Versicherung wechseln, wann möglich? (unzufrieden im Preis und Service)

Hi Leute,

meine Versicherung (Itzehoer) macht mich langsam fertig...

Nach nem kleinen Parkrempler den ich selber reguliert hatte letztes Jahr habe ich das ganze mitgeteilt inkl. das der Schaden reguliert ist.

Nun kam im Dezember die Neueinstufung.

Vorher 85% SF1/2 59,07 EUR
Dann 120% SF0 107,08
je Monatlich

"am 1. Januar ist der Beitrag für Januar 2014 fällig"

"Der monatliche Beitrag wird jeweils am 1. eines Monats, beginnend mit dem 01.02.2014 abgebucht"

HÄH ?

Erstmal beschwert wieso 120% .....

Antwort erst: Ja könnte ja sein das da noch was kommt
Ich: Was soll da denn kommen ist doch alles geregelt habe ich doch alles gleich mitgeteilt
Versicherung: Oh stimmt, da hat die Kollegin das wohl übersehen, sie bekommen kommende Woche die Neuberechnung.

2 Wochen später....
Ich: Wo ist denn die besagte Neuberechnung?
Versicherung: Das ist erst ab 2.1 möglich das System ist gesperrt wir können da jetzt keine Änderungen mehr vornehmen, sie bekommen am 2.1 die neue Berechnung zugesendet .....

6.1.2014
Ich: Ja wo bleibt denn die Neuberechnung?
Versicherung: Die wurde am 3.1 erstellt, SF1 75%

7.1.2014
Abbuchung der Kompletten Summe nach Fehlerhafter berechnung

MIR REICHTS LANGSAM

Versicherungsbeginn war 18.10.2012 Ablauf 31.12.2013

Im Vertrag steht wenn die Versicherungslaufzeit 1 Jahr beträgt verlängert sie sich um jeweils ein Jahr
Wenn sie weniger als 1 Jahr beträgt endet sie ohne das man Kündigen muss.

18.10.12-31.12.13 sind aber kein Jahr sondern 1 Jahr und 2 Monate...

Zu Wann kann ich denn nun wirklich Kündigen bzw. die Versicherung wechseln?

Ist meine erste KFZ Versicherung, kann ich erst die neue Beantragen und dann die alte Kündigen wenn die neue zusagt, oder kümmert sich die neue um die Kündigung (wie beim Telefonvertrag).
Oder muss man erst kündigen, ne Bestätigung haben und dann die neue Suchen?

Dachte an den AXA Online Tarif, sind ca. 25.- weniger im Monat...

30 Antworten

Sorry Talker 55; deinen Beitrag habe ich wohl überlesen...
... ich lass es trotzdem stehen
:

Zitat:

Original geschrieben von FoVITIS



Zitat:

Neuberechnung kommt ende November...gefällt einen der Betrag nicht kann man kündigen.
Also insbesondere bei einer Preiserhöhung hat man für einige Tage ein Ausserordentliches Kündigungsrecht und kann somit die Versicherung wechseln.

Wenn natürlich das ganze Schriftzeug erst fehlerhaft ist und aufgrund einer Rückstufung und man wochen oder Monate Später etwas Schriftlich bekommt wird es kompliziert.... der 1.1 ist schon rum...

Wer lesen kann ist klar im Vorteil...

...wer rechnen kann auch...

Wenn Du in 2013 zu 85 % der Basisprämie versichert warst und im November einen Bescheid bekommst, dass Du ab 1.01.2014 mit 120 % der neu kalkulierte Basisprämie eingestuft wirst, dann kann meine Tochter ausrechnen, wie sich die alte und die neue Basisprämie zueinander verhalten...
...solltest Du auch können!

Und dann kann man auch hochrechnen, wie sich das bei einem nicht eingetretenen Schadensfall in 2014 verhält.

Und mit den Infos kann man dann im November die Vergleichsportale bemühen.

