Versicherung will mich zum Verkauf zwingen
Hallo lieber Forumgemeide,
habe ein Problem, wo ich ehrlich gesagt nicht ganz richtig durchblicke.
Eine Frau hat uns vor ein Paar Wochen die Fahrertür unseren LUPO TDI geschrammt.
Habe den Wagen zur VW gebracht und nachdem der Sachverständiger
Laut Sachverständiger ist der Schaden in Höhe von 1700 Euro.
Nun hat mich die Gegnerische Versicherung angerufen und sagte, entweder würde ich 800 Euro annehmen oder die Zwingen mich zum verkauft, da der Schaden 50% des Wert des Wagen übersteigt.
Ist diese Vorgehensweise Richtig?
MIr kommt es richtig Faul, denn ich kenne unseren Lupo sehr gut, und würde es absolut nicht verkaufen, würde mit den Geld vom Wiederbeschaffungswert nur ein Überraschungsei kaufen.
Wie soll ich mich verhalten?
Beste Antwort im Thema
Wenn das stimmt, dann nimm dir einen Rechtsanwalt, so wird das nix.
36 Antworten
@Steini: Du nimmst mir die Worte aus der Tastatur.
@Alejandro: So bringt das hier rein gar nix.
Du musst ins Gutachten schauen und uns folgende drei Werte nennen:
Wiederbeschaffungswert
Restwert
Reparaurkosten netto
Dann können wir Dir sagen, wie der Schaden abgerechnet wird.
Ohne die Werte wird das hier nichts.
Also, ich habe den Gutachten nicht vorliegen, aber soweit ich mich erinnern kann
Wiederbeschaffungswert: 1854 Euro
Restwert: 1090 Euro
Reparaturkosten: 1715 (ink. Mwst)
1. Möglichkeit:
Reparieren lassen. Die Rechnung wird inkl. Steuer zu 100% von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
2. Möglichkeit:
Fahrzeug hergeben (gezwungen wirst du aber nich dazu)
Du bekommst insgesamt den Wiederbeschaffungswert.
3. Mögleichkeit:
Differenz zwischen Restwert und WBW kassieren. Fahrzeug behalten.
Ja, wir haben ja vor das Fahrzeug zu Reparieren, haben ja viel hineingesteckt (Lichtmaschine, Zahnriemen + Wasserpumpe usw), Wagen läuft Perfekt und fährt Problemlos täglich seine 140km mit einen Verbrauch von 4,5 l
Nur der Typ der Angerufen hat von der Versicherung (HDI), sagte am Telefon da die Reparatur 50% übersteigt, entweder akzeptiere ich die ca. 800 Euro oder PKW Verkaufen, der sagte auch, bei VW gibt es keine Möglichkeit zu Reparieren, am Besten wäre die 800 Euro zu nehmen und ggf im Schrotthandel oder Internetplattform nach eine Tür zu suchen
Dies hat mich stutzig gemacht und deswegen hier geschrieben
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Wenn die Zahlen stimmen ist das ein Reparatur würdiger Schaden. Es kann sein das der Versicherung nochmal deutlich machen musst das du das Auto repariert weiter nutzen möchtest.
Grüße
Steini
Warum? Nur weil ein Typ am Telefon was erzählt?
Einfach reparieren lassen und die Rechnung zur HDI schicken.
Fertig.
Ich würde auf eine schriftliche Reparaturzusage/Kostenübernahme bestehen, sonst kommt das böse Erwachen später.
Bei einer Ablehnung hat man somit auch was in der Hand, mit dem man u.U. zum RA gehen kann.
Nachdem der Versicherungsmitarbeiter bereits 1x versucht hat dich zu betrügen gibt es hier nur eine Möglichkeit: Den Vorgang einem Anwalt deiner Wahl übergeben.
Oder möchtest du dich mit weiteren Betrugsversuchen beschäftigen ?
Der Anwalt weiss auch, welche Schadenspositionen noch eingefordert werden können.
Hinweis am Rande: Der Anwalt kostet Dich keinen Cent. Den muss HDI auch bezahlen, ob sie wollen oder nicht... Also mach das. Nimm Dir einen Anwalt. Und wenn's nur aus Prinzip ist.
Und glaub mir - nur zwei, drei Schreiben des Anwaltes verdoppeln schnell mal die Summe, die Sie Dir ursprünglich hätten zahlen müssen. Das ist aber dann nicht DEIN Problem... 😁 😁 😁
Zitat:
@Backside schrieb am 16. Februar 2015 um 22:27:57 Uhr:
Nachdem der Versicherungsmitarbeiter bereits 1x versucht hat dich zu betrügen gibt es hier nur eine Möglichkeit: Den Vorgang einem Anwalt deiner Wahl übergeben.
Dem kann ich leider nur zustimmen 🙁
Zitat:
@Hundertsassa schrieb am 16. Februar 2015 um 20:02:16 Uhr:
1. Möglichkeit:Reparieren lassen. Die Rechnung wird inkl. Steuer zu 100% von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
2. Möglichkeit:
Fahrzeug hergeben (gezwungen wirst du aber nich dazu)
Du bekommst insgesamt den Wiederbeschaffungswert.3. Mögleichkeit:
Differenz zwischen Restwert und WBWNettoreparaturkosten kassieren. Fahrzeug behalten.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 17. Februar 2015 um 10:39:49 Uhr:
Zitat:
3. Mögleichkeit:
Differenz zwischen Restwert und WBWNettoreparaturkosten kassieren. Fahrzeug behalten.
Bei eine wirtschaftlichen Totalschaden Nettoreparaturkosten kassieren? 😕
Wie soll das gehen?
Das wäre ja eine Bereicherung für den VN.
Pauschal geht das natürlich nicht, aber wenn man sich an bestimmte Bedingungen hält, klappt das auch