Versicherung will mich zum Verkauf zwingen
Hallo lieber Forumgemeide,
habe ein Problem, wo ich ehrlich gesagt nicht ganz richtig durchblicke.
Eine Frau hat uns vor ein Paar Wochen die Fahrertür unseren LUPO TDI geschrammt.
Habe den Wagen zur VW gebracht und nachdem der Sachverständiger
Laut Sachverständiger ist der Schaden in Höhe von 1700 Euro.
Nun hat mich die Gegnerische Versicherung angerufen und sagte, entweder würde ich 800 Euro annehmen oder die Zwingen mich zum verkauft, da der Schaden 50% des Wert des Wagen übersteigt.
Ist diese Vorgehensweise Richtig?
MIr kommt es richtig Faul, denn ich kenne unseren Lupo sehr gut, und würde es absolut nicht verkaufen, würde mit den Geld vom Wiederbeschaffungswert nur ein Überraschungsei kaufen.
Wie soll ich mich verhalten?
Beste Antwort im Thema
Wenn das stimmt, dann nimm dir einen Rechtsanwalt, so wird das nix.
36 Antworten
Zitat:
@Hundertsassa schrieb am 17. Februar 2015 um 12:46:33 Uhr:
die welche wären?
Hast Du doch selbst geschrieben: Auto behalten.
Im Übrigen liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, da Reparaturkosten < WBW.
Nur wenn das Fahrzeug verkauft wird, wird auf
Totalschadenbasisabgerechnet, da sonst tatsächlich eine Bereicherung stattfinden würde.
Zum örtlichen Karosserie schlosser (nicht VW) neue tür, Lacken des zeug von der Schrotttür in die neue einbauen, Tür einbauen fertig Rechnung bezahlen dannach mit der Versicherung rumkaspern
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Zitat:
@AMoll schrieb am 16. Februar 2015 um 20:55:42 Uhr:
Ich würde auf eine schriftliche Reparaturzusage/Kostenübernahme bestehen, sonst kommt das böse Erwachen später.
Warum sollte man sich etwas schriftlich bestätigen lassen, auf das man einen gesetzlichen Anspruch hat?
Zu klären ist, ob dieser rechtliche Anspruch besteht. Dabei wird aber die leistungspflichtige Versicherung bestimmt nicht behilflich sein (und deshalb auch bestimmt keine solche Erklärung abgeben), die Prüfung der Ansprüche und die rechtliche Beratung darf nur von einem Rechtsanwalt erbracht werden...
Ich würde der Versicherung meine Erkenntnisse aus diesem Thema berichten dass es ein Reparaturwürdiger Schaden ist, spätestens wenn der Nutzungswille klargestellt wird.
Sollte die Meinung bei dem Versicherer sich nicht ändern, dann eben ab zum Anwalt. Der ist dann eben mal nötig. Allerdings bitte nicht auf plötzliche Verdoppelung des Wertes des Lupos und der Reparaturkosten hoffen um doppelt so viel Geld zu bekommen. Das bekommt nämlich nur der Anwalt selbst, nicht sein Mandant 😛
Grüße
Steini
Warum so ein Theater? Das ist nach den Zahlen ein Reparaturschaden, Auto in Werkstatt, fertig machen lassen, Rechnung zur Versicherung, fertig. Die hat da überhaupt nicht mitzureden oder man auf eine Reparaturfreigabe zu warten.
Wird die Rechnung nicht gezahlt ab zum Anwalt, fertig, gar nicht so viel mit denen rumkaspern.