Und wenn man meint, dass es woanders günstiger ist, dann kann man fristgemäß oder bei Erhöhung auch fast frsitlos kündigen. Dazu muss man aber nicht auf eine Neueinstufung nach Tilgung des belastenden Schadens warten. Ist ja auch umgekehrt so: Ich bekomme immer Versicherungsscheine, in denen für den Fall der Meldung von Schäden im November oder Dezember des laufenden Jahres eine Beitragsanpassung vorbehalten war...

Aber auch wenn Du die Versicherung gekündigt hättest: Es wäre zunächst der im System der Itzehoer geführte Schadenverlauf an den neuen Versicherer weitergegeben worden - d.h. SF 1/2 in 2013 + 1 Schaden. Erst wenn der Schaden bei deinem bisherigen Versicherer gelöscht worden wäre, hätte dein neuer Versicherer eine Anpassung deines Vertrages an den korrigierten Schadenverlauf vornehmen können.

Du hättest so oder so zunächst einen etwas höheren Betrag zahlen müssen. Und wenn eine Mehrbelastung von 50,-- € in einem Monat vom Konto nicht gedeckt ist, dann frage ich mich, was bei einer kleinen Reparatur passiert...

Zitat:

Original geschrieben von FoVITIS


Neuberechnung kommt ende November...gefällt einen der Betrag nicht kann man kündigen.
Also insbesondere bei einer Preiserhöhung hat man für einige Tage ein Ausserordentliches Kündigungsrecht und kann somit die Versicherung wechseln.

Hättest du doch machen können. Du hast die Aufstellung doch rechtzeitig bekommen.

Wenn du die Beitragserhöhung nicht erkennst, kann doch die Versicherung nix dafür.

Auch wenn ich es ungern zugebe, aber der blöde Doppel 5er hat Recht: Dein Fehler.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Hättest du doch machen können. Du hast die Aufstellung doch rechtzeitig bekommen.

Welche Aufstellung meinst Du? Die Fehlerhafte?

Die war nicht fehlerhaft, sondern zu dem Zeitpunkt korrekt.

Nur war die zwischenzeitliche Regulierung des Schadens durch dich und die damit verbundene Rücknahme der Neueinstufung noch nicht berücksichtigt.

Die Erhöhung der Beiträge allgemein war aber zu erkennen.

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Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Die war nicht fehlerhaft, sondern zu dem Zeitpunkt korrekt.

Wieso sollte sie korrekt sein wenn die Hotline mir selber bestätigt "Ja da hat die Kollegin was übersehen" ....

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Die Erhöhung der Beiträge allgemein war aber zu erkennen.

Wenn man Nachrechnet ja... aber ich hab nur gesehen bon 85% auf 120% und Betrag höher... hab da nicht gleich gedacht das es NICHT daran lag das es NICHT an der 35%ig höheren Einstufung liegt.

Aber stimmt schon, in der Brance muss man jedesmal alles genau nachrechnen.
Ok dann hätte ich auch nicht gewusst wie genau ich eingestuft bin etc. da ich mich in der Versicherungsbranche nicht auskenne... aber ich hätte es eher vermutet und Probe-Gerechnet....
Aus Schaden wird man Klug.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Nur war die zwischenzeitliche Regulierung des Schadens durch dich und die damit verbundene Rücknahme der Neueinstufung noch nicht berücksichtigt.

Welche zwischenzeitliche Regulierung bitte? Der war bereits Reguliert als ich es gemeldet hatte....

Du schreibst, dass du ohne die Erhöhung 59,- € zahlen müsstest.

Der Axa Online Tarif wäre nochmals 20 bis 25,- € billiger angeblich, würde also in etwa 39,- € oder weniger kosten.

Und das hast du jetzt nur aufgrund der höheren Prozente in der Rechnung nicht selber rausrechnen können, dass der günstiger ist?

Zitat:

Original geschrieben von FoVITIS



Zitat:

Original geschrieben von FoVITIS



Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Nur war die zwischenzeitliche Regulierung des Schadens durch dich und die damit verbundene Rücknahme der Neueinstufung noch nicht berücksichtigt.
Welche zwischenzeitliche Regulierung bitte? Der war bereits Reguliert als ich es gemeldet hatte....

