Versicherung kürzt einfach das Gutachten !
Guten Abend liebes Forum,
ich hatte am 24. August 2018 abends gegen 21:45 Uhr einen Verkehrsunfall.
Schilderung: Ich fuhr abends auf der 2 spurigen Hauptstraße die Straße entlang, von rechts aus der Seitenstraße (30 er Zone) kam ein Mercedes bis an die Kreuzung vorgefahren, blieb stehen und unmittelbar als ich die Kreuzung überqueren wollte, zog er plötzlich raus mitten auf die Kreuzung, trotz Vollbremsung war der Aufprall unvermeidbar. Ich blieb natürlich sofort stehen und stieg von meinem Kfz aus, und siehe da, der Verursacher fuhr mit Vollgas von der Unfallstelle. Habe natürlich sofort die Polizei angerufen und habe den Unfall angegeben und auch den Verursacher der flüchtig gewesen ist. ( hatte 3 Augenzeugen ).
Ca 20-25 Minuten später kam der Verursacher zurück zum Unfallort, plötzlich waren sie im Auto zu viert !!!! Ich bin mir sicher, als es geknallt hat, saß nur der Fahrer im Auto, ALLEINE.
Kurz darauf kam die Polizei auch hinzu, habe meine Aussage gemacht, der Verursacher hat naturlich seine Schuld abgestritten. Aussage gegen Aussage. Die Polizei meinte aber, dass ich klar im Recht bin und hat das in der Unfallaufnahme auch so notiert.
Habe am nächsten Tag einen Gutachter beauftragt und auch meinen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Habe angegeben, dass ich FIKTIV abrechnen möchte
das Gutachten hat folgendes ergeben:
Reparaturkosten ohne MwSt 8011,64€
Mehrwertsteuer 19% 1522,21€
Reparaturkosten mit MwSt 9533,85€
Die Versicherung hat sich erstmal geweigert den Schaden zu regulieren.... dann rief mich aber vor knapp einem Monat mein Rechtsanwalt bei mir an und meinte er hat eine Zahlung erhalten, allerdings nicht die volle Summe.
Erhaltener Betrag von der gegnerischen Versicherung:
Nutzungsausfall 520,00€
Sachverständigengebühren. 989,83€
Kostenpauschale. 25,00 €
Abrechnung Fahrzeugschaden 5546,36€
Abzgl. Zahlung an Sachverständiger 1011,50€
Verbleibt. 6069,69€
Kurz gefasst, ich hätte 8011€ NETTO zu kriegen, allerdings habe ich 6069€ erhalten, mir fehlen fast 1950€.
Grund der Versicherung: man könnte das Auto günstiger reparieren, als auf dem Gutachten errechneten Preis.
Ist doch völlig egal, wenn ich fiktiv abrechne, oder ??
Wenn ich unschuldig bin, wieso musste ich eine Selbstbeteiligung an meinen Anwalt bezahlen? (300€)
Wenn ich unschuldig bin, wieso musste ich den Gutachter von meinem Geld bezahlen? (ca. 1000€)
Nun meine Frage:
Kommt die Sache euch auch ein wenig seltsam vor?
Darf die Versicherung sowas einfach kürzen?
Könnten Probleme auftreten, weil ich mein Auto mittlerweile verkauft habe?
Wie lange dauert so etwas, wenn es vor Gericht geht?
Wer hat welche Erfahrungen gemacht?
PS: der Anwalt hat mittlerweile Klage im Gericht eingereicht.
Bin für jede Antwort sehr dankbar.
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
@MG5959 Was sagt denn dein Anwalt dazu? Der sollte sein Wissen eigentlich aus der gleichen Quelle wie Berlin-Paul schöpfen...
40 Antworten
Mal sehen ob der User Beachi das liest und sich davon mal in seiner festgebackenen Meinung lösen kann, die da lautet: Versicherungen sind ja ach so fair und zahlen immer den Schadenersatz der einem zusteht..
Nur die bösen Abzocker unter den Geschädigten, die dann auch noch zum Anwalt rennen, sind schuld an den stetig steigenden Prämien....
Du hast ein Anwalt und der hat Klage eingereicht. Mehr geht nicht. Ein anderer macht auch nicht mehr.
Er hat Dir zwar eine saublöde Antwort gegeben aber was bringen Dir warme Worte.
Wenn Du mit der Klageschrift einverstanden bist würde ich den Anwalt nicht wechseln und beim nächsten Mal einen wahrscheinlich einen anderen suchen.
