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Versicherung stellte eigenen Sachverständigen - Spartrick?

Themenstarteram 26. September 2016 um 11:26

Hallo,

es gab einen Unfallschaden an meinem Fahrzeug und meine Versicherung hat einen Sachverständiger gestellt, der kam auch und hat den Schaden soweit festgestellt. Nun habe ich per Post ein Gutachten erhalten, dort wird ein Netto- und Bruttobetrag aufgelistet und der Hinweis, dass ich eine fiktive Abrechnung erwünscht hätte. Ich wusste zu dem Zeitpunkt nichtmal was diese fiktive Abrechnung bedeutet, aber ich habe gegoogelt und es ist nichts dass sich zu meinen Ungunsten auswirkt. Das bedeutet ja quasi dass ich den im Gutachten aufgeführten Nettobetrag von meiner Versicherung ausbezahlt bekomme völlig unabhängig davon ob ich das Fahrzeug reparieren lasse oder nicht, richtig?

Wie auch immer, der dort aufgeführte Betrag erschien mir jedoch suspekt gering und ich habe Freunde und Bekannte davon erzählt, die sehen das auch so. Aber wir sind natürlich nicht vom Fach und können das nicht bewerten. Ich habe -leider jetzt erst- in sehr vielen Internetseiten gelesen, dass die Versicherer mit sehr vielen Tricks arbeiten um möglichst wenig zu bezahlen so nach dem Motto "Die Versicherung, die den Schaden am Ende bezahlen muss, wird versuchen, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Wer zahlen muss, ist nicht Ihr Freund". Stundenverrechnungssätze werden in der Regel zu niedrig angesetzt, außerdem lassen die Versicherungsgutachter Ersatzteilaufschläge, Transportkosten oder auch den Einsatz teurer Messinstrumente oft außen vor.

Hier einige Links:

(1) http://ihr-gutachten.com/.../

(2) http://www.n-tv.de/.../...ersicherer-Kosten-sparen-article6204616.html

(3) https://www.test.de/.../

(4) http://www.focus.de/.../...in-eigener-unfall-gutachter_id_4620062.html

Da mir im Gutachten auch aufgefallen ist, dass die eine minderwertigere Ausstattungslinie für mein Fahrzeug angegeben haben (ist aber nicht relevant da ich ja keinen Totalverlust erlitten habe) bin ich um so misstrauischer geworden.

Nun frage ich mich welche Optionen mir denn bleiben? Kann ich jetzt auf eigene Faust einen freien Gutachter (z.B. DEKRA, TÜV, DAT, ...) beauftragen und die Kosten dafür der Versicherung ebenso geltend machen? Oder sollte ich meine Rechtschutzversicherung damit beauftragen und nachhaken? Oder habe ich jetzt eh keine Wahl mehr und muss das Gutachten des Versicherungs-/Sachverständigers akzeptieren?

Beste Antwort im Thema
am 26. September 2016 um 12:39

Ich weiß.

Der TE soll bei dir ein Mandat abschließen.

Du erreichst dann vor Gericht, dass alle gängigen Vorgehensweisen als nicht gültig anerkannt werden und er das doppelte bekommt, was im Gutachten steht.

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am 26. September 2016 um 11:28

Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden?

Themenstarteram 26. September 2016 um 11:30

Kaskoschaden

Lass den Schaden reparieren. Alles andere macht da keinen Sinn.

am 26. September 2016 um 11:33

Dann ist es richtig, dass die Versicherung den Gutachter schickt.

Das einzige was du jetzt machen kannst, ist ein Sachverständigenverfahren einzuleiten oder einfach reparieren zu lassen.

Zitat:

@Frankie12 schrieb am 26. September 2016 um 13:33:37 Uhr:

Dann ist es richtig, dass die Versicherung den Gutachter schickt.

Wieso ist das richtig?

am 26. September 2016 um 12:21

Vertragsrecht.

"Ersatzteilaufschläge, Transportkosten oder auch den Einsatz teurer Messinstrumente" - fallen doch bei nicht durchgeführter Reparatur genau so wenig an, wie die MwSt. Fiktive Abrechnung wird üblicherweise gewünscht, wenn entweder der Schaden gar nicht oder deutlich billiger repariert werden soll.

Hab übrigens auch so noch keine Vertragswerkstatt gesehen, die auf die UVP noch einen Ersatzteilaufschlag genommen hätte. Meistens krieg ich einen mehr oder weniger anständigen Rabatt.

Der Beitrag von Frankie12 wird übrigens auch von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestätigt. Aber wer liest schon, was er akzeptiert? Da steht übrigens auch was von der Kostenregelung des Sachverständigenverfahren.

Zitat:

@Frankie12 schrieb am 26. September 2016 um 14:21:59 Uhr:

Vertragsrecht.

???

Ich habe mir die §§ 145 - 157 BGB, die das deutsche Vertragsrecht grundlegend regeln, angeschaut.

Da steht nichts davon drin.

am 26. September 2016 um 12:39

Ich weiß.

Der TE soll bei dir ein Mandat abschließen.

Du erreichst dann vor Gericht, dass alle gängigen Vorgehensweisen als nicht gültig anerkannt werden und er das doppelte bekommt, was im Gutachten steht.

Zitat:

@Frankie12 schrieb am 26. September 2016 um 14:39:54 Uhr:

Ich weiß.

Der TE soll bei dir ein Mandat abschließen.

Du erreichst dann vor Gericht, dass alle gängigen Vorgehensweisen als nicht gültig anerkannt werden und er das doppelte bekommt, was im Gutachten steht.

Möchtest Du weiterhin nur unqualifizierten Stuss von Dir geben, oder bist Du in der Lage, sachlich auf eine Frage zu antworten?

am 26. September 2016 um 12:47

Klär uns doch bitte alle auf, was richtig ist.

Das Honorar für ein SV Gutachten wird dem Versicherungsnehmer im Kaskoschaden nicht erstattet.

Siehe A.2.5.3

Wenn das das Gutachen nicht nach den Bedingungen der jeweils gültigen AKB erstellt wird, kann die

Versicherung dieses für unbrauchbar erklären.

Einfach mal in den eigenen AKB's eurer Versicherung nachsehen. Da steht das genau so drin. Dazu noch eine Rubrik, wie die Kosten des Sachverständigenverfahrens aufgeteilt/getragen werden.

Vielleicht ist Delle so freundlich :rolleyes:, den Link etwas zu erweitern.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. September 2016 um 15:03:07 Uhr:

Das Honorar für ein SV Gutachten wird dem Versicherungsnehmer im Kaskoschaden nicht erstattet.

Wie kommst Du darauf?

Zitat:

Siehe A.2.5.3

Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.

Veranlasst bedeutet, die Versicherung besteht auf ein Gutachten zur Feststellung der Schadenhöhe.

Ihr zugestimmt haben, der VN besteht auf ein Gutachten und die Versicherung ist einverstanden.

Es ist nirgends vertraglich vereinbart, dass ausschließlich die Versicherung bestimmt, welcher Sachverständige das Gutachten erstellt. Wenn keine Einigung erzielt wird, geht es halt in die nächste Runde.

Zitat:

Wenn das das Gutachen nicht nach den Bedingungen der jeweils gültigen AKB erstellt wird, kann die

Versicherung dieses für unbrauchbar erklären.

Das Gleiche kann selbstverständlich auch der Versicherungsnehmer.

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