Versicherung will mir ausgezahlten Schaden nicht bestätigen
Hallo,
Ich habe ziemliche Probleme mit einer Versicherung die ich über check24 abgeschlossen habe, HanseMerkur, leider hab ich das günstigste Angebot gewählt das Angeboten wurde
obwohl ich wusste das im Schadensfall hart erhöht wird.
Ein paar Monate später lehne ich mich im Ausland bei Regennasser kaputter ölverschmierter Straße gegen das Heck eines anderen Fahrzeugs ich konnte nicht abbremsen der Aufprall war minimal ein Kleiner Kratzer am heck...
Ein Jahr lang kam dann nix von der Versicherung, und dann von SF3 50% auf Malus 135%, das ab nächstem Jahr gilt, sie wollen den Fantasie Schaden von mir zurück.
Ich kündige die Versicherung sofort zum Vertragsende, und rufe an um nachzufragen wieviel der Unfallgegner an Geld bekam, 750€, mehr als das Auto wert ist...
Jetzt möchte ich den ausgezahlten Schaden Schriftlich um den Unfallgegner im Ausland zu verklagen, um zu versuchen zu beweißen das er keinen Schaden von 750€ hatte, und das Auto überhaupt nicht Fahren durfte, er Fuhr das Auto seiner Schwiegermutter, das in Österreich angemeldet ist, in Bosnien ohne Österreichische Staatsbürgerschaft oder Visum,
was dort Zolltechnisch nicht erlaubt ist
Und jetzt sagt mir der Versicherungsmitarbeiter er will mir den ausgezahlten Schaden nicht schriftlich bestätigen...warum? Naja vielleicht sind sie wütend das ich gekündigt habe und auf den 750€ sitzen bleiben..
Habe ich ein Anrecht meinen verursachten Schaden Schriftlich bestätigt zu bekommen?
78 Antworten
Zitat:
@Benno119 schrieb am 13. Dezember 2024 um 20:58:05 Uhr:
Ich frage mich nur, welchen Schaden er tatsächlich hat, wenn er doch unbedingt klagen will.
Ich habe den Schaden das ich wegen einer Kleinigkeit 750€ zahlen soll, wegen eines kleinen Kratzers an einer Heckstoßstange eines 500€ Autos, aus dem Kratzer machte ein korrupter Gutachter im armen und korrupten bosnien was großes, und jetzt will meine Versicherung das Geld von mir. Aus SF 3 50% Toyota Starlet 350€ werden Malus 135% 1200€
Mein Auto ist keine 1200€ wert und ich kann abmelden und nicht mehr fahren, sollte ich ein Familienmitglied zum Arzt fahren müssen geht es nicht, du fragst mich welchen schaden ich habe? troll
Weshalb Troll?
Man muss schon wissen, auf was man gegen wen klagt und vor allem, wo man klagen will. Ich habe mein ganzes Berufsleben Schadensersatzansprüche auch im Ausland verfolgt und gebe dir den Rat: Vergiss es!
Ich habe hier eher zu viel geschrieben als ich sollte mir ging es nur darum das ich wütend war weshalb die HanseMerkur mir keine Schriftliche Bestätigung über den Schaden schicken will. Ein Paar Leute haben mir gute Antworten gegeben bei dennen ich mich bedankt habe, ich bitte einen Moderator das Thema zu schliessen.
Ich denke, du unterschätzt die Schadenhöhe, welche Kratzer verursachen können.
Ich habe mit meinem Fahrzeug ein anderes, über 20 Jahre altes Auto, beim Ausparken beschädigt. Das war auch nur ein Kratzer und der hat ~1.800€ gekostet. Mit dem selben Fahrzeug habe ich beim Aussteigen die Tür an den Kotflügel des Nachbarfahrzeugs angeditscht. Den Schaden wollte ich selber zahlen und hatte mich mit der Geschädigten schon geeinigt - ich kannte sie. Das hätte mich lt. Aussage der Werkstatt 350€ gekostet. Dann habe ich beschlossen, die Kohle für den Urlaub zu nehmen, den Schaden über die Versicherung abzurechnen und später zurückzukaufen. Das war eine schlechte Idee. Am Ende hätte mich der Rückkauf über 1.200€ gekostet, weil bei Abrechnung über die Versicherung andere Reparaturwege eingeschlagen werden müssen 🙄.
Ich würde die von dir geplante Aktion mit Klage usw. unter Shit happens verbuchen und an schönere Dinge in diesem Laben denken.
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Zum Glück schätzt der Schädiger, den durch ihn verursachten Schaden nicht selbst ein.
@TE hättest dem geschädigten doch 500 geboten für seinen Hobel, wenn Du meinst der war nicht mehr Wert.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 13. Dezember 2024 um 21:43:07 Uhr:
Zum Glück schätzt der Schädiger, den durch ihn verursachten Schaden nicht selbst ein.@TE hättest dem geschädigten doch 500 geboten für seinen Hobel, wenn Du meinst der war nicht mehr Wert.
