Versicherung RS6

Audi RS6 C7/4G

Hi zusammen,

sorry für den neuen Thread, aber ich dachte es ist übersichtlicher. Kurz mal Anfrage an die RS6-Fahrer: Wo seid ihr versichert? Ich war bisher immer Axa, aber die nehmen den RS6 nicht in der VK, oder max. für SB2500€! Vergleicht man Preise, bleibt bis jetzt nur HUK24, evtl. Gothaer und VVD (über VW/Audi.) Ich muss sagen: Ich habe gerne einen Ansprechpartner, der sich kümmert. Da ist der VVD schon interessant, da das Audi-Haus im Fall der Fälle die komplette Abwicklung übernimmt. Ich möchte bei so einem teuren Auto auch jetzt nicht am falschen Ende sparen und später das große Erwachen haben. Empfehlungen?

Gruß
Markus

Beste Antwort im Thema

Na ja, unseriös? Es gibt ja schließlich bei vielen Gesellschaften diese Problemstellung. Wenn ich eine Lösung dieses Problems bieten kann, warum ist es dann unseriös mich anzubieten? Ist dies nicht der Sinn eines solchen Forum?

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Na ja, unseriös? Es gibt ja schließlich bei vielen Gesellschaften diese Problemstellung. Wenn ich eine Lösung dieses Problems bieten kann, warum ist es dann unseriös mich anzubieten? Ist dies nicht der Sinn eines solchen Forum?

Ganz frische Angabe: bei lediglich SF-K 4: VK 1000,- und TK 150,- ist Jahresbeitrag bei der Allianz mit Zweitfahrer rd. 1.850 EUR. Finde ich okay...

Wenn Zweitfahrer >25 und Partner/LG aus dem selben Haushalt, dann ists egal. Die Rate ist gut.

Die hohen SB-Varianten sind bei den meisten Versicherern nicht ausnahmslos dem hohen Listenpreis, sondern den relativ "schlechten" Typklassen geschuldet. Ab 30 enden bei vielen die "normalen" Annahmerichtlinien. Insbesondere in der TK daher eine hohe SB (Diebstahl usw). Grundsätzlich sollte so ein Auto aber beim Haus- und Hof-Versicherer auch kein Thema sein, sofern man ein guter Kunde ist.

Dass insbesondere die Typklasse in der TK entscheidend ist, zeigt sich sehr schön an den X-Modellen aus dem Hause BMW. Hier sieht der RS6 noch gut aus :-)

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RS6 ist kein Problem kostet ungefähr so viel ein SQ7 - aber GLE AMG und X6 sind ganz andere Dimensionen.

Zitat:

Rennen und Fahrveranstaltungen
A 1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Betei-
ligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen,
bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,
entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Ebenfalls besteht kein Versicherungsschutz bei Beteiligung an jeglichen
Fahrveranstaltungen oder Fahrten auf einer Motorsportstrecke (z.B.
Gleichmäßigkeitsfahrten oder Touristenfahrten), auch wenn eine solche
Strecke zeitweise für den öffentlichen Straßenverkehr freigegeben ist (z.B.
Nürburgring).

Zitat:

A.2.16.2 Genehmigte Rennen und Fahrten auf Rennstrecken
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich
genehmigten kraftfahrt­sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung
einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige
Übungsfahrten.
Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motor­sport­Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B.: bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungs­schutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings nach DVR­Richtlinien.

So langsam drehen die Versicherer auf, erstes Zitat von der 'Alten Leipziger', zweites Zitat von der 'ADAC-Versicherung'. Üblich war bislang nur der erste Absatz zur Beteiligung an Rennen. Dass man aber gar nie nimmer nicht auf einer Rennstrecke unterwegs sein darf, das ist IMHO neu und beträfe im Falle der 'Alten Leipziger' auch Fahrsicherheitstrainings...

Nebenbei: Welcher Versicherer hat (wie die Alte Leipziger) in der Kasko drei Jahre Neuwagenersatz bei Zerstörung/ Verlust? Gibt es da Alternativen?

Zitat:

@karnin schrieb am 5. November 2016 um 18:25:06 Uhr:



Zitat:

Rennen und Fahrveranstaltungen
A 1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Betei-
ligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen,
bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,
entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Ebenfalls besteht kein Versicherungsschutz bei Beteiligung an jeglichen
Fahrveranstaltungen oder Fahrten auf einer Motorsportstrecke (z.B.
Gleichmäßigkeitsfahrten oder Touristenfahrten), auch wenn eine solche
Strecke zeitweise für den öffentlichen Straßenverkehr freigegeben ist (z.B.
Nürburgring).

