Versicherung kürzt Kostenvoranschlag um 30%, was kann ich tun?? HUK

hallo gemeinde,

mein Auto wurde gerempelt (Stoßstange vorne) und ich sollte Kostenvoranschlag machen, gesagt, getan..

Schaden nur für Lackierung knapp 800€ ohne MwSt..

KV bei Versicherung eingeschickt und die haben mir jetzt 550€ überwiesen, also wurde es um zirka 30% gekürzt..

was kann ich jetzt tun?

habe auch noch nicht bei denen angerufen, anbei lag auch noch was von der Dekra wo eben nen paar Positionen gekürzt wurde..

Rechtsschutzversicherung habe ich für mein Auto, Selbstbeteiligung 160€ (müßte ich die dann zahlen??)..

habt ihr ne Idee?

Also ich denke das kann ja eigentlich nicht sein, ist 800€ denn zuviel für nur ne Stoßstange vorne lackieren??

danke

edit: es geht um das Auto in der Signatur..

Ich bin bei der HUK, Gegner bei der HUK24..

Beste Antwort im Thema

Möglicherweise bekommst du nicht mehr (sofern du keine Rechnung einreichst), aber man muss den Versicherern das abgewöhnen! Also geh zum Anwalt, die Kosten muss die gegnerische Vers. zahlen, da inzwischen bekannt ist, dass man als Laie den Machenschaften der Versicherungen nicht gewachsen ist.

Unterm Strich wirds dann für die Vers. teurer. Vielleicht merken die dann irgendwann mal was.

Und wenn dir noch mehr zusteht, als die 550EUR, dann holt der Anwalt auch für dich noch was raus!

Die HUK ist wohl bei den Kürzungsorgien besonders kreativ und ganz weit vorne. Denen gehört was auf die Finger.

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Zitat:

naja, vielleicht war auch noch ein mietwagen im kostenvoranschlag inbegriffen, kommt ja auch häufiger vor, obwohl das mit der reinen schadenhöhe ja wenig am hut hat.

Man muss sich eigentlich immer vor Augen führen, das es immer um Naturalrestitution geht. Das bedeutet, dass der Geschädigte immer so zu stellen ist, als wäre das Schadensereignis überhaupt nicht eingetreten. Aus dieser Sicht ist auch ein Mietwagen während der Reparaturzeit einfach mal ein Schaden und hat meiner Meinung nach genauso viel mit "Schaden" zu tun, wie die ausgebeulte und zerkratzte Stoßstange.

Und zu der Anwaltsfrage: Die Anwaltskosten sind genauso als Schaden erstattungsfähig. Ich würde allerdings abwägen, ob du einen Anwalt wirklich brauchst. Das dauert eine ganze weile bis der Streit vor Gericht landet. Dann sind die Richter faul bzgl. Urteilen und drängen dir hinterher einen Vergleich auf. Du belastest wegen ca. 400 EUR deine Rechtschutz. Kommen noch Gutachter- und Anwaltskosten dazu, dann wird dir die Versicherung nach der Regulierung mit Sicherheit kündigen(ich meine nur die Rechtschutz). Heb dir diese lieber für erhebliche Fälle auf zB wenn die Versicherung komplett eine Zahlung verweigert weil sie die Schuld nicht einsieht...

Aber das nur nebenbei. Zur vorliegenden Kürzung fällt mir folgendes ein:

Vielleicht war die Versicherung ja so dreißt und hat die Betriebshaftung des Geschädigten reingerechnet? Das sind ja soweit ich weiß ca. 20%... Dann noch die Mehrwertsteuer abgezogen und schon sind wir bei den 30 % insgesamt...
Ich meine, als Versicherer hat man es meist eh mit Laien zu tun... Da kann man auch so einen Quatsch probieren... Viele wehren sich eh nicht. Ist die Schuld allerdings eindeutig geklärt (hat die Vesicherung dei Schuld anerkannt), dann darf sie die Betriebshaftung nicht mit rein rechnen...

Ich würde also erstman die Begründung abwarten/anfordern. Dann -sofern natülich unbegründet- eventuell einen 2. Kostenvoranschlag einholen. Der Versicherung auch diese als Vegleichswert schicken (quasi als Beleg dafür das die Einschaltung eines Gutachters eh diese Summe erbringen wird). EIne Frist zur Zahlung des vollen Betrags setzen und eventuell noch drauf hinweisen, dass du im Falle der Nichtleistung rechtlichen Beistand inkl. Gutachter etc. nehmen wirst...

