Versicherung und Zulassung im allgemein
Hallo Leute,
das ist jetzt nicht nur eine Frage die Typen bezogen ist, sonder allgemein.
Meine Stieftochter ist jetzt nach Sindelfingen gezogen.
Habe mal aus spaß meine Fahrzeugdaten für den Omega und mein Motorrad in einen Versicherungsrechner eingegeben und bin vom Stuhl gefallen!!!!
Wenn ich meine Fahrzeuge in Sindelfingen über meine Stieftochter (dann Halter) anmelde und ich der Versicherungsnehmer bleibe, könnte ich über ca. 300€ an Versicherung im Jahr sparen.Beim Motorrad würde ich ca. 120€ im Jahr und beim Omega ca 180€ im Jahr (mit TK 150€ und Rabattschutz bei beide Fahrzeuge)
Jetzt mal eine Frage: gibt es da irgendwelche gesetzte oder Verordnungen die Dieses unter sagen würden? Wenn Ich meine Fahrzeuge in Berlin mit einen Böbblinger Kennzeichen Ständig fahren würde?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von BMW-Biker007
Ich stehe eigentlich zu meinen Fehlverhalten im Straßenverkehr.
Bin auch der Meinung egal wo die Blitzer stehen wer zu schnell fährt oder sich verkehrswidrig Parkt sollte auch ohne zu meckern zahlen.
Wir haben nun mal in Deutschland eine STVO!
Ich sehe das etwas anders. Grundsätzlich hast du recht. Wenn man zu schnell fährt, muss man auch für gerade stehen. Aber heutzutage kann jede kleine Gemeinde blitzen, stellt sich an die "teuren" Punkte und es wird nur noch Kasse gemacht. Es geht nicht um die Verkehrserziehung, sondern nur noch um die Kohle.
Bei uns am Kindergarten und an der Schule (30er Strecke) stehen sie nie. Aber 2km weiter auf der Landstraße, wo es schön bergab geht, die Geschwindigkeit wegen einer Einfahrt zu einer seit 15 Jahren stillgelegten Fabrik (kein Verkehr) auf 60 begrenzt ist, stehen sie täglich und zocken so bei uns die Touristen ab (Einheimische kennen es ja). Und das sehe ich sehr oft, dass an Punkten geblitzt wird, wo es unnötig, aber Geld zu verdienen ist, aber an verkehrstechnischen wichtigen Punkten nie einer steht. Nein danke, da kommt mir alles hoch.
Und wer so dreist ohne jegliche Moral abzockt, muss es auch schwer gemacht bekommen.
Herzlichen Glückwunsch zu deiner Entscheidung, BMW-Biker007. Geld gespart und einen Puffer eingebaut.
17 Antworten
Ja, Kraftfahrzeuge müßen dort Zugelassen werden, wo der Halter wohnt. Wenn deine Stieftochter aber als Halter eingetragen ist und ihn dort auch anmeldet ist das kein Problem. Allerdings bekommt Sie dann auch alle Knöllchen und Strafzettel zugeschickt...
Firmenwagen sind ja auch meist beim Firmensitz Zugelassen.
Meines Wissens nach muß du deine Fahrzeuge in dem Ort zulassen, in dem du wohnst.
Grund dafür soll die KFZ-Steuerverteilung sein. Wo das Auto gemeldet ist, fließt auch das Geld hin.
Aber die Stundenten machen doch nix anderes. Papa wohnt in Berlin und meldet für den Sohn einen Porsche an. Der sohn studiert aber in Aachen an der RWTH und ist auch in AC gemeldet.
Wo kein Klager, da kein Richter.
Gruß
Lippi
Melde doch bei deiner Tochter ( wenn möglich ) einen Zweitwohnsitz für dich an , so kannst du das Fahrzeug auf deinen Namen zulassen in Sindelfingen und alles ist legitim
Zitat:
Original geschrieben von Haushamster
Melde doch bei deiner Tochter ( wenn möglich ) einen Zweitwohnsitz für dich an , so kannst du das Fahrzeug auf deinen Namen zulassen in Sindelfingen und alles ist legitim
Dann müsste ich aber auch Steuern für den Zweit Wohnsitz zahlen und schon wäre die Ersparnis wider weg.
Das hatte unser Politiker in Berlin, waren alle noch in Bonn und Umgebung gemeldet Zweitwohnsitz Berlin keiner hatte diesen bei der Steuererklärung angegeben und mussten kräftig nachzahlen.
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Zitat:
Original geschrieben von fabians55
... Allerdings bekommt Sie dann auch alle Knöllchen und Strafzettel zugeschickt...
Wenn Sie diese auch Bezahlt, wäre das noch ein Anreiz mehr meine Fahrzeuge auf Sie zu zulassen ;-)
Dazu gleich noch eine Frage:
Ich werde geblitzt Sie sagt "Mein Stiffvater ist gefahren" (wird man ja auch auf den Bild sehen) damit ware Sie der Auffordeung nach gekommen angaben zum Fahrer zumachen.
Ist Sie dann auch verpflichtet meine Personalien anzugeben?
Aber Selbstverständlich ist Sie dazu verplichtet, würde Sie nicht angeben, wer der Fahrzeugführer war, kann ihr Gerichtlich die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden!
Nö , Sie ist nicht verpflichtet die Personalien des Fahrzeugführers anzugeben . Kann ja auch sagen , " mein Besuch aus Timbuktu is gefahren " , somit wäre der Fahrer nicht feststellbar .