Aber dieser <Ge>schädigte kann es, kommt natürlich drauf an wer was wie und WO. Mein Geschädigter hat einen Nachtklub, und einen Autohandel... gute Nacht euch allen.
Fassen wir es mal zusammen: Du sollst 750 Euro an die Hanse Merkur zahlen und diese 750 Euro willst du in Bosnien gegen den Geschädigten einklagen, weil der Schaden übertrieben hoch reguliert wurde. Tatsächlich ist aber ein entschädigungspflichtiger Schaden entstanden, der angenonmen nur 400 Euro betrug. Also willst du den Unterschiedsbetrag von 350 Euro mit Hilfe eines Anwalts in Bosnien gegen einen Bosnier einklagen und ob der überhaupt Geld hat, weißt du vermutlich nicht.
Lass es.
oh gott benno du bist wirklich ein Provokateur. Ja der Geschädigte hält die halbe Stadt und ist kein armer Schlucker, er hat eine Disko und einen Autohandel und ich bin der geschädigte in dieser Sache. Ich werde versuchen diesen Leuten einen Betrug nachzuweißen, sollte ich scheitern verliere ich noch ein paar hundert €, ist OK für mich.
btw die HanseMerkur wird niemals von mir 750€ bekommen, und ich kann nur jedem Raten diese Versicherung zu meiden
Zitat:
@Toyotano.1 schrieb am 13. Dezember 2024 um 21:13:38 Uhr:
Aus SF 3 50% Toyota Starlet 350€ werden Malus 135% 1200€
Komisch. Stimmt doch gar nicht.
Ich komme statt 1200,- auf 945,-
Zitat:
@Toyotano.1 schrieb am 13. Dezember 2024 um 22:10:42 Uhr:
btw die HanseMerkur wird niemals von mir 750€ bekommen, und ich kann nur jedem Raten diese Versicherung zu meiden
Du musst gar nichts an die Hanse Merkur zahlen. Wirst du halt hochgestuft.
Zitat:
@Toyotano.1 schrieb am 13. Dezember 2024 um 22:10:42 Uhr:
btw die HanseMerkur wird niemals von mir 750€ bekommen, und ich kann nur jedem Raten diese Versicherung zu meiden
Will sie doch gar nicht!
Die Versicherung hat den Schaden, den Du verursacht hast, reguliert. Deshalb handelt es sich ja um eine Haftpflichtversicherung und dafür würde sie abgeschlossen.
Wenn Dir das hochstufen missfällt, Schaden zurückkaufen oder nicht in fremde Autos fahren.
Vollkommen egal ob das ein Diskothekenbesitzer oder Autohändler ist.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 13. Dezember 2024 um 20:08:26 Uhr:
........
Im Kleingedruckten steht zum Schadenrückkauf nicht. Das ist gut lesbar, heißt aber bei der Hanse-Merkur "Entschädigung" an die Versicherung und steht §10 Nr. 16 der AKB, dort "Kundeninformation" genannt.
Lies dir das mal durch, dann wirst du verstehen, dass du gar nichts zahlen musst, sondern kannst. Damit vermeidest du die SFR-Hochstufung in "M".
Aber egal, du hast deine Meinung und einen Plan, alles wird gut.
Egal ob Ausland oder hier innerhalb Deutschlands. Meine HUK gibt mir auch keine Auskunft, wieviel € sie damals an meinen Unfallgegner (trotz meinem steten lauten Protest) ausgezahlt hatte. Da kam nichtmal überhaupt eine Antwort. Sie hätten ja mindestens auf die DSGVO verweisen können, aber nichtmal das passierte. Unfallgegner ließ einen Anwalt eine Forderung an meine Haftpflicht schicken, die zahlten aus, Fall erledigt, Fragen dazu unerwünscht. Deutschland!
(Unfall war 2018, im gesamten 2024 kein einziger Verhandlungstermin angeblich möglich trotz 2x Antrag - dafür jetzt die Ladung für August 2025 bezogen auf den "ersten Termin März 2023"😉. Beantragte Ladung aller bisherigen Gutachter zwecks sofortiger Klärung von Fragen in dieser Verhandlung statt Verzögerung bis 2026 - vom Gericht stur ignoriert (wir werden also notgedrungen erneut mahnen, Anträge erneut stellen - zum Ko ... Der eigenen Haftpflicht ist es eh egal, die stuft hoch - und verweigert selbst die Auskunft darüber, wie hoch eigentlich mittlerweile die Gesamtdifferenz Beitragserhöhung infolge Hochstufung seitdem ist. Eingangsbestätigung sämtlicher Anfragen - aber keine Antwort.
Seit wann ist denn die HUK bekannt dafür, dass sie zuviel und ungeprüft zahlt?
Wenn über die Höhe keine Auskunft erteilt wird, finde ich das auch nicht in Ordnung.