Versicherung und Kostenvoranschlag

Hallo,

mir hat jemand auf dem Parkplatz die Türe ans Auto geknallt.
Ich bin mir jetzt noch nicht sicher, ob ich es reparieren oder fiktiv abrechnen lassen möchte.

Das hängt halt auch davon ab, wie hoch der Schaden ausfällt.
Ist schon ein deutlicher Schrammen in der linken Türe.

Wenn ich jetzt beim Freundlichen einen Kostenvoranschlag mache, dann kostet das ja meistens was. Die Kosten würden dann bei der Instandsetzung für gewöhnlich wieder verrechnet.

Wenn ich mir den Schaden aber auszahlen lassen möchte, zahlt dann die gegnerische Versicherung den Kostenvoranschlag oder bleibe ich auf den Kosten sitzen? Oder berechnet BMW für so einen KVA überhaupt etwas?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Ich hatte selbst einen ähnlichen Fall.
Mein Rat: Gegnerische Versicherung ansprechen, dass Du erstmal einen KVA machen lässt, dann müssen die bei klarer Schuldfrage die Kosten hierfür übernehmen. Ist ja auch billiger als ein Gutachter.

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Zitat:

@manvo schrieb am 27. Juli 2019 um 19:45:11 Uhr:


Auf berechtigte Ansprüche muss man nie verzichten,

Richtig. Beim KVA ist die Gefahr aber größer als beim Gutachten. Manche berechtigten Ansprüchen, z.B. Wertminderung, werden m.W. im KVA überhaupt nicht berücksichtigt

Zitat:

erstmal muss man Ahnung(Anwalt/Rechtsschutz) haben, wenn die Versicherung am KVA(Rechnung) Streichungen vornimmt. Was fast immer vorkommt.

Warum sollte man dann der Versicherung noch die Hasen in den Sack treiben. Ein Gutachten z.B. eines amtl. anerk. und vereidigten Sachverständigen bietet weniger Angriffsfläche als ein KVA

Zitat:

Bei einer geringen Schadenshöhe (z.B. 1500€) hat bei mir noch nie die Versicherung ein Gutachten verlangt.

Warum wohl? (zumindest wenn es nicht irgendwelche alten Möhren waren)

... nein man muss nicht immer einen Anwalt benötigen und genau so wenig immer einen SV.
Lebe zwar selber davon aber es ist Irrsinn für welche Nichtigkeiten man zu Schäden gerufen wird ...
Die Intention ist doch hier möglichst viel zu „holen“.

Ein guter KVA kann mehr Inhalt haben als so manch Gutachten. Erstmal den KVA abwarten und dann weitersehen als gleich aus allen Kanonen zu schießen.

Klar sind evtl Kosten die verrechnet werden bei einer fiktiven Regulierung „weg“. Ist ja auch richtig so. (Fiktive Abrechnung 😉 )

Der TE interessiert sich für die für ihn beste Variante. Und da ist es nunmal schon im Grundsatz falsch, ihn in Richtung KVA zu schicken. 🙄

Warum?
Gibt es dafür nachvollziehbare Fakten und Gründe oder ... mal einfach so geschrieben weil hören sagen und so 🙄

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Zitat:

@Nisse2005 schrieb am 27. Juli 2019 um 20:44:46 Uhr:


... nein man muss nicht immer einen Anwalt benötigen und genau so wenig immer einen SV.
Lebe zwar selber davon aber es ist Irrsinn für welche Nichtigkeiten man zu Schäden gerufen wird ...
Die Intention ist doch hier möglichst viel zu „holen“.

Ein guter KVA kann mehr Inhalt haben als so manch Gutachten. Erstmal den KVA abwarten und dann weitersehen als gleich aus allen Kanonen zu schießen.

Klar sind evtl Kosten die verrechnet werden bei einer fiktiven Regulierung „weg“. Ist ja auch richtig so.

Genau, die Kosten der Schadenfeststellung soll zu Lasten des Geschädigten gehen?
Ein KVA hat mehr Inhalt als ein Gutachten, is‘ klar.
Ich habe selten so einen Schwachsinn gelesen!

Nisse, schaue doch mal bitte im Versicherungsforum nach. Dort auch gern in den FAQ´s 🙂

... lesen ist schwer. Verstehen noch mehr.

Der Geschädigte bekommt seinen tatsächlich entstandenen Schaden erstattet.

Wer kosten verursacht steht dafür auch erstmal grade. Wer die Musik bestellt und so...
Dann geht das weiter an jemanden der evtl dafür haftet.
Wenn es fiktiv abgerechnet wird ... 😰

Zitat:

@Nisse2005 schrieb am 27. Juli 2019 um 20:57:26 Uhr:


Warum?
Gibt es dafür nachvollziehbare Fakten und Gründe oder ... mal einfach so geschrieben weil hören sagen und so 🙄

Die wurden hier schon alle genannt. Und die Empfehlung basiert auf den umfangreichen forensischen Erfahrungen mit der Schadensregulierung. 🙂 Für dich sozusagen "das unbekannte Land".