Den Anwalt machen lassen. ..
Was sonst?
Anmerkung: Bei meinen beiden unverschuldeten Unfällen die auch fiktiv abgerechnet würden tauchte der Posten Gutachter nicht auf, da ich eine Abtretungserklärung unterschrieben hatte. Somit hat der GA sein Geld direkt von der Versicherung erhalten. Auf Anwalt hatte ich verzichtet.
Kopie der Rechnung an die Vers. für die Kosten des GA habe ich erhalten.
Waren in beiden Fällen je ca.600.- €
Das scheint der übliche Preis für ein Vollgutachten zu sein.
Die 1000.-€ für deinen GA erschienen mir aber auch sehr hoch. Doch kann ich das nicht wirklich beurteilen, da fehlt mir das Fachwissen. (Kurzgutachten z.B. kosten so um die 300.-€)
Problem bei Dir ist wohl die extreme Kürzung der Rep.kosten von 8000.- € netto auf 5500.-€ !
Daß gekürzt wird ist allgemein Usus bei den Vers.
Auch ich musste bessergesagt: HABE das hingenommen.
Hatte mir beidemale keinen Anwalt genommen.
Nur war es nicht so extrem wie bei Dir.
(Glaube so um die 5 - 10 % waren es)
Edith: Hab nachgeschaut. 🙂
Beim Gutachten 2013 hat die Vers.von ca.1500.- €
Schadenssumme Netto auf 1400.- runtergerechnet.
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Zitat:
@MG5959 schrieb am 16. Dezember 2018 um 13:48:38 Uhr:
Wie würdet ihr denn vorgehen, wenn ihr an meiner Stelle gewesen wärt?
Ich lese die Abrechnung so, dass die Kosten des Sachverständigen direkt mit diesem abgerechnet wurden.
Von 300 EUR SB für deinen RA erkenne ich nichts, sofern es diesen Posten irgendwo ausgewiesen gibt müsste ihn dir dein RA erklären können.
Bleibt die Kürzung des Gutachtens, hiergegen kann und sollte man klagen sofern das eigene Gutachten belastbar und fachlich korrekt ist. Es empfiehlt sich dazu mit dem eignen Gutachter Rücksprache zu halten.
Auch fehlt mir bei der Auflistung die Position merkantile Wertminderung. Steht dazu nichts im Gutachten ? Wurde keine gefordert ?
Das alles sollte dein RA erledigen oder dich punktuell um Erledigung bitten ...
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 16. Dezember 2018 um 14:22:27 Uhr:
Den Anwalt machen lassen. ..
Was sonst?
Anmerkung: Bei meinen beiden unverschuldeten Unfällen die auch fiktiv abgerechnet würden tauchte der Posten Gutachter nicht auf, da ich eine Abtretungserklärung unterschrieben hatte. Somit hat der GA sein Geld direkt von der Versicherung erhalten. Auf Anwalt hatte ich verzichtet.
Kopie der Rechnung an die Vers. für die Kosten des GA habe ich erhalten.
Waren in beiden Fällen je ca.600.- €
Das scheint der übliche Preis für ein Vollgutachten zu sein.
Die 1000.-€ für deinen GA erschienen mir aber auch sehr hoch. Doch kann ich das nicht wirklich beurteilen, da fehlt mir das Fachwissen. (Kurzgutachten z.B. kosten so um die 300.-€)
Problem bei Dir ist wohl die extreme Kürzung der Rep.kosten von 8000.- € netto auf 5500.-€ !
Daß gekürzt wird ist allgemein Usus bei den Vers.
Auch ich musste bessergesagt: HABE das hingenommen.
Hatte mir beidemale keinen Anwalt genommen.
Nur war es nicht so extrem wie bei Dir.
(Glaube so um die 5 - 10 % waren es)
Edith: Hab nachgeschaut. 🙂
Beim Gutachten 2013 hat die Vers.von ca.1500.- €
Schadenssumme Netto auf 1400.- runtergerechnet.
Bei dir wurden damals „NUR“ 100€ gekürzt, bei mir sind es leider um die 2500€.
Sowas tut weh und ist auch sehr ärgerlich wenn man auf sein Geld verzichten muss, Summe spielt keine Rolle, Geld ist Geld!
