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Versicherung kürzt einfach das Gutachten !

Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 20:18

Guten Abend liebes Forum,

ich hatte am 24. August 2018 abends gegen 21:45 Uhr einen Verkehrsunfall.

Schilderung: Ich fuhr abends auf der 2 spurigen Hauptstraße die Straße entlang, von rechts aus der Seitenstraße (30 er Zone) kam ein Mercedes bis an die Kreuzung vorgefahren, blieb stehen und unmittelbar als ich die Kreuzung überqueren wollte, zog er plötzlich raus mitten auf die Kreuzung, trotz Vollbremsung war der Aufprall unvermeidbar. Ich blieb natürlich sofort stehen und stieg von meinem Kfz aus, und siehe da, der Verursacher fuhr mit Vollgas von der Unfallstelle. Habe natürlich sofort die Polizei angerufen und habe den Unfall angegeben und auch den Verursacher der flüchtig gewesen ist. ( hatte 3 Augenzeugen ).

Ca 20-25 Minuten später kam der Verursacher zurück zum Unfallort, plötzlich waren sie im Auto zu viert !!!! Ich bin mir sicher, als es geknallt hat, saß nur der Fahrer im Auto, ALLEINE.

Kurz darauf kam die Polizei auch hinzu, habe meine Aussage gemacht, der Verursacher hat naturlich seine Schuld abgestritten. Aussage gegen Aussage. Die Polizei meinte aber, dass ich klar im Recht bin und hat das in der Unfallaufnahme auch so notiert.

Habe am nächsten Tag einen Gutachter beauftragt und auch meinen Rechtsanwalt eingeschaltet.

Habe angegeben, dass ich FIKTIV abrechnen möchte

das Gutachten hat folgendes ergeben:

Reparaturkosten ohne MwSt 8011,64€

Mehrwertsteuer 19% 1522,21€

Reparaturkosten mit MwSt 9533,85€

Die Versicherung hat sich erstmal geweigert den Schaden zu regulieren.... dann rief mich aber vor knapp einem Monat mein Rechtsanwalt bei mir an und meinte er hat eine Zahlung erhalten, allerdings nicht die volle Summe.

Erhaltener Betrag von der gegnerischen Versicherung:

 

Nutzungsausfall 520,00€

Sachverständigengebühren. 989,83€

Kostenpauschale. 25,00 €

Abrechnung Fahrzeugschaden 5546,36€

Abzgl. Zahlung an Sachverständiger 1011,50€

Verbleibt. 6069,69€

Kurz gefasst, ich hätte 8011€ NETTO zu kriegen, allerdings habe ich 6069€ erhalten, mir fehlen fast 1950€.

Grund der Versicherung: man könnte das Auto günstiger reparieren, als auf dem Gutachten errechneten Preis.

Ist doch völlig egal, wenn ich fiktiv abrechne, oder ??

Wenn ich unschuldig bin, wieso musste ich eine Selbstbeteiligung an meinen Anwalt bezahlen? (300€)

Wenn ich unschuldig bin, wieso musste ich den Gutachter von meinem Geld bezahlen? (ca. 1000€)

 

Nun meine Frage:

Kommt die Sache euch auch ein wenig seltsam vor?

Darf die Versicherung sowas einfach kürzen?

Könnten Probleme auftreten, weil ich mein Auto mittlerweile verkauft habe?

Wie lange dauert so etwas, wenn es vor Gericht geht?

Wer hat welche Erfahrungen gemacht?

 

PS: der Anwalt hat mittlerweile Klage im Gericht eingereicht.

Bin für jede Antwort sehr dankbar.

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema
am 13. Dezember 2018 um 21:30

@MG5959 Was sagt denn dein Anwalt dazu? Der sollte sein Wissen eigentlich aus der gleichen Quelle wie Berlin-Paul schöpfen...

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Zitat:

@germania47 schrieb am 16. Dezember 2018 um 15:57:00 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 16. Dezember 2018 um 15:51:44 Uhr:

Ok, hast recht

Hat er nicht.

Die SV Gebühren sind in jedem Falle den Ansprüchen des Geschädigten zuzuordnen und fließen in den Streitwert ein.

Die Abtretung bewirkt lediglich, dass die Gutachterkosten direkt an den Gutachter gezahlt werden sollen.

Wie ich bereits sagt, wurde mir das so von einem RA mitgeteilt.

Den Wahrheitsgehalt habe ich nicht überprüft!