Das wird für die Versicherung dann richtig teuer (wenn sie verliert) und vielleicht lässt sie sich so abschrecken...???😕😁

Deswegen gebe ich jeden Fahrzeugschaden, den ich nicht verursacht habe, direkt an meinen Anwalt.. Der kümmert sich um alles und am Ende habe ich das Geld auf meinem Konto, was der Gutachter berechnet hatte, um dann das Fahrzeug zu einer Fachwerkstatt zu geben. Gab noch nie Probleme, habe nie eine Rechnung von dem Gutachter (Freier Gutachter) oder Anwalt bekommen. Außerdem habe ich eine Rechtsschutz ohne SB für Verkehrsrecht.
Und der Anwalt macht auch Forderungen geltend wie Telefonkosten, Ersatzwagen / Nutzungsausfall etc.. Bei Personenschaden natürlich auch Schadensersatz.

Und die Sache ist halt, der Anwalt muss von der gegn. Versicherung gezahlt werden, weil du als normaler Laie keine Ahnung von Versicherungsrecht etc.. haben kannst und wenn der Schaden nicht passiert wäre, wärst du ja auch nicht in der Situation, zum Anwalt gehen zu müssen..

Zitat:

Original geschrieben von 3dition



Zitat:

Original geschrieben von Mik0811


warum soll die Versicherung jetzt auch noch Anwaltskosten erstatten? der berechtigte Schadenersatz ist wohl ausgeglichen.
Ich wette, ein Anwalt holt da noch mehr raus. Mindestens die Summe aus dem KV (war ja keine Vertragswerkstatt) zzgl. 25EUR Pauschale zzgl. Nutzungsausfall.

Wir reden über einen Kostenvoranschlag. Die Reparatur ist nachnimmt durchgeführt. Also bestehtnohne geeigneten Reparaturnachweis noch kein Anspruch auf Nutzungsausfall. Sicher, Kostenpauschale wird noch, wenn nicht bereits ausgekehrt, reguliert.

Du liegst mit Deiner Vermutung richtig, wo ich arbeite. Nur die Frage darf gestellt werden, warum geht der TE nicht zur Werkstatt wo er sonst die Inspektionen durchführen lässt?

Und damit ist hier längst nicht das Berechtigte ausgeglichen worden. Fazit: Anwalt wird von der HUK flockig gezahlt. Und wenn nicht, dann zahlen die auch noch den Prozess!

@chinaimbiss:
1. Seine Rechtsschutz wird nicht kündigen, da sie nicht eintritt, sondern bestenfalls vorläufige Deckung zusagt. Du sagst ja selbst, dass die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung zu zahlen sind.

2. Wenn die Vers. bei einer derartigen Lapalie schon so kürzt, warum soll er sich die Mühe machen, einen 2. KV einzuholen? Warum sich noch für die Versicherung engagieren und möglicherweise weiter "besch***" zu werden?! Ich würde sofort zum Anwalt gehen und ein Gutachten bei einem freien SV meiner Wahl machen lassen. Und zwar mit Audi-Preisen!

(Inwiefern das jetzt, nach der Einreichung des KV noch möglich ist bzw. ob das Gutachten dann noch von der Vers. gezahlt werden muss, weiß ich nicht).

Ohne vorherigen KV hätte es sich so rechnen können:

800EUR Nettoschadenswert
400EUR Gutachten
300EUR Anwalt
150EUR Nebenkosten (Pauschale, Nutzungsausfall).

Macht: 1650EUR.

Statt dessen ist der TE so nett und will nur die 800EUR aus dem KV. Und die Versicherung kürzt, statt dankbar zu sein!?

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Zitat:

Original geschrieben von Mik0811


[Du liegst mit Deiner Vermutung richtig, wo ich arbeite. Nur die Frage darf gestellt werden, warum geht der TE nicht zur Werkstatt wo er sonst die Inspektionen durchführen lässt?

Wo steht denn, dass er das nicht tut? Er schreibt "Lackiercenter". Da würde ich auch privat als erstes hingehen.

Wenn ich eine Werkstatt mit eigener Lackierei hätte, dann dahin.

Wenn er aber sonst immer zu KfZ Rommelsbach und Söhne zum Ölwechsel geht, warum soll er die Jungs fragen, wie das mit dem Lacken geht, wenn die bestenfalls mit den Ludolfs mithalten können?

Nachtrag:

Es wäre mal interessant, ob Mik das bewusst geschrieben hat:

"der berechtigte (!) Schadensersatz ist ausgeglichen".

