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Führerschein klasse 3 was ist neu ?

Themenstarteram 7. Mai 2014 um 13:03

Hallo, habe mal ein Frage bezüglich der alten klasse 3

Mein Vater 57 hat diese und dürfte bis er 50 ist auch weiterhin 7,5t fahren

nun hat er für sich das campen mit Wohnmobil wieder für sich entdeckt.

Im netz lese ich das wenn er weiter 7,5t fahren will seinen Führerschein umtauschen muss

und einen Sehtest machen muss.

Aber ich habe auch gelesen das wenn er mit 50 nicht umgetauscht hat das es entfällt und

er keine 7,5er mehr fahren darf ?

Wer weiß da genaueres ? Ich blicke da nicht wirklich durch.

 

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

EierFanta hat vollkommen recht. Die Klasse C1E wird bei Ersterteilung bis 1999 unbefristet umgeschrieben. Lediglich die Klasse CE79, dies beinhaltet Zugkombinationen, die noch mit altem 3er gefahren werden durften, setzt ärztliche Untersuchungen ab dem 50 Lebensjahr voraus.

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Zitat:

Original geschrieben von deben89

Im netz lese ich das wenn er weiter 7,5t fahren will seinen Führerschein umtauschen muss

und einen Sehtest machen muss.

War das nicht so, daß man den Sehtest erst machen muß nachdem man den umgetauscht hat (aber doch auch nur beim 2er)?

Weiß hier bestimmt jemand genau (ich jedenfalls behalte meinen rosa Lappen).

Gruß Metalhead

am 7. Mai 2014 um 13:13

Ich bin 53 und habe selber so einen "uralten 3er" der vor dem 01.04.1980 erteilt wurde. Damit darf man 7,5t LKWs fahren und sogar die Klasse A1 hat der uralte 3er beinhaltet.

Was mit Vollendung des 50en Lebensjahres bei mir weggefallen ist, ist die heutige Klasse CE bis 12T, die der uralte 3er auch beinhaltet hat. Dafür hätte ich ein ärztliches Gesundheitszeugnis beibringen müssen um Fahrzeuge dieser Klasse (haben wohl mehr als 2 Achsen) bewegen zu dürfen.

Kurzum: Dein Vater darf Fahrzeuge bis 7,5T weiterhin fahren. :)

EierFanta hat vollkommen recht. Die Klasse C1E wird bei Ersterteilung bis 1999 unbefristet umgeschrieben. Lediglich die Klasse CE79, dies beinhaltet Zugkombinationen, die noch mit altem 3er gefahren werden durften, setzt ärztliche Untersuchungen ab dem 50 Lebensjahr voraus.

Themenstarteram 7. Mai 2014 um 13:54

Also noch mal für mich dummen entschuldigt bitte.

Er behält einfach seine pappe und fährt nur seine 7,5t oder

muss er sich den neuen holen und einmal zum Augenarzt ?

Er möchte nur 7,5t fahren sein womo hat 5,2 ca

Liebe grüße

er muss nix umschreiben und selbst wenn würde unbefristet umgeschrieben.

Themenstarteram 7. Mai 2014 um 14:10

Super vielen Dank !

Also gilt diese Augenarzt Untersuchung nur für die neu Erwerber ab 50 Jahre ?

 

Wie viel Anhängelast darf man denn mit dem 3er am 7,5-Tonner fahren (also ab 50)?

Mit oder ohne Umschreibung. Irgendwas mit 12t darf man ja fahren. Ist das ab 50 betroffen?

Gruß Metalhead

guxxtu:

http://www.tuev-nord.de/de/allgemeine-infos/zugkombinationen-3155.htm

Zitat:

Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3

erhalten bei der Umstellung (neben der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger) automatisch auch die Klassen C1 und C1E. Mit dieser neuen Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t und Züge bis 12 t gefahren werden. Dabei gibt es keine zeitliche Befristung und keine Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Gesundheitsuntersuchungen.

Soll der volle Umfang der bisherigen Klasse 3 (Züge mit max. 3 Achsen bis max. 18,5 t zulässiger Gesamtmasse; Sattelkraftfahrzeuge bis 7,5 t zul. Gesamtmasse) erhalten bleiben, muss diese Umstellung besonders beantragt werden. Hierbei wird die Fahrerlaubnis der Klasse CE (eingeschränkt auf den bisherigen vollen Klasse 3-Umfang) erteilt, die bis zum 50. Lebensjahr befristet wird. Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich. Zur Umstellung und zur Verlängerung sind eine ärztliche Untersuchung und eine Überprüfung des Sehvermögens erforderlich. Ohne Umstellung der Klasse 3 erlischt mit Erreichen des 50. Lebensjahres die Berechtigung für die eingeschränkte Klasse CE.

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©

 

Was mit Vollendung des 50en Lebensjahres bei mir weggefallen ist, ist die heutige Klasse CE bis über 12T, die der uralte 3er auch beinhaltet hat. Dafür hätte ich ein ärztliches Gesundheitszeugnis beibringen müssen um Fahrzeuge dieser Klasse (haben wohl mehr als 2 Achsen) bewegen zu dürfen.

Du meinst sicher das Richtige, aber drücks es nicht richtig aus!

Mit der Vollendung des 50ten Lebensjahres, fällt ohne Gesundheitsprüfung, die Nutzung des CE mit Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L <= 3) weg. Die Fe C1 E Kombination (bis 12 to. Gesamtzuggewicht) bleibt erhalten.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Wie viel Anhängelast darf man denn mit dem 3er am 7,5-Tonner fahren (also ab 50)?

Mit oder ohne Umschreibung. Irgendwas mit 12t darf man ja fahren. Ist das ab 50 betroffen?

Gruß Metalhead

Zitat aus der Fahrerlaubnisverordnung:

Klasse C1E: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

– der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse

von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination

12 000 kg nicht übersteigt,

– der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen

Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der

Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Soll der volle Umfang der bisherigen Klasse 3 (Züge mit max. 3 Achsen bis max. 18,5 t zulässiger Gesamtmasse; Sattelkraftfahrzeuge bis 7,5 t zul. Gesamtmasse) erhalten bleiben, muss diese Umstellung besonders beantragt werden.

Danke. Was soll denn dieser Absatz heißen? Bezieht der sich nur auf die ganz alten graune 3er Scheine?

Soviel ich weiß darf man mit dem Rosanen sowieso nur 12t fahren.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

 

Danke. Was soll denn dieser Absatz heißen? Bezieht der sich nur auf die ganz alten graune 3er Scheine?

Soviel ich weiß darf man mit dem Rosanen sowieso nur 12t fahren.

Nein, rosa ging auch über 12 to. hinaus bis etwa 18,5 to.. Technisch wohl eher nicht möglich. Erst mit der Einführung des Kartenführerscheins wurden die Klassen umgestellt, also etwa iwo 2003.

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Soviel ich weiß darf man mit dem Rosanen sowieso nur 12t fahren.

Zeitpunkt der Umstellung war der Wegfall der Klasse 3 bzw. die Umstellung auf die EU-FS-Klassen. Das war zum 1.1.1999. Die rosa FS gab es ab 1987, also mit Einschluss der 18to-Gespanne.

Zitat:

Original geschrieben von Golfschlosser

Nein, rosa ging auch über 12 to. hinaus bis etwa 18,5 to..

Das ist mir völlig neu, dann darf ich ja mehr als ich weiß.

In der Fahrschule war von 12t und Einachsanhängern die Rede.

Danke.

Gruß Metalhead

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