Versicherung stellte eigenen Sachverständigen - Spartrick?
Hallo,
es gab einen Unfallschaden an meinem Fahrzeug und meine Versicherung hat einen Sachverständiger gestellt, der kam auch und hat den Schaden soweit festgestellt. Nun habe ich per Post ein Gutachten erhalten, dort wird ein Netto- und Bruttobetrag aufgelistet und der Hinweis, dass ich eine fiktive Abrechnung erwünscht hätte. Ich wusste zu dem Zeitpunkt nichtmal was diese fiktive Abrechnung bedeutet, aber ich habe gegoogelt und es ist nichts dass sich zu meinen Ungunsten auswirkt. Das bedeutet ja quasi dass ich den im Gutachten aufgeführten Nettobetrag von meiner Versicherung ausbezahlt bekomme völlig unabhängig davon ob ich das Fahrzeug reparieren lasse oder nicht, richtig?
Wie auch immer, der dort aufgeführte Betrag erschien mir jedoch suspekt gering und ich habe Freunde und Bekannte davon erzählt, die sehen das auch so. Aber wir sind natürlich nicht vom Fach und können das nicht bewerten. Ich habe -leider jetzt erst- in sehr vielen Internetseiten gelesen, dass die Versicherer mit sehr vielen Tricks arbeiten um möglichst wenig zu bezahlen so nach dem Motto "Die Versicherung, die den Schaden am Ende bezahlen muss, wird versuchen, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Wer zahlen muss, ist nicht Ihr Freund". Stundenverrechnungssätze werden in der Regel zu niedrig angesetzt, außerdem lassen die Versicherungsgutachter Ersatzteilaufschläge, Transportkosten oder auch den Einsatz teurer Messinstrumente oft außen vor.
Hier einige Links:
(1) http://ihr-gutachten.com/.../
(2) http://www.n-tv.de/.../...ersicherer-Kosten-sparen-article6204616.html
(4) http://www.focus.de/.../...in-eigener-unfall-gutachter_id_4620062.html
Da mir im Gutachten auch aufgefallen ist, dass die eine minderwertigere Ausstattungslinie für mein Fahrzeug angegeben haben (ist aber nicht relevant da ich ja keinen Totalverlust erlitten habe) bin ich um so misstrauischer geworden.
Nun frage ich mich welche Optionen mir denn bleiben? Kann ich jetzt auf eigene Faust einen freien Gutachter (z.B. DEKRA, TÜV, DAT, ...) beauftragen und die Kosten dafür der Versicherung ebenso geltend machen? Oder sollte ich meine Rechtschutzversicherung damit beauftragen und nachhaken? Oder habe ich jetzt eh keine Wahl mehr und muss das Gutachten des Versicherungs-/Sachverständigers akzeptieren?
Beste Antwort im Thema
Ich weiß.
Der TE soll bei dir ein Mandat abschließen.
Du erreichst dann vor Gericht, dass alle gängigen Vorgehensweisen als nicht gültig anerkannt werden und er das doppelte bekommt, was im Gutachten steht.
36 Antworten
Dass Versicherungen in der "kasko ihre eigenen Leichenbeschauer habe ist ja nicht ganz unbekannt.
Eine Begutachtung durch die Dekkra würde deinen Erlös mit Sicherheit noch weiter mindern.
stell doch mal das Gutachten und ein paar aussagefähige Bilder rein.
Hier gibt es B un D die dass eventuell am Schreibtisch auf plausibilität für dich vorab prüfen.
B 19
Zitat:
@rrwraith schrieb am 26. September 2016 um 15:47:36 Uhr:
Es ist nirgends vertraglich vereinbart, dass ausschließlich die Versicherung bestimmt, welcher Sachverständige das Gutachten erstellt. Wenn keine Einigung erzielt wird, geht es halt in die nächste Runde.
Wie siehts mit den Kosten für den VN dabei aus?
Was kommt in der Regel auf ihn zu?
Zitat:
@Frankie12 schrieb am 26. September 2016 um 16:06:35 Uhr:
Wie siehts mit den Kosten für den VN dabei aus?Was kommt in der Regel auf ihn zu?
Wenn Du die Kosten des Sachverständigenverfahrens meinst, die sind durchaus moderat und wesentlich niedriger, als gemeinhin kolportiert wird.
Was wird denn gemeinhin kolportiert?
Nenn doch mal einen Euro Betrag, mit dem man im Schnitt rechnen muss.
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Gehen wir doch von der Teorie mal zur Praxis.
Meine Meinug aus Erfahrung.
Die Beauftragten """"Sachverständigen""""" beim Kaskoschaden schätzen im Regefall nach unten.
Hier nehme ich die Dekra Berlin nicht aus.
Nicht gleich klagen usw.
Lasse den Schaden von deiner Werkstatt in Augenschein nehmen ob die Summen OK sind .
Dann kann man weitersehen.
B 19
Man müsste auch mehr über den Kasko Vertrag wissen.
Ob z.B. Werkstattbindung besteht. Wie hoch die SB ist.
Zitat:
@RenegadeXL schrieb am 26. September 2016 um 13:26:01 Uhr:
Wie auch immer, der dort aufgeführte Betrag erschien mir jedoch suspekt gering und ich habe Freunde und Bekannte davon erzählt, die sehen das auch so. Aber wir sind natürlich nicht vom Fach und können das nicht bewerten.
Zum Bewerten, dass es zu wenig ist, reicht es aber 😁
Der Betrag ist ohne Steuer und auch die SB wird schon abgezogen sein.
Stell das Gutachten doch einfach mal hier ein.
Dann sehen wir ja, was Sache ist.
@RenegadeXL
Wenn Du den Schaden fachgerecht reparieren lässt, erübrigt sich die Diskussion komplett. Die anfallenden Reparaturkosten werden dir komplett erstattet und das Auto ist wieder fit. Das ist für Dich immer noch der einfachste Weg.
Hallo und danke für die rege Teilnahme am Beitrag. Ja ich denke als nächsten Schritt werde ich wirklich damit zu einer Fachwerkstatt fahren und anfragen ob das hinhaut mit dem Betrag. Anschließend bin ich hoffentlich schlauer. Ich habe Angst, dass die mir sagen "das reicht nicht aus mit dem Betrag" denn dann müsste ich wirklich schauen was ich tue.
Darfst du zu einer Fachwerkstatt fahren, lt. deinen Versicherungsbedingungen?
Ich habe freie Werkstattwahl, das habe ich bei meinem Vertrag damals explizit so gewählt weil ich das wollte. Also JA
Welcher Stundensatz wird denn im Gutachten verwendet?
Zitat:
@Frankie12 schrieb am 26. September 2016 um 21:53:08 Uhr:
Welcher Stundensatz wird denn im Gutachten verwendet?
Ist ihm eigentlich schon einmal gegenwärtig geworden, dass seine Kommentare zu gefühlten 98 Prozent nur aus Fragen bestehen?
So wie bei dem ehemaligen Wattwanderer?
Die Fähigkeit zur Selbstflektion kann man ihm wirklich nicht nachsagen. 😁
Verzeihung, dass ich helfen wollte.
Vielleicht könnt ihr das Gutachten auch so bewerten?
Ohne mehr darüber wissen zu müssen?
Zitat:
@Frankie12 schrieb am 26. September 2016 um 22:19:19 Uhr:
Verzeihung.Vielleicht könnt ihr das Gutachten auch so bewerten?
Ja, wir können das. 🙂