So hast du es oben formuliert. Absichtlich? Weiter unten schreibst du ja, dass NU-Ausfall und Pauschale noch gefordert werden können.

Durch die obige Formulierung, die typisch aus einem Vers.-Schreiben sein könnte, werden aber viele abgeschreckt, überhaupt weiter zu fragen.

Entweder du hast das hier auch mit der Absicht getan (glaube ich eher nicht, bzw. hoffe ich nicht), oder es zeigt, wie die Schulungen der Vers. wirken, dass du selbst hier diese Diktion übernimmst.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


@chinaimbiss:
1. Seine Rechtsschutz wird nicht kündigen, da sie nicht eintritt, sondern bestenfalls vorläufige Deckung zusagt. Du sagst ja selbst, dass die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung zu zahlen sind.

Ich meine ja nur für den Fall eines Vergleichs. Ich kenne Richter (natürlich nicht alle, aber schon so oft erlebt😁). Und wenn sie was ungern machen, dann ist es Urteile zu schreiben. Dh, in ganz vielen Fällen einigen die Leute sich auf einen Vergleich. Die Versicherung wird dann einen Teil anerkennen. Im übrigen trägt jeder seine Kosten. Und dann "kann" dir die Rechtschutz kündigen - was sie übrigens in der Praxis bereits nach der ersten Regulierung gern und sehr oft macht.

Zitat:

2. Wenn die Vers. bei einer derartigen Lapalie schon so kürzt, warum soll er sich die Mühe machen, einen 2. KV einzuholen? Warum sich noch für die Versicherung engagieren und möglicherweise weiter "besch***" zu werden?! Ich würde sofort zum Anwalt gehen und ein Gutachten bei einem freien SV meiner Wahl machen lassen. Und zwar mit Audi-Preisen!

Gut. Wenn der KV was kostet, dann würde ich natürlich auch nicht einen zweiten machen lassen. Das treibt die Schadenssumme unnötig in die Höhe und wäre sicher dann nicht mehr erstattungsfähig (zumindest nicht der 2. KV). ich dachte halt nur, es wäre nicht verkehrt, wenn der Geschädigte noch ein wenig Druck aufbauen würde. Ich sag es ja, die Versicherungen sind einfach mal dreißt.. Sie wollen auch nur kosten sparen...

Zitat:

Statt dessen ist der TE so nett und will nur die 800EUR aus dem KV. Und die Versicherung kürzt, statt dankbar zu sein!?

Es gilt auch hier die Schadensminderungspflicht. Wenn die Versicherung Kostenvoranschlag verlangt, ansonsten die Schuld anerkennt könnte es hierbei Schwierigkeiten geben. Also gleich zu nen Anwalt rennen ist nicht immer die Richtige wahl. Jetzt, wo es uneinigkeiten bezüglich der Schadenshöhe gibt, ist natürlich ein Anwalt nötig und sollte nach dem man der Versicherung eventuell noch ne Chance zur Zahlung gibt, auch genommen werden...

PS: hab jetzt schön Zitieren geübt.😁😁😁

Perfekt zitiert!

Ich war bis vor kurzem auch kein Freund des "Sofort-Anwalts-Denkens".

Ich habe aber zuletzt das allerdreisteste bei der Vers. erlebt, bei der wir sogar selbst versichert sind (in diesem Fall haben wir sie in Anspruch genommen, weil der Unfallgegner dort versichert ist - dennoch bleibt das Geld ja quasi "in der Familie"😉.

Gutachten: 3750, gekürzt auf 3350.

Die restlichen paar Taler kamen nur kleckerweise und immer nur auf erneutes Anwaltsschreiben. Es wurde nicht einmal begründet, warum man einen weiteren Teil zahlt, einen anderen aber nicht.

Am Ende - nach 4!!!! Schreiben durch den Anwalt - war dann alles da.

Was hat die Versicherung erreicht? Am Schaden hat sie nix eingespart sondern voll gezahlt zzgl. Anwalt. Hinzu kommt, dass ich jetzt evtl. sämtliche fünf Versicherungsverträge (darunter auch dicke Dinger, nicht nur Autokram) bei dem Laden kündige. Denn, wer so abrechnet, ist kein geeigneter Geschäftspartner für mich...

Mein Vers.-Vertreter rotiert und versucht, mich irgendwie vom kündigen abzuhalten. 😁

Naja, soll er mal mit Lockangeboten über den Tisch kommen. Die müssten aber ebenso überraschend ausfallen wie die Dummheit de Versicherung, wegen 400EUR so einen Eiertanz zu veranstalten.