Ja. Diese Aufstellung oder "Rechnung"

Sieht merkwürdig aus.

 

Noch dazu ist der SV Posten unterschiedlich!

Mal 989 , dann 1011 € ?

Merkantile Wertminderung wird m.E.nach bei Fzg.älter als 10 Jahre oder mit vielen KM von den Vers.auch angezweifelt oder ganz abgelehnt.

Also Gutachterkosten habe ich noch nie an einem unverschuldeten Unfall selbst bezahlen müssen bzw. von der gegnerischen VS in Abzug gebracht worden , ist mir so jetzt nicht verständlich warum dies hier der Fall sein soll .

Es wurden zwar jeweils die aufgebrachten Kosten mit aufgeführt , mir gegenüber meiner erhaltenen Zahlungen nie in Abzug gebracht , warum dies hier so der Fall sein soll kann ich nicht nachvollziehen .

Frag mal deinen Gutachter ob er sein Geld von der Versicherung bekommen hat.

Ansonsten liest sich das so als ob Dir die Versicherung die Gutachterkosten zwar überwiesen hat, Du das Geld aber an Ihn weitergeben müsstest.

Themenstarteram 16. Dezember 2018 um 15:18

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 16. Dezember 2018 um 16:11:26 Uhr:

Frag mal deinen Gutachter ob er sein Geld von der Versicherung bekommen hat.

Ansonsten liest sich das so als ob Dir die Versicherung die Gutachterkosten zwar überwiesen hat, Du das Geld aber an Ihn weitergeben müsstest.

Der Gutachter hat sein Geld bekommen, mein Anwalt hat es ihm überwiesen gehabt.

Schade da§ ich nicht wirklich Ahnung und Erfahrung habe mit dieser Konstellation mit Anwalt.

Für mich hört sich das alles sehr suspekt an und klingt fast wie ein Gemauschel zwischen Anwalt und Gutachter.

Wieso landet das Geld der Versicherung nicht auf Deinem Konto?

Stattdessen auf dem Konto des Anwalts?

Hast Du da eine Art Vollmacht oder Abtretung unterschrieben.

Und der Lohn fürs Gutachten geht auch erst über die Umwege zum Anwalt?

Hoffentlich schreibt hier wer mit Fachkenntnisse noch was dazu!

Wenn der Mandant eine Vertretungsvollmacht unterschreibt, die auch eine Inkassovollmacht beinhaltet, ist es so rechtens.

Würde ich persönlich nie machen. Habe jedoch in Verkehrssachen nie einen Anwalt beauftragt.

Bei mir ist es bereits 2 x so gelaufen, Geld kam jedes mal vom Anwaltskonto...

"Würde ich persönlich nie machen. Habe jedoch in Verkehrssachen nie einen Anwalt beauftragt."

 

So schauts bei mir auch aus! :)

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 16. Dezember 2018 um 18:26:24 Uhr:

"Würde ich persönlich nie machen. Habe jedoch in Verkehrssachen nie einen Anwalt beauftragt."

So schauts bei mir auch aus! :)

Warum nicht?

Wenn man so ein Misstrauen in den "selbst gewählten" Anwalt hat, hat man wohl falsch gewählt....:D:D

Man tritt doch alles an den Anwalt ab, ich kann es mir garnicht anders vorstellen, dann müsste der Anwalt ja ständig beim Mandanten nachfragen oder auf das Konto schauen ob und wieviel die Versicherung gezahlt hat, so sieht er es automatisch, dafür haben die meisten Anwälte extra Konten.

Zitat:

@tartra schrieb am 16. Dezember 2018 um 18:43:21 Uhr:

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 16. Dezember 2018 um 18:26:24 Uhr:

"Würde ich persönlich nie machen. Habe jedoch in Verkehrssachen nie einen Anwalt beauftragt."

So schauts bei mir auch aus! :)

Warum nicht?

Wenn man so ein Misstrauen in den "selbst gewählten" Anwalt hat, hat man wohl falsch gewählt....:D:D

Man tritt doch alles an den Anwalt ab, ich kann es mir garnicht anders vorstellen, dann müsste der Anwalt ja ständig beim Mandanten nachfragen oder auf das Konto schauen ob und wieviel die Versicherung gezahlt hat, so sieht er es automatisch, dafür haben die meisten Anwälte extra Konten.

Die Versicherung teilt doch dem Anwalt mit, wenn eine Zahlung an den Mandanten erfolgt.

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