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Versicherung oder Selbstzahlen?

Themenstarteram 28. Februar 2016 um 18:37

Hallo!

Kaum hab ich mein neues Auto passiert auch schon ein kleiner Unfall.

Ich parke rückwärts aus einem Parkplatz aus, stehe bereits gerade auf der Spur und will in den ersten Gang schalten als das auto, welches vorher neben mir stand, rückwärts in meine Beifahrerseite reinfährt (ohne abzubremsen - hat meiner meinung nach nicht nach hinten geguckt) Jetzt ist unten direkt neben der Beifahrertür (2 türer) eine delle, mit kratzern und Rissen und der Lack splittert ab, oberhalb der Zierleiste sind noch zwei Kratzer und vier kleine Dellen und diese Zierleiste steht heraus. Zuerst wollte mir der Verursacher eine Teilschuld geben, da ich falsch herum herausgefahren wäre :confused:. Der Verursacher möchte aber nun doch (nur) für die große delle unten an der beifahrertür bezahlen und er möchte das ganze ohne Versicherung klären. Diese anderen Dellen und Kratzer waren aber auch durch den Unfall verursacht, ebenso wie die kaputte Zierleiste. Jetzt bin ich mir unsicher was ich tun muss und wie ich vorgehen soll, selbst wenn der Verursacher sich weigert es mittels der Versicherung zu klären? Oder lohnt es sich mehr, das ganze privat zu klären?

Beste Antwort im Thema

Wenn du das Kennzeichen vom Unfallgegner hast, kannst du den Unfall über den Zentralruf der Versicherungen melden. Nix anderes würde ich machen.

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Wenn du das Kennzeichen vom Unfallgegner hast, kannst du den Unfall über den Zentralruf der Versicherungen melden. Nix anderes würde ich machen.

Genau so.

Der Gegner kann ja den Schaden an seiner Versicherung zurück zahlen und der SFR bleibt dadurch unberührt.

Es könnte ja sein, dass er im Nachherein sagt, dass er nur 50% zahlen will.

Themenstarteram 28. Februar 2016 um 19:19

Dankeschön schon mal! Ja ich kenne das Nummernschild! Kann ein Gutachter denn erkennen, dass die anderen Schäden ebenfalls von dem Unfall sind oder muss ich mich da mit dem Verursacher streiten? Ich bin das Auto jetzt nur noch 2 min nach Hause gefahren - was ist wenn jetzt irgendwelche "Folgeschäden" kommen, da ich das Auto brauche um in die Arbeit zu kommen, oder darf ich das Auto so lange nicht bewegen bis ein Gutachter da war?

Du musst dich nicht mit dem Verursacher streiten. Mit dem würde ich auch nicht mehr reden. Du meldest den Schaden seiner Versicherung. Dann geht das seinen Weg. Die Versicherung wird ihn um Stellungnahme bitten. Je nach dem was er dort äussert, wird dein Schaden übernommen.

Also wenn der Verursacher (ob er nun bei einem Streit wirklich die 100 % aufgebrummt bekommt ist erstmal egal) schon von Anfang an Mätzchen macht, lohnt es sich nicht, das privat zu klären. Diese "Dellen" und der Lackschaden dürfte soviel kosten, das der erst recht abwinkt.

Ich hoffe du hast aussagekräftige Bilder vom anderen Fahrzeug ... ansonsten, wenn möglich, noch nachholen. Wenn nein, ist der Verursacher aus der Gegend und hast du seine Adresse? Dann hinfahren und Bilder machen ...

Themenstarteram 29. Februar 2016 um 17:19

So vorhin ins Auto gestiegen um alle Funktionen zu überprüfen, versuche das Fenster der Beifahrerseite herunterzumachen es ging laut knirschend ein stück runter und stoppte, ging nicht mehr hoch und nicht mehr runter. ich fahre also zur werkstatt, und die befürchten einen wirtschaftlichen totalschaden, da der andere Fahrer meinen cc genau am schweller getroffen hat und somit wichtige teile beschädigt haben könnte, wir sollen aufjedenfall mal mit Kosten zwischen 2 000 und 3 000 euro rechnen, termin mit dem sachverständigen wurde gemacht, weil die werkstatt gemeint hat, dass dies schon kein bagatellschaden sondern ein unfallschaden ist... Wenn das wirklich ein totalschaden ist, würde ich mein Auto trotzdem gerne über diese 130 % regel reparieren lassen, einfach weil ich ewig nach diesem auto gesucht habe und ich nicht die zeit und das geld habe nochmal in eine solche suche zu investieren :( was passiert wenn der sachverständige von über 130 % ausgeht also beispielsweise 140%? kann ich dann doch irgendwie in diese Regelung hineinrutschen ? Bin gerade völlig am verzweifeln