Es ist doch langsam wirklich unfassbar hier. Ist es denn wirklich zuviel verlangt erstmal den Text des TE zu lesen, bevor man hier seine Meinung kundtut?

Zitat:

Original geschrieben von Mik0811


@ te: warum warst du bei Audi und nicht bei der Werkstatt, in der normal das Auto gewartet wird?

Wo steht, dass der TE bei Audi war? Es wurde von "Lackiercenter" gesprochen.

Zitat:

Original geschrieben von sailor701


Schonmal nachgefragt bei der Versicherung, warum gekürzt wurde?

Steht nicht direkt über deiner Antwort, dass der TE noch nicht angerufen hat?

Abgesehen davon:

Ich finde es eine Frechheit, wenn hier ein Versicherungsfuzzi aus seinem Loch gekrochen kommt, und dem TE erstmal pauschal unterstellt die Versicherung abzocken zu wollen und ohne überhaupt zu wissen, was, wo, wieso gekürzt wurde zu unterstellen "Das ist schon alles richtig so.".

Es gibt hier auch andere User, die ebenfalls eher auf der Seite der Versicherer anzusiedeln sind, aber dadurch auffallen, dass sie so ein Thema mit dem notwendigen Abstand und Sachverstand angehen ohne den TE gleich zu beschuldigen ein Betrüger zu sein.

Das was Mik0811 hier macht, ist absolut unseriös und wieder nur ein weiter Beweis dafür, wo denn das allgemeine Misstrauen gegenüber Versicherern in Deutschland herkommt. Hier scheint das Gehirnwäscheprogramm diverser Schulungen und Trainings voll gewirkt zu haben. Immer schön im Sinne des Arbeitgebers, egal ob der Kunde recht hat oder nicht.

Mik0811, du bist eine Schande für deinen Beruf.

MfG Zille

Es gibt keine "Regelung", wonach Laien Anwaltskosten erstattet bekommen. Soetwas behaupten nur Laien in Foren.

Wenn der Geschädigte geschäftlich nicht ausreichend gewandt ist, um eine Rechtsangelegenheit selbst zu erledigen, kann das Anwaltshonorar als sog. "erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung" zum Schadensersatz gehören.

Soweit so gut. Was heißt das jetzt?

"Erforderlich" sind immer nur die Kosten der Rechtsverfolgung für Schadenspositionen, hinsichtlich derer noch keine Erledigung eingetreten ist. Wenn vom geltend gemachten Schadensersatz bereits ein Großteil bezahlt wurde -wie hier-, dann ist in aller Regel insoweit auch Erledigung eingetreten.

Der Anwalt wird also nur hinsichtlich der noch offenen Beträge -hier also rund 250 EUR- mandatiert. Dass der da kämpft wie ein Löwe, weil er dafür rund 47 EUR bekommt, liegt auf der Hand.

Wenn er also die 250 EUR am Ende erstritten hat, bekommt er die 47 EUR von der Versicherung. Verdient hat er daran nichts, weil alleine das Mandantengespräch und das Verschicken des Anspruchsschreibens (das seine Damen zum Glück nur aus dem Rechner lassen, ohne dass er etwas diktieren muss), ihn deutlich mehr kostet. Insbesondere, wenn der Mandant alle Fragen der Unfallregulierung, die er im I-Net aufgeschnappt hat, mit ihm diskutrieren will...

Wenn es dem Anwalt aber nicht gelingt, die 250 EUR zu bekommen, weil er z.B. weiß, dass der Richter am zuständigen Amtgericht derartige Klagen regelmäßig abweist, ist die Gebührenforderung trotzdem entstanden. Aber sie ist nicht vom Versicherer zu tragen, sondern von dem, der die Musik bestellt hat, also vom Mandanten.

Im Zweifel wird der Anwalt das bereits in der Erstberatung klären. Die kostet max. 190 EUR.

EDIT: Sorry, bei 250 EUR sind es keine 80 EUR, sondern nur rund 47 EUR, für die er kämpft. Der Gebührensprung ist erst bei 300 EUR. Hab´s geändert.😉

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


...

Genau das meinte ich. Es geht auch ohne sofort Betrug und Abzocke zu wittern.

Sachlich, kompetent. So wie man ihn kennt.

MfG Zille

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Nachtrag:

Es wäre mal interessant, ob Mik das bewusst geschrieben hat:

"der berechtigte (!) Schadensersatz ist ausgeglichen".