Mir soll es ja recht sein. Immer schön in Foren schlau lesen .. die wissen es ganz genau 😉 die Leute die dort schreiben haben dafür soviel Zeit weil sie so gut in der Branche sind 😁
Und dann unbedingt und direkt einen Anwalt und Sachverständigen beauftragen - ganz wichtig 🙂
Und natürlich nicht die FAQ´s in den Foren vergessen! 😉

Alles gut. Bleibt entspannt und fühlt euch gedrückt 🙂

Nisse, magst Du uns deinen fachlichen Hintergrund ein wenig näher erläutern?

Zitat:

@Nisse2005 schrieb am 27. Juli 2019 um 21:08:09 Uhr:


Mir soll es ja recht sein. Immer schön in Foren schlau lesen .. die wissen es ganz genau 😉 die Leute die dort schreiben haben dafür soviel Zeit weil sie so gut in der Branche sind 😁
Und dann unbedingt und direkt einen Anwalt und Sachverständigen beauftragen - ganz wichtig 🙂
Und natürlich nicht die FAQ´s in den Foren vergessen! 😉

Alles gut. Bleibt entspannt und fühlt euch gedrückt 🙂

Es ist recht entspannend, nebenbei sowas korrekt zu beantworten. Sozusagen eine nette Ablenkung. Das aufgeregte Gepoltere gegen korrekte Empfehlungen kommt dabei immer nur aus einer vorhersehbaren Richtung. Dort bist Du nicht allein. 🙂

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 27. Juli 2019 um 20:59:54 Uhr:



Zitat:

@Nisse2005 schrieb am 27. Juli 2019 um 20:44:46 Uhr:


... nein man muss nicht immer einen Anwalt benötigen und genau so wenig immer einen SV.
Lebe zwar selber davon aber es ist Irrsinn für welche Nichtigkeiten man zu Schäden gerufen wird ...
Die Intention ist doch hier möglichst viel zu „holen“.

Ein guter KVA kann mehr Inhalt haben als so manch Gutachten. Erstmal den KVA abwarten und dann weitersehen als gleich aus allen Kanonen zu schießen.

Klar sind evtl Kosten die verrechnet werden bei einer fiktiven Regulierung „weg“. Ist ja auch richtig so.

Genau, die Kosten der Schadenfeststellung soll zu Lasten des Geschädigten gehen?
Ein KVA hat mehr Inhalt als ein Gutachten, is‘ klar.
Ich habe selten so einen Schwachsinn gelesen!

Hallo @Franklyn67
bevor man etwas pauschal als Schwachsinn abtut sollte man es auch im Kontext lesen. Davon abgesehen zeugt es nicht gerade von der großen Kunst einer Diskussion... Es besteht durchaus die Möglichkeit sachlich auf vermeintliche Fehler des Gegenübers hinzuweisen.

Bezogen auf den Eingangspost geht es um eine Schramme an einer Tür vom PKW. In wie weit der Schaden die Bagatellgrenze überschreitet ist unbekannt. Wenn ich nicht Irre steht dem Geschädigten der Kostenersatz für ein SV-Gutachten nur dann zu, wenn diese Bagatellgrenze überschritten wird.
Ich hatte nicht wie von dir dargestellt behauptet das Kosten zur Schadensfeststellung zu Lasten des Geschädigten gehen. Es ging um eine Kostennote im Angebot zur Erstellung des Angebotes welche bei Auftrag verrechnet wird.
Hier gibt es in der Tat Urteile die dem Geschädigten diese Kosten zugestehen... hierbei lagen die Schäden über der Bagatellgrenze und zur Begründung wurde herangeführt das der Geschädigte ansonsten auch ein Gutachten hätte beauftragen können welches noch Teurer gekommen wäre als die nunmehr in Forderung gestellten Kosten zur Ermittlung des Schadens. … Es gibt jedoch auch anderslautende Entscheidungen.
Unterm Strich reden wir hier von so geringen Kosten, das der Streit immer teurer werden dürfte als die Forderung.
Vielleicht hätte ich dazu schreiben sollen das ich (auch pauschal ohne Grundlage) von einem Schaden unter der Bagatellgrenze ausgegangen bin... freundlich sein kann man trotzdem 😉

Ferner hatte ich geschrieben, dass ein KVA mehr Inhalt haben kann (!) als so manches (!) Gutachten. Genauso wie es schlechte KVA gib kommt dieses auch bei Gutachten vor. Abgesehen davon muss es nicht zwingend der Fall sein das ein Gutachten höher wie der KVA ist.
Einen Nutzungsausfall kann man auch ohne Anwalt und SV geltend machen. Bei einer Schramme in der Tür dürfte sich ein merkantiler Minderwert nicht realisiert haben?

