Versicherung kürzt eigenmächtig Stundenlohn im Gutachten

Hallo!

Vor ein paar Wochen ist in mein stehenden E55 AMG ein besoffener Typ reingefahren.

Schaden laut Dekra-Gutachter ca. 36.000 Euro.
Es ist ja normal das die VErsicherung erstmal ohne MwSt auszahlt (hier ca. 30.000 Euro) und dann bei Nachweis, dass man das Geld zur Neubeschaffung gebraucht auch noch die MwSt bezahlt.

Nun hat die Versicherung aber eine Korosseriewerkstatt gefunden, wo die Arbeitslohn gegenüber MB 6000 Euro weniger ist.
Daraufhin haben sie mir nur 24.000 Euro ausgezahlt.

MEin Fahrzeug hat noch Junge Sterne Gareantie und außerdem lass ich sonst auch alles bei MB machen.

Meinen Anwalt hatte ich von anfang an eingeschaltet. Er meinte die wollen das bis aufs Messer ausfechten (DEVK).

Kommen die damit durch???????????????

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Lorie


Kommen die damit durch???????????????

darüber sollte dir eigentlich dein Anwalt genauer Auskunft geben können, dafür wird er bezahlt.

40 weitere Antworten
40 Antworten

Zitat:

12 AW / 1h

Lohnfaktor1 (ohne MwSt) 8,60 Euro / AW

Lohnfaktor Lack (ohne MwSt) 9,60 / AW

Diese Werte sind in meiner Region an der unteren Grenze dessen was hier die Vertragswerkstätten berechnen. Die Mercedes Niederlassung hier berechnet im Karroseriebereich etwa 15 % mehr als von Dir genannt.

Bei den Lohnkosten gibt es deutliche regionale Unterschiede.

Zitat:

Und 155 Euro (das sind 300 Mark!) dafür ein Auto von A nach B zu fahren
..................
Im übrigen sind so hohe Verbringungskosten bei MB und BMW nichts außergewöhnliches.

Stimmt die gibt es tatsächlich, die höchsten mir bekannten betragen hier 178 €, es stimmt natürlich der Durchschnitt liegt bei kanpp 100 €.

Zitat:

Original geschrieben von KSV
Stimmt die gibt es tatsächlich, die höchsten mir bekannten betragen hier 178 €, es stimmt natürlich der Durchschnitt liegt bei kanpp 100 €.

und das ist ja wohl auch schon völlig ausreichend. Auf dem Schlepper sitzt ja nicht der Geschäftsführer oder der Karosseriebauer sondern ein ganz normaler "Hans Dampf in allen Gassen"

Hallo,

also 103,20 €/h bzw. 115,20 €/h sind realistisch.
Wie man allerdings für die Fahrzeugverbringung 1,5 h ansetzen kann entzieht sich meinen Kenntnissen!?
178,00 € Stundenlohn ist ja der Wucher.
Wer kann sich das denn noch leisten!?
Oder werden die 178,00 € von dieser Werkstatt nur etwa bei Haftpflichtschäden genommen😕

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Wie man allerdings für die Fahrzeugverbringung 1,5 h ansetzen kann entzieht sich meinen Kenntnissen!?
178,00 € Stundenlohn ist ja der Wucher.
Wer kann sich das denn noch leisten!?
Oder werden die 178,00 € von dieser Werkstatt nur etwa bei Haftpflichtschäden genommen😕

Achtung, Stundenlohn nicht gleich Fahrzeugverbringungskosten!

Stundenlohn Karosserie in dem Betrieb sind ca. 124 € Netto.

Ähnliche Themen

Mein Einwurf "Verbringungskosten" zielte in eine völlig andere Richtung (Diskussion teure Vertragswerkstatt < > "freier" Karrosseriefachbetrieb). Nämlich, dass ich formal meine "Vertragswerkstatt" beauftrage, diese aber gar nicht selbst repariert, sondern den Schrotthaufen zum Richten zu einer Firma karrt, die das ordentlich kann. Vorteil gegenüber direkter Beauftragung ?????

Zitat:

Original geschrieben von situ


Vorteil gegenüber direkter Beauftragung ?????

Es verdienen zwei dran.

Ach egal. Denkfehler.

Mfg Zille

Hatte einen ähnlichen gerade jetzt erst. Nur war die Summe eine etwas andere.

Schadenshöhe laut Gutachten 2170€ (ohne MWST) zzgl. 250€ Wertminderung.

Die Versicherung ließ das Gutachten durch die interne Prüfstelle gehen, und kam zu dem Ergebnis, das es auch Billiger geht als bei Opel.
So kam die Versicherung zu dem Ergebnis, das die Schadenshöhe nur 1740€ ist.

Da unser Vectra aber immer bei Opel gewartet worden ist, und ich noch in diesem Jahr eine Reparaturkostenversicherung bei Opel abgeschlossen habe, kam die Versicherung nicht um die Restzahlung herum. Auch die Verbringungskosten wurden gezahlt.

Mein RA meinte, das diese "Machenschaften" der Versicherungen normal wären.
Bei FZ die älter als 3 Jahre sind, und nicht in der Markenwerkstatt gewartet worden sind, kann sogar sein, das die damit durch kommen.
Da solls wohl nen neues Urteil geben, was das alte sogenannte "Porscheurteil" etwas entschärft.

Genaueres kann ich euch aber dazu nicht sagen.

"Etwas entschärft" trifft es wohl nicht ganz.

Es gibt inzwischen mehrere Entscheidungen des BGH, die die Positionen aus dem Porsche Urteil deutlich zurecht rücken.
Die Verweisung im Rahmen der fiktiven Abrechnung auf Stundensätze einer günstigeren Werkstatt ist grundsätzlich OK, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt  sind:

BGH Urteil VI ZR 302/08

In diesem Zusammenhang noch eine Ergänzung, für  diejenigen, die  bereits am nächsten Internet-Mythos basteln: "Auto jünger als drei Jahre = Verweisung nicht möglich" stimmt so nicht!

Die "Drei-Jahres-Grenze" stellt einen Umstand dar, den der Geschädigte aufzeigen kann, um darzulegen, dass in seinem Fall die Verweisung unzumutbar sei.
Sie  ist aber damit noch lange kein Ausschlusskriterium, sondern kann vom Schädiger  widerlegt werden.
Das wird bei der Darstellung der aktuellen Rechtslage gerne mal weggelassen.

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Die Verweisung im Rahmen der fiktiven Abrechnung auf Stundensätze einer günstigeren Werkstatt ist grundsätzlich OK, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt  sind:

BGH Urteil VI ZR 302/08

Und sie ist grundsätzlich nicht o.k., wenn gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt sind. 🙂

BGH VI ZR 337/09

Ja, so ist das, wenn etwas bedingt ist. Entweder so oder so...
Aber ich hab mir bei der Formulierung was gedacht. Ich kenne schließlich meine hier versammelten Ferkel auch am Gang.😉

Und ich habe insgeheim mit mir gewettet, dass Dich der Satz auf den Plan ruft. 😁

Schönes WE
Hafi

Deine Antwort
Ähnliche Themen