Die Bescheide gehen zu einem bestimmten Stichtag (bei mir 01.11) raus...

Alles was da noch - in der Versicherung - als unreguliert geführt wird, wird berücksichtigt. Dein Schaden war zum Stichtag Deiner Versicherung offensichtlich noch als unreguliert geführt...

...aber das fällt einem dann doch sofort auf und nicht erst, wenn das neue Jahr schon eine Woche alt ist...

Aber mit einem einfachen Dreisatz hättest Du errechnen können, auf welche Prämie das rausläuft, wenn der Schaden getilgt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Devil8x4


Dein Schaden war zum Stichtag Deiner Versicherung offensichtlich noch als unreguliert geführt...

Davon ist auszugehen.

Die Tatsache, dass ein Versicherungs

nehmer

ein Schadensereignis als abgeschlossen betrachtet führt nicht dazu, dass dies auch seine Versicherung sofort tut.

Wäre allerdings auch schlimm, wenns so wäre.

Ich sehe hier daher (nach den Schilderungen des TE) immer noch keinen Fehler der Versicherung im Vorgehen.
Lediglich gab es eine Überschneidung von Beitragserhöhung, Schadensregulierung, Rückkauf, Neueinstufung und Jahresende.

Das alles in Summe scheint den TE bei der Berechnung seines künftigen Beitrags überfordert zu haben.
Sein Fehler war die Annahme, die seiner Meinung nach auf der "falschen" Abrechnung genannten Beträge könne er ignorieren bis er die "richtige" hat.
Dass man da mal durcheinander kommen kann finde ich aber verständlich.
Vielleicht fehlt ihm einfach noch etwas Erfahrung, er sagt ja selbst dass es sein erster Versicherungsvertrag ist.

doppelt

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Der Axa Online Tarif wäre nochmals 20 bis 25,- € billiger angeblich, würde also in etwa 39,- € oder weniger kosten.

Falsch.

AXA kostet 55.- bei HP+TK

Habe heute die Gutschrift erhalten von der gestrigen Falschbuchung und weiß daher das es nun 75.- sind die ich zahlen muss. HP+TK.

Also 55.- vs. 75.- / Monat

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Und das hast du jetzt nur aufgrund der höheren Prozente in der Rechnung nicht selber rausrechnen können, dass der günstiger ist?

Wenn man nicht damit rechnet das etwas teurer wird.... und es dann teurer ist... durch eine Steigerung der Schadensklasse... warum sollte man das dann nochmal durchrechnen? Man sieht ja das es teurer ist... das es auch bei 2 Klassen niedriger noch teurer ist wie vorher... damit rechnet man da doch gar nicht...

Zitat:

Original geschrieben von Devil8x4



Die Bescheide gehen zu einem bestimmten Stichtag (bei mir 01.11) raus...
Alles was da noch - in der Versicherung - als unreguliert geführt wird, wird berücksichtigt. Dein Schaden war zum Stichtag Deiner Versicherung offensichtlich noch als unreguliert geführt...

...aber das fällt einem dann doch sofort auf und nicht erst, wenn das neue Jahr schon eine Woche alt ist...

Probleme beim Lesen gehabt?

Also Schaden 12.10
Reguliert 14.10
Gemeldet das Schaden gehabt aber bereits Reguliert ist 14.10
Falschberechnung erhalten 29.11
Darüber Informiert 29.11
Info erhalten das kommende Woche das ganze korrigiert wird-> FALSCH
2 Wochen späterauf Rückfrage, Info erhalten das ich am 2.1 die Korrektur in Händen halte -> FALSCH
am 6.1 gefragt was mit der Korrektur sei, ist am 3.1 eingegeben wurden.
Am 7.1 falscher Betrag abgebucht
Am 8.1 Gutschrift über Differenz erhalten

Schriftstück zur Berechnung der Beiträge steht noch aus.

