Versicherung und Kostenvoranschlag
Hallo,
mir hat jemand auf dem Parkplatz die Türe ans Auto geknallt.
Ich bin mir jetzt noch nicht sicher, ob ich es reparieren oder fiktiv abrechnen lassen möchte.
Das hängt halt auch davon ab, wie hoch der Schaden ausfällt.
Ist schon ein deutlicher Schrammen in der linken Türe.
Wenn ich jetzt beim Freundlichen einen Kostenvoranschlag mache, dann kostet das ja meistens was. Die Kosten würden dann bei der Instandsetzung für gewöhnlich wieder verrechnet.
Wenn ich mir den Schaden aber auszahlen lassen möchte, zahlt dann die gegnerische Versicherung den Kostenvoranschlag oder bleibe ich auf den Kosten sitzen? Oder berechnet BMW für so einen KVA überhaupt etwas?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Ich hatte selbst einen ähnlichen Fall.
Mein Rat: Gegnerische Versicherung ansprechen, dass Du erstmal einen KVA machen lässt, dann müssen die bei klarer Schuldfrage die Kosten hierfür übernehmen. Ist ja auch billiger als ein Gutachter.
61 Antworten
Zitat:
@Nisse2005 schrieb am 28. Juli 2019 um 11:23:25 Uhr:
Wenn ich nicht Irre steht dem Geschädigten der Kostenersatz für ein SV-Gutachten nur dann zu, wenn diese Bagatellgrenze überschritten wird.
Du irrst.
Das Kriterium ist, ob der Laie erkennen kann, dass die Bagatellgrenze (nicht) überschritten wird.
Zitat:
Ferner hatte ich geschrieben, dass ein KVA mehr Inhalt haben kann (!) als so manches (!) Gutachten. Genauso wie es schlechte KVA gib kommt dieses auch bei Gutachten vor. Abgesehen davon muss es nicht zwingend der Fall sein das ein Gutachten höher wie der KVA ist.
Klar.
Da der KVA etwa vorhandene Vor-/Altschäden nicht berücksichtigt und dokumentiert, kann je nach Fahrzeugzustand die mit dem KVA belegte Summe der Reparaturkosten die mit einem Gutachten belegte Schadenssumme überschreiten. Deswegen aber einen KVA zu empfehlen wäre aber auch nicht im Sinne der Forenregeln.
Zitat:
Bei einer Schramme in der Tür dürfte sich ein merkantiler Minderwert nicht realisiert haben?
Das kann man so pauschal nicht sagen.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 27. Juli 2019 um 20:04:57 Uhr:
Warum wohl? (zumindest wenn es nicht irgendwelche alten Möhren waren)Zitat:
Bei einer geringen Schadenshöhe (z.B. 1500€) hat bei mir noch nie die Versicherung ein Gutachten verlangt.
Auch bei der alten Möhre braucht die Versicherung kein Gutachten.
Den Wiederbeschaffungswert holt der Sachbearbeiter über Fahrzeugtyp und Kilometerstand aus der Liste oder für kleines Geld vom Vertragsgutachter, den Restwert gibts günstig aus der Börse. Einmal schnell die Differenz gebildet, fertig ist die Entschädigungssumme.
Für die Versicherung ist das OK so.
Naja... Ein KVA wäre ja mal ein Anfang zum Überblick. Wenn der Schaden größer wird spricht ja nichts gegen ein Gutachten und wurde auch nie durch mich in Frage gestellt.
Was die Forenregeln damit zu tun haben einen KVA zu empfehlen kapiert ich jetzt nicht ganz?
Der VR hat ja auch die Möglichkeit den KVA prüfen zu lassen.
Die Frage zum merkantilen Minderwert hatte ich deshalb auch mit einem Fragezeichen versehen.
Grundlage war die Schilderung als Schramme ...
Wenn ich den Schaden hätte und keine Ahnung wie groß der ist ... würde ich als ersten Schritt zu einer Werkstatt meines Vertrauens gehen und dann weiter entscheiden.
