannst du dich entscheiden oder die HP verzichtet ohne Rückkauf auf die Rückstufung. Wenn sie dir den Schaden nicht zum Rückkauf anbieten, was bei 750,- € seltsam erscheint, könntest du beim Versicherungsombudsmann zunächst kostenfrei dein Glück selbst versuchen.

Ich sehe hier auch die einfachste Möglichkeit. Die Versicherung muss dir den Schaden zum Rückkauf anbieten und dann hast du doch den Betrag.

Okay danke euch @remarque4711 @berlin-paul @Cabriofan111 für eure Antworten, ich bin bedient. Am Montag gehts dann weiter wollte eben schon anrufen aber die HanseMerkur Leute haben feierabend.

Anrufen würde ich da nicht. Du solltest das beweissicherer machen. In der Regel reicht eine Mail, sofern die eine Zustellungsbestätigung senden.

TE:
€ 750,-- ist Deiner Meinung zu hoch.

Wie hoch ist den nach Deiner Schätzung der Schaden?

Mach es per Mail mit Empfangsquittung, per Fax wenn möglich und/oder per Kontaktformular.

Kauf den Schaden raus.
Das was die dir am Telefon sagen "wir haben 750€ reguliert" kannst du dir doch genauso auch schriftlich geben lassen.
Wenn das verweigert wird verlang doch einfach, dass sie dir schriftlich (mail oder brief) sämtliche Unterlagen zum reguliertem Schaden zukommen lassen.
Die 750€ überweist du dann einfach mit Angabe der Schadensnummer an den Versicherer.

Lies dir vielleicht man den gesamten Brief mit deiner Hochstufung durch. Vielleicht steht dort auch irgendwo im Kleingedruckten das ganze mit dem Rückkauf des Schadens.
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Versicherer wechseln bringt jedenfalls bezüglich deiner neuen 135% Einstufung gar nichts denn der neue wird dich auch dort Einstufen - er kriegt ja schließlich übermittelt welchen SF du hast bzw das kürzlich ein Schaden war. Dir steht natürlich frei zu wechseln (vielleicht weil du unzufrieden bist mit der kommunikation oder wie auch immer. ob dir ein anderer versicherer ein gutes angebot macht wirst halt sehen)

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den versuch demjenigen der von dir geschädigt wurde noch irgendwie einen reinzuwürden würd ich mir sparen. das ist vertane lebenszeit die du besser in die kommunikation mit deinem versicherer steckst
- um die 750€ zu bezahlen
- um nicht hochgestuft zu werden, weil du den schaden bezahlst
- um vielleicht auch dem versicherer klar zu machen, dass der gegner gar keine 750€ hatte. dafür ist es aber vermutlich etwas spät. die haben ja sicherlich bereits bezahlt, eventuell nichtmal direkt an den unfallgegner sondern an eine partnerversicherung in diesem nicht eu ausland die dann seinen schaden reguliert hat. über diese 3 ecken da noch die regulierungssumme nachträglich versuchen zu mindern dürfte ein steiniger weg sein. dafür würde ich weder zeit noch geld aufbringen

du kannst auch weder den dortigen wert seines fahrzeugs. selbst wenn das nur 200€ waren und der kratzer dort dieser summe entspricht.
stell dir vor er bezahlt dort 100€ steuern und 150€ versicherung im jahr - einmal jährlich im vorraus wo es nichts zurückgibt, wenn er sein auto verschrottet. also bist ihm diese summe anteilig des jahres vielleicht schuldig, wer weiß? stell dir vor umelden/anmelden geht dort vielleicht nicht auf dem straßenverkehrsamt sondern beim notar? schilder, notar vieleicht weitere 50€.
dann noch deine 120€ für den anwalt der die sache für dich prüfen soll.
->bist du schon bei 670€. wenn das ganze vor ein gericht oder irgendwo hin soll noch irgendwelche vorschüsse und gebühren. da sind die 750€ sehr schnell überschritten und der ausgang völlig ungewiss

Für eine differenz von 200, 300 oder 600€ braucht man sich diesen Weg defintiv nicht antun. Zeit, Geld, Nerven gehen da rein. Mach auf arbeit ein Paar überstunden oder einen zweitjob. Da hast dieses Geld was du meisnt hier dienem Versicherer bei der regulierung hier zuviel zurückzubezahlen schneller verdient als mit diesem Aufwand.

Wenn die SF3 eine echte war und wechselt er zu einer anderen Versicherung, wird er i.d.R. in SF1/2 eingestuft.
Ist die SF3 aber eine echte SF0 landet er bei einem Wechsel bei jeder Versicherung in SFM

@newt3 das ist das erste Mal, dass ich einen deiner Unendlichbeiträge komplett lese. Ziemlich mühsam, weil du es mit der Groß- und Klainschreibung nicht drauf hast. Ansonsten hättest du dir die Mühe sparen können, es wurde alles schon geschrieben.

Im Kleingedruckten steht zum Schadenrückkauf nicht. Das ist gut lesbar, heißt aber bei der Hanse-Merkur "Entschädigung" an die Versicherung und steht §10 Nr. 16 der AKB, dort "Kundeninformation" genannt.

Hast du jetzt die 750 Euro an die Hanse-Merkur gezahlt oder nicht?

Wenn nicht, dann würde dir nach deutschem Recht die Aktivlegimation für die Klage fehlen.

Der TE hat doch geschrieben, dass er kein Rückkaufangebot bekommen hat. Vielleicht steht aber irgendeinem Schreiben was von Entschädigung.

Ich frage mich nur, welchen Schaden er tatsächlich hat, wenn er doch unbedingt klagen will.

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