Versicherung will mich mit SF Klasse verkackeiern
Hi
hatte bei meiner Versicherung ein Fahrzeug versichert und nun ein kleines Problem.
Hab ein und die gleiche Versicherung seit meinem erstwagen.
Bin nun bei SF 1 - 50 Prozent
Hab das Fahrzeug welches versichert war wieder abgemeldet bevor die Rechnung zum Erstbeitrag kam.
Problem ist jetzt die haben mich einfach als Sf1/2 -70 Prozent eingestuft, obwohl die genau wissen in welcher SF Klasse ich war.
Was soll ich tun ? Die bestehen darauf, dass ich die Rechnung mit Sf1/2 begleiche weil ich angeblich
einen Antrag zu spät abgegeben habe was nicht stimmt.
Habe bereits telefoniert usw aber bringt nichts hab bis jetzt nichts gezahlt und die drohen mir mit Gerichtlichem Weg. Lasse mich nur ungerne verkackeiern damit die mit meinem Geld durchbrennen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@- 61 chris- schrieb am 20. Juli 2018 um 10:20:10 Uhr:
Bist du dumm?
Manche Sachen von manchen Leuten gefragt wirken sehr lustig.
106 Antworten
Teilkasko kennt keine Hochstufung,
Es lag an deinem Fehlverhalten und an nichts anderem. Leb damit.
Zitat:
@- 61 chris- schrieb am 20. Juli 2018 um 10:20:10 Uhr:
Bist du dumm?
Manche Sachen von manchen Leuten gefragt wirken sehr lustig.
Einen Versicherungsantrag telefonisch abgeben, ist das überhaupt Rechtskonform. Da könnte doch Jeder behaupten ich habe angerufen.
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Zitat:
@ceinsler schrieb am 20. Juli 2018 um 10:33:18 Uhr:
Einen Versicherungsantrag telefonisch abgeben, ist das überhaupt Rechtskonform. Da könnte doch Jeder behaupten ich habe angerufen.
Ne die notieren sich die Anrufe
Manche haben es dich ja schon gefragt....
Merkst du es nicht?
Die wollen dich verarschen?
Die wollen deinen FS einziehen und sind die Doofen?
Die blitzen dich immer wenn du mal kurz aufs Gas trittst?
99,9% der normaldenkenden sagen es liegt an deinem Verhalten bzw. deiner Einstellung (!)
Der Rest endet im 1€ Job, im Knast oder unter der Brücke.
(Und denkt immer weiter sie wären die Coolen)
Viel Erfolg bei deinem Weg 😁
Zitat:
@- 61 chris- schrieb am 20. Juli 2018 um 10:20:10 Uhr:
Bist du dumm?
Diese Frage von Dir? Echt jetzt? 😁
Zitat:
@pokalgolf schrieb am 20. Juli 2018 um 10:37:18 Uhr:
Merkst du es nicht?Die wollen dich verarschen?
ich fürchte, manche merken immer noch nicht, dass sie hier vom TE verarscht werden ... der hängt über seiner Tastatur und lacht sich weg ...
Zitat:
@zille1976 schrieb am 20. Juli 2018 um 10:01:27 Uhr:
Genau, nehmt ihm den Lappen weg.
Ist doch schon in Arbeit.
Evtl vor Rückgabe mal prüfen lassen, ob die FahrEignung noch gegeben ist, sprich die Anordnung einer MPU angezeigt wäre.
Die Threads und die Beiträge des TE lassen den Verdacht zu,dass dies evtl nicht der Fall sein dürfte.
Gruß m
3er Fahrer
auffälliges Verhalten im Straßenverkehr
61 im Namen
manche Leute tun auch echt alles um Vorurteile zu bestätigen.
Zitat:
@- 61 chris- schrieb am 19. Juli 2018 um 22:15:02 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 19. Juli 2018 um 18:34:13 Uhr:
Hast du nicht, da du die Beiträge bicht bezahlt hast.
Merkst was?
Da hat einer keine Ahnung
Sf1 bleibt sf1 egal ob Beitrag nicht bezahlt!Und Anzeige wegen Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz ist ein Widerspruch in sich !