So hast du es oben formuliert. Absichtlich? Weiter unten schreibst du ja, dass NU und Pauschale noch gefordert werden können.

Durch die obige Formulierung, die typisch aus einem Vers.-Schreiben sein könnte, werden aber viele abgeschreckt, überhaupt weiter zu fragen.

Entweder du hast das hier auch mit der Absicht getan (glaube ich eher nicht, bzw. hoffe ich nicht), oder es zeigt, wie die Schulungen der Vers. wirken, dass du selbst hier diese Diktion übernimmst.

Hinter meiner Formulierung steckt einfach, viele Gesellschaften zahlen die Kostenpauschale auch ohne Forderung sondern rechnen es direkt on top. Uns liegt bislang kein Abrechnungsschreiben der Versicherung noch der Kostenvoranschlag vor.

Und das der Geschädigte nicht zu Audi geht war von meiner Seite eine Vermutung, genauso wie Du annimmst er geht zu Audi.

Deine Hochrechnung auf 1.600€ Schadenhöhe ist für mich nicht nachvollziehbar. Selbst wenn man guten Willens von einem Schaden von derzeit ohne weitere Nachweise von 800€ ausgeht fallen Anwaltskosten von ca. 150€ an. Ein RVG Rechner bringt dazu Licht ins Dunkle. Und als Schadensachbearbeiter, der ich nicht bin, muss man sich täglich anhören noch ein Schreiben vom Anwalt zu bekommen. Der Ton macht die Musik. Warum sollte man nicht nachfragen, ob mit einer weiteren Zahlung die Sache abgeschlossen werden kann?
Diese Meinung hat nichts damit zu tun, dass ich bei einer Versicherung arbeite sondern so handeln viele im normalen Leben.

jetzt nochmal zum KV, den ich machen lassen habe beim Lackiercenter, nicht bei Audi:

alle Preise sind netto: Lohn 216€
Ersatzteile ~ 44€
Lackierarbeiten 378€
Lackiermaterial ~ 149€

Summe ~ 787€

KV von mir 30€

Gesamt ~817€

Nachkalkulation Dekra: Lohn 144€ - 72€
Lackierarbeiten ~ 338€ - 188€

Kosten für Mischanlage waren in den Lackierarbeiten mit drin, 75€..

Kostenpauschale 20€ wurde gezahlt, alles in allem habe ich ~ 550€ bekommen.. Differenz zu Gesamtkosten ~ 260€..

Soviel dazu, den Schaden lasse ich natürlich nicht machen da ich mit der Schramme leben kann..

Wenn ich jetzt meine Rechtsschutz einschalte die eine Selbstbeteiligung von 160€ hat, muß ich die Selbstbeteiligung dann zahlen auch wenn es zu meinen Gunsten ausgeht? D.h. ich noch den Restbetrag bekomme??

Ich habe bis jetzt auch mit sowas noch nichts zu tun gehabt, obwohl ich schon nen paar unverschuldete kleine Rempler erfahren habe.. Also keine Erfahrungen gesammelt..

Wenn Deine restliche Forderung von der gegnerischen Versicherung übernommen wird, zahlt sie auch den RA (s.o.). Dann hat Deine RS damit nichts zu tun.

Selbstbeteiligung ist immer der Teil des Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst trägt. Sie wird also einfach von der Versicherungsleistung abgezogen.

Wenn es schlecht ausgeht, trägst Du also alle Kosten, die unterhalb der SB liegen selbst. Alles was darüber ist trägt die RS (vorausgesetzt, sie ist eintrittspflichtig).

Das ist aber bei einer außergerichtlichen Erledigung dieser kleinen Beträge fast nicht möglich, weil die zu erwartenden Kosten Deine SB nicht übersteigen werden.

Was lernen wir daraus? Lieber sofort zum Anwalt, damit man nachher nicht auf den Anwaltskosten sitzen bleibt oder einen Teil des Schadens nicht bekommt, weil man ohne anwaltliche Hilfe nicht weiß, ob es sich lohnt, gegen die Kürzungen vorzugehen.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Kosten für die Frage an den Anwalt (Sind die vorgenommenen Kürzungen legitim?) doch noch bezahlt werden müsste. Weiß das hier jemand sicher?

@TE: Bei vielen Rechtsschutzversicherungen ist eine Erstberatung kostenfrei möglich bzw. deren Fachleute kann man fragen, ob es sich lohnt, einen Anwalt zu bemühen oder nicht.

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