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 16. Dezember 2018 um 14:57:36 Uhr:
Ich lese die Abrechnung so, dass die Kosten des Sachverständigen direkt mit diesem abgerechnet wurden.Zitat:
@MG5959 schrieb am 16. Dezember 2018 um 13:48:38 Uhr:
Wie würdet ihr denn vorgehen, wenn ihr an meiner Stelle gewesen wärt?Von 300 EUR SB für deinen RA erkenne ich nichts, sofern es diesen Posten irgendwo ausgewiesen gibt müsste ihn dir dein RA erklären können.
Bleibt die Kürzung des Gutachtens, hiergegen kann und sollte man klagen sofern das eigene Gutachten belastbar und fachlich korrekt ist. Es empfiehlt sich dazu mit dem eignen Gutachter Rücksprache zu halten.
Auch fehlt mir bei der Auflistung die Position merkantile Wertminderung. Steht dazu nichts im Gutachten ? Wurde keine gefordert ?
Das alles sollte dein RA erledigen oder dich punktuell um Erledigung bitten ...
Genau, von den überwiesen ca. 7000€ gingen knapp 1000€ an den Gutachter, 300€ SB an den RA. Mir wurden am Ende ca. 5500€ ausgezahlt statt knapp 8000€. Klage ist eingereicht worden am 19.11.2018.
Was bitte ist denn eine merkantile Wertminderung? Habe noch nie was davon gehört.
Mich irritieren diese Ausagen bzgl. Kürzung der Gutachterkosten und der SB bei einem KH-Schaden durch gegnerische VS
Die Kosten des SV wurden nicht gekürzt.
Was die 300 EUR SB für den RA zu bedeuten haben erschließt sich mir auch nicht, dies müsste der RA darlegen können. Einzige Erkläreung die mir spontan einfiele: Der RA hat nicht nach RVG abgerechnet bzw. irgendetwas abgerechnet was nicht erstattungsfähig ist oder die Versicherung nicht dafür hält.
Merkantile Wertminderung: Der Wertverlust den dein Fahrzeug durch den Unfall erlitten hat und sich beim Verkauf ggü. einem gleichen unfallfreien Fahrzeug darstellen würde. Der Schaden ist bei Verkauf in jedem Fall angabepflichtig und erheblich, entsprechend hoch müsste die Wertminderung ausfallen.
Die Höhe der Wertminderung ermittelt der Gutachrter und die Angabe dazu sollte sich natürlich im Gutachten wiederfinden.
Ich habs mal aus der Ausgangsfrage kopiert:
Reparaturkosten ohne MwSt 8011,64€
Mehrwertsteuer 19% 1522,21€
Reparaturkosten mit MwSt 9533,85€
Die Versicherung hat sich erstmal geweigert den Schaden zu regulieren.... dann rief mich aber vor knapp einem Monat mein Rechtsanwalt bei mir an und meinte er hat eine Zahlung erhalten, allerdings nicht die volle Summe.
Erhaltener Betrag von der gegnerischen Versicherung:
Nutzungsausfall 520,00€
Sachverständigengebühren. 989,83€
Kostenpauschale. 25,00 €
Abrechnung Fahrzeugschaden 5546,36€
Abzgl. Zahlung an Sachverständiger 1011,50€
Verbleibt. 6069,69€
In der Entschädigungssumme wurden die Gutachterkosten in Abzug gebracht. Nach meinem Verständnis müsste der Gutachter separat von der gegnerischen KH bezahlt werden. Korrigiere mich bitte, wenn ich da falsch liege
https://www.motor-talk.de/.../...nfach-das-gutachten-t6509425.html?...
Ich lese die Abrechnung so, dass die Kosten des Sachverständigen direkt mit diesem abgerechnet wurden.
Eigentlich nur, wenn der Versicherung eine Sicherungsabtretung des SVs vorliegt.
Manche RAs möchten aber lieber die SV-Kosten mit einrechen, da sich dann der Streitwert erhöht (hat mir mal ein RA so erzählt).
Zitat:
@NDLimit schrieb am 16. Dezember 2018 um 15:51:44 Uhr:
Ok, hast recht
Hat er nicht.
Die SV Gebühren sind in jedem Falle den Ansprüchen des Geschädigten zuzuordnen und fließen in den Streitwert ein.
Die Abtretung bewirkt lediglich, dass die Gutachterkosten direkt an den Gutachter gezahlt werden sollen.
In der Abrechnung hat der TE die Kosten ja zugesprochen bekommen und wurden dann wieder abgezogen (Zahlung an SV). Die Differenz kann ich allderdings nicht nachvollziehen