Zitat:

@karnin schrieb am 5. November 2016 um 18:25:06 Uhr:



Zitat:

A.2.16.2 Genehmigte Rennen und Fahrten auf Rennstrecken
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich
genehmigten kraftfahrt­sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung
einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige
Übungsfahrten.
Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motor­sport­Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B.: bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungs­schutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings nach DVR­Richtlinien.


So langsam drehen die Versicherer auf, erstes Zitat von der 'Alten Leipziger', zweites Zitat von der 'ADAC-Versicherung'. Üblich war bislang nur der erste Absatz zur Beteiligung an Rennen. Dass man aber gar nie nimmer nicht auf einer Rennstrecke unterwegs sein darf, das ist IMHO neu und beträfe im Falle der 'Alten Leipziger' auch Fahrsicherheitstrainings...

Nebenbei: Welcher Versicherer hat (wie die Alte Leipziger) in der Kasko drei Jahre Neuwagenersatz bei Zerstörung/ Verlust? Gibt es da Alternativen?

In der Regel sind 36 Monate schon viel für die Neuwertentschädigung. Die meisten liegen hier bei maximal 24 Monate. Beim Leasing ist das aber mit Vorsicht zu genießen, da der Mehrerlös bei Totalschaden unter Umständen der Leasinggesellschaft zusteht. Das würde ich daher vorher klären, da sonst für was gezahlt wird was wenig bringt. Bei Finanzierung oder Kauf sieht das natürlich anders aus.

Gut, daß Du uns mit dem Vollzitat alles nochmal in erinnerung brachtest. 😰
Zahlt eine V.-Gesellschaft den NW weniger als die vereinbarte Leasingdauer, kommt man für die Differenz selbst auf. Wichtiger ist im Allgemeinen die GAP-Deckung. Damit ist immer der im Schadenfall fehlende Betrag abgedeckt. Dies ist auch interessant für finanzierende Privatkäufer.

Eigentlich ist die GAP beim Leasing dabei, sofern ABM...ich habe es doppelt drin..möchte aber nicht testen wer kulanter ist 🙂

Zitat:

@timilila schrieb am 5. November 2016 um 23:19:15 Uhr:


Gut, daß Du uns mit dem Vollzitat alles nochmal in erinnerung brachtest. 😰
Zahlt eine V.-Gesellschaft den NW weniger als die vereinbarte Leasingdauer, kommt man für die Differenz selbst auf. Wichtiger ist im Allgemeinen die GAP-Deckung. Damit ist immer der im Schadenfall fehlende Betrag abgedeckt. Dies ist auch interessant für finanzierende Privatkäufer.

Das ist mir schon bewusst. Hierfür ist aber im eigentlichen Sinn nicht die Neuwertentschädigung gedacht, sondern die GAP-Deckung. Hier ist dann auch exakt die richtige Differenz abgesichert. Natürlich ist diese auch für Finanzierer wichtig. Für Finanzierungen kann es aber bedingungsgemäss Abweichungen geben - die meisten VR leisten aber bei der GAP auch bei Finanzierung.

Eine GAP ist also immer zu empfehlen - egal ob Leasing oder Finanzierung.

Mir ging es darum, dass es rechtlich nicht so einfach ist, wenn der Leasingnehmer einen Gewinn mit einem Auto macht dass ihm nicht gehört. Bei der Neuwertentschädigung kann dass nämlich der Fall sein, wenn nach 24 Monaten die Ablöse geringer ist als der Neuwert den die Versicherung zahlt. Rein rechtlich würde dann unter Umständen der Mehrerlös der Leasinggesellschaft zustehen.

PS: Sorry für das Vollzitat - mobil aber manchmal etwas schwierig. :-(

Zitat:

PS: Sorry für das Vollzitat - mobil aber manchmal etwas schwierig.

Hurra, es klappt immer wieder. Das ist Vorsprung durch Technik. 😛

Zitat:

@PPL-1 schrieb am 6. November 2016 um 09:22:30 Uhr:


Eigentlich ist die GAP beim Leasing dabei, sofern ABM...ich habe es doppelt drin..möchte aber nicht testen wer kulanter ist 🙂

Was ist denn ABM?!?

Die Großen Drei..

Audi/BMW/Mercedes

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