Das geht aber , wenn überhaupt , nur einmal , dann gibt es die Auflage Fahrtenbuch führen .
Und das is richtig ecklig 😰
Warum mußt du für Zweitwohnsitz irgendwelche Steuern zahlen ??? Du entrichtest deine Steuern doch am Hauptwohnsitz .😕
Da deine Tochter da zu verpflichtet ist sich zu vergewisser, das der Fahrer ihres Autes einen Führerschein hat, wenn sie das Auto verleit, wird sie wohl auch deine Personalien kennen müssen. Und diese angeben müssen.
In dem Fragebogen der Knolle steht ja auch drin, das sie zur Aufkährung verpflichtet ist.
Gruß
Lippi
Zitat:
Original geschrieben von acc-aachen
Da deine Tochter da zu verpflichtet ist sich zu vergewisser, das der Fahrer ihres Autes einen Führerschein hat, wenn sie das Auto verleit, wird sie wohl auch deine Personalien kennen müssen. Und diese angeben müssen.In dem Fragebogen der Knolle steht ja auch drin, das sie zur Aufkährung verpflichtet ist.
Gruß
Lippi
Macht Sie ja Sie sagt mein Stiefvater ist gefahren. Damit sagt Sie ja wer es ist. Dann konnte man ja auf das Zeugnisverweigerungsrecht hinweisen (Verwandtschaft 1-2grad).
Zitat:
Warum mußt du für Zweitwohnsitz irgendwelche Steuern zahlen ??? Du entrichtest deine Steuern doch am Hauptwohnsitz .😕
Ich weiß nur das die Politiker großen arger hatten und nur über eine selbst anzeige beim Finanzamt an ein Straffverfahren herum gekommen sind. Ging auch durch die Presse!
Wieso und weshalb weiß ich aber auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von BMW-Biker007
Macht Sie ja Sie sagt mein Stiefvater ist gefahren. Damit sagt Sie ja wer es ist. Dann konnte man ja auf das Zeugnisverweigerungsrecht hinweisen (Verwandtschaft 1-2grad).Zitat:
Original geschrieben von acc-aachen
Da deine Tochter da zu verpflichtet ist sich zu vergewisser, das der Fahrer ihres Autes einen Führerschein hat, wenn sie das Auto verleit, wird sie wohl auch deine Personalien kennen müssen. Und diese angeben müssen.In dem Fragebogen der Knolle steht ja auch drin, das sie zur Aufkährung verpflichtet ist.
Gruß
Lippi
Bringt aber nix.
Die Mühlern der Behörden mahlen zwar langsam aber dafür mahlen sie sehr fein.
Dann kriegen sie dich eben 4 Monate später.
Du hast nur was da von, wenn du die 15€ Bußgeld für die Zeit fest anlegst.🙄😁🙄
Also, fürn 2.Wohnsitz müssen keine Steuern bezahlt werden. Ich zahle jedenfalls keine. Und eine Zulassung ist seit 2007 nur noch am Hauptwohnsitz möglich, zumindest hier in ES.
Habe meinen 2.Wohnsitz seit mehreren Jahren im LK Esslingen und weiss es daher aus 1.Hand.
Die Unterschiede in den Versicherungsbeiträgen liegen an der Region. Ich z.b. zahle in Niedersachsen (Hauptwohnsitz) wesentlich weniger als wenn ich in ES zulassen würde.
Zu den Knollen wurde ja alles schon geschrieben. 1x könnte sich Deine Tochter rauswinden, spätestens beim 2. Mal wird sicherlich ein Fahrtenbuch als Auflage auferlegt.
Grüßle
Thomas
Zur Zulassung auf die Tochter: Gibt keine Probleme. Eigene Erfahrung seit 15 Jahren und es hat nicht nur den geldwerten Vorteil. 😉 Ich sage es mal ganz offen: Wer sein Auto auf sich zulässt, macht es dem Gegner sehr leicht.
Knöllchen: Die Zulassung auf die Stieftochter kann z.B. den Vorteil haben, da kleine Ordnungswidrigkeiten etc. nach 3 Monaten schon verjährt sind.
Hallo Leute,
Ich stehe eigentlich zu meinen Fehlverhalten im Straßenverkehr.
Bin auch der Meinung egal wo die Blitzer stehen wer zu schnell fährt oder sich verkehrswidrig Parkt sollte auch ohne zu meckern zahlen.
Wir haben nun mal in Deutschland eine STVO!!!!!!
Es kann aber auch mal sein, wie es mir leider auch schon passiert ist das man träumt und auf der BAB das Schild 120 km/h über sieht bei der 100 km/h dann immer noch so 160-180 km/h schnell ist dann kömmt 80 km/h und der Blitzer da war ich dann noch ca. 120 km/h schnell. war gerade noch am Fahrverbot vorbei geschlittert.
Währe ich nur 3km/h schneller gewesen hätte ich 1 Monat zu Fuß gehen müssen.
In solche fällen währe es sicherlich gut gewesen wenn dann meine Stieftochter die Aussage zum Fahrer verweigern könnte.
Wie gesagt es geht mir nicht um ein Ticket gegen falsch parken oder wall ich mal an statt 50km/h 65km/h gefahren bin.
Werde dann ab Mitte Juli in Berlin mit Doppel BB am Kennzeichen unter Wegs sein.
Ein B sieht ja auch nicht gut aus.
Wie sagt man immer, auf ein Bein kann man nicht Stehen ;-)))))