Mir als Kunden ist es auch scheissegal wann wer irgendwelche Stichtage hat, solange man mir falsche Informationen gibt bin ich Unzufrieden.
Seid Ihr Versicherungsvertreter das Ihr die Fehler im Verhalten des Kundenservice nicht sehen wollt oder was?

Meine Kunden wären die längste Zeit meine Kunden wenn ich zu nem Termin 2 Tage später auftauche oder denen etwas falsch Berechne... klar kann man falsch Berechnungen später korrigieren (ist in meinem Fall ja jetzt auch passiert), aber normale Kunden sind erstmal sauer wenn sowas passiert.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches


Ich sehe hier daher (nach den Schilderungen des TE) immer noch keinen Fehler der Versicherung im Vorgehen.

ERNSTHAFT?

Na dann Ignoriere ich deine Beiträge hier besser ab jetzt.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches


Vielleicht fehlt ihm einfach noch etwas Erfahrung, er sagt ja selbst dass es sein erster Versicherungsvertrag ist.

Ja ich bin derartiges in der Tat nicht gewöhnt...

Auch das man nicht auf E-Mails Antwortet begeistert mich herzlich wenig.

Aber nun weiß ich ja bescheid und werde im August auf die Jagt gehen und bei meiner und anderen Versicherern schon für 2015 Berechnen und ggf. Kündigen und wechseln.

Kommentar einer Freundin die Versicherungsvertreterin ist war auch nur "Die haben sich wohl nicht richtig gekümmert". Die haben bei denen nämlich versucht alles so zu drehen das die Kunden möglichst nicht mehr zahlen müssen. Allerdings kosten die sowieso nochmals mehr ^^

mimimi... 😁

"Kommentar einer Freundin die Versicherungsvertreterin ist war auch nur "Die haben sich wohl nicht richtig gekümmert". Die haben bei denen nämlich versucht alles so zu drehen das die Kunden möglichst nicht mehr zahlen müssen. Allerdings kosten die sowieso nochmals mehr ^^"

Nette Freundin, die dir da hilft, obwohl dir deren Service nichts wert ist :-)

Zitat:

Original geschrieben von FoVITIS


ERNSTHAFT?
Na dann Ignoriere ich deine Beiträge hier besser ab jetzt.

Ja, ernsthaft.

Also ignoriere meine Beiträge ab jetzt besser.

Geht sogar automatisch:
Links auf meinen Nutzernamen klicken, im folgenden Fenster rechts oben auf "ignorieren" klicken.

Natürlich wird dies nicht verhindern,dass ich dein Vorgehen auch weiterhin kommentieren werde.
Nur lesen kannst du es halt nicht mehr.😉

Zitat:

Original geschrieben von audi-autob


Nette Freundin, die dir da hilft, obwohl dir deren Service nichts wert ist :-)

Naja bei 40% Aufpreis ^^

Da hilft man sich halt anderweitig.

Habe heute nun auch die Neuberechnung erhalten.. Jetzt weis ich erst mal was ich wirklich zahlen muss und zwar Schwarz auf Weiß. Teilkasko scheint immer gleich zu bleiben, wusste ich auch nicht. Also gleich im Sinne von SF Einstufung ändert sich nicht.

Habe also nun meine Änderung vom 01.01.2014 lt. Bescheid am 3.1.2014 erhalten...

Thema erst mal erledigt.. die 240.- Verlust sind dann wohl Lehrgeld. Denn ob man jetzt noch ausserordentlich kündigen kann wegen Preiserhöhung ist fraglich. Zwar ging das Schreiben erst heute ein.... aber wie Ihr schon sagt.. hätte man sich sofort an den Rechner gesetzt und rumgerechnet würde man damit rechnen können das es teurer wird. Nun wird ne Versicherung nicht sagen ok sorry wir nehmen die Kündigung an... und Gerichte sind zwar da eher auf Verbraucher-Seite, aber das wäre zuviel des Guten ^^

Thema Erledigt... Frage beantwortet mit wechsel möglich am 31.12.2014 ca. 5 Monate vorher kann man neuen Vertrag machen für den Folgezeitraum.

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