Versicherung von Unfallverursacher beauftragt Werkstatt
Hallo zusammen,
letzte Woche ist mir leider jemand ins Auto gefahren.
Glücklicherweise hat sich die Person bei der Polizei gemeldet, sodass mir ein Unfallbericht vorliegt.
Da das mein erster Unfall ist, habe ich bisschen rumtelefoniert, um rauszufinden wie das ganze nun abläuft.
Als ich dann telefonisch mit der Versicherung des Unfallverursachers gesprochen habe, hat diese mir Werkstätten vorgeschlagen, die sich um den Schaden kümmern kann. In der Zeit wurde mir auch ein kostenfreier Ersatzwagen, abhol und brigservice und all das Zeugs angeboten.
Da es wir gesagt mein erster Unfall ist hab ich mir das einfach angehört und gesagt, dass sie dame von der Versicherung meine Kontaktdaten einfach weiterleiten kann, damit ich mir das alles von der Werkstatt erklären lassen kann.
Dass die Werkstattpartner natürlich alle für die Versicherung arbeiten, würd mir nach dem Telefonat erst richtig bewusst, aber ich hab am Telefon ja nur gesagt, dass ich mir alles anhöre und mich selber auch noch erkundige bzgl. Sachverständiger.
Heute habe ich im Briefkasten einen Brief der Versicherung gefunden, in dem steht, dass die Versicherung die Werkstatt "beauftragt" hat.
Ich würd am liebsten da anrufen und fragen was genau das bedeutet, weil das so verbindlich klingt.
Leider ist Feiertag, aber ich wollt vorab schon einmal fragen, ob das ganze weiterhin so unverbindlich ist, wie ich ursprünglich dachte.
Paar Tage nach dem Telefonat war ich schon bei einem selbständigen Sachverständiger, der mir bereits ein Gutachten erstellt hat und über einen Anwalt an die Versicherung geschickt hat.
Das Geld vom Schaden soll ausgezahlt werden und mit der Werkstatt der Versicherung will ich eig. Nichts mehr zu tun haben. Die haben sich bislang auch nicht bei mir gemeldet.
VG
Mike
30 Antworten
Moin,
ich gehe mal davon aus, das der Name etc. vom Anwalt bekannt ist.
Dann würde ich heute mal Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen, und dort einen
Termin machen, und evtl. gleich am Telefon erfragen,
wie du dich bis zum Termin verhalten sollst.
Ist denn eigentlich einen RS - Versicherung vorhanden?
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 2. Mai 2024 um 08:25:24 Uhr:
Ist denn eigentlich einen RS - Versicherung vorhanden?
Wozu braucht er denn eine Rechtschutzversicherung ?
Den Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung ...
@vergoX denk dran. Wenn du das Geld auszahlen lässt x und dort wieder einer in die gleiche Stelle fährt bekommst du kein Geld mehr dafür von der gegnerischen Versicherung .
Nur wenn nachgewiesen wurde das die Stelle repariert wurde, fließt wieder Geld.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 2. Mai 2024 um 09:07:27 Uhr:
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 2. Mai 2024 um 08:25:24 Uhr:
Ist denn eigentlich einen RS - Versicherung vorhanden?
Wozu braucht er denn eine Rechtschutzversicherung ?
Den Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung ...
Aber nur, wenn die Versicherung zahlt, und nicht vor Gericht geklagt werden muß.
Recht haben, und Recht bekommen sind, wie du sicher weißt, am ende des Tages
immer 2 Paar Schuhe!
Ähnliche Themen
Hab ne Abtretung an den Gutachter unterschrieben, wo auch die Kanzlei aufgeführt ist.
RS hab ich nicht.
Mir würd gesagt, dass ich bei Anmerkungen der Versicherung nicht dagegen vorgehen soll ohne RS.
Zitat:
@VergoX schrieb am 2. Mai 2024 um 09:41:32 Uhr:
Hab ne Abtretung an den Gutachter unterschrieben, wo auch die Kanzlei aufgeführt ist.RS hab ich nicht.
Mir würd gesagt, dass ich bei Anmerkungen der Versicherung nicht dagegen vorgehen soll ohne RS.
Aus 2x eigenem Erleben wäre ich sofort skeptisch. Stichwort "Unfallhelferring" - da agieren z.B. Abschlepper, Werkstatt, Gutachter und eine Kanzlei eng miteinander (die empfehlen sich gegenseitig und sind sowas von hilfsbereit und freundlich - bis man unterschrieben hat) = lukraktivste Geschäfte., aber nicht zwangsläufig im Sinne des Betroffenen.
Gutachter und Anwalt bekommen ihre festen Gebühren lt Schadenshöhe, die Werkstatt hat auch gewisse Möglichkeiten (möglichst teuer abzurechnen und selbst möglichst wenig Kosten dabei zu haben ...). Ob man Dich dabei über den Tisch gezogen hast, wirst Du entweder viel später oder gar nicht merken. Beweisen kann man nur selten etwas.
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 2. Mai 2024 um 09:27:48 Uhr:
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 2. Mai 2024 um 09:07:27 Uhr:
Wozu braucht er denn eine Rechtschutzversicherung ?
Den Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung ...
Aber nur, wenn die Versicherung zahlt, und nicht vor Gericht geklagt werden muß.
Wo hast Du denn den Spruch gefunden? 😕😕
Wenn der TE gewinnt (und danach sieht's aus), zahlt die Versicherung beide Anwälte, die Gerichtskosten, den Gutachter und den Schaden in geurteilter Höhe. 🙄
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 2. Mai 2024 um 12:07:58 Uhr:
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 2. Mai 2024 um 09:27:48 Uhr:
Aber nur, wenn die Versicherung zahlt, und nicht vor Gericht geklagt werden muß.