Mag jeder anders sehen und machen ...
Zitat:
@Nisse2005 schrieb am 28. Juli 2019 um 14:16:48 Uhr:
Naja... Ein KVA wäre ja mal ein Anfang zum Überblick. Wenn der Schaden größer wird spricht ja nichts gegen ein Gutachten und wurde auch nie durch mich in Frage gestellt.
Wenn man sowohl für einen KVA als auch für ein GA Geld ausgegeben hat, wird man nur eins von beiden von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen. Wenn man sich ungeschickt anstellt nur den KVA, und man bleibt auf den Kosten des GA sitzen...
Zitat:
Was die Forenregeln damit zu tun haben einen KVA zu empfehlen kapiert ich jetzt nicht ganz?
Nicht pauschal, sondern nur für den angedeuteten Fall, mit einem KVA die Versicherung zu täuschen (was mit einem ordnungsgemäß erstellten Gutachten nicht gelingen würde). Weil das Betrug wäre.
Zitat:
Wenn ich den Schaden hätte und keine Ahnung wie groß der ist ... würde ich als ersten Schritt zu einer Werkstatt meines Vertrauens gehen und dann weiter entscheiden.
Ein guter Plan wäre es, jemanden nach einer (kostenlosen) groben Einschätzung der Schadenhöhe zu befragen. Das kann durchaus die Werkstatt des Vertrauens sein, aber für "einmal draufschauen und über den dicken Daumen eine Zahl sagen" braucht es noch keinen KVA.
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Ging mir auch um eine erste Einschätzung.
Und evtl. Kosten zum KVA würde ja (gemäß Annahme des Te) bei Ausführungen verrechnet werden. Und sofern über der Bagatellgrenze liegend stehen einem die SV Kosten ja zu.
Die Versicherung täuschen sollte man natürlich nicht.
Denke als Laie ist es legitim einen KVA einzureichen.
Zitat:
@hk_do schrieb am 28. Juli 2019 um 14:07:48 Uhr:
Auch bei der alten Möhre braucht die Versicherung kein Gutachten.Den Wiederbeschaffungswert holt der Sachbearbeiter über Fahrzeugtyp und Kilometerstand aus der Liste oder für kleines Geld vom Vertragsgutachter, den Restwert gibts günstig aus der Börse. Einmal schnell die Differenz gebildet, fertig ist die Entschädigungssumme.
Für die Versicherung ist das OK so.
Das ist ja mal ganz was Neues!
Zitat:
@Nisse2005 schrieb am 28. Juli 2019 um 14:16:48 Uhr:
@hk_doNaja... Ein KVA wäre ja mal ein Anfang zum Überblick. Wenn der Schaden größer wird spricht ja nichts gegen ein Gutachten und wurde auch nie durch mich in Frage gestellt.
Und wie stellst du dir einen solchen Ablauf bei fiktiver Abrechnung (um die es hier ja offensichtlich geht) vor?
Du: Meister mach bitte KVA!
Meister: Hier bitte, 1250€ Schadenssumme und 75€ für den KVA.
Du: Ach nee lass mal. Will fiktiv abrechnen, da mach ich doch lieber Gutachten.
Meister: Gerne - trotzdem 75€ für den KVA
Noch kniffliger wird es wenn die KVA bereits bei der Versicherung ist, per Würfel oder Streichungsexperten zusammengestrichen wurde und du erst dann auf den Trichter mit dem Gutachten kommst. Dann hat selbst ein Anwalt viel Arbeit um dir zu deinem Recht zu verhelfen.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 27. Juli 2019 um 21:14:42 Uhr:
Nisse, magst Du uns deinen fachlichen Hintergrund ein wenig näher erläutern?
Das würde mich auch mal interessieren.
Schon lange dabei, viele Posts, angeblich irgendwie "vom Fach" - und dann solche Beiträge.