Unterm Strich wollte ich mit meinem - und dir so schwachsinnig vorkommenden - Post nur anraten zuerst einen KVA einzuholen bevor man gleich mit Anwalt und SV losschießt.
(Bezogen auf eine Schramme!)

Und dieser Tipp ist im Krafthaftpflichtschadenssektor bei klarer Haftungslage nunmal IMMER falsch!

Die SV-Kosten werden erstattet wenn man das richtig anstellt. Sofern ein Bagatellschaden vorliegt ist ein günstiges Kurzgutachten ersatzfähig. Führt der Bagatellschaden zum wirtschaftlichen Totalschaden, reicht ein Kurzgutachten nicht aus und es ist ein normaler Gutachtenumfang ersatzfähig. Oberhalb vom Bagatellschaden sind die Gutachtenkosten ohnehin ersatzfähig. Ein Sachverständiger kann seine Vergütung auch nur in diesem Rahmen verlangen und wird daher auch nur entsprechend sachgerecht agieren, da er anderenfalls selbst ersatzpflichtig wird.

Für die Ersatzfähigkeit der Anwaltskosten ist es unerheblich ob es sich evtl. um einen Bagatellschaden handelt. Sie sind immer ersatzfähig. Und diese Hilfe ist schon für die korrekte Gutachtenbeauftragung sinnvoll.

Gerade wenn unbekannt ist, ob die - nicht in einer festen Grenze verlaufende - Bagatellschadensgrenze betroffen ist, ist ein entsprechendes Schadengutachten notwendig. Deshalb ist es in der Sache korrekt, wenn anderslautende Tatsachenbehauptungen pauschal als unrichtig gekennzeichnet werden.

Je nach Lackierung kann so ein Kratzer ganz erhebliche Instandsetzungskosten verursachen. Angrenzende Bauteile müssen ggf. einbezogen werden. Nutzungsausfall nach Höhe und Dauer kann man als Laie ohnehin nicht richtig einschätzen, da es auch regionale Unterschiede gibt.

Ohne vertieftes Wissen in der Kfz-Schadenabwicklung sollte man sich daher mit Tatsachenbehauptungen zurückhalten - gerade solch pauschale -, die man meint aus anderen Bereichen der Sachversicherungsebene übertragen zu können. Dann gibts da auch nicht solchen Gegenwind.

Und nun rühren und weitermachen! ... 🙂

@Nisse2005
wie ich bereits erwähnt habe, entscheidet der Sachverständige bei Begutachtung an Hand der Schadenhöhe, ob ein Kurz- oder vollwertiges Gutachten zu erstatten ist!
Im hier in Rede stehenden Fall handelt es sich um einen BMW mit Delle/Beschädigung in der Tür.
Die Instandsetzungsarbeiten liegen selbst bei ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen um die 1.000 Euro
Auf-/Abrüsten der Tür, instand setzen, lacken, Antidrönbelag neu (bei nahezu allen BMW-Modellen lt. Hersteller zu erneuern, da er sich nicht beschädigungsfrei demontieren/entfernen lässt).
Daher hat der TE jedes Recht einen SV aufzusuchen.
...und wenn ich dann lese, dass ein KVA mehr Inhalt hat als ein Kurz- bzw. vollwertiges Gutachten, sorry, dann kann man schon mal die Contenance verlieren!

Ohje ... hier gibts es Antworten auf Fragen die niemand gestellt hat und Stellungnahmen zu Behauptungen die nicht aufgestellt worden sind. Vielleicht bekommt mir die Hitze auch einfach nicht.

Hätte was von einer Schramme gelesen und der Überlegung da selber mit einen Lackstift drüber zu gehen.
Die Frage zum Einsatz eines SV wurde glaube ich durch den Te auch nicht gestellt und durch mich lediglich in Frage gestellt ob man das wirklich gleich (als erstes) machen muss. Glaube ein Zwang dazu besteht nicht aber auch hier kann ich mich irren was dann auch das hinzuziehen eines Anwalts betrifft.

Bis dato bin ich einigermaßen durchs Leben gekommen ohne gleich alle Register zu ziehen.

Der Te wird und bestimmt noch bei Zeiten berichten wie es ausgegangen ist und wie hoch letztendlich der Schaden war. Natürlich auch zu seiner eigentlichen Frage ob er die evtl. Kosten für einen KVA erstattet bekommen hat.

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