Wo hast Du denn den Spruch gefunden? 😕😕
Wenn der TE gewinnt (und danach sieht's aus), zahlt die Versicherung beide Anwälte, die Gerichtskosten, den Gutachter und den Schaden in geurteilter Höhe. 🙄
Wenn schon, dann alles zitieren.
Mein Tipp für dich:
Einfach alles nochmal in Ruhe lesen...
Hab mit meinem Gutachter gesprochen.
Der sagte mir, dass ich keine Bedenken haben muss, solang ich nichts unterschrieben habe, was der Fall ist.
Und dem Rechtsanwalt sollte ich nochmal schriftlich mitteilen, dass ich die gutacherlich festgestellte Schadenssumme ausgezahlt bekommen möchte und mich im Nachgang um die Reparatur kümmere.
Der RA hat mich dann sofort zurückgerufen, wollt noch die IBAN und dann war auch schon alles verfahrenstechnische geklärt.
Er gab mir nur den Hinweis, dass ich bei der Reparatur drauf achten soll, dass eine ausführliche Fotodokumentation erstellt wird, damit mein Fahrzeug aus der HIS? Gelöscht wird, für den Fall, dass an gleicher Stelle noch einmal zu einem Unfall kommt.
Jetzt heißt es also abwarten.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 2. Mai 2024 um 14:44:59 Uhr:
Denk auch dran das du keine MwSt ausgezahlt bekommst. Die Zahlung erfolgt netto .
Interessant, danke für die Info.
Wenn ich den Schaden dann beheben lasse und die Rechnung einreiche, um aus der HIS zu kommen, bekomm ich die dann noch (teilweise?) erstattet?
Aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben.
Aus meiner Sicht ist's sinnvoller sich das Geld auszahlen zu lassen, aber dann die volle MwSt abgezogen bekommen ist etwas unfair.
Ist aber auch meckern auf hohem Niveau, wenn man meine Vorgehensweise einschlägt.
Zitat:
@VergoX schrieb am 2. Mai 2024 um 12:58:44 Uhr:
...Er gab mir nur den Hinweis, dass ich bei der Reparatur drauf achten soll, dass eine ausführliche Fotodokumentation erstellt wird, damit mein Fahrzeug aus der HIS? Gelöscht wird, für den Fall, dass an gleicher Stelle noch einmal zu einem Unfall kommt...
Der Reparaturweg ist auch wichtig, wenn möglich sollte die Werkstatt also auch das Gutachten haben und dein Auftrag sollte "...reparieren wie im Gutachten vorgesehen..." enthalten. Sonst könnte es im Nachgang schwierig werden den HIS Eintrag loszuwerden.
Im Idealfall geht man nach der Reparatur zu dem Gutachter der das Gutachten angefertigt hat und lässt sich von dem alles bestätigen.
Es gibt hier aber Profis die das viel besser beschreiben können als ich. Fiktiv abrechnen, dann reparieren und hinterher alles wieder bereinigen ist nun mal aufwendiger als direkt in der (eigenen) Werkstatt reparieren und über die Versicherung abrechnen lassen.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 2. Mai 2024 um 16:20:40 Uhr:
Im Idealfall geht man nach der Reparatur zu dem Gutachter der das Gutachten angefertigt hat und lässt sich von dem alles bestätigen.Es gibt hier aber Profis die das viel besser beschreiben können als ich. Fiktiv abrechnen, dann reparieren und hinterher alles wieder bereinigen ist nun mal aufwendiger als direkt in der (eigenen) Werkstatt reparieren und über die Versicherung abrechnen lassen.
So wie ich es verstanden habe, kann der Gutachter seit ner Gesetzesränderung nicht mehr durch eine Bestätigung den Eintrag aus der HIS löschen.
Wenn ich was machen lasse, soll ich die Löschung über den RA beauftragen.
Ich brauche also entweder eine Rechnung, mit der auch die Versicherung(?) einverstanden ist oder eine ausführliche Fotodokumentation, wenn der Rechnungsbetrag zu stark vom errechneten Schadenswert abweicht.
So hab ich es zumindest verstanden, als der RA mir das Ganze erklärt hat.
Beim Termin auf dem der Gutachter den Schaden aufgenommen hat, hab ich scheinbar auch eine Vollmacht unterschrieben.
@VergoX
Interessant, danke für die Info.
Wenn ich den Schaden dann beheben lasse und die Rechnung einreiche, um aus der HIS zu kommen, bekomm ich die dann noch (teilweise?) erstattet?
Aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben.
Aus meiner Sicht ist's sinnvoller sich das Geld auszahlen zu lassen, aber dann die volle MwSt abgezogen bekommen ist etwas unfair.
Ist aber auch meckern auf hohem Niveau, wenn man meine Vorgehensweise einschlägt.
Nein, das geht nicht mehr. Du musst dich entscheiden. Entweder rechnest du konkret ab oder fiktiv. Eine Vermischnung ist nach der aktuellen BGH Rechtsprechnung nicht mehr zulässig.
Und nochmal zur Erinnerung: Reparaturweg exakt nach Gutachten. Was neu im Gutachten steht ist auch zu erneuern, undabhängig wie ein (dein) Schrauber das sieht.
Ist das Fahrzeug nicht nach Gutachten reparariert, kannst du dir mit so genannten "Reparaturbestätigungen" und auch mit Fotos den Allerwertesten abwischen.