... und wenn man denkt es geht nicht noch tiefer ...
Ich würde mich erstmal versuchen in der Konversation zu üben... Oder zumindest das beste aus den mir gegebenen Möglichkeiten machen.
Dann würde ich freundlich bei der Werkstatt meines Vertrauens fragen wie die den Schaden einschätzen.
Nach dieser Einschätzung würde ich entscheiden ob mir ein KVA reicht oder ein Gutachten notwendig scheint.
Ich muss mich niemanden erklären. Mir geht es wunderbar und das Leben ist toll. 🙂
Zitat:
@Nisse2005 schrieb am 28. Juli 2019 um 16:06:05 Uhr:
...
Dann würde ich freundlich bei der Werkstatt meines Vertrauens fragen wie die den Schaden einschätzen.
Nach dieser Einschätzung würde ich entscheiden ob mir ein KVA reicht oder ein Gutachten notwendig scheint.
irgendwie schreibst du jedes mal was anderes. Vorher war es noch der KVA der zuerst gemacht werden soll. Vielleicht solltest du dich mal entscheiden was am Anfang deiner Fehlerkette steht.
Nisse war so lieb, mir den Background per PN mitzuteilen. Dort ist er sicherlich kompetent und macht einen guten Job.
Wenn man nicht ständig mit KFZ Schäden zu tun hat, dann weiss ich, worauf ich eher hören würde
Es ist geradezu aberwitzig dem TE hier irgendetwas anzuraten was nicht klar und unmißverständlich heißt: Ab zum unabhängigen Sachverständigen, wenn evtl. fiktiv abgerechnet werden soll.
Das Gezerre und Gezeter um den KVA, den die Versicherung a) nicht bezahlen will, den sie b) inhaltlich zusammenkürzen (lassen) wird, der c) keine Aussage trifft zur Wertminderung und d) zum Nutzungsausfall möchte kein Mensch haben.
Um das zu wollen müsste man schon einigermaßen masochistisch veranlagt sein.
Wenn er fiktiv abrechnen lassen will, sollte der Schaden ja möglichst hoch geschätzt werden.
Natürlich nicht überzogen, aber optimal am oberen zulässigen Ende.
Hätte man da bei der BMW Werkstatt mit KVA durch den hohen Stundensatz nicht bessere Aussichten als bei einem unabhängigen Gutachten beim SV?
Zitat:
@ArizonaTea schrieb am 28. Juli 2019 um 19:17:11 Uhr:
Wenn er fiktiv abrechnen lassen will, sollte der Schaden ja möglichst hoch geschätzt werden.
Natürlich nicht überzogen, aber optimal am oberen zulässigen Ende.Hätte man da bei der BMW Werkstatt mit KVA durch den hohen Stundensatz nicht bessere Aussichten als bei einem unabhängigen Gutachten beim SV?
da warte mal das Streichkonzert der VS ab.... daher wie vorher geschrieben: gleich richtig....
Da hab ich ja eine richtige Diskussion angestoßen :b
Also das ist jetzt kein Riesenschaden, aber schon ein deutlicher Macken.
Hab hier auch mal ein paar Bilder angehängt. Keine Ahnung inwieweit man da evtl auch andere Teile beilackieren müsste oder nicht.
Wenn ich es nicht richten lasse, hätte ich halt schon gerne einen realistischen Wert bei der fiktiven Abrechnung.
Wäre ich da beim SV oder bei BMW besser aufgehoben?
Vor drei Jahren hatte ich bei einem anderen Fahrzeug einen Hagelschaden. Der Sachverständige hat den Schaden auf 3200€ beziffert. Ein Bekannter meinte, dass das viel zu niedrig ansetzt. Am Ende hab ich es dann bei BMW richten lassen, die haben 7800€ abgerechnet. Könnte aber daran liegen, dass es ein Kaskoschaden war und der Sachverständige von der Versicherung gestellt wurde