Wenn ich beim Strassenverkehrsamt eine gültige Versicherung vorlegen muss verstoße ich nicht gegen das
Pflichtversicherungsgesetz. Denn wenn dies so wäre dann kann ich ja auch komplett ohne fahren, bei der nächsten Anmeldung sage ich denen ich will anmelden ohne eine Versicherung abzuschließen weil die mich eh nur abzocken und im Schadenfall nicht zahlen. Kein Wunder dass die dann fette neue Häuser bauen
Tja, wird schon stimmen was du schreibst.
BTW: ich hab keine Probleme mit SF Einstufungen, du schon!
Ist ja auch nicht dein einziges Problem.
Viel Spaß bei deinem weiteren Lebensweg. Der wird nicht gemütlich, das kann ich dir sagen.
Zitat:
@- 61 chris- schrieb am 20. Juli 2018 um 10:36:45 Uhr:
Zitat:
@ceinsler schrieb am 20. Juli 2018 um 10:33:18 Uhr:
Einen Versicherungsantrag telefonisch abgeben, ist das überhaupt Rechtskonform. Da könnte doch Jeder behaupten ich habe angerufen.Ne die notieren sich die Anrufe
Selten bei so wenig Worten so viel Blödsinn entdeckt....
Ja. Ich glaube wieder an Märchen! Hier: Die MT Gemeinde und der kleine Troll... Hihi.
Aber das, vermutlich erfundene, Problem liegt wohl in der Behandlung des SF Rabatts von KFZ Haftpflichtversicherung bei vorübergehender Stillegung des Fzg.
Wie ist das mittlerweile?
Zu meiner Auto/Motorrad Anfängerzeit startete man in SF 0 mit 175%.
Bestand der Vertrag mindestens 1 Kalenderjahr und man blieb schadenfrei war man im drauffolgenden Jahr in SF 1 mit 100%.
Beispiel: 07.12.1983 mit SF 0 begonnen, ab 01.01.1985 in SF 1.
Wenn vor dem 01.07. eines Jahres angefangen wurde, war man ab Beginn des nächsten Jahres in SF 1/2 eingestuft. (= 125% )
Beispiel: Versicherungsbeginn 05.06.1984 mit 175% = SF 0
Ab 01.01.1985 : 125 % = SF 1/2
Ab 01.01.1986 : SF 1 = 100 %.
" " 1987: SF 2 = 85 %
" " 1988 : SF 3 = 70 % usw.
So war das früher, und die Besonderheit:
Wurde der Vertrag durch zwischenzeitliche Abmeldung des KFZ ruhend gestellt, aber innerhalb 6 Monaten das Fzg.wieder angemeldet,
So wurde der Vertrag behandelt als ob Schadenfrei weitergelaufen.
Also auch anstandslos im neuen Kal.jahr in die nächstbessere SF Klasse eingestuft.
Dauerte die Unterbrechung 6 bis max.12 Monate, wurde die bisherige SF Klasse beibehalten.
Erst bei mehr als 12 Monate Pause wurde man Jahr für Jahr um 1 Stufe wieder schlechtergestellt.
Seit Wettbewerb, Globalisierung, EU Richtlinien und dem ganzen Zeugs, kocht jeder Versicherer sein eigenes Süppchen .
Es ist fast nix mehr direkt vergleichbar und erst muss das Kleingedruckte studiert werden.
Soviel Sonder und Ausnahmeregeln gibts da.
Alter des Fahrers? Rabattretter? Fahrleistung im Jahr? Das hats damals alles noch nicht geben.
Also Chris 61: mal bei WGV in die Vertragsdetails schauen wie die das so halten mit der Behandlung der SF Klassen bei vorubergehender Abmeldung des Autos!
LG Mongo
Aber Chris 61 schaut doch nicht in die Bedingungen, der ruft nur an und lässt es aufzeichnen....
Frage: wie viele Mitarbeiter hören sich das dann gemeinsam an? Muss der erste, der lachen muss eine Kiste Bier ausgeben? 😕
Bei WGV fängt man mit Sf0 100 Prozent an
Sf 1/2 70
sf1 50 Prozent
Und den Antrag kann man telefonisch klären ihr Trolls haha keine Ahnung von nichts haben aber denken sie wären die allwissenden haha