Hm ... der Fall liegt ja ganz anders. Du schreibst, als wäre es ein Neuwagen gewesen. Hast du Zeugen? Ich würde mich nicht wundern, wenn der andere plötzlich alles abstreitet. Das riecht nämlich in der Praxis durchaus auch nach 50:50. Zumindest dann, wenn das Schadensbild nicht hergibt, das du gestanden hast.

Aber die private Klärung hat sich damit eh erledigt ...

Themenstarteram 29. Februar 2016 um 18:04

Habe zwei Zeugen die beide in meinem Auto saßen! Ich habe mir eigentlich keine Schuld vorzuwerfen, da ich wie ein normaler Mensch ausgeparkt bin und dann kurzzeitig hinter dem anderen Fahrzeug stand um den ersten gang einzulegen, daher hab ich doch keine Regeln verletzt oder? Der andere Fahrer ist in dem Moment als ich hinter ihm stand rückwärts und in mich reingefahren, ich stand definitiv, weil ich noch nicht den gang eingelegt hatte (Leerlauf) und auf der bremse stand, können meine Zeugen auch bestätigen! Der sachverständige kann das beurteilen ob ich gestanden bin oder?

Themenstarteram 29. Februar 2016 um 18:09

das ist ein foto von der größten delle, hätte niemals geglaubt das wegen so etwas ein totalschaden entstehen kann

Da wir anhand des kleinen Bild immer noch nich twissen um was für ein Auto es sich handelt können wir auch nichts dazu sagen ob es ein Totalschaden ist.

Auf alle Fälle ist hier die Bagatellgrenze überschritten und du solltest zu einem Gutachter gehen (wenn möglich einen "freien", keine große Organisation)

Ich hatte vor 3 Jahren auch einen Parkunfall bei dem ich stand und komplett aus der Lücke war, der Anprall war aber hinten rechts die Ecke, der Fall wurde 50:50 geteilt :(

Grüße

Steini

Themenstarteram 29. Februar 2016 um 21:10

oh tschuldigung, dachte ich hätte es geschrieben, es ist ein peugeot 206 cc quicksilver und einer extra eingebauten standheizung von webasto :) ich hoffe mal, dass das nicht bei mir auch so kommt mit dem 50:50, das wäre für mich ein komplettes desaster, weil ich mir momentan das einfach nicht leisten kann

@steini111 wie kam es dann dazu dass 50:50 eingetreten ist obwohl du gestanden bist?

Ich war bei einer Peugeot werkstatt die haben mir den Termin für morgen mit einem Sachverständigen gemacht, ich hoffe mal der ist unabhängig :D

Zitat:

@filicia schrieb am 29. Februar 2016 um 18:19:16 Uhr:

was passiert wenn der sachverständige von über 130 % ausgeht also beispielsweise 140%? kann ich dann doch irgendwie in diese Regelung hineinrutschen ? Bin gerade völlig am verzweifeln

wenn der SV bis 130% feststellen, kannst Du in diesem Rahmen reparieren lassen.

Stellt er 131% fest, bekommst Du nur 100%

Themenstarteram 5. März 2016 um 15:40

Das Gutachten ist da :( Reparaturkosten liegen bei 4050 € und der wiederbeschaffungswert bei 3550 €, Restwert 500 €... Ich schwanke jetzt dazwischen, dass Auto reparieren zu lassen (weil mir einfach die Zeit für eine Suche fehlt) oder es zu verkaufen und eben zu suchen ( habe schon ein bisschen geguckt und habe ein bis zwei Fahrzeuge im Blick falls ich es verkaufen sollte) Mein Auto würde noch in die 130 % regelung fallen, meine Frage ist, was ist wenn ich eine Werkstatt finde, welche mir das Ganze etwas günstiger machen würde? Würde ich dann trotzdem 4050 € bekommen oder "nur" das Geld, welches die Werkstatt gekostet hat?

am 5. März 2016 um 15:49

der schaden muss angefallen sein.

fallen die reparaturkosten nicht, werden sie nicht bezahlt.

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