Versicherung stellte eigenen Sachverständigen - Spartrick?
Hallo,
es gab einen Unfallschaden an meinem Fahrzeug und meine Versicherung hat einen Sachverständiger gestellt, der kam auch und hat den Schaden soweit festgestellt. Nun habe ich per Post ein Gutachten erhalten, dort wird ein Netto- und Bruttobetrag aufgelistet und der Hinweis, dass ich eine fiktive Abrechnung erwünscht hätte. Ich wusste zu dem Zeitpunkt nichtmal was diese fiktive Abrechnung bedeutet, aber ich habe gegoogelt und es ist nichts dass sich zu meinen Ungunsten auswirkt. Das bedeutet ja quasi dass ich den im Gutachten aufgeführten Nettobetrag von meiner Versicherung ausbezahlt bekomme völlig unabhängig davon ob ich das Fahrzeug reparieren lasse oder nicht, richtig?
Wie auch immer, der dort aufgeführte Betrag erschien mir jedoch suspekt gering und ich habe Freunde und Bekannte davon erzählt, die sehen das auch so. Aber wir sind natürlich nicht vom Fach und können das nicht bewerten. Ich habe -leider jetzt erst- in sehr vielen Internetseiten gelesen, dass die Versicherer mit sehr vielen Tricks arbeiten um möglichst wenig zu bezahlen so nach dem Motto "Die Versicherung, die den Schaden am Ende bezahlen muss, wird versuchen, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Wer zahlen muss, ist nicht Ihr Freund". Stundenverrechnungssätze werden in der Regel zu niedrig angesetzt, außerdem lassen die Versicherungsgutachter Ersatzteilaufschläge, Transportkosten oder auch den Einsatz teurer Messinstrumente oft außen vor.
Hier einige Links:
(1) http://ihr-gutachten.com/.../
(2) http://www.n-tv.de/.../...ersicherer-Kosten-sparen-article6204616.html
(4) http://www.focus.de/.../...in-eigener-unfall-gutachter_id_4620062.html
Da mir im Gutachten auch aufgefallen ist, dass die eine minderwertigere Ausstattungslinie für mein Fahrzeug angegeben haben (ist aber nicht relevant da ich ja keinen Totalverlust erlitten habe) bin ich um so misstrauischer geworden.
Nun frage ich mich welche Optionen mir denn bleiben? Kann ich jetzt auf eigene Faust einen freien Gutachter (z.B. DEKRA, TÜV, DAT, ...) beauftragen und die Kosten dafür der Versicherung ebenso geltend machen? Oder sollte ich meine Rechtschutzversicherung damit beauftragen und nachhaken? Oder habe ich jetzt eh keine Wahl mehr und muss das Gutachten des Versicherungs-/Sachverständigers akzeptieren?
Beste Antwort im Thema
Ich weiß.
Der TE soll bei dir ein Mandat abschließen.
Du erreichst dann vor Gericht, dass alle gängigen Vorgehensweisen als nicht gültig anerkannt werden und er das doppelte bekommt, was im Gutachten steht.
36 Antworten
Zitat:
@Frankie12 schrieb am 26. September 2016 um 22:51:28 Uhr:
Was konkret, außer dass es zu niedrig ist, kannst du darüber sagen?
Das, was Du hinterfragen könntest bzw. müsstest, wäre sowas ähnliches wie ICD10_F20.2. 🙂
Zitat:
@RenegadeXL schrieb am 26. September 2016 um 19:36:40 Uhr:
Hallo und danke für die rege Teilnahme am Beitrag. Ja ich denke als nächsten Schritt werde ich wirklich damit zu einer Fachwerkstatt fahren und anfragen ob das hinhaut mit dem Betrag. Anschließend bin ich hoffentlich schlauer. Ich habe Angst, dass die mir sagen "das reicht nicht aus mit dem Betrag" denn dann müsste ich wirklich schauen was ich tue.
Lass doch einfach reparieren.
Ohne Werkstattbindung kannst du dir den Betrieb aussuchen, bei tatsächlicher Reparatur werden auch die Löhne des von dir gewählten Betriebes gezahlt, einschließlich Preisaufschlag für Ersatzteile, Verbringung oder was auch immer die berechnen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 26. September 2016 um 14:32:45 Uhr:
"Ersatzteilaufschläge, Transportkosten oder auch den Einsatz teurer Messinstrumente" - fallen doch bei nicht durchgeführter Reparatur genau so wenig an, wie die MwSt. .....
Selbst die Reparaturkosten fallen bei fiktiver Abrechnung nicht an
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Hallo zusammen.
Ich klinke mich hier mal ein, da mich das Thema auch so ähnlich betrifft.
Was ist, wenn in dem Gutachten einige Arbeiten fehlen, die von der Werkstatt dann aber doch gemacht werden?
Gibt das nicht am Schluss Ärger mit der Versicherung?
Als "Neuling" erreichst Du ein größeres Publikum, wenn Du einen eigenen thread mit deinem Fall aufmachst. Es ist ja im Detail immer sehr unterschiedlich, auch wenn einem manches mit dem ARSCH ins Gesicht springt. 🙂
Zitat:
@Serumse schrieb am 27. September 2016 um 11:37:32 Uhr:
Hallo zusammen.Ich klinke mich hier mal ein, da mich das Thema auch so ähnlich betrifft.
Was ist, wenn in dem Gutachten einige Arbeiten fehlen, die von der Werkstatt dann aber doch gemacht werden?
Gibt das nicht am Schluss Ärger mit der Versicherung?
Dann ist umgehend, vor Beginn der erweiterten Arbeiten der Sachverständige zu informieren und dieser sollte eine weitere Besichtigung vornehmen und einen Nachtrag zum Gutachten erstellen.