Versicherung kürzt Gutachten
Hallo zusammen,
mein Auto wurde im parkenden Zustand angefahren, Stoßstange, hinteres Seitenteil, und rechte Rückleuchte defekt bzw. muss lackiert werden.
Ich war bei einem Gutachter, der folgendes errechnete:
Reparaturkosten netto 3276,38€
Wertminderung 300€
Nutzungsausfalltage 3x59=177€
Ich wollte das ausgezahlt haben. Jetzt habe ich folgenden Brief erhalten von der gegnerischen Versicherung, die meine Forderung um ca 850€ gekürzt haben. Achso, der BMW war immer in der Vertragswerkstatt, also "original BMW Scheckheftgepflegt"
Habe ich die Möglichkeit die volle Summe 3753€ zu erhalten? Die Versicherung hat inwischen nur 2903€ überwiesen.
61 Antworten
Na ja, bei einem 4 Jahre alten Fahrzeug wäre ich schon davon ausgegangen, das es Scheckheft gepflegt ist.
Der NA ist im Gutachten festgestellt worden. Ob repariert wurde oder nicht, das spielt keine Rolle im Rahmen der fiktiven Abrechnung.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Januar 2024 um 22:30:30 Uhr:
Der NA ist im Gutachten festgestellt worden. Ob repariert wurde oder nicht, das spielt keine Rolle im Rahmen der fiktiven Abrechnung.
Bitte erhelle uns alle, inwiefern bei einem bspw. fahrbereiten und verkehrssicheren Kfz ein Nutzungsausfall vorliegt, welcher ohne Reparaturnachweise fiktiv zu ersetzen wäre. Keine Floskeln, nur Fakten in Form von Urteilen!
Danke!
Lernen musst du schon selbst, beachi. Wenn du irgendwann verstanden haben wirst, dass bei fiktiver Abrechnung weder Reparaturkosten noch die entgangene Nutzung angefallen sind und die Mischung von konkreter und fiktiver Abrechnung nicht statthaft ist, dann besteht Aussicht auf deine Selbsterhellung. Erläutert wurde es im Forum schon mehr als oft genug.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Januar 2024 um 22:30:30 Uhr:
Der NA ist im Gutachten festgestellt worden. Ob repariert wurde oder nicht, das spielt keine Rolle im Rahmen der fiktiven Abrechnung.
Vielen Dank für's mitraten. Das ist aber leider falsch.
Nutzungsausfall gibt es nur im Reparaturfall.
Wenn selbst repariert wird muss die Eigenreparatur nachgewiesen werden.
Werden Schäden nicht instandgesetzt dann wird auch kein Nutzungsausfall bezahlt.
Eigentlich logisch, es gab ja auch keinen Ausfall.
Hallo,
geh zum Anwalt und wenn der blöde tut, such einen anderen.
Preisbeispiel:
Ich habe hier die Abrechnung der Rechtschutzversicherung an meinen Anwalt in solch einer Sache (Kürzung der Schadenssumme bei Hagelschaden).
Streitwert war 870,72€ von ursprünglichen 16t€ Schaden.
Da schauen für den Anwalt für einen Brief Klageerhebung 211,60€ raus, dazu kommen noch Gerichtskosten von 174,-€ (zzgl. Postpauschalen).
Klar wäre der motivierter beim vollen Streitwert, weil Geschäftsgebühr ist 0,65% und Verfahrensgebühr 1,3% des Streitwertes, aber ~200€ für einen 2-Seiten Standardbrief, in den im wesentlichen Daten eingesetzt werden müssen...
Die Huk24 hat darauf dann sofort bezahlt.
bye